Wenn Ihr keine Zeugen für die Auusage habt,ist es schwierig etwas zu beweisen.
WG - neue und gute Antworten
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0Anfechten von Kündigung des Mietvertrages?Antwort von
anitarianitari
Besteht die Möglichkeit dagegen anzugehen?
Schwierig, wie immer wenn es nur mündliche Vereinbarungen gibt.
Die schriftliche Kündigung ist wirksam. Daran kann nichts geändert werden.
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0Anfechten von Kündigung des Mietvertrages?Antwort von
jockljockl
Wenn alle 3 WG-Mieter gekündigt haben ist das Fakt und der VM kann frei weiter vermieten.
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1WG-Zimmer-Vorgänger will nach drei Monaten einen Schrank zurückAntwort von
LondonerNebelLondonerNebel
Gibt es denn eine schriftliche Vereinbarung, welche Möbel übernommen werden sollten? Aber grundsätzlich kann doch der Vormieter nicht von Dir erwarten, dass Du seinen "Sperrmüll" für ihn aufbewahrst. Du hättest inzwischen den Schrank schließlich auch völlig legal aus Deiner Wohnung entsorgen können...
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0WG-Zimmer-Vorgänger will nach drei Monaten einen Schrank zurückAntwort von
SalviadivinaSalviadivina
Natürlich musst du den Schrank rausrücken - du hast doch kein Gewohnheitsrecht auf dieses Möbelstück.
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0WG-Zimmer-Vorgänger will nach drei Monaten einen Schrank zurückAntwort von
boudiccaboudicca
nein denn du bist keine aufbewarungsanstalt und er hätte es vermerken müssen bzw. mit dir absprechen müssen.
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0WG-Zimmer-Vorgänger will nach drei Monaten einen Schrank zurückAntwort von
HansmannerHansmanner
Wenn der Schrank bei der Möbelübernahme nicht dabei war, dann ist es seiner, und do solltest den rausrücken.
Kommentar von
frugifrugi ... und ich würde dann aber Einstellgebühr verlangen, weil so geht es dann doch nicht. Denn wenn er ihn in einem Jahr nicht mehr braucht, dann bringt er ihn zurück , oder ???
Kommentar von
HansmannerHansmanner Da kann man sich ja einigen.
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0WG-Wohnung KündigenAntwort von
DerCAMDerCAM
Wie du in einem deiner Kommentare schreibst, stehen beide im Mietvertrag. Dies duerfte bedeuten, dass beide gleichberechtigte und gemeinschaftlich haftende Mieter sind. In diesem Fall gibt es nur folgende Moeglichkeiten:
Alle Beteiligten (also BEIDE Mieter UND der Vermieter) einigen sich auf eine Vertragsaenderung, mit der das Mietverhaeltnis zu einem beliebigen Termin entweder ganz aufgeloest wird oder von der bisherigen Mietergemeinschaft auf den bleibewilligen Mieter als Alleinmieter uebergeht. Das geht aber natuerlich nur, wenn alle 3 sich einig sind.
BEIDE Mieter kuendigen das Mietverhaeltnis GEMEINSAM fristgemaess. Dann endet das Mietverhaeltnis mit Ablauf der Kuendigungsfrist und es muessen entweder beide raus oder der Bleibewillige schliesst mit dem Vermieter einen neuen Mietvertrag als Alleinmieter ( neuer Mietvertrag geht natuerlich nur, wenn der Vermieter damit einverstanden ist).
Ist eine einvernehmliche Loesung nicht herbeizufuehren und verweigert der Bleibewillige seine Mitwirkung an der Kuendigung, muss der Auszugswillige den Bleibewilligen auf Zustimmung zur Kuendigung verklagen. Das geht i.d.R. schnell und ohne grossen Aufwand (der Mitmieter ist zur Zustimmung verpflichtet). Dass der Mietvertrag nicht auffindbar ist, koennte die Sache hier aber ein wenig verzoegern oder zumindest etwas komplizierter gestalten. Das zu erwartende Urteil zu Gunsten des Kuendigungswilligen ersetzt die Zustimmung des Bleibewilligen und das Mietverhaeltnis kann nun gekuendigt werden. Raus muessen dann natuerlich beide Mieter.
Du siehst, der Mitmieter muss nicht nur informiert werden, er muss auch aktiv mit einbezogen werden.
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0WG-GeldAntwort von
assimuellerassimueller
TG gibt es von den Eltern, nicht von der WG. Ohne Zustimmung der Eltern, kannst in keine WG ziehen, ausser es liegen besondere Gründe vor. Aber dann erlangt das Jugendamt die Vormundschaft und da gibt es sowieso kein TG
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1WG-Wohnung KündigenAntwort von
anitarianitari
Muss mein Freund den Kollegen über die Kündigung informieren?
Wenn beide im Mietvertrag stehen kann Dein Freund alleine gar nicht kündigen bzw. wäre diese Teilkündigung unwirksam.
Kommentar von
nataku90 Als wir dem Kollegen eine Kündigung vorgelegt haben, dass es bitte unterschreiben solle, hat ers einfach ignoriert. das ist doch auch net ok?
Kommentar von
Piri04PiriPiri04Piri Doch, das ist es. Die beiden haben sich einigen müssen, als sie den Vertrag unterschrieben, nun müssen sie sich einigen, wenn sie kündigen wollen. Das bedenken leider die wenigsten, wenn sie gemeinsam einen Mietvertrag unterschreiben. Wenn der Kollege nicht kündigen will, dann will er nicht.
