Antwort: Laptop + PC + Festplatten = Anlage. Kurz auf einem gesonderten Blatt auflisten und addieren.
Antwort: Computer werden normalerweise über 3 Jahre abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlich längeren Nutzung. Bei Kauf im Mai = Anschaffungskosten x 1/3 (für Verteilung auf 3 Jahre) x 8/12 (für die Monate Mai bis Dezember). Falls der Laptop netto unter 410 EUR wäre, kann er auch sofort abgeschrieben werde, ohne Verteilung auf 3 Jahre.
Antwort: Falls nachgerechnet wird, dann wird die korrekte Zahl verwendet.
Werbungskosten - neue und gute Antworten
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0Steuererklärung Werbungskosten - Aufwendungen für ArbeitsmittelAntwort von
WaferWafer
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0Steuererklärung Werbungskosten - Aufwendungen für ArbeitsmittelAntwort von
mikaelemikaele
Hallo,
Du hast zuviele Fragen. Gehe doch einfach im Netz auf WISO - Steuer (ZDF) Dort findest Du alle Fragen zu deiner Steuererklärung, rechtlich abgesicht, beantwortet.
Gruß
Mikaele
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0Werbungskosten nach Umzug in anderes BundeslandAntwort von
RatgeberkoenigRatgeberkoenig
eigentlich können nur umzüge steuerlich geltend gemacht werden, die beruflich bedingt sind bzw. dich NÄHER an den arbeitsplatz bingen.. WEITER weg kannste m. E. nicht geltend machen..
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0Kindergeld Werbungskosten - Fahrten zur FH und zur PraktikumsstelleAntwort von
JoWaKuJoWaKu
Eine so spezielle Frage würde ich bei www.jurathek.de im Kindergeldforum stellen.
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0Kindergeld Werbungskosten - Fahrten zur FH und zur PraktikumsstelleAntwort von
Mathrigo Hallo, Private Rente wirst du nicht absetzen können, da wie das Wort schon sagt "privat"e Kosten sind und nicht in Verbindung deiner Ausbildung stehen.
Hin-und Rückfahrt werden normalerweise nur bei Fahrten zur Berufsschule berücksichtigt. Sonstige Fahrten sind im Normalfall Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und die werden leider nur einfach berücksichtigt.
Hast du sonstige Aufwendung gehabt, wie z.B. Studiengebühren, Krankenkasse, PC und dergleichen? Diese kannst du ggf. auch angeben.
LG Mathrigo
Kommentar von
PeterS1 Hi, danke für deine Info. Private Rente kann man ansetzen, wenn man sonst keine staatliche RV hat.
Sonstige Aufwendungen habe ich schon zusammengefasst.
Wie schauts den mit Verlusten aus Kapitalvermögen aus? Gewinne werden ja berücksichtigt.
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0Steuererklärung bei Studium nach abgeschlossener (staatlich anerkannter) ErstausbildungAntwort von
WaferWafer
a) Die Werbungskosten für diese Ausbildung finden im Rahmen eines Ausbildungsdiensverhältnisses statt. Das bedeutet es ist unabhängig von einer bereits absolvierten Erstausbildung.
b) Wenn du bereits Anwärterbezüge hast, wird es in der Regel kaum zu einem Verlust kommen.
c) Die Fahrten zur HS sind grds. Reisekosten, also Ansatz der tatsächlichen Kosten abzgl. Reisebeihilfe/Dienstreisekostenerstattung. Die Entfernungspauschale nur für die Praxisphasen in der Behörde.
d) Jeweils in den ersten 3 Monaten Verpflegungsmehraufwand abzgl. Trennungsgelderstattungen des Dienstherren.
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0Kindergeld, die EinkommensgrenzeAntwort von
MenschMitPlanMenschMitPlan
Vom Bruttoverdienst abziehen kannst du: die Arbeitnehmerbeiträge zur SV, die Werbungskosten (ohne Nachweis nur die Pauschale von 1.000 €). Hinzurechnen musst du alle Bezüge, die du sonst noch hast, z.B. Zuschussanteil vom Bafög, Renten, Unterhalt, Stipendien etc.
Schulgeldzahlungen sind Sonderausgaben, deshalb kannst du sie nicht mindernd ansetzen.
