dinosaurier gegen uns seht ihr alt aus
WG - neue und gute Antworten - Seite 5
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0Wie heißt denn der Film den ich suche ?????Antwort von
StoneCold0x0StoneCold0x0
Dinosaurier – Gegen uns seht ihr alt aus!
http://de.wikipedia.org/wiki/Dinosaurier_%E2%80%93_Gegen_uns_seht_ihr_alt_aus!
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0Wie heißt denn der Film den ich suche ?????Antwort von
alidalinealidaline
Kenn ich.Ich glaude der hieß: Dinosaurier Je älter desto besser.Oder so.
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0Wie Stromabrechnen Untermieter Bzw WgAntwort von
frafi Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Fest steht, dass der Vertrag zum Strom in sich widersprüchliche Aussagen macht, was dazu führt, dass man nicht einfach sagen kann es gilt das eine oder das andere, wie es gerade passt. Dann sagt der Vermieter "da steht doch, dass der Strom separat abgerechnet werden soll" und da sagt der Mieter "da steht doch, dass der Strom in der Pauschale enthalten ist". Also führt das zu nichts. Anderer Ansatz - weg vom Strom. Demnach ist der Vertrag insgesamt so zu verstehen, dass die Betriebskosten über die Zahlung einer Pauschale abgerechnet werden sollen. Das ist wohl eindeutig und unstrittig. Das hat jedoch zur Folge, dass irgendwelche Betriebskosten (egal welche speziell) NICHT noch einmal zusätzlich abgerechnet werden können! Im ergebnis wird der Streit wohl zugunsten des Mieters ausgehen.
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1WG-Mitbewohner soll wg. schlechten Umgang mit Wohnung ausziehenAntwort von
EbbelExEbbelEx
Hast du keinen Freund der regelmäßig nach dem Rechten sehen kann?
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0WG-Mitbewohner soll wg. schlechten Umgang mit Wohnung ausziehenAntwort von
FrankaL Du scheinst mir ein bisschen überbesorgt um dein Eigentum. Sprich das Problem doch mal mit der Person ab.
"Hey ich habe Angst um meine Sachen, kannst du bitte vorsichtiger sein wenn ich weg bin" "Hey ich vertraue dir nicht, wie sieht es aus, kannst du früher ausziehen?"
Natürlich alles im freundlichen Ton.
Achja eine Hausratversicherung würde da helfen: http://www.hausjournal.net/hausratversicherung-fuer-die-wg
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0WG-Mitbewohner soll wg. schlechten Umgang mit Wohnung ausziehenAntwort von
KarpfenhaiKarpfenhai
Verlange,dass sie auszieht.Oder lass sie eine Erklärung unterschreiben,dass sie für alle Schäden aufkommt.Notariell abgesichert.Kann sie schlecht verweigern
Kommentar von
WasNurWasNur aha und was zwingt ihn zu unterschreiben ????
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0WG-Mitbewohner soll wg. schlechten Umgang mit Wohnung ausziehenAntwort von
FunnyhanniFunnyhanni
Beide Hauptmieter, keine Chance! LG Funnyhanni
Kommentar von
WasNurWasNur na schnell korrigiert ...
auch untermieter haben rechte und man darf sie nicht einfach nach lust und laune rauswerfen
Kommentar von
DerCAMDerCAM Wo zauberst du den hier nen Untermieter her?
Kommentar von
WasNurWasNur ihre antwort die sie zuerst gegeben hat machte aus dem zweiten hauptmieter einen untermieter gemacht
musste mein kommentar überarbeiten und wollte das noch erwähnen
Kommentar von
FunnyhanniFunnyhanni Ja, stimmt!!! Leider kann man es ja nicht löschen, nur bearbeiten.
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2WG-Mitbewohner soll wg. schlechten Umgang mit Wohnung ausziehenAntwort von
WasNurWasNur
wenn beide hauptmieter sind hast du schlechte karten
das einzige was mir spontan einfällt ist das du einen freund dort 2 mon wohnen lässt der aufpasst
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1Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
SteelerSteeler
Es gibt beim BAföG keinen gesonderten Bedarfsposten für die Kaution.
