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Wohnen - neue und gute Antworten

Wohnen - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Zweitschlüssel für Vermieter?

schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 6. September 2008 22:26
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Ohne Deine Zustimmung darf der Vermieter keinen Schlüssel zu der von Dir gemieteten Wohnung behalten. Mach Dich doch mal beim Mieterschutzbund schlau.


Würdet ihr ins Ausland gehen?

schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 6. September 2008 22:12
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Leider fehlt Afrika...........ich würde nach Nordafrika gehen.


Würdet ihr ins Ausland gehen?

MyLoveForever
beantwortet von MyLoveForever am 6. September 2008 22:11
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Also ich werde nach Ägypten auswandern...ist leider nicht dabei:(


Kann man die Maklerprovision nach evtl. Kündigung durch den Vermieter zurückfordern?

Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 6. September 2008 20:34
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Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Der Mietvertrag geht also rechtsverbindlich vom Verkäufer auf den Käufer über. Der alte Mietvertrag ist auch für den neuen Wohnungsinhaber bindend.

Die Maklerprovision wird man wohl nicht zurückfordern können, es sei denn, er hätte sich vertragswidrig verhalten.


2 Fragen zur Wohnungsmiete!!

anonym
beantwortet von angie760 am 6. September 2008 19:39
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Wenn Du für die Gartenpflege zahlst,steht Dir auch zu,den Garten zu nutzen.Sollte es trotzdem Probleme geben,nimm den Wisch mit zum Mieterschutzbund und lass Dir da alles sagen.Die wissen genau,was rechtens ist oder nicht.Auch mit den Nebenkosten.





Stromanbieterwechsel - Hat jemand Erfahrungen mit Wemio?

Biggi2007
beantwortet von Biggi2007 am 6. September 2008 17:38
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Hallo macone, auch ich wollte unseren Stromanbieter wechseln. Habe mir bei Verivox den günstigsten Anbieter herausgesucht.Dann habe ich aber bei unseren Stadtwerken nach einem günstigeren Tarif (Bei uns gibt es "Familia,Single ect.")gefragt, und mir wurde Familia angeboten, der dann noch billiger war als der angebotene von Verivox.Man sollte erst bei seinem jetzigen Anbieter nachfragen, denn von alleine kommen die nicht auf Dich zu und bieten Dir einen günstigeren Tarif an.LG Biggi2007


Bei Hartz VI Heizkostenrechnung überzogen,muss ich selber zahlen?

frami
beantwortet von frami am 6. September 2008 17:21
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Lange Red kurzer Sinn:wwwtacheles.de


Zeitschriften mit Einrichtungstipps???

vincero
beantwortet von vincero am 6. September 2008 14:52
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die zeitung schöner wohnen


Wo finde ich dekorative Buchstützen?

vincero
beantwortet von vincero am 6. September 2008 14:50
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kunstgewerbemärkte oder auch trödelmärkte ich habe engel die ein buch lesen aus bronze, wunderschön


Studium und Hauptwohnsitz (Berufsakademie)

Mismid
beantwortet von Mismid am 6. September 2008 12:22
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wieso sollst du dies nachweisen? Bestrafen kann man dich nicht. Studenten müssen auch keine Zweitwohnungssteuer bezahlen

Kommentar von boehmi am 6. September 2008 12:51

Sie wollen mich unbedingt als Erstwohner haben, das will ich aber nicht. Und wenn ich nicht nachweise, dass es eben nicht mein Erstwohnsitz ist (aus genannten Gründen) muss ich es ummelden.

Es geht mir nicht um die Steuer, sondern vielmehr um diverse Familiesversicherungen, welche ich dann selber zahlen müsste (als Student - kein Geld und so ;)).

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 6. September 2008 16:12

nur weil es die Gemeinden gerne hätten, ist dies aber keine Pflicht sondern nur ein Wunsch. Du gibst einfach an daß dei Nahuptwohnsitz bei deinen Eltern verbleibt - fertig!


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