Versuch es mal. Kann sein, kann auch nicht sein...
Wohngeld - neue und gute Antworten
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
ichweisnixichweisnix
Alternativ wäre ggf. Ergänzendes Harz 4 möglich:
Zunächst bleiben von Einkommen anrechnungsfrei
330 (bei >= 1500€ brutto 100€ + 20% von 100-900€ + 10% von 1000-1500€ )
300 € Unterhalt
Macht 1250-300-330 = 620€ Anrechnungsfähiges Einkommen. Davon sind 374€ Regelsatz, es bleiben 246€ für Miete, Warmwasser, Heizkosten , NK.
Sofern die Tttsächlichen Kosten darüberliegen und angemessen sind, besteht ein Anspruch auf ergänzendes Harz 4, vorausgesetz es ist nicht zu viel Vermögen vorhanden.
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
Sommerloch2010Sommerloch2010
Hallo Doreen, wenn du allein lebst, vermutlich nicht. Wie siehts denn aus?
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
IndiviaIndivia
Nein, meines Wissens würde es dir nicht zu stehen, da einer einzelnen Person nur Wohngeld bei einem Nettoverdienst bis 860€ übrig bleibt. Selbst wenn wir 1250-300 ( weildas wäre möglich) rechnen bist du immer noch bei 950€ und liegst damit 90 € drüber.
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
guinanguinan
Bezweifle ich, dass du Wohngeld kriegst, das wäre so ähnlich, als würde das Wohngeldamt einen Teil der Unterhaltslast tragen (wirklich weiß ich es aber nicht- wie wohl auch die anderen Antwortenden hier)
Du hast genau die 950 Euro Selbstbehalt eines erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen. Dabei wird davon ausgegangen, dass deine Wohnung nur 360 € einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) kostet.
Hast du eine Wohnung in dieser Preislage?
"Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist. " http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-ta...
Ich würde mich mal bei einem Anwalt erkundigen, ob eine eventuell zu teure Wohnung in deinem Fall vielleicht wegen der Wohngegend oder so unvermeidbar ist und dein Selbstbehalt damit erhöht werden kann.
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guinanguinan Hier fragt ein Papi in einem Rechtsforum nach. Sein Weg war, für die Kinder einen Zweitwohnsitz bei sich anzumelden, damit ein Kinderzimmer begründet werden kann, sodass die Größe der Wohnung als unvermeidbar belegt werden kann. VIelleicht hilfts dir.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=1070623&partner=afach
Kommentar von
guinanguinan Hier wird diese Frage auch diskutiert. Es scheint so zu sein, dass prinzipiell wohl doch Wohngeld beantragt werden kann, ob es gewährt wird aber nach dem Mietspiegel und sonstigem geht.
"Es gibt Mietspiegel, die sind größtenteils im Internet veröffentlich. Den solltest du dir für deine Wohnung zunächst angucken, damit du einen Anhalt hast, welche Höhe bei dir überhaupt bezuschusst werden kann. Ist der Unterhalt tituliert und wird geleistet, wird er bei der Berechnung von Wohngeld berücksichtigt. Weiter werden Werbungskosten berücksichtigt usw. Auch gibt es Wohngeldrechner im Netz, die einen ersten Überblick geben können.
Einen Antrag stellen kann man immer, ablehnen geht auch immer, also...du hast doch nichts zu verlieren. "
http://www.123recht.net/Wohngeld-bei-Unterhaltszahlungen-__f229946.html
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
Uschi2011Uschi2011
Klar, kannst Du es beantragen. Ob und wieviel WG Du bekommst, richtet sich u.a. nach Deiner Wohnung bzw. die Höhe Deiner Miete.
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
wirsehnerwirsehner
hartz vier satz netto 374 € wohnung bis glaube ich 350€ ist glaube ich die hälfte von deinem
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IndiviaIndivia Es gibt keinen festgelegten preis für Wohnungen bei hartz4 , da die Preise für Wohnungen sehr unterschiedlich sind, die sind von Stadt zu Stadt festgelegt und nennen sich KDU ( Kosten der Unterkunft).Nur darf die Wohnung meist auch nur zwischen 45 und 50qm groß sein.
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
PinkbluePinkblue
kannst du leicht selber ausrechnen,schau hier mal rein http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Soziales/Wohngeldrechner.php
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
powerbear1967 du solltest wohngeld beantragen - ob du welches bekommst ist eine andere frage
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0bekomme ich wohngeld, wenn ich Unterhalt zahlen mussAntwort von
paula2005paula2005
Nein,kannst du nicht...
