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Schöne Ideen gibt's auch hier: http://www.coolhomes.de
Wenn´s mir kalt ist, setze ich mich auf meinen beheizten Toilettensitz. Gibt nichts schöneres als eine warme, beheizte Klobrille !!!
Schaum z.B. mal hier:
Da kommste nicht mehr runter.....

Produktmerkmale zum professionellen Anrichten hochwertiger rostfreier Edelstahl für Speisen und Desserts lebensmittelecht spülmaschinengeeignet
Nach dieser Beschreibung der Ringe wuerde ich sagen: NEIN, nicht fuer den Backofen geeignet :-(
Wenn´s draußen kalt ist setze ich mich auf meinen beheizten Toilettensitz. Gibt nichts schöneres als eine warme, beheizte Klobrille !!!
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Da kommste nicht mehr runter.....

Wenn der Vater bürgt, dann muß er doch ohnehin Auskunft über sich und seine persönlichen wie wirtschaftlichen Verhältnisse geben. Was taugt ein Bürge, über den man sich kein Uurteil bilden kann? Eine Bankverbindung anzugeben istdoch in dem hier genannten Zuseammenhang völlig normal. Als Vermieter würde ich mit Dir keinen Vertrag abschließen, wenn der Bürge schon solche Mätzchen macht! Da bekommt man ja Sorge über die Mietzahlung.
Nachzahlungen dürfen aber nicht einfach so abgebucht werden, wenn es im vertrag nicht so steht oder ?
(ist ein übergabeprotokoll empfehlenswert ?)
firstguardian am 21. Dezember 2009 12:20 Es wird stets nach dem gehandelt, was im Vertrag steht!
Heutzutage ist ein Konto üblich. Als Arbeitnehmer bekommt man heute auch keine Lohntüte mehr. Ausnahmen gibt es aber überall. Ich habe einmal den Fall anders herum erlebt. Da wollte mein Vermieter die Miete unbedingt in bar und hat das auch immer quittiert. Ich hätte die Wohnung sonst nicht bekommen. Persönlich finde ich es sehr ärgerlich, dass man praktisch zu etwas gezwungen wird, was man eigentlich nicht will. Viele Sachen laufen heutzutage nur noch über Einzugsermächtigung. Ob das alles rechtens ist, müsste vielleicht auch einmal geprüft werden. Falls es diese Frage noch nicht gibt, müsste man sie noch stellen.
Warum soll das nicht rechtens sein?Ich kann vermieten an wen ich will-und wenn mein Mieter damit nicht einverstanden ist,soll er's halt lassen,dann such ich mi 'nen anderen Mieter
Ein Bankeinzug macht nur Sinn wenn sich die Monatlichen Zahlungen ändern ansonsten geht auch ein Dauerauftrag. Letzendlich entschiedet der Vermieter wem er die Wohnung zu welchen Konditionen vermietet.
An die Vermieter hier, ich weiß schon warum ihr lieber eine Bankeinzug habt ;-) Aber für mich als Meiter ist der Dauerauftrag nun mal die bessere Lösung.
Ne, du kannst auch ganz normal zahlen, aber es ist ja nicht so schlimm, dann hat man wenigsten keinen Stress mit der bezahlung und passieren kann da eigentlich nichts, wenn der vermieter das will, hat er sicherlich schon mal erfahrungen mit mietnomaden gemacht, das ist verständlich, man hat sehr viel verlust bei so was
Der Vermieter kann seine Wohnung vermieten an wen er will-und wenn er auf Miete per Bankeinzug besteht,ist das sein gutes Recht.Ich jedenfalls hätte als Vermieter auch keine Lust,ständig hinter meiner Miete her zu sein,weil meine Mieter wieder "vegessen" haben zu bezahlen.
Das kann der Vermieter so festlegen. Ich handhabe das bei meinen Mietern genau so.
Gibt doch sehr viele Hilfen für ältere Menschen für das Badezimmer, wie z.B. Badewannensitz, Badewannengriffe, Einstiegshilfen, beheizter Toilettensitz und was es noch so alles gibt. Habe ich gesehen bei: http://seniorenshop60plus.de/
unter BAD / WC !!