Dein Freund könnte zum Vermieter gehen und mit ihm reden. Möglicherweise ist er kulant und lässt deinen Freund aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus. Aber das muss er nicht.
Kommentar von
nataku90 das wird dann heißen, dass mein menne für immer mit dem kollegen wohnen bleiben muss, da der typ nicht mit sich reden lässt..
Kommentar von
Piri04PiriPiri04Piri Für immer sicher nicht, aber wohl noch ne ganze Weile. Viele Vermieter lassen sich drauf ein, den Mietvertrag zu ändern (auf nur noch den Kollegen). Aber eben nicht alle.
Im Notfall hilft nur noch das Gericht. Dafür würde ich aber alles dokumentieren und vor allem den Kollegen schriftlich auffordern, aktiv nach einer für beide Seiten annehmbaren Lösung zu suchen. Zum Beispiel Vertragskündigung oder -änderung in einem Jahr, oder so.
Kommentar von
anitarianitari das wird dann heißen, dass mein menne für immer mit dem kollegen wohnen bleiben muss,
Wohnen bleiben nicht, aber dem Vermieter gegenüber, besonders was die Zahlung der Miete betrifft, verpflichtet.
Kommentar von
anitarianitari Dein Freund könnte zum Vermieter gehen und mit ihm reden. Möglicherweise ist er kulant und lässt deinen Freund aus dem gemeinsamen Mietvertrag raus.
Auch dazu muß der Kollege seine Zustimmung geben.
Kommentar von
Piri04PiriPiri04Piri Ja, das ist richtig!
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0WG-Wohnung KündigenAntwort von
liese05liese05
Ist Dein Freund selbst der Hauptmieter, wäre es schon gut, den Kollegen zu informieren - schließlich will der ja auch wissen, daß ihn bald ein neuer Mitmieter erwartet! Vielleicht wird er dann ja auch eine eigene Wohnung allein nehmen wollen. Also, je eher Du ihn informierst, desto besser - allein schon aus Fairnessgründen!
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13WG-Wohnung KündigenAntwort von
BeutelkindBeutelkind
"Muss mein Freund den Kollegen über die Kündigung informieren?" Ja logo! Er kann doch nicht einfach von heute auf morgen den Kollegen mit der Miete alleine sitzen lassen?! ...Mal wieder eine Frage, die eigentlich der gesunde Menschenverstand beantworten können sollte...^^
Kommentar von
nataku90 Na ja weißt du, mein Freund muss fast immer nach der Miete fragen weil der Typ zu dumm ist. Vermüllt die wohnung etc.
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2WG-Wohnung KündigenAntwort von
Piri04PiriPiri04Piri
Wenn dein Freund mit dem Kollegen zusammen die Wohnung gemietet hat (beide stehen als Mieter im Mietvertrag und haben ihn auch beide unterschrieben), dann können beide auch nur gleichzeitig kündigen. Insofern muss der Kollege schon davon wissen. Wenn dein Freund alleine im MIetvertrag steht, muss es der KOllege auch wissen, denn er hat sonst plötzlich keine Wohnung mehr. Wenn dein Freund nicht im MIetvertrag steht, muss es der Kollege auch wissen, denn dann hat dein Freund ein (vielleicht mündliches) Untermietverhältnis mit dem Kollegen.
Die Antwort auf deine Frage lautet also in jedem Fall: "Ja"
Kommentar von
nataku90 Das ist Schade. Danke Schön
Kommentar von
Piri04PiriPiri04Piri Gerne. Schau noch mal weiter untern. dort habe ich eine deiner Antworten auch noch kommentiert.
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2WG-Wohnung KündigenAntwort von
sonne64sonne64
immer nach den mietvertrag gehen
Kommentar von
nataku90 der ist irgendwie wohl abhanden gekommen bzw nicht auffindbar O_o wäre aber ne kleine Racheaktion also kündigen und ohne ein Wort zu sagen einfach ausziehen.
Kommentar von
anitarianitari O_o wäre aber ne kleine Racheaktion also kündigen und ohne ein Wort zu sagen einfach ausziehen.
O_o diese kleine Racheaktion wrd mit Sicherheit nach hinten los gehen bzw. Deinem Freund aufs Knie fallen. Denn a) wäre die Kündigung unwirksam und b) würde er trotz Auszug weiter Vertragspartner des Vermieters bleiben.
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0WG-Wohnung KündigenAntwort von
holgerholgerholgerholger
Wer ist denn der HAuptmieter der Wohnung?
Kommentar von
nataku90 es stehen beide im Mietvertrag
Nein, es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Er hat mir damals Mitte November die Möbel gezeigt und wir haben mündlich ausgemacht, was ich für die 500 € bekomme. Ende November habe ich dann das Geld überwiesen und am ersten Dezember ist er dann ausgezogen. Bei meinem Einzug im Dezember musste ich dann aber doch den ein oder anderen Schaden an den gekauften Möbeln ausmachen (z.B. war ein Regal schlecht an der Wand angebracht und war am Einzugstag zusammengekracht).
Daher finde ich es jetzt umso dreister, dass er nun nach drei/ vier Monaten kommt und diesen einen Schrank wieder haben will.
Der Typ tickt doch nicht sauber! Du könntest ihm natürlich auch eine Gebühr für die Lagerung und Instandhaltung (Abstauben usw.) des Schranks in Rechnung stellen. Legal wäre das. Wahrscheinlich würde die Gebühr nach 3 Monaten den Wert des Schranks weit übersteigen und der Vogel verzichtet dankend darauf.