Witwenrente - neue und gute Antworten

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    Beitrag zur gesetzl. KV bei großer Witwenrente trotz Vollzeitbeschäftigung?
    Antwort von DerHans DerHans

    Du musst sowohl für deinen Job als auch für die Witwenrente Pflichtbeiträge zahlen, weil du wohl insgesamt nicht an die Beitragsbemessungsgrenze heran reichst.

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    Beitrag zur gesetzl. KV bei großer Witwenrente trotz Vollzeitbeschäftigung?
    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    das beruht auf dem Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Wer höhere Einnahmen hat, zahlt höhere Beiträge.

    Wenn jemand 2000 Euro Bruttogehalt hat, zahlt diese Person genausoviel wie eine Person mit 1000 Euro Witwenrente und 1000 Euro Gehalt.

    Die Witwenrente ist eine Einnahme der Witwe und hat aus Krankenkassensicht nichts mit dem Verstorbenen zu tun (aus Sicht der Rentenversicherung aber sehr viel).

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html -> Absatz 1

    Wenn die Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro brutto überschritten wird, wird auf Antrag ein Teil der Beiträge erstattet.

    Gruß

    RHW

    Kommentar von gambi007 gambi007

    Danke für die schnelle Antwort :) Eines jedoch noch: Die Beitragsbemessungsgrenze gilt pro Monat oder Jahr? Das heißt, sollte ich darüber liegen mit Witwenrente und Vollzeitjob (Brutto) werden mir Krankenversicherungsbeiträge erstattet?

    "(2) Die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 zu bemessenden Beiträge sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteigen."

    Dieses Gesetztesdeutsch immer, verwirrt mich etwas?! :)

    Kommentar von RHWWW RHWWWRHWWW

    Die Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro ist monatlich. Wenn diese Grenze im Monat überschritten wird, wird auf Antrag des Versicherten von der Krankenkasse ein Teil der Beitrag erstattet.

    Der Absatz 2 ist hier ohne Bedeutung (da geht es nur um Betriebs- und Zusatzrenten).

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    Beitrag zur gesetzl. KV bei großer Witwenrente trotz Vollzeitbeschäftigung?
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Weil durch die Änderungen im Zuge des Alterseinkünftegesetzes aus der Witwenrente der volle KV-Beitrag zu zahlen ist bis zur Höhe der BBG (zusammengefasst für alle Einkunftsarten).

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    Witwenrente ???
    Antwort von Lissa Lissa

    Wenn sie schon vor 2001 geheiratet haben, bekommt sie 60% seiner Rente als Witwenrente.

    Sollte dies das einzige Einkommen sein, müsste sie zusätzlich Grundsicherung beantragen.

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    Darf das Jobcenter die zur Schuldentilgung verwendete Witwenrenten-Auszahlung als Einkommen rechnen?
    Antwort von Eddy63 Eddy63

    Sieht aus das das Jobcenter im Recht ist ,würde mich da auch vorher schlau machen ,es interessiert nicht ob damit Schulden getilgt wurden.

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    Darf das Jobcenter die zur Schuldentilgung verwendete Witwenrenten-Auszahlung als Einkommen rechnen?
    Antwort von GerdausBerlin GerdausBerlin

    Mit "Auszahlung der Witwenrente" ist vermutlich die Abfindung gemeint, die bei einer neuen Heirat gezahlt wird von der Rentenkasse des verstorbenen Gatten. Heute beträgt bei einer Wiederverheiratung nach meinen Quellen eine Abfindung 24 Monate der bisherigen durchschnittlichen Rentenzahlung.

    Eine solche "Einmalige Einnahme" wird beim Bedarf an ALG II ("Hartz IV") folgendermaßen angerechnet laut SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen Absatz 3:

    "(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    War die Abfindung recht hoch, wird sie automatisch auf sechs Monate aufgeteilt. Was danach noch übrig ist von der Einmaligen Einnahme, gilt nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen (da gelten beim ALG II die Höchstgrenzen und Freibeträge laut § 12 SGB II).

