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so, diesen schreiben ist von kunde zu den firma gekommen. also, anwalt von kunde hat diesen schreiben zu den handwerker geschickt, und handwerker will die mängel doch beseitigen.....!!!!!!

Kommt ganz darauf an, wer Dein Nachbar ist! Ist er der zukünftige Besitzer des Baues, oder ist er der Handwerker, der gekündigt wurde? Sinn macht das nur, wenn er das Recht auf Mängelbeseitigung hat als Besitzer. Ein Handwerker hätte dann die Pflicht zur eigenen Mängelbeseitigung.
Also übersetzt heißt der Satz jedenfalls, daß auch das Mängelbeseitigungsrecht gekündigt wird. Danach hat man es nicht mehr! Vorsicht! Da bleibt man womöglich auf dem Schaden sitzen!

Hat die Firma da schon was gemacht? Muss wohl, oder. Er hat das Recht die bisher aufgetretenen Mängel noch beeitigen zu lassen- so verstehe ich das. Ist er ein notorischer Nörgler? Oder ist die Firma in Insolvenz gegangen?
adianthum am 22. November 2009 22:17 Wer richtig lesen kann ist eindeutig im Vorteil! maxmuster1 hat Recht.

bedeutet, dass ein dir etwa zustehendes recht zur mängelbseitigung nun nicht mehr zusteht.
danke für die antwort.