Den Ratschlag wegen der Nichtzustimmung bzw. Erlaubnis zu klagen, halte ich für grundsätzlich falsch. Du hast ein berechtigtes Interesse, welches nach Abschluss des MV entstand (s. BGH RE 85,7). Das gilt auch für die Aufnahme eines Lebensgefährten (s. BGH WuM 2003, 688). Trotzdem muss der Mieter um Erlaubnis fragen (bei Ehepartner und Kindern nicht), Der Vermieter muss im Regelfall die Erlaubnis erteilen (s. o. g. Urteil des BGH). Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn die Aufnahme der Person unzumutbar wäre, z. B. wegen Überbelegung (s. BGH RE WuM 85,7). Du musst also nicht dein Recht einklagen, das würde dich nur unnötig Geld kosten (Gerichtskostenvorschuss, Rechtsanwaltsgebühren etc.) Vermutlich bekämst du alles zurück Durch Urteil) und die Vermieterin müsste blechen, aber warum sollst du dich dem Stress aussetzen? Wenn's der Vermieterin nicht passt, müsste sie was tun, Kündigung wäre unrechtmäßig, Miete erhöhen geht auch nicht. Nimm also dein Recht wahr und warte ab.
Hallo,
da gibt es soweit ich weiß mehrere verschiedene Arten, die auch unterschiedlich groß, teuer und aufwendig im Einbau sind.
Am besten ist, du informierst dich im Netz - ich habe gerade das hier gefunden http://www.alarmanlage.de/alarmanlagen/ und das machte einen ganz guten Eindruck.
Dago
Hallo joyzoe,
Deine Zweifel sind berechtigt, schließlich empfiehlt Dir keine Bank oder Bausparkasse (aus Eigeninteresse) ein solches Konzept. Freunde und Bekannte kennen es nicht - da bleibt nix anderes, als sich selber schlau zu machen.
Unterm Strich bleibt eine solide Finanzierung mit Laufzeiten und festen Mietkosten(=Zinsen) die keine Bank so günstig bietet, Und im Falle eines Falles kannst Du auch ohne jede weitere Vorfälligkeitsentschädigung wieder verkaufen, die DoWo bekommt nur den Nettowert des Hauses, den sie ausgelegt hat. (Such mal 'ne Bank, die das macht.)
Andersrum geht auch: Es senkt schlagartig die Mietkosten, wenn Du vorher was zurückzahlst - ob nun 5000 Euro oder 50.000, es gibt da praktisch keine Einschränkung. Macht auch keine Bank.
Einziger Unterschied zur Bank, im Grundbuch steht erstmal die DoWo, bei der Bank stehst Du zwar drin, aber die Bank hat die Finger drauf. Die ganze Sache ist bei der DoWo natürlich auch notariell abgesichert.
Miet/Optionskauf generell zu verteufeln ist absolut falsch, die Verträge solltest Du in jedem Fall vorher lesen. Bei der DoWo habe ich das mit Anwaltshilfe so gemacht.
Kurzum; Wir würden immer noch auf den Bäumen sitzen und hätten das Rad nicht erfunden, wenn man nicht mal was neues anfängt.
PS: Einfach mal bei Google "dowo" eingeben, der erste Link passt schon...
hey franca. ich habe derzeit einen ähnlichen fall. meine vermieterin lehnt den einzug meines lebensgefährten ebenfalls ab. wie ist die geschichte bei euch weitergegangen? ist der freund deiner freundin trotz der ablehnung seitens deines vermieters trotzdem eingezogen? gruß!

Der Mieter einer Wohnung hat Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters zur Aufnahme eines Lebensgefährten in die gemietete Wohnung, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat. Der Wunsch des Mieters, eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zu begründen oder fortzusetzen reicht aus.
Aber die Vermieterin hat Anspruch darauf, dass ihr die persönlichen Daten des neuen Bewohners mitgeteilt werden, bevor sie die Erlaubnis erteilt.
Die Vermieterung kann nur Nein sagen, wenn die Wohnung durch den zusätzlichen Bewohner überbelegt wäre.
Vielleicht ist für dich auch diese Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes interessant die zu einem Urteil zum Thema Lebenspartner in der Mietwohnung herausgegeben wurde:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh...
du musst das gerichtsurteil abwarten. wenn du das nicht machst hat die vermieterin (rechtlich gesehen) die möglichkeit dich fristlos aus der wohnung zu schmeißen. wenn du es aber so machst das du sagst dein freund wäre zu besuch und eigentlich wohnt er schon bei dir (was die vermieterin natürlich nicht wissen darf) kann sie da garnichts machen. allerdings ist es da so das ein besucher 60 tage bei dir schlafen darf und dann mindestens drei tage wo anders schlafen muss. sonnst zählt das nicht mehr als besuch. ich befürchte nur das deine vermieterin dir auch nach dem urteil das leben nicht angenehm machen wird. ich hatte fast den gleichen fall bei mir im haus. und meine damalige nachbarin hat sich nach einem jahr freiwillig eine neue wohnung gesucht. ich wünsche dir viel glück und starke nerven.
vermutest du das oder bist du dir dessen 100%ig sicher, weil du da erfahrungswerte hast oder ähliches?
feenwinkel am 21. Dezember 2009 09:46 Nein, sie muss keinen Gerichtsbeschluss abwarten. Die Vermieterin darf ja die Erlaubnis gar nicht verweigern. Sie kann auch nicht fristlos kündigen.
meine ehemalige nachbarin und ich waren sehr gut befreundet. immer wenn sie bei mir war hat sie mir erzählt wie es mit der vermieterin und dem verfahren so läuft. von ihr weiß ich das.