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0Weitere person beim wohngeld anmelden ODER NICHTAntwort von
Uschi2011Uschi2011
Wenn sie bei Dir dauerhaft wohnt, musst Du sie beim Einwohneramt anmeden. Und wenn sie dann Einkommen hat, wird das bei der Wohngeldberechnung mit einbezogen. Ist sie nur zu Besuch, interessiert das niemanden. Auch dann nicht, wenn sie für eine bestimmte Zeit auf die Wohnung aufpasst.
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0Weitere person beim wohngeld anmeldenAntwort von
Sommerloch2010Sommerloch2010
Im laufenden Bewilligungszeitraum nicht. Zur Antragstellung aber ja.
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alex210789 Hallo zusammen. Danke erstmal für schneller antwort, bei mir ist ja so ich habe antrag aufs wohngeld gestelt im mai und meine mutti war bei mir aber sie hat den aufsicht auf einen wohnung ab 01.06 daswegen habe ich sie nicht gemeldet musste ich sie melden oder nicht? gibst da irgendwelche gesetzt da für. Ich danke euch für ihre Antwort
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0Kann ich ich als Schülerin/ Auszubildende Wohngeld enthalten ?Antwort von
DerDon20DerDon20
Mit 18 ist man volljährig und du kannst dir eine Wohnung suchen. Wenn du mit dem Geld klar kommst dann steht eigentlich einer kleinen Wohnung nichts im Wege. Deine Eltern müssen aber bis du 25 Jahre bist unterhalt zahlen & kassieren Kinderkind. Du kannst einen Teil deines Kindergeldes fordern das du noch mehr Kapital hast. Wie gesagt deine Eltern müssen bis du 25 Jahre alt bist für dich aufkommen. LG =)
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1Kann ich ich als Schülerin/ Auszubildende Wohngeld enthalten ?Antwort von
schicksischicksi
Theoretisch steht dir Wohngeld zu, wenn es so ist, dass du tatsächlich unbedingt umziehen musst. Aber du musst das mit dem Amt abklären, dass an deinem neuen Wohnort zuständig ist, denn Wohngeld gibt es nur, wenn die Wohnung nicht größer als eine bestimmte qm-Zahl ist und nicht teuerer als ein bestimmter Satz, ausserdem werden deine Einnahmen durch den 400 E Job auch ne Rolle spielen. Das ist aber von Ort zu Ort verschieden, da ja auch die Mietspiegel unterschiedlcih sind, daher musst du das unbedingt beim zuständigen Amt erfragen, bevor du eine Wohnung anmietest.
Übrigens, noch ein Tipp, denk auch an das Kindergeld. Wenn du noch zur Schule gehst, haben deine Eltern noch Kindergeldanspruch, auch wenn du schon 18 bist (geht glaub ich bis 26). Wenn du aber nciht mehr bei den Eltern wohnst, hast du das Recht, dieses Kindergeld von Ihnen zu erhalten (vorrausgesetzt sie unterstützen dich nicht schon bereits finanziell).
Kommentar von
Sommerloch2010Sommerloch2010 Hübsche Antwort, wenn sie nach Arbeitslosengeld II, einschließlich Kosten der Unterkunft gefragt hätte. Soweit ich das verstehe, will sie aber Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Das heißt, weder Mietspiegel noch Quadratmeter spielen irgendeine Rolle.
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1Kann ich ich als Schülerin/ Auszubildende Wohngeld enthalten ?Antwort von
KarpfenhaiKarpfenhai
mach dir keine grossen Hoffnungen mit dem Wohngeld.Das bekommst du zwar nach einigem Papierkrieg,aber sehr viel ist das nicht.Ne wohnung kann man sich damit nicht leisten.Du kriegst die Wohnung ja nicht voll bezahlt wie zb. ein Hartz4 Empfänger.Es gibt nur einen Teil u der ist nicht sehr üppig
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0wohngeld bedarfsgemeinschaftAntwort von
Sommerloch2010Sommerloch2010
Ich weiß, was du meinst. Und ja, das ist seit 2009 im Wohngeldrecht die gleiche Regelung. Die Definition des § 7 Abs. 3 a SGB II gilt auch für die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Wohngeldgesetz.
