das leben und die mieten in münchen ist teuer das kann ich dir sagen
http://www.immonet.de/bayern/muenchen-nord-schwabing-freimann-wohnung-mieten.htm...
das leben und die mieten in münchen ist teuer das kann ich dir sagen
http://www.immonet.de/bayern/muenchen-nord-schwabing-freimann-wohnung-mieten.htm...
Rechtlich erst wenn ihr beide 16 seit, die erziehungsberechtigten ihr einverständniss geben und der Vermieter auch damit einverstanden ist.
Wer zahlt?
Logisch; die Eltern!
ich rate dir erst in eine wg zu gehen , bis du die finanziellen mittel hast sowas zu bezahlen^^.
PS: ich und nen kollege gehen auch bald in eine wg bin 18 und gehe nächstes jahr in ausbildung
Den weg zum anwalt kannst du dir erst mal sparen, der wird dir raten, vor dem hintergrund der führsorge für das kind, dass ihr eine gütliche einigung versuchen sollt. Ist sie nich gewolt an der lösung des problems mitzuwirken, dann ist euer vertag nichtig und du setzt ihr eine angemessene frist sich eine wohnung zu suchen. Ich würde dann die sache dem jugendamt melden, da die mutter ihrer obhutpflicht nicht mehr angemessen nachkommt.
Zahlen muss der, der es unterschrieben hat - ok, ihr habt eine Vereinbarung, dass sie auch was bezahlt - macht sie es nicht, dann ist die Vereinbarung hinfällig und sie haftet für alles was Ihren Teil betrifft - was keine Miete zahlt fliegt raus!... so hart es auch klingt !!
Steht es auf den Vertrag das sie das machen muss ? Wenn ja, und sie es nicht macht dann ist es gegen das Gesetz und du solltest einen Anwalt fragen und gucken was du machen kannst.
Und wenn dir an denen nichts liegt dann werfe sie raus mit der Begründung das sie den Vertrag bricht.
damit sie auszieht, muss man wissen wer im mietverrtag steht. seid ihr es beide, müsst irh beide kündigen, bzw. muss wenn einer nicht zahlt der andere diesen teil aufbringen.
bist du alleiniger mieter, kannst du sie auffordern rauszuziehen.
ich würde dir raten, einen anwalt aufzuscuhen, um herauszubekommen, was du für möglichkeiten hast
Klamotten packen, vor die Tür stellen, Schloss auswechseln, fertig!
japp - zwar nicht so elegant, aber man hat keinen Stress mehr...
Es kommt darauf an, mit wem sie einen Mietvertrag geschlossen haben. Haben sie den Mietvertrag gleichberechtigt mit anderen Mietern geschlossen und der Vermieter ist also nicht einer der Mitmieter, können sie sowieso nicht kündigen. Dann ist eine Kündigung nur durch alle Mietvertragsparteien möglich. Haben sie den Mietvertrag als Untermieter geschlossen, dann gibt es sowieso keine Nachmieterregelung. Sie müssen die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten und können dann ohne Nachmieter raus. nur dann,Wenn Sie vor dem Ende der vereinbarten Kündigungsfrist ausziehen möchten, kann der Vermieter aus Kulanz einen Nachmieter akzeptieren. Muss er aber nicht. Da haben sie dann leider Pech gehabt.
Die Sache mit der Nachmieterreglung hängt nicht nur von den verbliebenen Mitbewohnern ab. Hier ist auch entscheidend, was dazu im Vertrag steht. Ohne eine explizite Regelung hat auch der Vermieter noch ein Mitspracherecht und kann unter Umständen seine Zustimmung verweigern. Somit sind 2 Hürden zu nehmen. Es müssen also alle Vertragspartner einem Austausch zustimmen. Findet sich also keinerle Einigung bleibt schlußendlich nur der Klageweg. Einfach ausziehen und nicht mehr zahlen wäre unklug. Bei einer WG (alle Hauptmieter) ist die Gesellschaftsform des bürgerl. Rechts anzunehmen. Jeder WG Bewohner haftet voll, auch für Verfehlungen des anderen. Versuchen Sie eine gütliche Einigung, denn der Weg der Klage wird für die anderen Mitbewohner nicht wirklich günstig, wenn Sie akzeptable Nachmieter präsentieren können, die auch Willens sind einzuziehen. Darüber sollten sich Ihre Mitbewohner im Klaren sein. MfG
Meiner Meinung nach hast Du ein Sonderkündigungsrecht ! Ich würde mich mal mit dem Vermieter in Verbindung setzen . Dir steht laut Mietvertrag die Nutzung aller Gemeinschaftsräume zu,wenn Dir das nicht ermöglicht wird,hast Du meiner Ansicht nach das Recht auf eine Sonderkündigung , wenn Dir die Benutzung der Küche,Küchenutensilien und Waschmaschine nicht gestattet wird .Deshalb,spreche mit dem Vermieter und erkläre ihn die Situation,wenn Du Glück hast,entlässt Dich der Vermieter vorzeitig aus dem Vertrag und die beiden müssen die Miete alleine zahlen .
Hmm das könnte ich mal anfragen.
Nur ums nochmal klarzustellen: in die küche darf ich...eben nur nicht den herd usw benutzen, weil dieser bzw. eig. alles dem einen gehört weil der das überbleibsel der ursprungs 3er WG ist (die beiden anderen "Gründungsmitglieder" sind schon lange weg)...
