Ich denke, da du in GER sowieso nicht legal an "Kernwaffen" herankommst, erübrigt sich die Frage. Falls du es doch wissen willst, alles was über 0.5 Joule ist, benötigt einen Waffenschein.
Waffenschein - neue und gute Antworten
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0braucht man für eine kernwaffe einen waffenschein?Antwort von
Dickerchen123Dickerchen123
Hei
wenn du eine Kernwaffe hast, bist du Präsident irgendeines Staates. Dann brauchst du dir über einen Waffenschein keine Sorgen machen, ab er jede Menge Schutzbunker bauen, falls das Echo kommt.
Grüssle
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0braucht man für eine kernwaffe einen waffenschein?Antwort von
PowerbassPowerbass
Du würdest das spaltmaterial nie bekommen und wenn doch , wärst du tot wenn du es in den händen halten würdest.
Kommentar von
desintegrator hab ahmadinedschad und kimmyboy aus NK gefragt.
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0braucht man für eine kernwaffe einen waffenschein?Antwort von
affenjungraffenjungr
waffengesetz macht für kernwaffen keine ausnahmen. hab extra nochmal durchgesehen.
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0braucht man für eine kernwaffe einen waffenschein?Antwort von
Magicus7Magicus7
neeeiiiiin überhaupt nicht, vllt in den usa aber hier sichre nicht ;)))
Kommentar von
desintegrator sehr gut.
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0braucht man für eine kernwaffe einen waffenschein?Antwort von
visperli96visperli96
egal was du vorhast aber tu es nicht
Kommentar von
desintegrator wieso?
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0braucht man für eine kernwaffe einen waffenschein?Antwort von
youarekaeseyouarekaese
Nein.
Kommentar von
desintegrator also egal wie viel sprengkraft? was ist mit MIRV sprengköpfen auf ICBMs?
Kommentar von
Magicus7Magicus7 man kriegt auch mit waffenschein keinen
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0Scharfschützengewehre mit kleinem Waffenschein/Waffenbesitzkarte ?Antwort von
bibo1301bibo1301
Mit kleinem W-Schein geht sowieso nichts außer Gas/Schreckschuß. Auf die WBK kannst du dir eintragen lassen was dir erlaubt ist (Schießsportverordnungen d. versch. Verbände).
Nachdem du aber nicht mal weißt was ein "Scharfschützengewehr" ist - laß es einfach.
Möchtest du lediglich ein sehr präzises und zuverlässiges Gewehr kannst du dich ja von Schützen eingehend beraten lassen. Du wirst dich allerdings wundern was du alles zu berücksichtigen hast. Viel Spaß!
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0Scharfschützengewehre mit kleinem Waffenschein/Waffenbesitzkarte ?Antwort von
ReservistReservist
Mit kleinem Waffenschein nicht, der hat da gar nichts mit zu tun.
WBK natürlich, was spricht dagegen?
Kommentar von
bmxerbmxer Naja, Scharfschützengewehe haben ein ziemlich großes Kaliber, deswegen wollte ich nur mal fragn.
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PimokPimok Im Schnitt ist das Kaliber nicht wirklich viel größer als bei normalen Gewehren... 7,62x51mm NATO wird beispielsweise gleichermaßen für Präzisions- wie auch für "normale" Gewehre verwendet. Wir müssen ja jetzt nicht unbedingt von .50BMG ausgehen ;)
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ReservistReservist Nö, gibt es doch in allen Varianten. .50 BMG geht als Einzellader ohne Voreintrag auf die gelbe WBK
Kommentar von
PimokPimok Klar gibts die in allen Varianten :) Ich wollte damit ja nur betonen, dass es mehr als genug Präzisionsgewehre in "normalen" Kalibern gibt.
Kommentar von
WDHWDHWDHWDH Das DDR SSG 82 hat das Kaliber 5,45mm !!!!!!
Kommentar von
ReservistReservist Ja, und?
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0Scharfschützengewehre mit kleinem Waffenschein/Waffenbesitzkarte ?Antwort von
PimokPimok
Der kleine Waffenschein hat mit der Möglichkeit zum Kauf rein garnichts zu tun. Scharfschützengewehre darfst du nur auf eine Waffenbesitzkarte kaufen, für die du ein Bedürfnis nachweisen musst. Außerdem muss die Waffe in dem Verband deines Vereins erlaubt sein. Bist du überhaupt im Schützenverein? Oder bist du Jäger? Oder gar Sammler und hast eine der begehrten roten WBK? Ich denke nicht, sonst würde die Frage nicht kommen... Also: Ab in den Verein und schauen ob die die Möglichkeit bieten, deine gewünschte Waffe zu schießen.
