Werbungskosten - neue und gute Antworten

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    Steuererklärung Werbungskosten - Aufwendungen für Arbeitsmittel
    Antwort von Wafer Wafer
    1. Antwort: Laptop + PC + Festplatten = Anlage. Kurz auf einem gesonderten Blatt auflisten und addieren.

    2. Antwort: Computer werden normalerweise über 3 Jahre abgeschrieben, unabhängig von der tatsächlich längeren Nutzung. Bei Kauf im Mai = Anschaffungskosten x 1/3 (für Verteilung auf 3 Jahre) x 8/12 (für die Monate Mai bis Dezember). Falls der Laptop netto unter 410 EUR wäre, kann er auch sofort abgeschrieben werde, ohne Verteilung auf 3 Jahre.

    3. Antwort: Falls nachgerechnet wird, dann wird die korrekte Zahl verwendet.

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    Steuererklärung Werbungskosten - Aufwendungen für Arbeitsmittel
    Antwort von mikaele mikaele

    Hallo,

    Du hast zuviele Fragen. Gehe doch einfach im Netz auf WISO - Steuer (ZDF) Dort findest Du alle Fragen zu deiner Steuererklärung, rechtlich abgesicht, beantwortet.

    Gruß

    Mikaele

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    Werbungskosten nach Umzug in anderes Bundesland
    Antwort von Ratgeberkoenig Ratgeberkoenig

    eigentlich können nur umzüge steuerlich geltend gemacht werden, die beruflich bedingt sind bzw. dich NÄHER an den arbeitsplatz bingen.. WEITER weg kannste m. E. nicht geltend machen..

    Kommentar von AEhmig AEhmig

    Das ich meine Umzugskosten nicht steuerlich geltend machen kann ist klar.

    Jedoch habe ich weiterhin Werbungskosten, die beruflich veranlasst sind und abesetzt werden können.

    Ob als doppelte Haushaltsführung (was eine Zweitwohnung irgendwo in Nordbayern bedingt) oder als Einsatzwecheltätigkeit (10 Tage Arbeiten und 4 Tage frei - ob das dann geht) ist mir unklar.

    Die täglich wechselnden Baustellen sprechen eigentlich für Einsatzwechseltätigkeit, jedoch brauche ich ja eine Unterkunft.

    Mfg

    Kommentar von Ratgeberkoenig RatgeberkoenigRatgeberkoenig

    frag doch beim FA nach. die beraten kostenlos.

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    Kindergeld Werbungskosten - Fahrten zur FH und zur Praktikumsstelle
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Eine so spezielle Frage würde ich bei www.jurathek.de im Kindergeldforum stellen.

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    Kindergeld Werbungskosten - Fahrten zur FH und zur Praktikumsstelle
    Antwort von Mathrigo Mathrigo

    Hallo, Private Rente wirst du nicht absetzen können, da wie das Wort schon sagt "privat"e Kosten sind und nicht in Verbindung deiner Ausbildung stehen.

    Hin-und Rückfahrt werden normalerweise nur bei Fahrten zur Berufsschule berücksichtigt. Sonstige Fahrten sind im Normalfall Fahrten zum Ausbildungsbetrieb und die werden leider nur einfach berücksichtigt.

    Hast du sonstige Aufwendung gehabt, wie z.B. Studiengebühren, Krankenkasse, PC und dergleichen? Diese kannst du ggf. auch angeben.

    LG Mathrigo

    Kommentar von PeterS1 PeterS1

    Hi, danke für deine Info. Private Rente kann man ansetzen, wenn man sonst keine staatliche RV hat.

    Sonstige Aufwendungen habe ich schon zusammengefasst.

    Wie schauts den mit Verlusten aus Kapitalvermögen aus? Gewinne werden ja berücksichtigt.

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    Steuererklärung bei Studium nach abgeschlossener (staatlich anerkannter) Erstausbildung
    Antwort von Wafer Wafer

    a) Die Werbungskosten für diese Ausbildung finden im Rahmen eines Ausbildungsdiensverhältnisses statt. Das bedeutet es ist unabhängig von einer bereits absolvierten Erstausbildung.

    b) Wenn du bereits Anwärterbezüge hast, wird es in der Regel kaum zu einem Verlust kommen.

    c) Die Fahrten zur HS sind grds. Reisekosten, also Ansatz der tatsächlichen Kosten abzgl. Reisebeihilfe/Dienstreisekostenerstattung. Die Entfernungspauschale nur für die Praxisphasen in der Behörde.

    d) Jeweils in den ersten 3 Monaten Verpflegungsmehraufwand abzgl. Trennungsgelderstattungen des Dienstherren.

