Inkassogebühren sind nicht zusätzlich zu den RA gebühren durchsetzungsfähig
Kontoführungsgebühren - falls aufgelistet - fallen auch weg
Ergo : Teilwiderspruch
Liste mal die Positionen auf
Inkassogebühren sind nicht zusätzlich zu den RA gebühren durchsetzungsfähig
Kontoführungsgebühren - falls aufgelistet - fallen auch weg
Ergo : Teilwiderspruch
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Was haben DIESE Themen mit Deiner Frage zu tun?
anfänger haben manchmal probleme und bringen einiges durcheinander..
Er/Sie hätte ja eine Frage direkt zu diesem Thema stellen können.
Ich will ja helfen, falls ich kann. Ich denke aber mal, er/sie wlll mit einer bestimmten Person Kontakt aufnehmen.
schreib ihm ne Nachricht mit deinen Fragen.
Du kannst einem anderen User eine Freundschaftsanfrage senden. Wenn diese angenommen wird, koennt Ihr private mails tauschen.
Wuensche Dir schoene Feiertage
du kannst der person eine nachricht schiken .. ;)
Du hast bis heute nichts gezahlt? Dann zahlst du besser alles schnell ab.
Wenn du einen gerichtlichen MB bekommen hast, solltest du sofort Widerspruch einlegen sonst wird daraus ein Vollstreckungsbescheid und ein vollstreckbarer Titel!!!
Gewöhne dir ab solche Kommunikation wie Kündigungen oder eindeutige Willenserklärungen per Email oder nicht belegbar über die Post zu schicken. Hier spart man Geld am falschen Ende.
Anrufen solltest du auch lassen und Inkassokosten in Zukunft nicht mehr zahlen. Immer die Hauptforderung direkt beim Gläubiger.
Hast du einen Brief per einschreiben o.ä. verschickt???Wenn ja würde ich das aufjedenfall nochmal klären. Und ggf. nochmal den Brief(also falls du eine Kopie davon hast und die Quittung per Fax
Oder hast du das per Email gemacht (und hast die ggf noch gespeichert).
Wenn du dies nicht mehr hast musste wohl oder übel die Sache bezahlen da sonst nur noch mehr kosten auf dich zu kommen werden.
deshalb sollte man solche briefe auch immer per einschreiben mit Übergabe schicken dann hat man immer was in der Hand das man es abgeschickt hat... ich glaube mit einem widerspruch kommst du da nicht weit
hast Du die Mail noch im Gesendet-Ordner? Wenn die Adresse korrekt ist, könntest Du vielleicht noch wegen eines Fehlers des Empfängers zurück in den alten Stand versetzt werden, da Du ja nachweislich die Frist eingehalten hast. Falls nicht, hast Du den Zonk und zahlst besser, bevor der GV kommt.
Die mail habe ich über das kontaktformular der Homepage gesendet. Daraufhin kam ja dann von UI der Brief mit der Forderungsaufstellung UND der Bitte, doch Ihren Ratenzahlungsplan auszufüllen und zurück zu senden.....was ich auch getan hab... eine Kopie habe ich sogar noch davon bei mir.
Ich kann keine 183 eur auf einmal zahlen...
Die Ratenzahlungs Vereinbarung die du zurückgesendet hast hast du dies per einschreiben verschickt?
Wenn ja würde ich beides (also Kopie) sofort nochmal per Fax oder ggf nochmal per Einschreiben Rückschein denen zuschicken.
nein habe das leider NICHT als einschreiben gemacht :(
Dann wird es glaube ich etwas schwieriger. Da du es nicht nachweisen kannst das du es Fristgerecht abgeschickt hast. Solche Sachen muss man IMMER per EINSCHREIBEN abschicken (am besten noch mit Rückschein)
Ich glaube da bleibt dir nichts anderes übrig als zu zahlen. Du kannst dich ja nochmal mit denen in Verbindung setzten. Und versuchen das als Ratenzahlung zu zahlen. Das du nicht in der Lage bist das ganze auf einmal zu bezahlen.
muss ich die 183 zahlen?
Ich denke schon. Aber vorsichtshalber würde ich gegen den Mahnbescheid Einspruch einlegen. Man kann so weit ich weis dazu ja noch was schreiben bzw man muss was dazu schreiben.
Ich würde das dann denen auch nochmal genau so erklären das du Fristgerecht auf den Brief/Mail geantwortet hast und die Ratenzahlung ebenfalls Fristgerecht ausgefüllt und zurückgeschickt hast (kannst ja auch die Kopie beifügen(also nochmal Kopieren). Und das du bereit bist 130,92 Euro mit je 45 Euro zu bezahlen. usw.
Der Widerspruch zu einem gerichtlichen Mahnbescheid soll nicht begründet werden! Eine Begründung kann durch einen versierten Anwalt der Gegenseite im Falle der Klageerhebung gegen dich verwendet werden und würde deinem Anwalt die Arbeit erheblich erschweren.
Nur einfach das Kreuzchen setzen und beleghaft binnen 14 Tagen Frist ans Amtsgericht zurück auf keinen Fall an den Gläubiger oder die Inkassoheinis.