Kommentar von
PimokPimok Ergänzung: Kaufen kannst du es, mit einer entsprechenden WBK, selbstverständlich. Nur was bringt mir der Besitz wenn ich es nicht schießen kann? :)
Kommentar von
bibo1301bibo1301 Du solltest deine Antworten lesen bevor du sie abschickst!
Wer ein solches Gewehr kaufen darf, darf selbstverständlich auch damit schießen. Denn erst durch ein Bedürfnis kann der Eintrag in die WBK erfolgen - das nennt man Logik. Als Jäger kannst du eigentl. sowieso an L-Waffen was du willst, also spielt es da auch keine Rolle.
Kommentar von
PimokPimok Nur weil ich ein Bedürfnis nachweisen kann muss ich ja nicht automatisch in einem Schützenverein sein, in dem ich das entsprechende Gewehr schießen kann. So wie die Fragestellung klingt liest es sich wie "Ich will ein Scharfschützengewehr und damit schießen, möglichst ohne große Verpflichtungen". In unserem örtlichen Verein beispielsweise kann ich maximal Luftgewehr schießen, allerdings wäre es mir möglich, als Gastschütze in anderen Vereinen KK und GK zu schießen - weswegen der Verein auch kein Problem damit hat, die zur WBK Beantragung notwendigen Bedürfnisse zu bestätigen - ich könnte ja für den Verein antreten wollen.
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0Woher bekommt man einen kleinen Waffenschein?Antwort von
berga1berga1
Für die Ausstellung des kleinen Waffenscheines ist die für den Hauptwohnsitz zuständige Waffenbehörde (Ordnungsamt oder Polizeibehörde) zuständig. Dort muss man einen Antrag stellen. Die Kosten liegen bei ca. 50-55 Euro.
ABER ACHTUNG: Der kleine Waffenschein berechtigt nur zum Führen (Ausüben der tatsächlichen Gewalt außerhalb des befriedeten Besitztums) von sogenannten PTB-Waffen (gekennzeichnet mit einem PTB-im-Kreis). Luftgewehre fallen nicht hierunter. Daher ist es nur möglich das Luftgewehr in einem verschlossenen Behältnis zum Schießstand zu transportieren. Wichtig: verschlossen und nicht geschlossen. Also z. B. ein Futteral oder ein Koffer welcher mit einem Schloss verschlossen ist. Wenn das Behältnis nicht verschlossen ist, liegt ein Führen vor und dies ist nach § 52 Waffengesetz beim Luftgewehr eine Straftat.
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0Woher bekommt man einen kleinen Waffenschein?Antwort von
Geldtrasportexx Es ist lustig, was manche Menschen hier im Forum schreiben... Um ihren Kram loszuwerden... Leute das is Kindergarten... nur schreiben wenn ihr genau wisst was ihr schreibt.
für zukünftige Fragen bezüglich Thema Waffen ect. würd ich dir in Zukunft dieses Forum hier empfehlen: www.co2air.de
Aber nun zu deiner Frage:
Du musst eine kleine Ausbildung für die Führung einer Waffe, welche unter die Regelung des kleinen WFS fällt (unter 7,5 Joule).
Du gehst zur Stadtverwaltung und fragst einfach wo man die für einen kleinen WFS benötigten Sachkundestunden einholen kann um anschließend die Sachkundeprüfung zu bestehen.
Dann dürften die dir auch den Rest erklären.
Wenn du zu dem Them noch Fragen hast, geh in das Forum wozu ich dir oben den Link gegeben hab.
Aber ich weise immer darauf hin, das wenn du eine Waffe ( unter 7,5J) in der Öffentlichkeit führst, vor Gericht immer angreifbar sein wirst, wenn du sie zur Selbstverteidigung benutzt. Deswegen ist eine Waffe immer ein Risiko. Zudem weis man nie, was passiert wenn der dir Gegenüberstehende seine auch zieht, und seine womöglich noch scharf ist! Oder dir deine entwendet und du dann in der richtig schlechten Lage bist...
Ich wollt es nur einmal anführen... du weist was du tust ;)
Grüße, Leo
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0Woher bekommt man einen kleinen Waffenschein?Antwort von
velodogvelodog
Du brauchst für den Transport einer Waffe keinen " kleinen Affenschein ".
Diesen schwachsinnigen Schein braucht man ausschließlich, wenn man eine Gaspistole / Schreckschusswaffe geladen und zugriffsbereit in der Öffentlichkeit führen will.
Da sich die Obrigkeit ja offensichtlich heutzutage auch von Luftgewehrbesitzern bedroht fühlt, muß man inzwischen selbst sowas in " einem geschlossenen Behältnis " transportieren. Aber irgendeine besondere Erlaubnis braucht man ( noch ) nicht dafür.
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0Woher bekommt man einen kleinen Waffenschein?Antwort von
Morane Gibt's auch ordentiche Antworten?
