Weihnachtsgeld - neue und gute Antworten

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    Hab ich ein anrecht auf anteiliges Weihnachtsgeld?
    RatgeberHelden Antwort von lenzing42 lenzing42

    Laut Arbeitsvertrag muss das Arbeitsverhältnis aber über den 31.03. des Folgejahres hinausgehen, sonst muss ich es zurückzahlen.<

    Hier geht es um eine eventuelle Rückforderung des im vorhergehenden Jahr ausgezahlten Weihnachtsgeldes.

    Wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 31.03. gekündigt,entfällt in der Regel ein Anspruch auf anteilige Sonderzuwendung für das laufende Kalenderjahr,da im Allgemeinen in Arbeitsvertägen bzw. im anwendbaren Tarifvertrag eine Regelung getroffen wird,dass Beschäftigte Abspruch auf die Sonderzuwendung haben,wenn das Arbeitsverhältnis am 1.Dezember mindestens 12 Monate ununterbrochen bestanden hat.

    Kommentar von lenzing42 lenzing42lenzing42

    Nachtrag:Es gibt allerdings auch Tarifvereinbarungen,die die anteilige Zahlung von einem zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat vorsehen.

    Dazu Einblick in den entsprechenden Tarifvertrag nehmen.

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    Hab ich ein anrecht auf anteiliges Weihnachtsgeld?
    RatgeberHelden Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Mit dem 31.03. hat das eigentlich nichts zu tun. Das ist die rechtmäßige Vereinbarung über eine mögliche Rückforderung des zuletzt gezahlten Weihnachtsgeldes, wenn der ArbN das AV bis zu diesem Termin beendet.

    Wenn du nun im Laufe des Jahres kündigst, steht dir normalerweise kein anteiliges Weihnachtsgeld zu. Mindestvoraussetzung ist meistens, dass der ArbN im Fälligkeitsmonat überhaupt in einem Beschäftigungsverhältnis ist.

    Letztlich kommt es aber auf die Details im Arbeits- oder Tarifvertrag an.

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    Hab ich ein anrecht auf anteiliges Weihnachtsgeld?
    Antwort von isomatte isomatte

    Ja das stimmt so ! Du darfst erst nach dem 31.3. Deine Kündigung einreichen,sonst darf der Chef das Weihnachtsgeld wieder zurück verlangen !

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    Auszahlungsmonat Gehalt Definition
    Antwort von ralosaviv ralosaviv

    Ohne Kenntnis der §§ des zu Grunde liegenden Tarifvertrages kann man die Frage nicht beantworten.

    Kommentar von Fragemaus2012 Fragemaus2012

    Es handelt sich um Manteltarifvertrag Kapitel II. §3, Ziffer 3. Den Manteltarifvertrag findet man als erstes Google-Ergebnis, wenn man nach "Manteltarifvertrag Versicherung" sucht.

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv

    Hast du eine sog. Rückrechnung oder Nachberechnung erhalten? Wurde also die Sonderzahlung zwar im Januar gezahlt, aber nachträglich die Novemberabrechnung korrigiert?

    Auszahlungsmonat muss nicht der Zeitpunkt des Zuflusses sein, da der MTV ja regelt, dass die Zahlung im November vorzunehmen sein soll, der Anspruch aber erst nach der Probezeit entsteht.

    Kommentar von Fragemaus2012 Fragemaus2012

    Hallo,

    danke für deine Antwort.

    Es gab eine "Korrektur" für November. Dazu ist jedoch zu sagen, dass diese natürlich nicht mehr vorgenommen werden kann, da das Steuerjahr 2011 schon vorbei war, d.h. die Zahlung muss dem Jahr 2012 zugeordnet werden.

    Der steuerliche Aspekt hat hier zwar keine Bedeutung, jedoch muss ich bei einer anderen Sache noch genauer nachhaken: Der MTV nennt eben nicht das Novembergehalt als maßgebend, sondern bezieht sich ganz klar nur auf das "letzte Quartal". Die betriebliche Vorgehensweise, das Weihnachtsgeld im November auszuzahlen, ist im MTV nicht vorgeschrieben.

    Warum muss der "Auszahlungszeitpunkt" nicht im "Auszahlungsmonat" liegen? Ich kann das nicht glauben. Ohne Definition kann ich nur vom naheliegensten ausgehen, nämlich davon, dass der Auszahlungszeitpunkt im Auszahlungsmonat liegt.

    Ich gebe noch ein Beispiel, um das zu verdeutlichen: Angenommen, der Arbeitnehmer kündigt im Januar zum Quartalsende (Ende März). Dann erlischt wiederum sein Anspruch auf die Sonderzahlung und zwar auch auf das rückwirkende Weihnachtsgeld, da dieses nur gezahlt wird, wenn A in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.

    Folgerung: Der Arbeitgeber dreht es sich immer so wie er es möchte. Mal ist der Auszahlungsmonat der November und mal ist der Auszahlungszeitpunkt der "Zeitpunkt des Zuflusses".

    Das finde ich nicht hinnehmbar und eine undefinierte Lücke im MTV. Gibt es denn keine rechtsverbindliche Definition von "Auszahlungsmonat" bzw. "Auszahlungszeitpunkt"? Irgendeine Referenz, auf die man sich stützen würde?

    Kommentar von ralosaviv ralosavivralosaviv
    Dazu ist jedoch zu sagen, dass diese natürlich nicht mehr vorgenommen werden kann, da das Steuerjahr 2011 schon vorbei war, d.h. die Zahlung muss dem Jahr 2012 zugeordnet werden.
    

    Das stimmt nur dann, wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits ausgehändigt war. Andernfalls ist eine Korrektur ins Vorjahr durchaus noch möglich und zulässig.

    Der MTV nennt eben nicht das Novembergehalt als maßgebend, sondern bezieht sich ganz klar nur auf das "letzte Quartal".
    

    Das ändert aber an der Grundproblematik nichts.

    Gibt es denn keine rechtsverbindliche Definition von "Auszahlungsmonat" bzw. "Auszahlungszeitpunkt"? 
    
    
    
    
    Das finde ich nicht hinnehmbar und eine undefinierte Lücke im MTV. 
    

    Da muss ich dir widersprechen. Unter Auszahlungszeitpunkt mag man regelmäßig auch den gleichzeitigen Zufluss verstehen. Auszahlungsmonat war für dich, wie für alle anderen, im Grunde der November. Das der Anspruch erst zwei Monate später tatsächlich entsteht, darf aber doch an der Bemessungsgrundlage nichts ändern. Wenn dein Januargehalt nun niedriger gewesen wäre als das Novembergehalt und der ArbG hätte die Sonderzahlung dementsprechend gekürzt, hättest du vermutlich entgegen gesetzt argumentiert.

    Es kann eigentlich nicht Auslegungssache sein, dass man - auch bei zeitversetzter Zahlung - ebenso gestellt werden muss, als hätte man die Leistung zur gleichen Zeit erhalten wie die Kollegen.

    Kommentar von Fragemaus2012 Fragemaus2012

    Danke nochmal für deine Anmerkungen. Was ich aus deinen Formulierungen mitnehme, ist, dass tatsächlich ein rechtlicher Unterschied zwischen "Auszahlungszeitpunkt" und "Auszahlungsmonat" bestehen kann, d.h. insbesondere kann der Auszahlungszeitpunkt außerhalb des Auszahlungsmonats liegen. Das hätte ich vorher nicht gedacht. Wenn dem wirklich so ist, kann man wohl nichts mehr dagegen sagen. Darum danke nochmal für deine Hilfe.

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