Wohnflaeche - neue und gute Antworten

  • 1
    Hartz 4: (Deutlich) zu große Wohnung zum Preis einer kleinen Wohnung?
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    schaue doch zunächst einmal nach, wie es denn in deiner Kommune geregelt ist, http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

    In vielen Kommunen gilt die Produkttheorie, d.h. egal wie groß die Wohnung ist, es wird lediglich eine max. Mietpreisobergrenze festgelegt.

    Aufgrund der Schwerbehinderung besteht bei entsprechender Begründung ein Mehrbedarf an Wohnraum.

    Trage es der Sachbearbeitung vor und bitte um schriftliche Bescheidung.

  • 2
    Hartz 4: (Deutlich) zu große Wohnung zum Preis einer kleinen Wohnung?
    Antwort von johnnymcmuff johnnymcmuff

    Oft sind es Einzelfallentscheidungen.

    Vielleicht ist die Schwerbehinderung ein gutes Argument für die Wohnung.

    Dieses kann Dir aber nur der Sachbearbeiter beantworten.

    Also hingehen und fragen!

  • 3
    Hartz 4: (Deutlich) zu große Wohnung zum Preis einer kleinen Wohnung?
    Hilfreichste Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Hätte ich eurer Meinung nach eine Chance, diese Wohnung dennoch bewilligt zu bekommen?

    Moment .. ich frage mal meine Kristallkugel ... * krzztzzz knarrrrzzzz * .. kaputt.

    Frag also vor Ort nach.

    Die Frage ist doch, warum ist die Wohnung - pro m² - so viel billiger als deutlich kleinere Wohnungen.

    Das heißt, der Sachbearbeiter wird davon ausgehen, dass am Ende des Jahres noch mal ordentlich zusätzlich Betriebs- und Heizkosten vom Vermieter abkassiert werden.

    Und eine Schwerbehinderung an sich begründet noch keinen erhöhten Wohnraumbedarf; kommt auf die art der Behinderung an.

    Kommentar von pinguuu pinguuu

    Danke dir für deine Meinung / Einschätzung.

    Mein Kind ist körperlich und geistig schwerstbehindert, und hat eine Art Spezial-Gehfrei um damit laufen zu können. In der bisherigen Wohnung (48 qm) ist es schier unmöglich, das doch sehr sperrige Gefährt zu manövrieren ohne mindestens die ganzen Möbelstücke anzuditschen.

    Ich schätze, dass die Wohnung so günstig ist, weil zum einen der Mietvertrag auf maximal 4 Jahre begrenzt laufen würde und vom Schnitt her wahrscheinlich für die meisten Menschen ungünstig ist (eine loftartige Kellerwohnung ist das).

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Befristeter Mietvertrag ist grundsätzlich problematisch, da für das Jobcenter dann ja auf jeden Fall eine erneute Umzugskostenübernahme in Aussicht steht.

    Wie gesagt: sprich mit dem SB.

    Kommentar von pinguuu pinguuu

    Ich hoffe ja, sehr schnell aus dem H4 draußen zu sein, noch bevor dieser Mietvertrag hätte geendet. Ja, aber glaube auch, dass die von sich aus befürchten, wieder einen Umzug zahlen zu müssen.

    Ich war gestern dort vor Ort und bei uns ist es praktischerweise so, dass es einfach nur eine Kostenobergrenze gibt, die sich nach nach der Anzahl Personen richtet. Ob die Wohnung dann nun 1, 2 oder 3 Zimmer hat, 50 oder 90 qm groß ist, ist völlig egal. Nur der Betrag zählt. Es darf allerdings keinen Cent teurer sein, sonst bekommt man weder Erstausstattung, den Umzug gezahlt noch die Kaution vorgestreckt.

  • 2
    Hartz 4: (Deutlich) zu große Wohnung zum Preis einer kleinen Wohnung?
    Antwort von Andrea2009 Andrea2009

    Besprich das mit dem "Fall-Manager" (das sind auch nur Menschen). Da sehe ich gute Chancen. Ausschlaggebend ist doch der Preis! Alles Gute.

  • 1
    Wohnflächenberechnung für Gebäude-Versicherung
    Antwort von mike8819 mike8819

    Also Treppen sollen wohl nicht herangezogen werden. Hab hier weitere Infos zur Wohnflächenberechnung in der Gebäudeversicherung http://www.agent-in.de/tipps-gebaeudeversicherung/wohnflaechenberechnung-in-der-...

    Ansonsten ist es wohl genauso wie bei einer "normalen" Wohnung.

  • 0
    Raumhöhe, ab welcher Raumhöhe ist ein Zimmer ein Zimmer?
    Antwort von maenne50 maenne50

    Hallo und guten Tag. Ich bin nicht sicher, ob du noch eine Antwort benötigst. Aber das verhält sich wie folgt.

    Ein Raum gilt dann als Wohnraum, wenn er über einer Fläche von mindestens 5 qm eine lichte Höhe von 2,20m hat. Die zusätzlich vorhandenen Flächen dürfen dann niedriger sein.

    Die Wohnfläche berechnet sich wie in allen anderen Räumen auch und zwar:

    Bis zu einer lichten Höhe von 2,00m oder höher wird die Fläche voll angerechnet. Die Fläche zwischen 1,00m und 2.00m lichte Höhe wird zur Hälfe angerechnet und was niedriger als 1.00m ist (z.B. bei Schrägen) wird garnicht mit angerechnet.

    Alles verstanden??

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.