Widerruf - neue und gute Antworten

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    Bademode Umtausch Versand
    Antwort von Reservist Reservist

    Nein, geht nicht.

    Auch Unterwäsche und Bademoden unterliegen dem Widerrufsrecht, das kannst du nicht ausschließen.

    Du musst das in deine Preiskalkulation mit einschließen, dass du ggf. manche Stücke wegwerfen kannst nach dem Widerruf.

    http://www.it-recht-kanzlei.de/Fragen_zum_Widerrufsrecht.html

    Kommentar von Reservist ReservistReservist

    Ergänzung: Du kannst von 20 - 30% Widerrufsquote ausgehen, das ist in der Regel so die Höhe.

    Den Einkaufswert dieser Ware + Porto hin und zurück musst du natürlich dann einfach auf den Preis der z.B. Bikinis/Badenanzüge mit aufschlagen.

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    Ausgefülltes Online Formular (Stromwechsel, noch kein Vertrag unterschrieben) bereits bindend??
    Antwort von Ontario Ontario

    Offenbar hat dich der neue Energieversorger vergessen. Anbieterwechsel ist in aller Regel problemlos. Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, bist du an nichts gebunden. Du musst da nichts kündigen, weil kein Vertragsverhältnis besteht. Suche dir einen anderen Anbieter in aller Ruhe aus. Strom bekommst du weiterhin geliefert. Im Normalfall übernimmt der neue Energieversorger alle Formalitäten wie z. B. Kündigung beim bisherigen Energielieferanten. Sicherheisthalber würde ich dem Anbieter eine kurze Info zukommen lassen, dass du nicht mehr die Absicht hast, ihn als Energielieferant zu beauftragen und dei Sache für dich somit erledigt sei.

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    Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit ?
    Antwort von Claud18 Claud18

    Widerspruch würde ich in jedem Fall einlegen (Argumente dafür hast du ja hier schon bekommen), mehr als ablehnen können sie nicht. Aber wenn du nicht in Widerspruch gehst, hast du von vornherein verloren.

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    Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit ?
    Antwort von AnOnYmUsY AnOnYmUsY

    Normal mußt du die Maßnahme bis zum Ende durchziehen,nur bei plötzlicher schwerer Krankheit kannst du sie beenden.Du kannst einen Anspruch versuchen aber ob er gestattet wird ,endscheiden die Behörden. mit fg

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    Fernabsatz / Tablet PC zuhause in Ruhe getestet, dazu akku geladen / Rückgabe
    RatgeberHelden Antwort von Michael051965 Michael051965

    Hallo

    Das Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen ist nicht eingschränkt du darfst es nur nicht beschädigen.

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    Fernabsatz / Tablet PC zuhause in Ruhe getestet, dazu akku geladen / Rückgabe
    Antwort von bill1234 bill1234

    Rückgabe ist machbar. Lustig wird dann, dass der Haendler dein Geld und deine Ware hat. Den Zeitpunkt, wann er dir das Geld erstattet, bestimmt er... Weihnachten ist ja noch hin... lolz.

    Kommentar von Aydim Aydim

    Die Ware wurde von mir noch nicht bezahlt. Die Rechnung ist erst 14 Tag nach erhalt der Ware fällig. Mit geht es halt darum, ob ich, wenn ich den Akku zum testen voll lade, die Ware dann trotzdem ohne Wertersatz zurückgeben kann.

    Kommentar von Aydim Aydim

    Oder darf ich nur mal gucken, aber nicht anfassen LOL

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    Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit ?
    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Du sprichst von einem Widerspruch. Aber auch davon, dass Du bei der neuen Massnahme nur "angemeldet" worden seist.

    Hast Du denn eine schriftliche Zuweisung zu der Massnahme schon bekommen? Wie ist da der genaue Text?

    Hast Du eine Eingliederungsvereinbarung? Und wenn ja: was steht darin?

    Kommentar von janohomola janohomola

    für die neue Massnahme habe ich schon alles, auch Termin. Sie passt in das zeitfenster gut, also gehe ich brav hin.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Verstehe ich nun nicht. Du sagtest doch, dass Du unzufrieden seist und die Massnahme nicht machen wolltest?

    Kommentar von janohomola janohomola

    Die erste will ich nich weil ich die Kinderbetreuung nicht habe. Die zweite (neue) ist für mich machbar also gehe ich hin weil ich keinen Ärger von AA kriegen möchte.

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Na, dann habe ich eben nicht verstanden, was die Frage dann ist. Aber ist ja auch egal.

