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Dú bekommst in jedem Gartenfachcenter Rindenmulch,den du dann um die Rosen herum trappierst.Viel Glück!Pierrot
In allen Formularmietverträgen ist geregelt, dass der Mieter eine Wohnung im Winter zu heizen und auch zu lüften hat. Das auch bei Abwesenheit. Entsteht aufgrund zu niedrigen Temperaturen Schimmel, dann ist der Mieter dafür haftbar. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich der Mieter, so lange er die Wohnung gemietet hat. Schadenskosten aber sind viel höher als geringe Heizkosten! Gehe mal davon aus, dass die Wohnung schon gekündigt wurde. Ist die Kündigungsfrist aber noch nicht zu Ende muss der Mieter bis dahin leicht heizen.

Tannenzweigen und Laub,oder Stroh.
Himmelsgucker am 9. November 2009 09:29 Geht auch Rindenmulch?
Er wollte eben einfach eine kleine studie aufstellen wo es überall schon schneit denn er mag evtl. keinen schnee und will eben in eine gegend ziehen in der es wenig schneit also suchte er RAT
critter am 9. November 2009 02:46 Du solltest Rechtsverdreher werden! :-)

ich glaube da ist einer krank mir wurde eine frage zur geschichte gelöscht, weil sie in die zeit 39-45 fiel. ich habe doch den krieg nicht angefangen und du bist nicht frau holle
Recht hast du.....:-)

Welchen
suchtest Du mit Deiner Frage??
Wir sind hier eine Ratgeber-Community und keine Wetterstation!
sLice93 am 9. November 2009 02:42 Ich kann nur nochmal sagen dass GF am Tag schon langweilig genug ist, da kann man einem ja zumindest nachts den Spaß lassen ^^

Ich fand die Frage echt gut.. :(
Wenn ich gefragt werde, wo der Ort liegt, gebe ich gere Auskunft....aber anscheind....Schleichwerbung...sorry.....ich ärger mich, weil keine Absicht....

Das war eindeutig Schleichwerbung für den Schneemann. :-)
sLice93 am 9. November 2009 02:39 xDDDD
Der Mieter hat während der Kündigungsfrist, auch wenn er nicht mehr in der Wohnung wohnt die Obhutspflicht. Dazu gehört auch, dass er durch Betreiben der Heizung auf "Frostwacht" das Einfrieren der Rohre verhindert. MfG
du musst einen frostwächter anlassen. ansonsten würdest du bei frost einen wasserrohrbruch herbeiführen. die kosten wären ein wenig höher als die für heizenergie.
kann an der Gebäudeisolierung liegen, Wasser abwischen

Solltest nur zusehen, dass es nicht zu eingefrorenen Leitungen kommt. Ist aber in unseren Breiten eher unwahrscheinlich..
den spaß ;-( hatten wir anfang des jahres. so selten kommt das nicht vor. auch in unseren breiten
:D nette frage. mach die heizung an wenn du frierst. wenn dir gerne kalt ist lass sie aus.
du solltest trotzdem etwas heizen, sonst können die wasserrohre einfrieren. da du der mieter bist nehm ich an das du das zu zahlen hast, sicher bin ich mir aber nicht. kurze frage: warum kündigsst du die wohnung nicht wenn du eh nicht drin wohnst?
ist ja u´zum ende des monats gekündigt
wenn jedoch wegen der abgestellten Heizung es zu Schäden kommt, dann bist du dafür haftbar zu machen, auch wenn du nicht anwesend warst

Du bist lustig. Hast Du eine Wohnung musst Du sicher stellen, das diese ausreichend beheizt wird. Kommt es durch die Kälte zu schäden haftest Du in vollem Umfang. Und die Kosten gehen zu Deinen Lasten.

Die Kosten trägst du solange der Mietvertrag gültig ist. Du stellst die Heizung aufs Sternchen, den Frostwächter.
korrekt! und ablesen wird der vermieter bei schlüsselübergabe - alles bis dahin zahlt man selbst
aber ich hab ja schon die zählerstände schon übermittelt und vor allem sagen die stadtwerke das man nicht in zwei wohnungen sein kann also musste ich die am tag des auszuges denen geben
aschaub am 9. November 2009 10:50 Ach, jetzt bestimmen die Stadtwerke wieviele Wohnungen ich haben darf. Das ist ja interessant. Dann frage ich mich doch ernsthaft, wie die für mich dann zwei Ablesestandorte einrichten konnten und auch noch die Frechheit besitzen für beide von meinem Konto Geld abzubuchen. Sachen gibt es ...
heizen hält nicht nur warm sondern verhindert auch das die leitungen nicht abfrieren und die wohnung nicht hin wird als mieter hast du da eine verpflichtung