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Altersbedingt gehoert die Tochter wieder zurueck nachhause. (So denkt das Jobcenter).
Hat die Tochter bereits Kontakt zur IHK aufgenommen? Ein Freund hat das auch gerade durchgemacht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich um einen Ersatz zu kuemmern!! Die IHK haut denen gerne mal auf die Finger!
Genauso kennt das Arbeitsamt am Platz die freien Ausb.-Plaetze und die ueberbetrieblichen Ausbildungsprogramme.

Soweit so gut, aber was sagt der Vermieter dazu?
GerdaG am 11. November 2008 21:19 Guter Hinweis. Der Vermieter bestimmt nämlich, ob er die Wohnung vorher abnimmt.
Malkia am 11. November 2008 21:19 Der Vermieter hat da nichts zu melden, wenn sich beide einig sind.
mia68 am 11. November 2008 21:22 ...der hat nur gesagt, wir sollten uns absprechen, und es ggf. als Vereinbarung schriftlich festhalten. Mehr nicht...
Tremor am 11. November 2008 21:29 @mia68 das hört sich gut an denn so läuft das..Eine saubere und rechtl. klare Lösung könnte so aussehen: Mieter und Nachmieter schliessen die Vereinbarung untereinander ab. Der Nachmieter bestätigt, dass er den Vermieter diesbzgl. von Forderungen auf den gemäß Mietvertrag vertragsgemäßen Einzugszustand bzw. Geltendmachung von Mängeln/Abweichungen freistellt. Der Vermieter bestätigt lediglich sein Einverständnis mit diesem "mieterinternen" Abkommen sowie, dass er aufgrunddessen seinerseits darauf verzichtet die vom ausziehenden Mieter vertragsgemäß geschuldete Renovierung/anteilige Kostenabgeltung einzufordern
mia68 am 11. November 2008 21:47 ...hui, das hört sich nach perfekter Formulierung an. ;-) Danke sehr!
Tremor am 11. November 2008 21:35 @ Malkia natürlich hat der Vermieter das letzte Wort. Ich weiß ja nicht wo Du deine Infos her bekommst
Guter rat teuer. Entweder machst Du auf Risiko oder Du meldest Dich ab jetzt an und sagst, dass du bisher nur vereinzelt als Gast hier gewohnt hast. www.wohnung.com
Ja, wenn es im Mietvertrag festgelegt wurde, dann zahl 75 bis 85,- Euro (die Höchstgrenze). Stimme das vorher mit deinem Vermieter ab oder mach etwas schriftliches dazu. www.wohnung.com

Diese Abmachung kommt Euch beiden entgegen. Wenn Du renovieren würdest, dann doch sicher schnell, günstig und weiß! Vielleicht möchte er aber Tapeten oder Farbe verwenden. Wenn die Wohnung in dem jetzigen Zustand bewohnbar ist und Ihr das so abgemacht habt, brauchst Du ihm nichts geben. Er hat das Angebot von sich aus gemacht. Übergib ihm eine saubere Wohnung, sag herzlich Danke und gut ist.
Wenn Du Dich unbedingt "finanziell" bedanken möchtest, gib ihm einen Gutschein für einen Restaurantbesuch. :-)

Du könntest dich ja an den Kosten für die Farbe beteiligen.
Wahrscheinlich hättest du die Wohnung weiß gestrichen und er will sie dann farbig machen - da wäre es sinnlos zweimal zu streichen. ;-)
mia68 am 11. November 2008 21:15 ...der Mann ist eher puristisch veranlagt, wird sicher nichts farbig streichen! ;-) Jetzt nicht, und auch sonst...
Beteilige dich mit 30 - 50 % an die Materialkosten
mia68 am 11. November 2008 21:12 ...Materialkosten wofür!? Aktuell wird ja eben nicht gestrichen! Oder meinst du das auf die Zukunft betrachtet...!?
@ mia68 o.k. habe da wohl etwas missverstanden, dann überleg dir doch ein nettes Einzugspräsent
@Maximus40 das könnte man ja genau im Vorfeld absprechen, muss doch nicht so schwer sein, wenn auf beiden Seiten ein guter Wille vorhanden ist - wie es ja hier zu sein scheint
Eigentlich ja, zumindest wenn Ihr einen Untermietvertrag macht. Wenn Sie ohne Vertrag dort wohnt, könnte man es auch als Besuch durchgehen lassen. Wo kein Kläger ist - da kein Richter! www.wohnung.com
wie kann man nur so naiv sein, eine solche Frage hier reinzustellen - Kennen wir deinen Hausstand, kennen wir die Lage der Wohnung und und und - noch NIE etwas von Kosten(vor)anschläge gehört??
Hallo, hättest du die Frage richtig gelesen....ein normales Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer und Küche......, stinknormale Möbel, wie sie 80 % aller Haushalte haben! Ein Umzug innerorts - wegen der Erreichbarkeit der Schule von Wohngebiet zu Wohngebiet.
wegen der Erreichbarkeit der Schule wird der Umzug bestimmt um 10 % teurer
Was hat diese Begründung denn mit den Kosten zu tun??