Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter... Erlaubt ist es sicher nicht. Hast schon mal an Verschenken gedacht??? LG Funnyhanni
Ware - neue und gute Antworten
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0Bestellte Ware an Freunde "verkaufen"?Antwort von
kaano111kaano111
Hallo, es ist erlaubt, waren(Buttons) die du Kaufst, und das weiterverkaufst an Freunden.
Es ist aber nicht erlaubt, das du eine Ware im Internet 'Kostenlos' bekommst, und es Verkaufst.
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0Bestellte Ware an Freunde "verkaufen"?Antwort von
JorgfriedJorgfried
Natürlich kannst du die verkaufen. Den Preis kanns du selbst bestimmern bzw,. aushandeln.
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1Bestellte Ware an Freunde "verkaufen"?Antwort von
FataMorgana2010FataMorgana2010
Natürlich ist das erlaubt. Das ist ja in keiner Weise gewerbsmäßig (wenn du jetzt 5000 weiterverkaufen würdest, müsstest du evtl. ein Gewerbe anmelden) und der Verkäufer (Spreadshirt) schränkt das auch nicht ein.
Kommentar von
JorgfriedJorgfried Richtig - der Verkäufer kann das rechtlich gesehn auch garnicht einschränken.
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0Online-Kauf bei www.hair-express.de HILFE! Wahre bezahlt aber seit 3 Wochen kommt nichts!Antwort von
stella6786 hallo, ja mir geht es genauso. habe bestellt und per vorkasse bezahlt, aber keine ware und kein Geld zurück bekommen.was kann ich jetzt tun,was habt ihr gemacht?lg
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0ersteigerung ausland und ebay?Antwort von
KilseKilse
Mit IBAN und BIC sowie versichertem, nachverfolgbarem Versand sollte das gehen. Vorausgesetzt der Verkäufer hat gute Bewertungen (Achtung, bitte lesen, eBay rechnet bei Privazverkäufer nur die letzten 12 Monate) und guten Sternchenbewertungen.
Und weiter vorausgesetzt, der Verkäufer bietet auch Versand nach Deutschland an.
Aber: lohnen die höheren Versandkosten noch den Kauf?
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2Ist eine Zeitung (rechtlich) als Dienstleistung oder als Ware zu bezeichnen?Antwort von
Reiswaffel87Reiswaffel87
Das Zustellen der Zeitung ist eine Dienstleistung, die Zeitung selbst ist eine Sache gemäß § 90 BGB und kann damit keine Dienstleistung sein.
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1ersteigerung ausland und ebay?Antwort von
OrmhaexanOrmhaexan
Wenn der Anbieter OK ist (bei Ebay: gute Bewertungen) besteht da keine große Gefahr, nicht mehr, wie wenn Du was aus D ersteigerst. Hab ich auch schon gemacht, nicht aus Belgien, aber aus USA und Rußland z.B., war nie ein Problem.
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2Ist eine Zeitung (rechtlich) als Dienstleistung oder als Ware zu bezeichnen?Antwort von
outfreynoutfreyn
Die Zeitung - zumindest das gedruckte Exemplar - ist eine Sache nach § 90 BGB. Daher Ware, keine Dienstleistung.
Wenn Du allerdings jemanden dafür bezahlst, dass er Dir die Zeitung vorliest, erbringt dieser eine Dienstleistung.
Kommentar von
valek123 Danke, das hat mir schon sehr geholfen. Da du dich in Recht auskennst würde ich die Frage gerne wie folgt erweitern:
Es geht um EU-Recht. Wenn eine Zeitung in ein anderes Land vertrieben wird (bspw. deutsche Zeitung nach Österreich), betrifft es dann trotzdem noch die Warenverkehrsfreiheit oder is der Vertrieb dann eine Dienstleistung, somit Dienstleistungsfreiheit?
Kommentar von
outfreynoutfreyn Das ist wie bei jeder anderen Ware auch. Der Transport selbst ist eine Dienstleistung; die Ware (also z.B. die Zeitung) fällt jedoch unter die Warenverkehrsfreiheit - mit den Einschränkungen des Art. 36 AEUV.
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0Ist eine Zeitung (rechtlich) als Dienstleistung oder als Ware zu bezeichnen?Antwort von
ToblonoToblono
Eine Ware ist das. Dienstleistung sind von Menschen gehilfte Taten
Kommentar von
valek123 Im Grunde könnte man doch aber argumentieren, dass die Zeitung selbst nur das Mittel ist auf dem Information transportiert wird, ohne diese ist sie (fast) wertlos. Und die Information wird von Menschen erstellt in Form von Artikeln. Oder lieg ich da total falsch?