Auch ein Einschreiben mit Rückschein hat alleine keine Beweiskraft da sich der Empfänger darauf berufen könnte nur einen leeren Umschlag erhalten zu haben.
Daher sollte man die Schreiben immer vorher von einem Zeugen lesen lassen und unter dessen Augenschein in den Umschlag packen und aufgeben.
Alternativ bleibt auch die förmliche Zustellung durch den zuständigen Gerichtsvollzieher.
ich denke mal du kannst in jedem Fall nicht gezwungen werden, die schule zu wechseln, solange du A) nicht negativ aufgefallen bist, in dem du Schulregeln verletzt oder ähnliches gemacht hast B) nicht bereits deine neun Pflichtschuljahre absolviert hast (dann muss die Schule dich nicht weiter aufnehmen) oder C) nicht bereits zwei mal durchgefallen bist. Ich will dich jetzt auch nicht beleidigen oder deine Worte anzweifeln, aber jemand mit nem IQ von 105 müsste das eig. wissen :-)
Der IQ wird aus Kreativität Logik und noch etwas berechnet und hat NULL mit wissen zutun
iq ist sinnlos entweder man ist schlau normal oder dumm ^.^
Der IQ wird aus Kreativität Logik und noch etwas berechnet und hat NULL mit wissen zutun
Ich kann dir sagen warum du so schlecht Noten hast. Da du „Hochbegabte“ bist bist du in deiner Schule einfach underfordert (du brauchst härteren Stoff)
Ich will dich nicht anstiften die schule zu wechseln oder die Klasse zu wechseln!!
inteligenz hat nichts mir der schule zu tun ich hab nen hohen (118) bin aber trotzdem schlecht
Der IQ hat mit den schulischen Leistungen generell ziemlich wenig zu tun. Was in der Schule zählt ist vielmehr das Auswendiglernen. Schau dir mal Einstein an, der hatte in der Schule in Physik sehr schlechte Noten, aber später einen Nobellpreis der Physik bekommen.
xD schulnoten hat nur was mit lehrer in den arschkrichen zu tun mehr nicht -.-
105 ist Durchschnitt, wobei die Noten eher einen geringen zusammenhang mit dem IQ haben. Dein IQ könnte noch so hoch sein, wenn du eine faule Socke bist und nichts für die Schule tust, bist du nunmal eine faule Socke die nichts für die Schule tut.
Bei japanischen Kindern schon aber bei deutschen doch net so en hoher iq hat ein deutscher ausgewachsener Durchschnitts Mensch
hört sich voll ausländerfeindlich an xD erwachesener mensch?! is er kein mensch er ist zwar noch nicht erwachsen aber wenn man erwachsen wird wird man auch nicht mehr soo schlau denn als kind lernt man ja am meisten =)
Ich bezweifel es, dass du mit so einer Formulierung einen IQ von 105 hast... Lass dich nochmal checken oder nimm Ritalin.
mal ein kleines update. :)
ich habe mich nach der Sache, (oben beschrieben) nicht weiter beim Inkassobüro gemeldet und nix überwiesen.
Ende April ist ein Brief gekommen mit der Aufforderung ich solle mich wegen einer dringenden Angelegenheit beim Inkassobüro telefonisch melden. Allerdings keine weiteren Angeben um was es geht... keine Namen keine Nummer.... nix. Habe wieder nicht reagiert.
Am 9.Mai kam ein Brief, ich solle ihnen Belge schicken über sämtliche Kontakte und Zahlungen zum Auftraggeber. Ansonsten müssen sie das Mahnverfahren auf meine Kosten vortsetzen. Wieder hab ich lange suchen müssen um überhaupt rauszufinden um welche sache es geht, denken konnte ich es mir ja, aber wieder keine Namen nur diesmal wenigstens eine Aktennummer. Auch hier habe ich erstmal wieder nicht reagiert.
Heute (22.05.) habe ich imgrunde nocheinmal den gleichen Brief mit den Belegen bekommen nur diesmal mit einem Ultimatum und dem Zusatz das ich nach der deutschen Rechtssprechung dazu verpflichtet bin, entlastende Beweise wie angefordert zur Verfügung zu stellen.
Ich bin mir grad unsicher was ich machen soll. Weiter nicht reagieren?
Ich habe noch dies Gefunden, was auch gut auf meine Sache zutrifft, mit nach nur einer Mahnung usw.
Das Amtsgericht Kehl hat in einem Urteil vom 26.04.2011 (Az. 4 C 19/11) die Erstattung von Kosten für die Inanspruchnahme eines Inkassobüros generell abgelehnt. ...Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.
brauchst keinen wiederspruch zu machen bringt nix ...das zählt nun mal als behinderung egal ob der geweg 3 meter breit ist ein auto hat da nix zu suchen...sagt ja schon der name gehweg...spar dir das geld für den wiederspruch bringt nix kannst ja auc nicht auf nen behinderten parkplatz stehen wenn du keinen parkplatz findest ...da wirste sofort abgeschlept
Falls Du Probleme (Deine Themen) haben solltest, kannst Du eine Frage dazu stellen oder mich kontaktieren.