    Zusammenlebende Ehegatten werden natürlich zusammen berechnet beim ALG II. Insofern ist die Aussage falsch: "Seine Frau kriegt kein Hartz 4 mehr!" Denn das Hartz kriegen Frau und Mann gemeinsam - oder eben gar nicht, wenn einer von beiden zuviel Einkommen hat oder Vermögen.

    Siehe § 7 SGB II: "(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören 1. die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten [...]

    1. als Partnerin oder Partner der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten

    a) die nicht dauernd getrennt lebende Ehegattin oder der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte [...]"

    Daran ändert sich auch nichts - wie schon erwähnt von User VirtualSelf -, wenn man sein Einmaliges Einkommen zur Tilgung von Schulden verwendet oder es den Eskimos in Guatemala spendet. Denn bevor man ALG II kriegt (oder die Gattin), muss man sich (und der Gattin) zunächst selbst helfen - und erst dann Dritten sein Einkommen in den Rachen schmeißen, schreibt § 2 SGB II:

    "(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen."

    Und eine legale Möglichkeit ist eben, zunächst sich etwas zu Essen zu kaufen und die Miete zu bezahlen, bevor man seine Gläubiger befriedigt. Anders sieht es aus bei schon gepfändeten Werten. Kommt aber morgen erst der Gerichtsvollzieher, steht man ja schon unter Pfändungsschutz, einkommensmäßig, wenn man heute Bedarf hat an ALG II.

    Gruß aus Berlin, Gerd

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    Darf das Jobcenter die zur Schuldentilgung verwendete Witwenrenten-Auszahlung als Einkommen rechnen?
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Was vor der Heirat bzw. vor der Konstituierung einer Bedarfsgemeinschaft gewesen ist, geht das Jobcenter grundsätzlich nichts an.

    Nach der Hochzeit (BG) zugeflossenes Einkommen darf prinzipiell nicht zur Schuldentilgung verwendet werden oder zumindest hat die Schuldentilgung keinen Einfluss auf die Anrechnungsfähigkeit; denn würde die Tilgung einkommenssenkend berücksichtigt werden, bedeutete das, dass der Steuerzahler indirekt für private Schulden aufkommt (indem mehr Leistungs als nötig gewährt würden).

    Da die Fragestellung vollkommen unklar ist, lassen sich hier keine zielführenden Tipps geben.

    Kommentar von GerdausBerlin GerdausBerlinGerdausBerlin

    Was vor der Heirat bzw. vor der Konstituierung einer Bedarfsgemeinschaft gewesen ist, geht das Jobcenter grundsätzlich nichts an.

    Außer, wenn A) Vermögen verschenkt oder B) verschleudert worden ist.

    Bei A) greifen BGB § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers in Verbindung mit SGB II § 33 Übergang von Ansprüchen. Das Jobcenter holt sich das Vermögen also gegebenenfalls vom Beschenkten zurück, zumindest in der Höhe, in der es ALG II leisten muss.

    Bei B) greift gerne § 31 Pflichtverletzungen SGB II Absatz 2: "(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn 1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen ..." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

    Das wären dann aber nur 3 Monate lang je rund 100,- weniger ALG II. Alles ALG II zurückfordern kann das Jobcenter aber in diesem Fall:

    SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten: "(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat,

    ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet. Der Ersatzanspruch umfasst auch die geleisteten Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs ist abzusehen, soweit sie eine Härte bedeuten würde."

    Wer sein Geld also nicht verschenkt, um ALG II zu erhalten, sondern verschleudert, also so gründlich und zielgerichtet versiebt, dass es per BGB nicht mehr zurückzufordern ist, der muss es halt aus seinem künftigen Einkommen zurückerstatten - also wenn er wieder genügend Einkommen hat, per Job, Lotto, Erbe usw. Plus Zinsen.