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    Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit ?
    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Da aus den Topics nicht hervorgeht, ob es sich um Alg1 oder Alg2 handelt, beziehe ich mich auf Alg2:

    Solange ein Kind unter 3 ist, brauchst du weder der Vermittlung, noch für Maßnahmen zur Verfügung zu stehen; vollkommen egal, ob die Kinderbetreuung gesichert ist. Tust du es dennoch, ist es zu 100% freiwillig.

    Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind Maßnahmen nach § 16 i. V. m. den entsprechenden Vorschriften des SGB III, z. B. Maßnahmen nach § 46 SGB III, Weiterbildungsmaßnahmen, , Ausbildungsstellen. Ebenfalls sind hiervon Maßnahmen der §§ 16a, 16d sowie § 16e erfasst.
    Die Zumutbarkeitsregeln der Absätze 1 und 2 gelten auch für diese Maßnahmen.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentli...

    Eine Sanktion oder Sperre von 3 Wochen existiert im Alg2 nicht.

    Kommentar von janohomola janohomola

    Ich nehme alg1 weil ich mich nach der Elternzeit angemeldet habe, habe fiktives ALG1 geld. Bei ALG1 sind meine Chance wahrscheinlich eher schlecht, nehme ich an.

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    Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit ?
    Antwort von manuela1109 manuela1109

    Hallo, ich war auch einmal in so einer Massnahme und ich weiß das es Massnahmen gibt die nur Halbtags gehen also bis 13 Uhr . Ich an deiner Stelle würde gegen die Sperre Widerspruch einreichen und das möglichst sofort ! Ich selber hatte zu der Zeit auch kleine Kinder und ich sollte auch für den ganzen Tag in so eine Massnahme ansonsten würde ich auch eine Sperre bekommen .da ich aber auch nur bis 14 Uhr die Kinder untergebracht bekommen habe ,war ich so frech und habe meine Kinder einfach mit in die Massnahme genommen und gesagt ich habe keine Betreuung und ich bin aber auf das ALG 2 Geld angewiesen und ich bin ja willig die Massnahme zu machen aber ich wusste nicht wo ich mit den Kindern hinsoll ! Und siehe da ich bekam den Halbtagsplatz in der Massnahme !! Du darfst keine Angst haben vor den Mitarbeitern der Behörde , die setzen einen gern unter Druck und deine Kinder sind noch so klein das ich es nicht nachvollziehen kann das die Behörde dich so unter Druck setzt !! Versuche es mal und setze du die Behörden mal unter Druck, Du wirst sehen die haben plötzlich für Dich einen Halbtagsplatz . Nimm Deine Kids einfach mal mit ,so zeigst Du das Du willig bist die Massnahme zu machen ,die schicken dich dann nach Hause und sehen zu das du einen anderen Kurs bekommst ! Probiere es mal aus !!!

    Kommentar von janohomola janohomola

    Ist echt gut deine Geschichte. Ich habe irgendwie nicht die Mut dazu, weil 2 von Kindern noch Mittagsschlaf brauchen und ich will es den Kindern nicht antun dass sie dort schreien.

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    Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit ?
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    da ihr das eine zeitlang mitgemacht hat, ist die sperrzeit rechtens, ebenso der neue kurs , da dieser eure "reale Betreuungszeit" berücksichtigt

    bei so etwas hilft nur sofortiger !!!!! Einspruch.

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    Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit ?
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Hast du den Abbruch vorher angekündigt?

    Kannst du nicht einen Teilzeitjob finden - da ist doch alles besser als diese sinnlosen Beschäftigungstherapien.

    Kommentar von janohomola janohomola

    Ich habe also während der Massnahme an Träger + AA ein schreiben gesendet und dann nicht mehr gekommen. Ich bin Chemikerin und in meinem Umfeld gibt es keine Firma für mich ich in Frage komme. Ich versuche auch in anderen Bereichen bin erst vierten Monat erbeitslos. Ich möchte arbeiten, wenn ich länger nichts finde bin ich bereit auch beim Lidl an der Kasse zu sitzen, habe schon verschiedene Sachen gemacht.

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    Vertrag - gibt es in dem Fall keine gesetztliche Widerrufsfrist?
    Antwort von GoetheDresden GoetheDresden

    Wie du siehst: Viele Köpfe, viele Meinungen!

    Entweder du setzt ein Pokerface auf und gehst in das Fittnesstudio und legst den Widerruf hin (nicht Kündigung!) oder du fragst vorher einen Anwalt, was aber selbst online mind. 25,- bis 50,- Euro kosten kann.

