Widerrufsrecht - neue und gute Antworten

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von BarneyGumple BarneyGumple

    Hallo,

    das Fernabsatzgesetz soll dich ja nur schützen, da du die Ware nicht wie im Geschäft anfassen kannst. Ergo wenn du in den Laden gehst, dir das 100Pack anschaust und es dir ja auch zusagt, kannst du ja nicht einfach 30Stk zurück geben. Ware war ja anscheinend ok und hat deinen Ansprüchen entsprochen.

    Umgekehrt, wie soll der Händler 30 lose Karten verkaufen?

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von apoc1984 apoc1984

    Nur die kompletten Packungen... Die anderen kannst du zerreissen oder als Tisch- Untersetzer nehmen damit der Tisch nicht mehr wackelt...

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von Philmor Philmor

    Kommt darauf an, wie es auf deiner Rechnung steht. Wenn da zwei Posten sind, beide jeweils für 100 Karten, dann kannst du jeden Posten einzeln zurückgeben. Wenn dort nur Steht 200 Hochzeitskarten, als einzelner Posten, dann kannst du nur entweder alle 200 zurückgeben oder alle behalten.

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    Widerrufsrecht nach Fernabsatzgesetz - Teilrückgabe?
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    nein, natürlich nur komplette packungen.

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    Handy Vertrag Widerrufsrecht?
    Antwort von laith31 laith31

    Landgericht Lüneburg entscheidet: Subventionierte Handy-Verträge können widerrufen werden

    http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-bei-handyvertrag-im-laden.htm

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    Kann ich meinen Handyvertrag widerrufen?
    Antwort von laith31 laith31

    Landgericht Lüneburg entscheidet: Subventionierte Handy-Verträge können widerrufen werden

    http://www.internetrecht-rostock.de/widerrufsrecht-bei-handyvertrag-im-laden.htm

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von oliberlin oliberlin

    Du schreibst in der Frage, dass keine AGB ausgehandelt wurden. Bei der Antwort von phlox1979 hast Du aber geschrieben, dass im Webshop des Verkäufers AGB vorhanden sind. Eins geht nur, denn die AGB heißen nicht umsonst Allgemeine Geschäftsbedingungen, sondern weil die allgemein für alle Leistungen dieses Verkäufers gelten. Auszuhandeln gibt es da auch nicht viel, die AGB legt man als Anbieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, die sind nicht verhandelbar. Lediglich einen separaten Kaufvertrag könnte man aushandeln - und da könnte man ggf. auch als gewerblicher Kunde ein Rückgaberecht herausschlagen, wenn der Verkäufer dem zustimmt. Ein grundsätzliches Rückgaberecht gibt es im Fernabsatz jedoch nur für private Kunden.

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Das Widerrufsrecht gilt nur für Nichtgewerbliche Kunden!

    Ansonsten gelten immer die AGB und die sind in jedem Internetshop zwingend vorgeschrieben.

    Ansonsten wird vorher halt ein Angebot eingefordert und dann erst bestellt!

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Ist es ein normales Geschäft? Dann gelten die gleichen AGB. Wenn der Unternehmer die nicht liest oder sich geben lässt, ist es sein Problem.

    Bei einer telefonischen Bestellung ist der Nachweis natürlich ein Problem.

    Kommentar von muchacho1986 muchacho1986

    die endgültige bestellung lief per telefon... in den agb steht auch, dass verbraucher widerruf haben, aber unternehmer nicht.

    ein normales geschäft wie im eigentlichen webshop, wo agb vorhanden sind.

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    Welches Widerrufsrecht gilt in einer e-Mailbestellung für Unternehmer?
    Antwort von Tastoom Tastoom

    Wenn du dich bei der Bestellung als Unternehmer ausgibst, dann gilt das Widerrufsrecht nicht mehr. Auch bei Ebay und sonst im Internet und im allgemeinen Handel.

    Kommentar von muchacho1986 muchacho1986

    egal was in den agb steht? muss ich das in den agb beim widerruf explizit hinschreiben, dass widerruf nur für verbraucher gilt und für unternehmer nicht?