    Ob dies schon mal vorgekommen ist, wenn wer zwecks mehr ALG II erstmal schnell Schulden tilgte, die vielleicht noch nicht einmal fällig waren, geschweige denn aktiv zurückgefordert worden waren von den erstaunten Gläubigern, das weiß ich nicht.

    Wäre das aber undenkbar?

    Gruß aus Berlin, Gerd

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wäre das aber undenkbar?

    Gesetzt den Fall, dass die Tilgung außerhalb einer BG (die ja auch bei Unverheirateten möglich ist) vorgenommen wurde:

    Undenkbar ist es nicht, aber in obigen Fall scheint es ja so zu sein, dass derjenige, der die Schulden getilgt hat, vor der Heirat auf Grund seines Einkommens (Rente) nicht hilfebedürftig gewesen ist - im Sinne des SGB II oder des SGB XII -; d.h. direkt ursächlich für zumindest seine Hilfebedürftigkeit ist nicht die Schuldentilgung, sondern die Heirat mit ihrer BG-Fiktion.
    Würde man das Vermögen eines grundsätzlich Nicht-Hilfebedürftigen quasi von außerhalb der BG berücksichtigen, würde das nicht nur unterhaltsrechtlich lustige Fragen aufwerfen, sondern schlussendlich auch der besonderen grundgesetzlichen Wertschätzung von Ehe und Familie zuwiderlaufen, da es faktisch ein Ausschlussgrund für eine Heirat von Nicht-Hilfebedürftigen mit Hilfebedürftigen wäre.

    Bei einer unterstellten BG ohne Trauschein oder gemeinsames Kind wäre es noch einfacher: wenn sich hier der Nicht-Hilfebedürftige weigert, den Partner finanziell zu unterstützen, so liegt faktisch keine Einstehens- und Verantwortungsgemienschaft vor, weil der Hilfebedürftige keine Chance hat, irgendeinen Unterhalt nach BGB-Recht einzuklagen.

    So oder so; m.E. ist das Eisen viel zu heiß, als dass es das Jobcenter auf einen Prozess ankommen ließe.

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    Darf das Jobcenter die zur Schuldentilgung verwendete Witwenrenten-Auszahlung als Einkommen rechnen?
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Ist das Jobcenter im recht?

    Ja. Durch die Heirat muß er für den Unterhalt seiner Frau aufkommen. Die beiden werden sofern sie zusammeleben als Bedarfsgemeinschaft gewertet.

    Natürlich kann man nicht eigenes Einkommen zur Schuldentilgung nutzen und seinen Lebensunterhalt dann mit Harz 4 besteiten.

    Es gibt Pfändungsfreigrenzen die sicherstellen, das nicht alles gepfändet werden kann. Bei 1 Unterhaltsberechtigten ist der Pfändungsfreibetrag mindestens 1.416€ .

    Allerdings muß er hierzug sein Konto in ein P-Konot umwandeln.

    Tatsächlich gepfändetes Einkommen dessen Pfändung nicht verhindert werden konnte zahlt nicht als Einkommen. Das ist aber die absolute Außnahme, da normalerweise eben gar nicht gepfändete werden kann.

    Verwitweter Renter hat geheiratet.

    Das war ein schwerer Fehler. Man darf Harz 4 Emfpänger eben nicht heiraten.

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    Darf das Jobcenter die zur Schuldentilgung verwendete Witwenrenten-Auszahlung als Einkommen rechnen?
    Antwort von Tisha Tisha

    Sorry hab noch Nachfrage. Ein Witwer hat geheiratet? Also nach Eheschließung ist er nicht mehr Witwer! Rente fällt also für den Witwer weg! Er erhält dann seine eigene Rente. Seine neue Frau bekommt HartzIV? Somit bilden beide Ehepartner nun eine "Bedarfsgemeinschaft" und ein Teil dieser Gemeinschaft bezieht "Einkommen" d.h. Rente? Welche Rente erhält er ,eine vom Rentenversicherungsträger oder eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

    Kommentar von taxus87 taxus87

    Er bekommt ersteres.