    Oder du schaust in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

    Achtung: Da der Vertrag nicht an deiner Wohnungstür abgeschlossen wurde, ist es auch kein Haustürgeschäft! Siehe § 355 Abs. 1 BGB.

    Dies ist keine Rechtsauskunft, sondern mein eigenes Allgemeinwissen, welches ich hier weitergebe. Es ist unverbindlich und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.

    Kommentar von GoetheDresden GoetheDresdenGoetheDresden

    Ich muss mich selbst korrigieren: Fitnessstudio.

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    Vertrag - gibt es in dem Fall keine gesetztliche Widerrufsfrist?
    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Innerhalb von 2 Wochen kannst Du Verträge auch widerrufen. Gehe heute noch hin - schreibe vorher kurz den Widerruf und teile denen mit, dass Du gestern zu spontan warst. In normalen Fällen ist das kein Problem.

    EIn Tipp von mir: Überlege Dir überhaupt sehr gut, ob Du Dich wirklich vertraglich mit einem Studio binden solltest. Denke genau nach, ob Du wirklich mind. 3 x pro Woche die Zeit, Lust und Muße hast, zum Trainieren. Gehe auch ruhig 2 - 3 x hin, wenn die das anbieten. Man ist sehr schnell begeistert und hinterher verfliegt die oft. Es gibt auch 10er-Karten, die manchmal preiswerter kommen wenn jemand nur 1 x pro Woche die Zeit findet z. B.

    Schau auch, ob die Kurse machen - ob die auch ansonsten schauen, dass die Leute alle Übungen richtig machen.

    Ich war in 4 Fitness-Vereine in meinem Leben. Der 1. war nur teuer und zu weit weg. Der ZWeite war SUPER - der Trainer spitze - super Kurse - viel Erfolg - Zeit nahm ich mir 4 x pro Woche mindestens. War dort einige Jahre mit Begeisterung. Dann hörte der Trainer auf - zogen 5 km von mir weg - alles Mist. Ich rausgegangen. Die nächsten beiden auch spontan abgeschlossen und "eigentlich" fast umsonst bezahlt.

    Fand selten die Zeit - die Kurse gefielen mir nicht und auch die Trainer waren nicht gut. Spontanentschlüsse sind nie gut bei sowas. Man kann Glück haben so wie ich einmal oder auch merken, Mensch, hättest Du bloss nicht...................

    Aber in Deinem Fall ist das jetzt mit dem Vertrag bestimmt kein Problem.

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    sie hat den vertrag doch nicht via internet geschlossen.. da gilt das fernabsatzgesetz, ansonsten nicht.

    wenn das studio nicht kulant ist, dann ist der vertrag bindend. sie hätte ja nicht gleich unterschreiben müssen...

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Trotzdem: Wenn dieses Studio wert darauf legt, einen guten Ruf zu haben - und derjenige persönlich hingeht und sagt: Mensch, ich war einfach zu schnell - dann würde ich es auf jeden Fall tun - hingehen und vernünftig mit denen reden. Man muss nicht immer vom Schlechtesten ausgehen. Er/Sie - war nur 1 x dort gewesen zum Probetraining. Ich finde schon - ein persönliches Gespräch könnte da helfen. Das sind schließlich keine Unmenschen - und wie gesagt - im Ort würde sich sowas rumsprechen und ein Studio kann nicht einfach seinen Sitz mal eben verlegen. Die Leute reden untereinander und das wäre für dieses Studio kein gutes Omen um sich lange zu halten, wenn die jetzt in so einem Sonderfall auf den Vertrag bestehen würden.

    Meine Meinung: Das kann klappen. Es gibt auch noch menschliche Seiten, die akzeptiert werden und ich möchte mich am liebsten jetzt sogar schlau machen, ob das nicht doch vom Gesetz her vollkommen i. O. ist.

    Kommentar von Minimilk MinimilkMinimilk

    Danke für die ausführliche Antwort. Das wäre bei mir auch schon das dritte Fitnessstudio. Bei mir die Probleme ähnlich, das erste war nur Überteuert und ständig wurden die Preise erhöht und kein Service geboten. Das zweite Studio ist plötztlich umgezogen und war dann für mich schlecht zu erreichen und jetzt das dritte ist vom Preis her Top, aber im nachhinein habe ich festgestellt das die Beratung nicht das war, was sie eingentlich sein sollte. Das Problem ist dass ich ohne Sport so schnell wieder zunehme und seit ich aus dem anderen Studio raus bin bestimmt wieder 8 kg zugenommen habe. Aber es gibt schon manchmal Wodchen wo ich es aus beruflichen Gründen gar nicht ins Studio schaffe. Ist echt schwierig...