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0Woher bekommt man einen kleinen Waffenschein?Antwort von
froderickfroderick
Für ein Luftgewehr braucht man keinen Waffenschein.
Kommentar von
derajaxderajax Steht hier aber anders.. http://www.polizei.sachsen.de/zentral/2186.htm#12
Kommentar von
velodogvelodog Nö...., das steht da mit Sicherheit nicht.
Kommentar von
derajaxderajax Zum Führen dieser Waffen in der Öffentlichkeit (d.h. außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstückes) wird ein Waffenschein benötigt.
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1Woher bekommt man einen kleinen Waffenschein?Antwort von
derajaxderajax
omg.. du bist im Schützenverein(meiner Meinung das überflüssigste was es gibt) und dann fragst Du ausgerechnet hier so eine Frage?? Meinst Du nicht Waffenfreunde können Dir da eher weiterhelfen?!
PS: Lass die Waffe doch einfach dort..machst Du bisher ja auch oder beförderst Du die illegal?? ;)
Kommentar von
velodogvelodog Warum meldest du dich eigentlich zu dieser Frage zu Wort...???
Offensichtlich hast du von der Rechtslage nicht den blassesten Schimmer und von den durchschnittlichen Möglichkeiten zur Waffenaufbewahrung in Vereinen noch viel weniger Ahnung, um dir auch nur ansatzweise sowas wie eine Antwort zusammenbasteln zu können.
Oder gehts nur darum, der Welt deine Meinung " ( .......meiner Meinung das überflüssigste was es gibt......)", die außer dir wohl kaum jemanden wirklich interessieren dürfte, kund zu tun....?
Kümmer dich doch einfach in Zukunft um die Sachen, die dich interessieren ( egal wie primitiv die auch sein mögen....) und laß Menschen in Ruhe, die nix weiter tun als ihrem Hobby nachgehen.
Kommentar von
derajaxderajax Du bist aber aggressiv.. ich hab doch Versucht zu helfen mit dem Hinweis das er vllt. ne schnelle und gute Antwort im Schützenverein bekommt und nebenbei meiner Meinung mitgeteilt, was ja nicht verboten ist.
Und fahr mich nicht so an klar! Wenn Die mein Text stört, dann ignorier mich einfach und spiel Dich hier nicht so auf!
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0Braucht man für Steinschlosspistolen / Gewehre eine Waffenbesitzkarte?Antwort von
velodogvelodog
Für einschüssige Vorderlader braucht man keine Erwerbserlaubnis, man muß nur 18 sein ( wurde aber ja schon erklärt ). Steinschloßwaffen dürfte man sogar in der Öffentlichkeit führen, offenbar fühlt die sogenannte Obrigkeit in Deutschland sich davon mal ausnahmsweise nicht bedroht.
Um Vorderlader dazu zu bringen, richtig gut zu schießen ( das können sie nämlich ...) muß man eine ganze Weile herumprobieren, basteln und Versuche machen.
Man muß die passende Kombination von Kugel / Geschoß / Pflaster / Pulversorte / Verdämmung / Pulvermenge ect. rausfinden, was durchaus jeh nach Waffe eine ganze Weile dauern kann. Dabei darauf angewiesen zu sein, daß einem jemand portioniertes Pulver einer Sorte auf die man keinen Einfluß hat mitbringt ist nicht wirklich befriedigend.
Für die Anfangszeit mag es durchaus reichen, sich an einen anderen Schwarzpulverschützen dranzuhängen, aber wer wirklich Spaß am stinkern haben will der kommt um den Pulverschein nicht herum.
Im übrigen ist das Hobby zu interessant, als das man es halbherzig angehen sollte.
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1Braucht man für Steinschlosspistolen / Gewehre eine Waffenbesitzkarte?
Liebe/ Spenny448,
nach der Anlage 2 (zu §2 Abs. 2 bis 4 WaffG) Waffenliste, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 darfst Du erlaubnisfrei erwerben und besitzen (ohne WBK):
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren MOdell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist;
Schußwaffen mit Lunten oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 01. JAnuar 1871 entwickelt worden ist;
Schußwaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 01. Januar 1871 entwickelt worden ist.
Die Anzündmittel und die Vorlage (Geschosse/ Kugeln / Schrot) sind ebenfalls erlaubnisfrei erwerbbar.
.. . . . . . . . vorausgesetzt der Erwerber hat das 18. Lebensjahr vollendet u n d es ist gegen ihn kein Waffenverbot von einem Richter oder der zuständigen Behörde ausgesprochen worden (§ 41 WaffG Waffenverbote für den Einzelfall).
Vorderladerrevolver gab es zwar schon ab etwa 1850, allerdings sind sie als "Mehrlader" WBK-pflichtig.
