schaue doch zunächst einmal nach, wie es denn in deiner Kommune geregelt ist, http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
In vielen Kommunen gilt die Produkttheorie, d.h. egal wie groß die Wohnung ist, es wird lediglich eine max. Mietpreisobergrenze festgelegt.
Aufgrund der Schwerbehinderung besteht bei entsprechender Begründung ein Mehrbedarf an Wohnraum.
Trage es der Sachbearbeitung vor und bitte um schriftliche Bescheidung.
Danke dir für deine Meinung / Einschätzung.
Mein Kind ist körperlich und geistig schwerstbehindert, und hat eine Art Spezial-Gehfrei um damit laufen zu können. In der bisherigen Wohnung (48 qm) ist es schier unmöglich, das doch sehr sperrige Gefährt zu manövrieren ohne mindestens die ganzen Möbelstücke anzuditschen.
Ich schätze, dass die Wohnung so günstig ist, weil zum einen der Mietvertrag auf maximal 4 Jahre begrenzt laufen würde und vom Schnitt her wahrscheinlich für die meisten Menschen ungünstig ist (eine loftartige Kellerwohnung ist das).
Befristeter Mietvertrag ist grundsätzlich problematisch, da für das Jobcenter dann ja auf jeden Fall eine erneute Umzugskostenübernahme in Aussicht steht.
Wie gesagt: sprich mit dem SB.
Ich hoffe ja, sehr schnell aus dem H4 draußen zu sein, noch bevor dieser Mietvertrag hätte geendet. Ja, aber glaube auch, dass die von sich aus befürchten, wieder einen Umzug zahlen zu müssen.
Ich war gestern dort vor Ort und bei uns ist es praktischerweise so, dass es einfach nur eine Kostenobergrenze gibt, die sich nach nach der Anzahl Personen richtet. Ob die Wohnung dann nun 1, 2 oder 3 Zimmer hat, 50 oder 90 qm groß ist, ist völlig egal. Nur der Betrag zählt. Es darf allerdings keinen Cent teurer sein, sonst bekommt man weder Erstausstattung, den Umzug gezahlt noch die Kaution vorgestreckt.