    Kommentar von Panikgirl PanikgirlPanikgirl

    Dann mal ein guter Tipp: Wenn Du einen guten inneren Schweinehund hast - also etwas Power in Dir hast, wenn Du was schaffen möchtest:

    Kaufe Dir einen Hometrainer (da gibt es schon richtig Gute für kleines Geld - auch manchmal Gebrauchte) - also sprich: RAD (anderes ist schw.-teuer, wenn Du was Gutes möchtest)................am besten dorthin stellen, wo der TV ist - dann radelst Du während Deiner Lieblingssendung. Und kaufe Dir Fitness-DVD`s - Verena Browsers hat super Dinger. Mache die DVD an 3x die Woche und trainiere danach. Wetten, dass Du schnell Erfolge hast?! Achte auf Deine Ernährung - mache keine strikte 1000 kcal Diät oder so - sondern immer alle 7 - 10 Tage einen Refeed-Tag, damit der Stoffwechsel nicht kaputt geht. Und heute gehst Du zu denen hin, und redest vernünftig mit ihnen. Unzufriedene Menschen zwingen im Vertrag zu bleiben - entspricht EIGENTLICH nicht der normalen Mentalität von Sportlern. Ich glaube schon, dass sie Dich rauslassen in dem Fall................bitte sage dann doch auch uns, obs geklappt hat.

    LG

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    Vertrag - gibt es in dem Fall keine gesetztliche Widerrufsfrist?
    Antwort von thovos thovos

    ja klar,es gibt da eine 14 tägige widerrufsfrist,die du in anspruch nehmen kannst

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    sie hat den vertrag doch nicht via internet geschlossen.. da gilt das fernabsatzgesetz, ansonsten nicht.

    wenn das studio nicht kulant ist, dann ist der vertrag bindend. sie hätte ja nicht gleich unterschreiben müssen...

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    Vertrag - gibt es in dem Fall keine gesetztliche Widerrufsfrist?
    Antwort von Dea2010 Dea2010

    Gesetzliches Rücktrittsrecht hast du nur bei drei Fällen laut Gesetz:

    • kauf über Fernkommunikation, also Internet, Telefon, Katalog
    • Haustürgeschäfte, dazu zählen auch die Promotionsstände
    • Ratenkreditverträge

    Ansonsten hast du KEIN gesetzliches Rücktrittsrecht. Wenn die AGBs nichts derartiges vorsehen, dann musst du zahlen bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit!

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    Vertragsverlängerung -> Widerrufsfrist abgelaufen
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    Eine Vertragsergänzung bzw. -änderung ist kein Neuvertrag.

    Wenn ein Vertrag ergänzt/geändert wird, bleiben sämtliche anderen Bestandteile des Vertrages unberührt.

    Das würde bei der schriftlichen Ergänzung/Änderung als Zusatz in die Vertragsergänzung/-änderung aufgenommen...

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    Zustellung durch Gerichtsvollzieher bei Widerruf Vertragserklärung
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Wie wäre es wenn du morgen einfach mal bei dem Amtsgericht in deinem Wohnbezirk anrufst und fragst ob die dich weiterverbinden können.

    Wichtig ist, das Schreiben muss dem GV in 3 facher Ausfertigung vorliegen ansonsten stellt ihr dir das Kopieren in Rechnung.

    Kosten sind ca. bei 10-15,- € anzusiedeln für die förmliche Zustellung mit Urkunde.

    Kommentar von whorecrux whorecrux

    Danke, ich werde morgen auf jeden Fall beim Amtsgericht anrufen und mich da informieren! Auch für den Hinweis mit den drei Kopien, gut zu wissen!

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    Zustellung durch Gerichtsvollzieher bei Widerruf Vertragserklärung
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Lasse einem Zeugen das Widerrufsschreiben lesen, dann tütet ihr es ein. Empfänger kann dann nicht behaupten, er hätte ein leeres Blatt gekommen. Dann schick es per Einwurfeinschreiben ab. Du bekommst von der Post einen Einlieferungsbeleg mit Sendungsnummer, der Postbote notiert wann er die Sendung in den Briefkasten eingeworfen, also zugestellt hat, Du kannst es dann anhand der Sendungsnummer kontrollieren, wann im Bestreitensfall die Sendung zugestellt wurde.