    Kommentar von oliberlin oliberlinoliberlin

    Nein. Du kannst aber Unternehmern freiwillig ein Widerrufsrecht einräumen, wenn Du das möchtest. Einen Rechtsanspruch hat er aber nicht ohne weiteres.

    Kommentar von Alexuwe AlexuweAlexuwe

    Nein Unternehmer handeln bewusster und werden vom gesetz nicht geschützt! Als Unternehmer solltest du schon wossen was du tust ! Vielleicht kannst du den anderen ja bitten deine Bestellung rückgänig zu machen

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    joypad, rückgabe eines computerspiels
    Antwort von djkruemel djkruemel

    Dürfen sie.

    Kommentar von lordslider81 lordslider81

    warum? kannst du das noch genauer erklären?

    Kommentar von djkruemel djkruemeldjkruemel

    Ja klar, du hast im Einzelhandel kein Rückgaberecht, es ist natürlich ein Unding das sie es nicht machen, aber die haben die Rechtsgrundlage dazu, umtauschen kann man es letztendlich rechtlich nur im Internet aber eitel macht auch jeder Einzelhandel das mittlerweile... Mh

    Kommentar von lordslider81 lordslider81

    oh wirklich? ich dachte ich hätte als käufer grundsätzlich ein widerrufrecht mit frist von 14 tagen...

    Kommentar von djkruemel djkruemeldjkruemel

    Nur online...

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    Fernabsatzgesetz.... Widerruf
    Antwort von civek2402 civek2402

    Nein, er hat kein Recht, da er dieses Teil ja nicht extra fertigen lassen hat!

    Das Widerrufsrecht besteht nicht für:

    • gewerbliche Kunden
    • Auftragsarbeiten
    • Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind ( Bestickungen - Sonderanfertigungen - Druckerzeugnisse)

    • ...der Ausschluss gilt nur für nicht standardisierte Massenprodukte!!

    Kommentar von civek2402 civek2402civek2402

    Hat der online bestellt? Wenn ja, muss der Händler im Widerrufsrecht stehen haben...was ausgeschlossen ist! Ansonsten hat der Händler evtl. AGBs? Wichtig ist, dass Hersteller das Teil nicht extra für Euch hat fertigen lassen! Sonst hätte ja der Händler jetzt das Problem, das Teil nicht zurück geben zu können!

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    Ist Wasser im Keller ein Grund Mietvertrag rückgängig zu machern ?
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    vom Mietvertrag kann man nicht zurücktreten, du kannst nur fristgemäß kündigen. Auch kannst du der Vermieterin keine arglistige Täuschung vorwerfen, da dir bereits gesagt wurde, dass der Keller feucht ist und kien Haftung für eingelagerte Dinge übernommen werden. Das hast du so akzeptiert. Ob tatsächlich der Keller regelmäßig unter Wasser steht, weißt du nur von einem anderen Mieter. Obs der Wahrheit entspricht, ist fraglich. Du hast also, außer dem Gerede eines anderen Mieters, nocht nicht einmal einen Beweis dafür, ein Rücktritt ist so oder so ausgeschlossen. Du kannst nur fristgemäß kündigen.

    Kommentar von Houty Houty

    Danke für deine Antwort - die Aussage des Mieters ist absolut vertrauenswürdig - der wohnt seit über 50 Jahren dort - warum sollten der mir son Quatsch erzählen - und ein klein bisschen, nunja, "arglistig" find ichs schon - gehört es nicht dazu zu sagen : "Aber achten Sie darauf dass der Keller im Frühjahr unter Wasser steht " Wie kann man einen Keller nutzen, der wochenlang unter Wasser steht ??

    Kommentar von StupidGirl StupidGirlStupidGirl

    Mieter erzählen viel Quatsch und neigen zu Übertreibungen, ganz besonders, wenn sie schon 50 Jahre dort wohnen. Das ist aber eine allgemeine Aussage, ich kann den Mann persönlich ja nicht beurteilen. Arglistig ist das nicht, deine Vermieterin hat dir genau zu verstehen gegeben, dass der Keller zum Einlagern von Gegenständen nicht geeignet ist.