Kommentar von
outfreynoutfreyn Nach dieser Argumentation wäre auch ein Telefon eine Dienstleistung, da es
nur das Mittel ist auf dem Information transportiert wird
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0Ist eine Zeitung (rechtlich) als Dienstleistung oder als Ware zu bezeichnen?Antwort von
kittykatze90kittykatze90
eine Ware
Kommentar von
valek123 Und wie sicher bist du dir da.. bzw. was sind die Quellen für dein Wissen?
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1Wie lange dauert es (noch) bis mein Paket über DeutschePost/Dhl ankommt?Antwort von
KleinToastchenKleinToastchen
Hast du keine Trackingnummer?? Wenn nicht, würde ich mal bis nächste Woche Dienstag / Mittwoch warten, da es durch die Feiertage vielleicht Verzögerungen gegeben hat..
Kommentar von
spiritomb12 Nein habe ich nicht. :/ Sonst klappt ja alles immer so schnell...
Kommentar von
KleinToastchenKleinToastchen Hmm, dann würde ich mal noch warten.. Ausser du rufst noch heute kurz an, falls du nicht mehr über das Wochenende warten willst... Wünsche dir einen schönen Tag :-)
Kommentar von
spiritomb12 Danke, dir auch. :)
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0Umtausch/ Ersatz Gebrauchter DEFFEKTER Ware?Antwort von
andythenew Also wenn das Gerät defekt ist und der Verkäufer auf diesen Defekt vor dem Kauf nicht hingewiesen hat, kannst du das Gerät zurückgeben. In diesem Fall ist es egal ob das Gerät neu oder gebraucht ist. Der Verkäufer hat jetzt eine Fristzeit in der er ein Reperatur vornehmen kann. Diese Zeit MUSS man dem Verkäufer gewähren. Erst wenn er diese Frist nicht einhält kann man sein Geld zurück verlangen oder man bekommt eine Minderung des Kaufpreises.
Gruß andythenew
Kommentar von
NicheR Okay, danke. (:
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke Hier liegt eindeutig ein Sachmangel in der vereinbarten Beschaffenheit vor.
Nicht der Verkäufer kann eine Entscheidung, hier Nachbesserung durch Reparatur treffen sondern der Käufer hat die Wahl, entweder eine Reparatur der mangelhaften Sache (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache (Nachlieferung) zu verlangen.
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0Umtausch/ Ersatz Gebrauchter DEFFEKTER Ware?Antwort von
helmutgerkehelmutgerke
interessant in einem ekelktro shop hast du was gekauft und der Verkäufer hat verschwiegen, dass es nicht funktioniert.
Kann ich hier den Kaufvertrag beenden?
wieso beenden, der Kaufvertrag wurde doch bereits abgeschlossen!
Von "Minderung§" hast du schon gehört, na wie wäre einfach einmal sich mit "Reklamation" auseinander zusetzen.
Google hat auch heute geöffnet; http://de.wikipedia.org/wiki/Reklamation
Kommentar von
NicheR Also, der Artikel war bereits bei der Übergaber deffekt. Ich habe jetzt bei der Google suche ''Reklamation gebrauchtwaren'' herausgefunden, dass ich das Gerät umtauschen kann, da er ja für die Mängel haftet ? insofern bin ich doch im Recht, oder ?
Kommentar von
helmutgerkehelmutgerke na klar bist du im Recht.
Gehe morgen hin, verlange ein funktionierendes Gerät oder Geld zurück (Wandlung)
Kommentar von
NicheR Ich danke ihnen sehr für ihre Hilfe. Ich werde dies morgen sofort machen !
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0DHL Frankierschein ? wo bekommt man den her ?Antwort von
Convex89 Entweder von der DHL Seite (http://goo.gl/pVzLx) oder bei der Post!
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0DHL Frankierschein ? wo bekommt man den her ?Antwort von
krustyderklownkrustyderklown
Auf einer Postfiliale oder online auf www.dhl.de
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1Gwerbe und ZollAntwort von
NitramTaurusNitramTaurus
Auch wenn du kein Gewerbe hast, yara11, musst du Einfuhrzoll bezahlen.
Was du allerdings schon vor der Bestellung beim Zollamt anmelden solltest. Sonst kommt, wenn du Pech hast, noch eine ordentliche Strafgebühr oben drauf - oder die Ware wird beschlagnahmt und vernichtet.
Und sogenannter Strafzoll kann sehr hoch ausfallen.
lg
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0ebay kleinanzeigen problem :(Antwort von
VanyTheBunnyVanyTheBunny
Gar nicht, Ebay Kleinanzeigen sind für selbstabholer, es laufen so viele Betrüger rum. Lass es. Die Wahrscheinlichkeit das du den anderen Artikel nie zu sehen bekommen wirst ist höher als die das es funktioniert.
Letzteres käme auf den konkreten Fall an. Normalerweise darf man auch Geschenke verkaufen.