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0Steuererklärung bei Studium nach abgeschlossener (staatlich anerkannter) ErstausbildungAntwort von
WMBSLGWMBSLG
Hallo Nadine,
es gibt 2 Möglichkeiten, dies relativ gut und mit wenig Kosten zuverlässig zu erledigen!
gehe zum Finanzamt hin und stelle diese Fragen dem zuständigen Beamten, er wird Dir gerne behilflich sein.
gehe zum Lohnsteuerhilfeverein, der macht das sehr gut für wenig Geld.
Aber ganz grob kann ich Dir folgendes sagen, Du musst alles genau dokumentieren, welche Art von Ausgaben Du gehabt hast.
z.B. jeder gefahrene km zur FH, alles Schreibmaterial, Papier, Bücher usw. die Wohnung bzw. Studentenzimmer. Diese Miete sind ebenfalls absetzbare Kosten. Wenn verheiratet, ist sogar ein Büro absetzbar / € 1200,- / Jahr. Studiengebühren, Fachbeiträge bzw. wirklich alle Ausgaben für das Studium bitte exakt auflisten, da alles steuerlich abgesetzt werden kann.
Das alles sind Aufwendungen für berufliche Weiterbildung, bitte lese mal die Beilage des Finanzamtes genau durch und schon bist Du schlauer!
Das Thema ist wirklich so kemplex, da rate ich Dir einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Du wirst sehen, es lohnt sich!
Viel Erfolg.
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0Arbeitsmittel SteuererklärungAntwort von
siola55siola55
Arbeitsmittel deren Nettokaufpreis 410 € übersteigt bzw. den Bruttobetrag von 488 €, werden verteilt auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, hier 3 Jahre bei Laptops! In der AfA (Absetzung für Abnutzung) kannst du ja dann in 2014 noch den restlichen Abschreibungs-betrag absetzen!
Kommentar von
keguskegus Im Prinzip richtig, nur die Nachholung in 2014 ist nicht drin, weil die AfA ja nicht unterlassen wurde, sondern sich wegen des höheren Werbungskostenpauschbetrages nur nicht auswirkte.
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0wie kann ich Wochenendheimfahrten in der Steuererklärung geltend machen?Antwort von
keguskegus
Ich tippe darauf, dass Du nicht die Steuerbeamtenlaufbahn eingeschlagen hast ;-)
Okay, das Stichwort heißt hier Doppelte Haushaltführung. Für weitere Informationen lies bitte z.B. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0076.htm
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0Arbeitnehmer Firmenwagen Werbungskosten?Antwort von
fraggle16fraggle16
wie sollte? das ist doch schon in der Privatnutzung mit drin.
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0Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel) von der Steuer absetzen?Antwort von
DerHansDerHans
Auch als Nutzer der öffentlichen Nahverkehrsmittel kannst du die km-Pauschale in Ansatz bringen. Und zwar vom 1. Kilometer an. Mit 0,30 € pro km kommst du da besser weg. Du bekommst dieses Geld natürlich nicht ausgezahlt, sondern um diesen Betrag verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen.
Kommentar von
care4ucare4u Also kann ich diese Kosten erst nächstes Jahr einsparen? Oder geh ich jetzt zum Finanzamt, leg denen die Unterlagen vor die Nase und bekomm einen Freibetrageintrag in meine Lohnsteuerkarte?
Kommentar von
care4ucare4u Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich bis vor einigen Monaten noch studiert habe und dies meine erste Steuerklärung wäre.
Das ich meine Umzugskosten nicht steuerlich geltend machen kann ist klar.
Jedoch habe ich weiterhin Werbungskosten, die beruflich veranlasst sind und abesetzt werden können.
Ob als doppelte Haushaltsführung (was eine Zweitwohnung irgendwo in Nordbayern bedingt) oder als Einsatzwecheltätigkeit (10 Tage Arbeiten und 4 Tage frei - ob das dann geht) ist mir unklar.
Die täglich wechselnden Baustellen sprechen eigentlich für Einsatzwechseltätigkeit, jedoch brauche ich ja eine Unterkunft.
Mfg
frag doch beim FA nach. die beraten kostenlos.