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    Kindergeld, die Einkommensgrenze
    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Vom Bruttoverdienst abziehen kannst du: die Arbeitnehmerbeiträge zur SV, die Werbungskosten (ohne Nachweis nur die Pauschale von 1.000 €). Hinzurechnen musst du alle Bezüge, die du sonst noch hast, z.B. Zuschussanteil vom Bafög, Renten, Unterhalt, Stipendien etc.

    Schulgeldzahlungen sind Sonderausgaben, deshalb kannst du sie nicht mindernd ansetzen.

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    Arbeitsmittel Steuererklärung
    Antwort von kegus kegus

    Ja, das kannst Du, siehe auch siola55.

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    Steuererklärung bei Studium nach abgeschlossener (staatlich anerkannter) Erstausbildung
    Antwort von WMBSLG WMBSLG

    Hallo Nadine,

    es gibt 2 Möglichkeiten, dies relativ gut und mit wenig Kosten zuverlässig zu erledigen!

    1. gehe zum Finanzamt hin und stelle diese Fragen dem zuständigen Beamten, er wird Dir gerne behilflich sein.

    2. gehe zum Lohnsteuerhilfeverein, der macht das sehr gut für wenig Geld.

    Aber ganz grob kann ich Dir folgendes sagen, Du musst alles genau dokumentieren, welche Art von Ausgaben Du gehabt hast.

    z.B. jeder gefahrene km zur FH, alles Schreibmaterial, Papier, Bücher usw. die Wohnung bzw. Studentenzimmer. Diese Miete sind ebenfalls absetzbare Kosten. Wenn verheiratet, ist sogar ein Büro absetzbar / € 1200,- / Jahr. Studiengebühren, Fachbeiträge bzw. wirklich alle Ausgaben für das Studium bitte exakt auflisten, da alles steuerlich abgesetzt werden kann.

    Das alles sind Aufwendungen für berufliche Weiterbildung, bitte lese mal die Beilage des Finanzamtes genau durch und schon bist Du schlauer!

    Das Thema ist wirklich so kemplex, da rate ich Dir einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Du wirst sehen, es lohnt sich!

    Viel Erfolg.

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    Arbeitsmittel Steuererklärung
    Antwort von siola55 siola55

    Arbeitsmittel deren Nettokaufpreis 410 € übersteigt bzw. den Bruttobetrag von 488 €, werden verteilt auf ihre Nutzungsdauer abgeschrieben, hier 3 Jahre bei Laptops! In der AfA (Absetzung für Abnutzung) kannst du ja dann in 2014 noch den restlichen Abschreibungs-betrag absetzen!

    Kommentar von kegus keguskegus

    Im Prinzip richtig, nur die Nachholung in 2014 ist nicht drin, weil die AfA ja nicht unterlassen wurde, sondern sich wegen des höheren Werbungskostenpauschbetrages nur nicht auswirkte.

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    wie kann ich Wochenendheimfahrten in der Steuererklärung geltend machen?
    Antwort von kegus kegus

    Ich tippe darauf, dass Du nicht die Steuerbeamtenlaufbahn eingeschlagen hast ;-)

    Okay, das Stichwort heißt hier Doppelte Haushaltführung. Für weitere Informationen lies bitte z.B. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0076.htm

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    Arbeitnehmer Firmenwagen Werbungskosten?
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    wie sollte? das ist doch schon in der Privatnutzung mit drin.

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    Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel) von der Steuer absetzen?
    Antwort von DerHans DerHans

    Auch als Nutzer der öffentlichen Nahverkehrsmittel kannst du die km-Pauschale in Ansatz bringen. Und zwar vom 1. Kilometer an. Mit 0,30 € pro km kommst du da besser weg. Du bekommst dieses Geld natürlich nicht ausgezahlt, sondern um diesen Betrag verringert sich dein zu versteuerndes Einkommen.

    Kommentar von care4u care4ucare4u

    Also kann ich diese Kosten erst nächstes Jahr einsparen? Oder geh ich jetzt zum Finanzamt, leg denen die Unterlagen vor die Nase und bekomm einen Freibetrageintrag in meine Lohnsteuerkarte?

    Kommentar von care4u care4ucare4u

    Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich bis vor einigen Monaten noch studiert habe und dies meine erste Steuerklärung wäre.

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