    Bei einem Einschreiben oder auch Einschreiben mit Rückschein läufst Du Gefahr, daß der Postempfänger das Widerrufsschreiben nicht rechtzeitig oder gar nicht abholt und deshalb nicht wirksam zugestellt wurde.

    Kommentar von whorecrux whorecrux

    http://bit.ly/K4i3MU

    Die wohl überwiegende Rechtsprechung hält auch bei Einwurfeinschreiben den Nachweis des Zugangs nicht für erbracht. Zum Teil wird argumentiert, dass das Einschreiben nur in den Briefkasten gesteckt werde, weshalb anders als beim Übergabeeinschreiben keine persönliche Aushändigung erfolge. Damit sei der Nachweis, dass das Schreiben auch dem richtigen Adressaten zugestellt wurde, nicht erbracht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2005, Az. 11 WF 1013/04). Zum Teil scheitert der Zugangsnachweis aber auch daran, dass der Zusteller den Auslieferungsbeleg bereits vorab ausdruckt und das Schriftstück dann in die Briefkasten des Empfängers wirft (so lag der Sachverhalt jedenfalls bei folgender Gerichtsentscheidung: LG Potsdam, Urteil vom 27.07.2000, Az. 11 S 233/99, Fundstelle: NJW 2000, 3722). In diesem Fall treffe - so das erkennende Gericht - der Auslieferungsbeleg keine Aussage darüber, ob der Empfänger das Schreiben auch tatsächlich erhalten habe.

    Der Absender eines Einwurfeinschreibens dürfte daher ebenfalls erhebliche Schwierigkeiten haben, wird den Zugang beim Empfänger zu beweisen.

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    Nunmehr hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 25.01.2012, Az. VIII ZR 95/11 entschieden, dass die Angabe einer Postfachadresse als Widerrufsadresse beim Fernabsatzvertrag den gesetzlichen Anforderungen an eine Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht genügt. Der BGH begründet dies damit, der Verbraucher solle nicht nur über sein Widerrufsrecht informiert werden, sondern durch die Belehrung auch in die Lage versetzt werden, das ihm zustehende Widerrufsrecht tatsächlich auszuüben. Den Anforderungen an die anzugebende Empfängeradresse des Widerrufs genügt auch die Postfachanschrift, da der Verbraucher dadurch den Widerruf auf den Weg bringen kann. Der BGH ist daher der Auffassung, die Widerrufserklärung könne auch durch Einwurf-Einschreiben an den Unternehmer übersendet werden.

    Kommentar von whorecrux whorecrux

    Interessant, danke!

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    Zustellung durch Gerichtsvollzieher bei Widerruf Vertragserklärung
    Antwort von NicolasChamfort NicolasChamfort

    Der Gerichtsvollzieher ist für die Zustellung von Widerrufen von Verträgen nicht zuständig. Seine wesentliche Aufgabe besteht darin, Schulden einzutreiben. Er wird immer dann tätig, wenn ein vollstreckbarer Titel des Gerichts vorliegt. Der Widerruf einer Zustimmung zu einem Vertrag ist eine ganz private Angelegenheit. Natürlich ist ein Nachweis über das Absenden einer solchen Erklärung wichtig, weil es unbedingt nötig ist, die Einhaltung der gesetzlichen Widerspruchsfrist nachweisen zu können. Und das geht eindeutig mit der Versendung per Einschreiben. Die Bestätigung der Post über den Versand hat ausreichende Beweiskraft.

    Kommentar von whorecrux whorecrux

    http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/willenserklaerungen/index.php

    § 52 GVGA (Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung)

    Der Gerichtsvollzieher ist zuständig, auch außerhalb einer anhängigen Rechtsangelegenheit die Zustellung von schriftlichen Willenerklärungen jeder Art (Schriftstücke jeder Art) zu bewirken, die ihm von einem Beteiligten aufgetragen wird. Die Zustellung von Schriftstücken mit unsittlichem, beleidigendem oder sonst strafbarem Inhalt sowie die Zustellung von verschlossenen Sendungen im Parteiauftrag lehnt der Gerichtsvollzieher ab.

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    Zustellung durch Gerichtsvollzieher bei Widerruf Vertragserklärung
    Antwort von bill1234 bill1234

    denk nicht zu viel nach, mach was dir die Lehrerin geraten hat. Widerruf per Einschreiben schicken.

    Kommentar von whorecrux whorecrux

    Nein.

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