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"die kündigung umfasst auch ein Ihnen etwa zustehendes Mängelbeseitigungsrecht"

anonym
beantwortet von DerMan77 am 22. November 2009 22:17
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so, diesen schreiben ist von kunde zu den firma gekommen. also, anwalt von kunde hat diesen schreiben zu den handwerker geschickt, und handwerker will die mängel doch beseitigen.....!!!!!!


"die kündigung umfasst auch ein Ihnen etwa zustehendes Mängelbeseitigungsrecht"

Glatteis
beantwortet von Glatteis am 22. November 2009 22:14
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Kommt ganz darauf an, wer Dein Nachbar ist! Ist er der zukünftige Besitzer des Baues, oder ist er der Handwerker, der gekündigt wurde? Sinn macht das nur, wenn er das Recht auf Mängelbeseitigung hat als Besitzer. Ein Handwerker hätte dann die Pflicht zur eigenen Mängelbeseitigung.
Also übersetzt heißt der Satz jedenfalls, daß auch das Mängelbeseitigungsrecht gekündigt wird. Danach hat man es nicht mehr! Vorsicht! Da bleibt man womöglich auf dem Schaden sitzen!


"die kündigung umfasst auch ein Ihnen etwa zustehendes Mängelbeseitigungsrecht"

adianthum
beantwortet von adianthum am 22. November 2009 22:12
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Hat die Firma da schon was gemacht? Muss wohl, oder. Er hat das Recht die bisher aufgetretenen Mängel noch beeitigen zu lassen- so verstehe ich das. Ist er ein notorischer Nörgler? Oder ist die Firma in Insolvenz gegangen?

Kommentar von 71469f053816fcf647d725f875798de8smalladianthum am 22. November 2009 22:17

Wer richtig lesen kann ist eindeutig im Vorteil! maxmuster1 hat Recht.


"die kündigung umfasst auch ein Ihnen etwa zustehendes Mängelbeseitigungsrecht"

maxmuster1
beantwortet von maxmuster1 am 22. November 2009 22:11
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bedeutet, dass ein dir etwa zustehendes recht zur mängelbseitigung nun nicht mehr zusteht.

Kommentar von DerMan77 am 22. November 2009 22:12

danke für die antwort.



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