Wohnberechtigungsschein - neue und gute Antworten

  • 0
    !!! (Erweiterten) Wohnberechtigungsschein bekommen !!!
    Antwort von tikey90 tikey90

    So also meine Oma hat vorher in der Wohnung gewohnt die hatte auch nur einen normalen WBS. Ich bin ein Azubi. Mein Verieter sagte mir es wird kein Problem die wohnung und den WBS zu bekommen und der Herr am Telefon von der Wohnberechtigungsscheinabteilung sagte auch das es eigentlich kein Problem sein Sollte. Er wusste ja nicht das die Wohnung 58 qm groß ist. Also 3 qm zu viel. Darauf wurde ich auch nicht aufmerksam gemacht.

    Ich konnte den WBS vorher nicht holen weil der Kollege vom Amt nicht da war und ich dann erst einen Termin bekommen habe. Und nein der Vertrag ist noch nicht unterschrieben. Wir haben ein gutes freundschaftliches Verhältnis zu unseem Vermieter deswegen kam mir die Option Freistellung gelegen. ( hat mir die Person vom Amt und mein vermieter auch gesagt dass das gehen Würde.

    So eine 2. Meinung vom Arzt hole ich mir noch.

    Unt ich habe die Wohnung eben etwas großzügig vermessen und ich habe den Balkon mit 25 % dazu gerechnet. Ich habe 53,98 m² heraus. Bis 55 m² daf ich diese Wohnung ohne Probleme beziehen.

    Soll ich den Vermieter dadrauf ansprechen oder sollte ich erstmal zum Arzt?

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Wenn Du jetzt die wirklich exakten Messwerte der Wohnung vorliegen hast, dann solltest Du zunächst einmal Deinen Vermieter darauf ansprechen. Er sollte dann noch einmal nachmessen. Falls die Angaben korrigiert werden müssen, dann sollte er das auch tun. Dann kannst Du einen erneuten WBS-Antrag stellen. Aber Achtung! Nicht schummeln! Es könnte amtlich nachgemessen werden! Unabhängig davon kannst Du trotzdem schon mal einen anderen Arzt kontaktieren. Besser ist besser! ;-)

    der Herr am Telefon von der Wohnberechtigungsscheinabteilung sagte auch das es eigentlich kein Problem sein Sollte.

    Das Problem bei solchen schwammigen Aussagen ist oft, dass sich die Menschen zu sehr darauf verlassen.

    Er wusste ja nicht das die Wohnung 58 qm groß ist. Also 3 qm zu viel. Darauf wurde ich auch nicht aufmerksam gemacht.

    Ein Fachmann sollte einen schon auf solche wichtigen "Kleinigkeiten" wie die genaue Begrenzung der Wohnungsgröße hinweisen. Sprich ihn noch mal darauf an!

    Kommentar von tikey90 tikey90

    Da ich bei keinem Hautarzt einen Termin bekommen habe oder ich einfach so vorbei kommen durfte, bin ich nochmal zu dem Hautarzt gegangen wo ich war um mit dem zu reden. Ein Griff ins leere der wollte einfach nur den nächsten Patienten dran nehemn und das wars.

    So meine Mutter Wohnt unten drunter ist langzeitkrankgeschrieben und wurde aufgrund vom athrose, mehreren Bandscheiben op´s nur noch Krankgeschrieben und dass zu Recht Sie bekommt die Wasserflasche nicht auf wenn diese noch komplett geschlossen ist.

    Ist es über eine Bescheiniugung vom Arzt in der irgend etwas in der richtung betreuen oder ähnliches torotzdem für die wohnung berechtigt zu sein ?

  • 1
    !!! (Erweiterten) Wohnberechtigungsschein bekommen !!!
    Antwort von Uschi2011 Uschi2011

    Irgendetwas stimmt hier nicht! Man kann eine Wohnung, die nur mit WBS zu beziehen ist, erst dann überhaupt anmieten, wenn man den hierfür erforderlichen Schein tatsächlich auch hat. Du hast alles bereits eingerichtet? Dann hast Du doch sicher schon einen Mietvertrag unterzeichnet. Im Nachhinein kannst Du nichts mehr ändern. Mich wundert auch Deine Aussage:"weil mir gesagt wurde, dass ich den wbs aufjedenfall bekomme" WER hat das denn gesagt? Wenn diese Aussage tatsächlich von der Wohngeldstelle gekommen ist, dann würde ich besagte Person einmal darauf ansprechen. Sinnvoll ist es aber, wenn Du diese Aussage auch beweisen kannst. Denn ungesicherte Zusagen sollten von dort nicht kommen. Und was ist mit dieser Aussage:"Als Option wurde mir ein erweiteter WBS nahe gelegt." Wer sagt denn das? Auch jemand von der Wohngeldstelle? Das stimmt zwar. Aber Du solltest Dir in Zukunft besser alles schriftlich geben lassen. Und im Nachhinein ist es sowieso schwierig, solche Sachen zu regeln. Du kannst die Wohnung nicht mehr verkleinern und auch sonst keine "Tricks" anwenden. Eine legale Möglichkeit wäre es, die Wohnung exakt zu vermessen, ob die Maße wirklich stimmen. Vielleicht hast du Glück und es hat sich jemand hier vertan. Auch kannst Du noch eine zweite ärztliche Meinung einholen! Eventuell kannst Du höchstens nur einen Teil der Wohnung mieten. Das hieße, Du benötigst einen WBS-berechtigten Mitmieter. Aber da Du ja schon die Wohnung komplett eingerichtet hast, nehme ich an, dass Du den Mietvertrag schon unterschrieben hast. Wenn nun der Eigentümer Dir die Wohnung trotz fehlendem WBS überlassen hat, ist das zunächst einmal sein Problem. Es könnte aber für Dich eins werden, wenn er Dir deshalb sofort wieder kündigt.