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    Darf das Jobcenter die zur Schuldentilgung verwendete Witwenrenten-Auszahlung als Einkommen rechnen?
    Antwort von Novembersonne Novembersonne

    Wenn ein verwitweter Mann wieder heiratet, dann entfällt doch die Witwen-Rente.

    Ansonsten wird natürlich sein Einkommen - also seine eigene Rente - angerechnet, weil er ja nun Familienmitglied ist. Das hier keine Leistungen nicht mehr gezahlt werden - wenn eben seine Rente entsprechend hoch ist, ist somit logisch.

    Kommentar von taxus87 taxus87

    Das ist klar. Die Witwenrente entfällt und dabei gibts eine Auszahlung. Er hat jetzt noch ca 800€ Rente.

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    Witwenrente ???
    Antwort von minkerl58 minkerl58

    Es ist so und es gibt auch keine Ausnahmen.Bleibt dann nur der Weg zum Amt.L.G.

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    Witwenrente ???
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Die Witwenrente beträgt 60 % der Versichertenrente. Sollte das nicht ausreichend sein, wird die Rente auf das Niveau von AlG 2 angepasst. Den Anspruch hätten sie z. Zt. mit 2 Personen wahrscheinlich auch.

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    Witwenrente ???
    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Richtig. Aber sie bekommt die 55% ja zusätzlich zu ihrer eigenen Rente, ist also ja nicht so tragisch.

    Kommentar von danixxxh danixxxh

    Sie kommt nur leider aus der Generation,wo der Mann noch das Geld verdient hat.

    Sie hat also nicht mehr als 15 Jahre in ihrem Leben gearbeitet und wird demnach warscheinlich auch nicht viel raus bekommen...

    Kommentar von ichhierundda ichhierunddaichhierundda

    Dann gibts Grundsicherung.

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    Wie wird Einkommen und Witwenrente besteuert ?
    Antwort von gast50 gast50

    Hallo Nigthtroll. Ihre Frage ist schon älter, aber ich stehe dieses Jahr konkret vor genau diesem Problem das sie schildern. Wie ging es bei Ihnen aus? lg, gast

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    Erhalt der Witwenrente??
    Antwort von Lissa Lissa

    Wenn sie nicht wieder heiratet, hat sie weiterhin einen Witwenrentenanspruch.

    Eine Einkommensänderung sollte deshalb der Rentenversicherung mitgeteilt werden.

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    Erhalt der Witwenrente??
    Antwort von Lissa Lissa

    Sobald sie weniger Einkommen hat, sollte sie das der Rentenversicherung mitteilen. Dann wird die Witwenrente neu berechnet.

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    Erhalt der Witwenrente??
    Antwort von minkerl58 minkerl58

    Sie bekommt jetzt auch einen kleinen Teil,aber der Verdienst wird angerechnet.L.G.

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    Erhalt der Witwenrente??
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Jede Rente wird grundsätzlich auf Antrag gestellt. Woher soll die Rentenversicherung denn wissen, wann sie wieder Anspruch auf die Rente hat? Der Anspruch bleibt jedenfalls erhalten, wenn sie keine neue Ehe eingeht.

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    Erhalt der Witwenrente??
    Antwort von luckytrader luckytrader

    Solange keine neue Ehe geschlossen ist bleibt die Witwenrente.

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    jüngere frau stirbt vor älterem ehemann ... kriegt er witwerrente ?
    Antwort von Lissa Lissa

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Witwerrentenanspruch.

    Auf die Witwerrente wird das eigene Einkommen angerechnet.

    Hier findest du weitere Informationen:

    http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Leistun...

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