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1Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
IndiviaIndivia
Du kannst versuchen, ob das Jobcenter dir in diesem falle ein Darlehen gewähren kann.aber bitte direkt einen SCHRIFTLICHEN Antrag stellen, mehr Infos zu einem ähnlichem Thema findest du hier: http://www.urbia.de/archiv/forum/th-1719006/18Jahre-alt-rausgeflogen-was-nun.htm...
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1Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
TishaTisha
Die Kaution müsst ihr zahlen, also sparen oder jemanden anpumpen (eher schlechte Idee) oder nebenbei jobben...
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2Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/
Natürlich nicht. Für die Kaution mußt Du allein, bzw. gemeinsam mit Deinen Mitbewohnern aufkommen. Du kannst Dir ganz unverbindlich folgende Sache einmal ansehen: www.kautionskasse.de. Das ist vielleicht eine Alternative, die Sache mit der Kaution in den Griff zu bekommen.
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2Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
Friend4uFriend4u
Es gibt keine Garantie das die Kaution bei Auszug auch zurück gezahlt wird. Ich wüsste nicht, bezweifle sehr, das über Bafög finanziert werden könnte. Es gibt Stiftungen die unter Umständen die Kaution zahlen würden, dazu muss man sich aber an den Caritas Verband wenden. Die Chance ist aber auch leider sehr gering. Bleibt nur unter euch aufzueilen und im Standard Mietvertrag sind 3 Monatsraten für die Zahlung der Kaution erlaubt. Also für jeden ein drittel in 3 Monaten.
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0Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
MarkDoMarkDo
Zahlt BAföG mir die Kaution so, dass sie die später, wenn ich ausziehe wieder zurückbekommen?Verstehe ich nicht? Die beziehst doch schon Leistungen durch BAFöG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)! Davon sparst du die die Kaution an! Oder such dir zusätzlich einen Job!
Kommentar von
anneMausianneMausi Naja. Ich behalt das Geld ja nicht was ich von denen bekomm. die zahlen halt 2/3 meiner jetzigen miete!
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1Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
BomberHarrisBomberHarris
Also ich hab das bis jetzt immer über Verwandte, Freunde und Bekannte gemacht. Das letzte mal hat mein Mitbewohner/kumpel für mich die Kaution bezahlt denn wir ziehen auch gleichzeitig wieder aus.
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1Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/
- immer der, der fragt :-)
wenn du / ihr keine schäden oder mietschulden hinterlasst, dann gibts die kaution auch zurück...abgzl. eines etwaigen rückhalts für die betriebskosten
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0Um-/Ausziehen aber wer zahlt Kaution? :-/Antwort von
schlaubertschlaubert
Du und deine 2 Kumpels, ihr zahlt die Kaution.
Überbesorgt würde ich es nicht unbedingt nennen, da der Fall mit der offenen Haustür nicht zum ersten Mal auftritt und sie auch sonst sehr nachlässig mit meinen Sachen umgeht (bspw. Geschirr). Vom Strom- und Wasserverbrauch ganz zu schweigen, aber das ist ja ein anderes Thema. Sie wehrt sich sehr dagegen zum besprochenen Termin ausziehen (das wäre Ende Juli). Es war ja auch ein Entgegenkommen von mir zu sagen "Wenn es für dich so schwer zu regeln ist kannst du auch die zwei Monate noch drin bleiben, wenn ich schon weg bin." Aber ich kann nicht davon ausgehen, dass sie gewissenhafte mit der Wohnung umgeht. Könnte ich auch jetzt eine Vereinbarung treffen, dass sie spätestens in 3 Monaten auszuziehen hat? Auch da würde doch die offizielle Kündigungsfrist gelten, auch wenn es eine private Vereinbarung ist, oder?
schliesse deine sachen weg und notiere die zählerstände