  • 0
    !!! (Erweiterten) Wohnberechtigungsschein bekommen !!!
    Antwort von tikey90 tikey90

    danke schonmal.

    Was wird denn als Wohnfläche bezeichnet ?

    zählen Balkon toilette badewanne Waschbecken keller auch dazu?

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    In der Wohnung zählt alles an Wohnfläche. Auch die Fläche, auf der die Badewanne, Toilette, Waschbecken etc. steht. Der Balkon zählt nur teilweise. Ich glaube zu 1/3. Auch bei Schrägen gibt es Abzüge. Der Keller zählt nicht mit.

    Kommentar von isomatte isomatteisomatte
    • Balkon zählt zur 1/2 mit ! - Bei Dachwohnungen,zählt alles was unter 2,00 m liegt,nur die halbe qm Zahl !
    Kommentar von tikey90 tikey90

    Sicher das er zu 50 % dazu zählt? Habe gelesen, dass er zu 25 % dazuzählt außer bei Ausnahmen.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    So weit ich weiß, werden Unterschiede gemacht zwischen einem Balkon, überdachten Balkon und Loggia sowie einer Dachterrasse.

  • 0
    !!! (Erweiterten) Wohnberechtigungsschein bekommen !!!
    Antwort von teutonix1 teutonix1

    Mach doch einfach mal folgendes: Nimm ein Zollstock und miss die Wohnung akkurat auf den cm2 aus, in vielen Fällen ist die Wohnung nämlich gar nicht so gross, wie vom Vermieter angegeben. Dann brauchst du gar keine Klimmzüge machen, und 3 qm2 sind nicht viel. Da hat sich ein Vermieter mal schnell vermessen.

  • 0
    !!! (Erweiterten) Wohnberechtigungsschein bekommen !!!
    Antwort von amigo06 amigo06

    Da wird doch mit alles Tricks gearbeitet.

  • 0
    Wohnberechtigungsschein Ja oder nein? Hilfe
    Antwort von blackmonk2011 blackmonk2011

    Bei diesen Voraussetzungen bin ich mir ziemlich sicher,dass du keinen WBS bekommen würdest.

    Kommentar von Mart2012 Mart2012

    Kannst du mir bitte deine Meinung begründen? DANKE!

  • 0
    Wohnberechtigungsschein, woher?
    Antwort von kalamara kalamara

    Viele Nützliche Infos: http://www.konz.de/index.php?id=399

  • 1
    Wohnberechtigungsschein, woher?
    Antwort von Pinkblue Pinkblue

    hier kannst du einiges nachlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnberechtigungsschein

  • 0
    Wohnberechtigungsschein, woher?
    Hilfreichste Antwort von tapri tapri

    sozialschwache oder Menschen bei denen eine Dringlichkeit vorliegt, eine Wohnung zu bekommen, die können diesen Schein beim Jobcenter, Sozialamt oder sonstiger Behörde beantragen

  • 0
    Wohnberechtigungsschein, woher?
    Antwort von michma michma

    jobcenter ehem. arge ehem. sozialamt

  • 0
    WBS auch alleine
    Antwort von diroda diroda

    Nein, alleine steht dir keine 3-Zimmer-Wohnung zu.

  • 0
    WBS auch alleine
    Antwort von larry2010 larry2010

    was ist wbs?

    wer im mietverrtag steht, darf in der wohnung bleiben. stehen beide drin können sie nur gemeinsam kündigen, ob der vermieter dann einen übernimmt, entscheidet er nicht ihr

    Kommentar von Davies Davies

    Beide stehen drin. Vermieter ist ok wenn ich da wohnen bleibe

  • 1
    Wohnberechtigungsschein - ausstellen lassen auf eine Person?!
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Sorry, gehts noch?

    Ihr habt zusammen genug Geld, um eine normale Wohnung anzumieten.

    Lasst den geförderten Wohnraum bitte den Personen, für die er gedacht ist!

    Allein in Köln stehen 14.000 (!) Bezugsberechtigte auf der Warteliste der sozialen Wohnraumvermittlung... und so welche wie DU sind schuld dran... genug Kohle, aber trotzdem "Geiz-ist-geil" praktikzieren und sozialen Leistungsbetrug planen!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.