    Kommentar von Houty Houty

    danke dass du dich nochmal meldest - wir wollen uns auch nicht streiten ;-) Gehn wir mal davon aus, dass es stimmt ( die Wiesen vor dem Haus stehen immer noch unter Wasser ) Richtig: Zum Einlagern von feuchtigkeitsempfindlichen Gegenständen nicht geeignet - kein Problem. Ich will meine Sportgeräte da unten aufstellen - feuchtigkeitsresistent ja , aber wochenlanges Wasser - nein. Zumal ich einen im Mietvertrag zugesicherten und zu Wohnung gehörenden Teil der Wohnung wochenlang gar nicht nutzen kann.... ( dafür bezahle ich auch Miete)

    Kommentar von Houty Houty

    ... fällt mir gerade noch ein: In welcher Form kann man überhaupt einen Keller nutzen, der wochenlang unter Wasser steht ??

    Kommentar von StupidGirl StupidGirlStupidGirl

    Schwimmbad? :-)) sorry, aber das fiel mir als erstes ein. Keine Ahnung, vielleicht zum Lagern von Eingewecktem oder Wein?

    Kommentar von StupidGirl StupidGirlStupidGirl

    ich kann dich ja verstehen, aber ehrlich gesagt, hättest du nach der Aussage der Vermieterin, den Vertrag nicht unterschreiben sollen. Dir bleibt nur die Kündigung. Setz dich mit deiner Vermieterin zusammen und schilder ihr dein Problem. Vielleicht zeigt sie sich kulant. Ansonsten würde ich mir mal den Jahresbeitrag für den Mieterschutzbund ans Bein binden und dort mal nachfragen. Möglicherweise gibt es irgendwo Schlupflöcher um aus dem Vertrag rauszukommen, die wir hier nicht kennen. Da sitzen Anwälte, die dir sicherlich weiterhelfen können. Kostenlos kannst du hier jusristischen Rat bekommen:

    http://forum.jurathek.de/

    Das ist kostenlos und sehr hilfreich.

    Kommentar von Houty Houty

    kleines (?) Detail - das wurde mir alles nach ! der Unterzeichnung des MV gesagt - bei der Wohnungsübergabe ... (ich finds schon irgendwie 'arglistig')

    thx für den link...

    Kommentar von StupidGirl StupidGirlStupidGirl

    oh, ich bin davon ausgegangen, dass dir das vor der Unterzeichnung gesagt wurde. Da könnte der Mieterschutzbund helfen. Allerdings ist es natürlich schwierig nachzuweisen, dass dir das erst nach Unterzeichnung gesagt wurde, denn die Vermieterin wird was anderews behaupten.

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    Ist Wasser im Keller ein Grund Mietvertrag rückgängig zu machern ?
    Antwort von DerCAM DerCAM

    der Keller sei feucht und man würde keine Haftung für eingelagerte Dinge übernehmen

    Um wieviel deutlicher haette man es dir denn noch erklaeren muessen?

    Du darfst einen feuchten Keller nutzen, der sich aber fuer die Lagerung von wasserempfindlichen Artikeln nicht eignet.

    Wie willst du denn jetzt erklaeren, dass ein trockener Keller fuer dich entscheidend fuer den Abschluss des Mietvertrages war?

    Kommentar von Houty Houty

    ok - verstehe, was du meinst - aber im Mietvertrag steht : "Nutzung Keller" - kann man dann nicht erwarten, dass ich den keller dann auch 'normal' nutzen kann ( rein rechtlich gesehen) Dass der Keller feucht sei, war ein mündlicher Hinweis und steht nicht im Mietvertrag. Und ist es nicht auch ein fundamentaler Unterschied für die Nutzung zwischen 'feucht' und 'steht unter Wasser' ? Danke aber natürl trotzdem für deine Antwort.

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    Rückgabe finanzierte Internet Ware
    Antwort von XDsmilefaceXD XDsmilefaceXD

    ist dir grad langweilig oder so :D (nur spaß)

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    Reingefallen Postservice Sophie
    Antwort von Ramboadam Ramboadam

    Ich habe auch den hantier, habe jetzt einfach Anzeige erstattet. Dies solltet Ihr auch machen, da die es immer weiter auf die Spitze Treiben. Es gibt ein vorgefertigtes Schreiben vom Verbraucherschutz. http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf Einmal der link.