Was nutzt es Dir in die Küche zu kommen,wenn Dir die eigentliche Nutzung verwehrt wird ! Es würde Dir auch nichts Bringen,wenn Du ins Bad gehen dürftest,aber weder Dusche noch WC- Benutzen .
da hast du allerdings recht...ich werd mal dem vermieter schreiben und sehen was er dazu sagt. Danke :)
Wobei das natürlich alles erstmal nicht das Problem des Vermieters ist.
Ihr seid alle 3 Hauptmieter in einem Vertrag?
Wenn ja kommst Du allein aus dem Vertrag nicht raus. Auch nicht mit einem Nachmieter. Darüber entscheidet übrigens allein der Vermieter, nicht die Mieter.
Rechtlich gesehen könntest Du Deine Mitmieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen.
Ob Du die Kaution bzw. in welcher Höhe und wann wieder bekommst hängt u. a. vom Zustand der Wohnung bei Mietende und ob der Vermieter noch offene Forderungen hat ab. Für den Vermieter gilt immer die Partei Mieter als Ganzes, nicht einzelne Personen der Partei Mieter.
Ja wir sind alle drei hauptmieter...
wir sind uns ja einig darüber, dass ich ausziehen will und die übrig bleibenden wollen ja auch nicht mehr mit mir zusammen wohnen.
allerdings befürchte ich, dass sich einer der beiden aus reiner bosheit gegen eventuelle nachmieter stellen wird, um mir eins auszuwischen und mich weiter miete zahlen lassen.
Ich frage mich also ob es da irgend eine möglichkeit gibt zu reagieren...kann ich sie nach 3 monaten zwingen irgend einen in den vertrag für mich eintreten zu lassen oder kann ich irgendwie verhindern, dass ich quasi verpflichtet bin weiter miete zu zahlen obwohl ich gar nicht mehr in der Wohngemeinschaft wohne?
Du verstehst da etwas nicht ganz richtig. Rechtlich gesehen habt ihr zu dritt eine Vertrag mit dem Vermieter geschlossen, den ihr auch nur zu dritt wieder kündigen könnt. D. h. für einen Nachmieter müsstet ihr alle drei das Mietverhältnis kündigen und dann die zwei anderen + Nachmieter einen neuen Mietvertrag abschliessen. Wie anitari schon geschrieben hat, könntest du die anderen auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Jede andere Vorgehensweise beruht auf einer internen Absprache und aht nur die zur Grundlage. Von der weisst aber nur du, wie sie aussieht.
ist unterschiedlich wenns im vertrag steht das du 1 jahr da wohnen wirst musst du wenn du vorher gehn willst einen nachmieter finden sonst sinds die normalen 3 monate dann kannst de gehn
steht nix im vertrag dazu, habe extra geschaut...also habe ich keine probleme zu erwarten wenn ich nach drei monaten nach der kündigung (in dem fall september) nicht mehr zahle? Aber die kaution is dann wohl futsch oder?
1.) Die Wohn- und Heizkosten von zusammenlebenden Verwandten werden laut Bundessozialgericht kopfteilig berechnet. Wenn also ein Enkel zu seinen Großeltern zieht, kriegen dir genau ein Drittel weniger Geld für Miete und Heizung vom Jobcenter in Form von ALG II.
2.) Ob der Enkel ALG II bekommt und wieviel, das hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn er ohne Zusicherung des Jobcenters zu Hause ausgezogen ist, dann kriegt er unter 25 im Normalfall nur ein geringes ALG II und kein Geld für Miete und Heizung. Siehe Absatz 5 § 22 SGB II.
Deshalb empfielt sich vor einem Umzug ein Antrag nach § 22 Absatz 5: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
Wenn man unter 25 ist. Über 25 empfielt sich ein Antrag nach Absatz 4!
Und für alle empfielt sich ein Antrag nach Absatz 6, wenn man eine Umzugswagen benötigt und eine Kaution usw.
Gruß aus Berlin, Gerd
Wenn du als Minderjähriger offiziell bei deinen Großeltern wohnst, wird dein Kindergeld mit ins gemeinsame Einkommen eingerechnet. Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Schon oben habe ich erwähnt volljährig zu sein.
Mit den Großeltern zusammen wirds normalerweise bei Volljährigkeit keine Bedarfsgemeinschaft, das zählt dann so wie eine WG. Also kann jeder sein Geld behalten. Allerdings könnte deinen Großeltern ein Teil der Miete abgezogen werden, weil du ja dann ein Zimmer bewohnst. Man muß aber nicht immer alles angeben.
Was würdest du an meiner Stelle machen ?
Ihr bildet dann eine Bedarfsgemeinschaft.
Natürlich nicht.
Großeltern und Enkel bilden NIEMALS eine BG; vollkommen egal, wie alt der Enkel ist.
Man, man, man ... wenn man keine Ahnung hat.
Und wenn der Enkel minderjährig ist und bei den Großeltern wohnt? Eventuell mit Sorgerecht und so. Dann wird es eine Bedarfsgemeinschaft, oder etwa nicht?!
Die Erwähnung der Volljährigkeit habe ich anfangs nicht mitbekommen.
Nein.
Ab 15 hat der Enkel grundsätzlich einen eigenen Leistungsanspruch.
Unter 15 kann er nur Leistungen nach dem SGB XII beziehen.
Eine BG zwischen Enkel und Großeltern Ist formal nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II nicht möglich. Das Sorgerecht ist unerheblich.
natürlich müssen die eltern den vermieter bezahlen
Endlich eine klare antwort!
Die müssen gar nicht, es sei den sie sind damit ausdrücklich einverstanden. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht.