ich kenne es nur so, daß es in der TE steht. Allerdings ist bindend was im Grundbucgh steht. es ist zu vermuten, daß das grundbuch falsch ist. Du kannst auf dein Grundbuch pochen und Nachbar entfernen.
Wohneigentum - neue und gute Antworten
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1Förderung des WohneigentumsAntwort von
keguskegus
Die einzige steuerliche Subvention, die es derzeit gibt, ist die nach § 35a EStG, also der Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen (Putzfrau u.ä.) bzw. Handwerkerleistungen. Bei den Handwerkerleistungen gelten aber nur Reparaturen, kein Neubau. Das BMF-Schreiben mit weiteren Informationen findest du hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/Buergerinnen__und__Buerger/Arb...
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1Förderung des WohneigentumsAntwort von
MismidMismid
selbstgenutzes Wohneigentum kann man gar nicht steuerlich geltend machen!
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0Muss ein Parkplatz in der Teilungserklärung stehen?
Maßgeblich für euer Eigentumsrecht an der erworbenen Sondernutzungsfläche ist der Eintrag ins Grundbuch.
Wie der ohne Teilungserklärung, die ja 100% ergeben muß, zustande kam, ist mir allerdings unklar.
Demnach darfst du dein alleiniges Nutzungsrecht durch einen abschließbaren Sperrbügel sichern.
G imager761
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1Muss ein Parkplatz in der Teilungserklärung stehen?Antwort von
Alexandra2704Alexandra2704
Selbst wenn es nur mündlich bestätigt wird, dass man dort parken kann ist diese Aussage bindend. (Wäre allerdings schwierig diese Aussage nach zu weisen wenn kein Zeuge dabei war). Du hast sogar eine Eintragung im Grundbuch diese Fläche zu nutzen. Weise den Fremdparker darauf hin, das es Deine Stellfläche ist. Notfalls mach einen Termin beim Schlichter (Amtsgericht). Die sind nicht so teuer wie ein Anwalt. Der sagt dem Fremdparker schon was Sache ist, wenn er Dir nicht glauben sollte.
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0Muss ein Parkplatz in der Teilungserklärung stehen?Antwort von
FunnyhanniFunnyhanni
Es sollte schon auch in der Teilungserklärungen stehen aber glaub dem Notar, der weiß es besser! Un im Grundbuch stehts ja auch.
Möglichkeiten: Später getroffene Vereinbarung der WEer (verdinglicht) späterer Abverkauf u. Zuweisung (Zuweisungsvorbehalt in TE)