    Auf schreiben bzw. auch mit ein und Rückschreiben reagieren diese nicht. Erst das Inkassounternehmen FOCUS Forderungsmanagement reagiert. Jedoch lassen die Ihre Forderungen nicht so schnell fallen.

    Also 1. Anzeige gegen Themis erstatten Inhaber bzw. Geschäftsführer PEter Huber. 2. den Vordruck unter oben genannten Link an die Inkassogesellschaft schicken. (Ein und Rückschreiben) Das Inkasso Unternehmen ist damit verpflichtet dies nachzuweisen. Ansonsten haben diese keinen Anspruch auf Zahlung.

    Ihr müsst den längeren Atem haben. Und nur mit Druck und nichtzahlung ist dieser Betrug bzw. Abzocke aufzuhalten.

    Bei mir ging es auch nur um eine Testausgabe, mehr nicht. Also Zahle ich auch nicht. Ein Auftragsbestätigungsschreiben habe ich nie erhalten. Weil ich ja sonst ein Wiederruf einlegen hätte können. Also haben die abgewartet und dann einfach mit den REchnungen angefangen....

    Lasst euch nicht unterkriegen. Der Verlust bei Forderungsausfall ist höher als alles andere. Also schön dran bleiben.

    Inkassounternehmen sollte nach erhalt das beweisen, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist. Also auch ein beweis liefern, dass das Auftragsbestätigungsschreiben von denen rausgekommen ist.

    Eine weitere möglichkeit ist die Beschwerdestelle für Verbraucher bei der IHK Industrie und HAndelskammer Osnabrück. Diese helfen auch gerne.

    Letzte Instanz ist ein Anwalt....

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    Bei Innanspruchnahme Widerrufsrecht bei Computer Windows 7 Lizenz bezahlen?
    Antwort von munichprint munichprint

    Wenn du alles zusammen gekauft hast, kannst du auch alles zusammen zurückgeben.

    Bei einem Onlinekauf hast du ein 14 tägiges Widerrufssrecht. Dies kann jedoch bei Software ausgeschlossen werden.

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    Hab mich bei vendis ausversehen angemeldet und heute ein willkommensschreiben bekommen.was tun
    Antwort von Bibiblicksberg Bibiblicksberg

    Hier was sehr interessantes zum Thema, unbedingt lesen und am 08.05.2012 Ergebnis checken:

    http://beluga59.org/2012/04/26/michael-burat-zahlungspflicht-ist-nicht-erwiesen/

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    Kauf einer Wohnzimmerlampe über Online-Shop in Österreich - Widerruf?
    Antwort von KatieMcGee KatieMcGee

    Es kommt natürlich auch darauf an, wie hoch dein Warenwert ist. Unetr 40€ muss man in der Regel die Rücksendung selbst zahlen.

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    Umtauschrecht bei Elektroartikeln
    Antwort von Joergl327 Joergl327

    Auch wenn der Elektroartikel bereits benutzt wurde? Hab ihn nur 1x kurz Getestet aber die Leistung des Geräts erfüllt nicht meine Erwartungen, Optisch ist das Gerät noch im selben Neuzustand! War ja auch indsgesamt nur 10 Minuten Ausgepackt! Wäre echt Super! Er stellt sich zwar immernoch quer aber dann werde ich das über einen Anwalt Regeln!

    Kommentar von Pinsel11 Pinsel11Pinsel11

    Ja,auch dann:

    § 312e BGB beschäftigt sich jetzt seit 04.08.2011 mit dem Wertersatz beim Widerruf. Im Absatz danach finden Sie die Regelungen zum elektronischen Geschäftsverkehr in § 312g BGB.

    (1) Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Waren hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für Nutzungen nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten, 1. soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, und 2. wenn er zuvor vom Unternehmer auf diese Rechtsfolge hingewiesen und nach § 360 Absatz 1 oder 2 über sein Widerrufs- oder Rückgaberecht belehrt worden ist oder von beidem anderweitig Kenntnis erlangt hat.

    http://www.fernabsatz-gesetz.de/elektronischer/geschaeftsverkehr.htm

    In der Antwort von mir steht doch schon,dass es genau im Fernabsatzgesetz geregelt ist.

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