Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
Augen auf beim Baby-Klamotten-Kauf! Ihr könnt jede Menge sparen (gibt wichtigeres, worin man sein Geld investieren kann)
http://www.kleinanzeigen-report.de/2009/10/kalaydo-de-babysachen/
Achtung: Stichtag für KFZ Wechsel ist der 30. Nov. Bis dahin muss der alte Vertrag gekündigt sein. Also schnell vergleichen, wechseln und sparen!
Mein Tipp: Vergleiche hier: http://www.finanzter.de/autoversicherung.html Die sind 100% unabhängig und haben den besten online Rechner:
Kündigungsschreiben auf der Site downloaden. So gehts doppelt schnell.
Tipp: Auch nach dem Stichtag besteht meißt ein Sonderkündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich bei
* Beitragserhoehungen
* einem Fahrzeugwechsel
* einem Schadensfall.
Beitragserhöhungen erfolgen meist zum Jahresende. Da meist das Schreiben der Versicherung erst im November, Dezember oder gar erst im Januar dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, ergibt sich daraus ein Sonderkündigungrecht. Daher kann man auch meißt nach dem Stichtag noch wechseln! Ab erhalt der Prämienerhöhung bleibt wiederum ein Monat Zeit, um die Versicherung zu kündigen. Wenn man das Fahrzeug wechselt kann man ohne Einschränkung zu einem anderen Versicherer wechseln. Eine Anmeldung bei einer neuen Versicherung gilt automatisch als Kündigung der bestehenden Police. Im Schadensfall haben beide Vertragsparteien, also sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht. Kündigt der Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie nicht zurück erstattet. Im umgekehrten Fall bekommt der Versicherungsnehmer die anteilige Jahresprämie zurück.