Aber das ist nicht wirklich ein generelles "Probejahr". Es handelt sich immer um Einzelfallentscheidungen.
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0wohngeld bedarfsgemeinschaftAntwort von
LinuxCobraLinuxCobra
Probejahr ?
Falls du damit meinst das man den Harz IV - Antrag immer wieder erneuern muss -> dasselbe gilt auch für Wohngeld.
Falls du damit den Freund meinst : gilt dasselbe -> solange ihr zusammen seid, zählt sein Einkommen beim Wohngeld und auch bei Harz IV mit, trennt man sich, fällt sein Einkommen bei beiden weg bei der Berechnung.
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SarahJay Ich meine das anders. Beim ALG II gibt es eine Regelung das wenn man zusammen zieht ein sogenanntes Probejahr in Anspruch nehmen kann. D.h. man zählt das erste Jahr nicht als Bedarfgemeinschaft und wird somit nicht mit angerechnet. Nun wollte ich wissen ob es die Regelung auch bei Wohngeld gibt da mein Freund Wohngeld bezieht. ;-)
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LinuxCobraLinuxCobra dieses Probejahr ist vermutlich nur ein besonderes angebot deiner ARGE ...
denn laut gesetz gibt es solch ein probejahr nicht ( oder einen anspruch auf ein solches).
das kann zum einen von heute auf morgen wegfallen, zum anderen dürfte das nur die ARGE selber betreffen.
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SarahJay gut also wirds das wohl nicht geben. Trotzdem schönen Dank
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0Ausbildungegeld, kindergeld, plus Wohngeld???Antwort von
KlaraahaKlaraaha
Die meisten Krankenhäuser haben doch Wohnheime. Frag dort mal nach. Beihilfe kann man meines Wissens nur vorher beantragen, also bevor man einen Ausbildungsvertrag unterschreibt.Bin mir aber nicht gaz sicher Da mußt du bei der ARGE nachfragen, kommt auch auf die Höhe der Ausbildungsvergütung an und ob es noch zumutbar ist zuhause zu wohnen usw. und evtl auch auf das Einkommen der Eltern.
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1Ausbildungegeld, kindergeld, plus Wohngeld???Antwort von
colt1212colt1212
jeder, der in einer mietwohnng wohnt und kein hartzIV erhjält (da wird nämlich die komplette meite schon gezahlt , deswegen bei hartzIV kein wohngeld), kann wohngeld beantragen. ob du das allerdins bekommst, hängt vor allem davon ab, wie hoch dein gehalt ist und wieviel du an miete bezahlen musst. ne besondere vorrausetung muss die wohnung, meines wissens nach nicht erfüllen, ausser, das es eben eine mietwohung sein muss. und wenn du das beantrgst und du nach deren sauschwerkomplizierten berechungsformeln dann zuwenig geld verdienst, bekommst du auch wohngeld (kann auch mietzuschuss heißen). da du in der ausbildung bist, wirst du nicht gerade sehr viel geld verdiene, da stehen die chancen , denke ich, nicht schlecht. am besten ist, es dann einfach beantragen (das kannst du nämlich erst, wenn du ene wohnung dort hast, vorher nicht, da du ja den meitvertag vorlegen musst!!) und abwarten oder vorher in der stadt, wo du hinzeiehn willst, dich ma auf dem zuständigen amt nachfragen.
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1Ausbildungegeld, kindergeld, plus Wohngeld???Antwort von
TerezzaTerezza
Ja, du kannst Wohngeld beantragen, wenn dein Einkommen unter der Grenze liegt - genau weiß ich die Grenze nicht, aber sie liegt deutlich höher als für ALG2. Du mußt das Geld bei der Stadt/Wohngeldamt beantragen, nicht bei der Arge. Bestimmte Kriterien gibt es nicht, das Wohngeld ist nur Einkommensabhängig. Wohngeldrechner gibts im Netz.
Und das Wohngeld ist kein Almosen, du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf!
Kommentar von
colt1212colt1212 die grenze ist variabel, da sie vom gehalt des antragstellers abhängt, da gibt es keine feste grenze.
Kommentar von
Hoppel1961Hoppel1961 Ein Wohngeldanspruch liegt nicht unbedingt vor, sofern dem Grunde nach Anspruch auf BAB besteht.
Kommentar von
TerezzaTerezza das ist richtig. BAB kommt zuerst.
(Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/wohngeld/einkommen.html)