Für das Schießen auf einer Schießstätte und den Erwerb der dafür nötigen Munition wird ebenfalls keine Erlaubnis gebraucht. Allerdings gilt gem § 2 WaffG, daß nur Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben Umgang mit Waffen und Munition haben dürfen. Möchtest Du also außerhalb der Schießstätte Schießpulver erwerben, benötigst Du einen Sprengstofferlaubnisschein, welcher nur unter der Voraussetzung einer bestandenen Prüfung, der nachgewiesenen Zuverlässigkeit und Eignung zu erlangen ist. Ich vermute allerdings, daß man einen Neuling auch auf einer Schießstätte nicht gleich eine Büchse nebst Pulver in die Hand drückt, mit den Worten " . . . viel Spaß Junge, dann zeig´mal, was Du drauf hast . . ." Der sachgemäße Umgang mit Schießpulver jeglicher Art ist nach meiner Ansicht deutlich anspruchsvoller, als der Umgang mit Patronen.
Wie überall, gibt es auch Ausnahmen/ Ausnahmegenehmigungen, die findest Du in § 3 WaffG - Umgang mit Waffen und Munition durch Kinder und Jugendliche.
Schießsport ist nicht billig, besonders wenn zu dessen Ausübung genehmigungspflichtige Utensilien benötigt werden - Möchte man wirklich diesen erforderlichen Aufwand treiben? Mindestens 12 Monate regelmäßige Teilnahme am Schießsport in einem Verein, Sachkundelehrgänge mit Abschlußprüfungen, behördliche Überprüfungen, die erforderlichen Sicherheitsbehältnisse, anlaßlose behördliche Kontrollen zuhause, wenn genehmigungspflichtiges "Zeug" gelagert wird . . . . . u n d erhebliche Kosten. Außerdem die Anfeindungen von "Waffengegnern" . . . . . . . ständig hoffen, daß keine noch schärferen Vorschriften oder enteignende Maßnahmen erschaffen werden . . . . . . . . .
Ich finde es bedarf der gründlichen Überlegung, ob man hier wirklich Schießsport betreiben möchte.
Gruß vom Messerschmied
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Spenny448Spenny448 Danke für die ausführliche Antwort. Eine WBK wollte ich eigentlich nicht machen. Fedenfall nicht in naher Zukunft und eine Sprengstofferlaubniss, wenn möglich auch nicht. Ich werde mich mal in einem Verein informieren. Es wird ja sicher möglich sein das Schwazpulver da zu erwerben. Ich muss das Zeug ja nicht mit nachhause nehmen.
Was andere sagen, ist mir eigentlich egal. Man kann die ja ein kleines bisschen verstehen. Man hört nicht so selten von Ammokläufern und so aber wenn die aus dem Grund etwas gegen alte, einschüssige Vorderlader haben, haben die sowieso einen an der Waffel! Schau dir mal an wie lange das nachladen dauert. Damit könnte man garnicht Ammok laufen.
Kommentar von
PatSichPatSich Der Erwerb von Treibladungsmitteln im Verein ist nicht möglich.
Du musst einen Verein finden dessen Stand für Vorderlader zugelassen ist. (ist nicht so einfach wie es sich anhört, es gibt nicht viele Stände (zumindest nicht wo ich wohne))
- dort musst du 6 Monate Training nachweisen. (nicht 12 Monate wie bei der WBK)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung 50€
- Vorder- Wiederladerkurs ~150€ bis 350€
- nach bestandener Prüfung, Bestätigung des Vereins über die 6 monatige Mitgliedschaft und Teilnahme am Training (Schießbuch führen)
- dann kannste die Erlaubnis nach §27 SprenG beantragen womit du Schwarzpulver und Nitropulver kaufen kannst
Die größte Hürde ist eigentlich einen Verein zu finden, und jemanden der Vorderlader schießt. Weil dieser jemand muss dir die Waffen laden, 6 Monate lang ^^ und danach kannst du die "Sprengpappe" machen.
Kommentar von
MesserschmiedMesserschmied Danke für das Sternchen und viel Spaß beim Schießen.
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0Braucht man für Steinschlosspistolen / Gewehre eine Waffenbesitzkarte?Antwort von
ReservistReservist
Nö, brauchst du nicht.
Allerdings kommst du nicht an Schwarzpulver ohne eine Erlaubnis ran, dafür musst du n sog. Sprengstoffschein machen
Kommentar von
Spenny448Spenny448 Danke, kann man das nicht über den Schützenverein kaufen oder so? Ich mein, ich muss das Zeug ja nicht mit nachhause nehmen.
Kommentar von
ReservistReservist Im Verein, ja. Das geht.
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PatSichPatSich Also soweit ich weiß, ist es streng genommen nicht erlaubt. Ein Kollege musste "eigentlich" immer die Waffen für mich laden da ich keinen Pulverschein besaß. Das das meist nicht gaaaanz so streng genommen wird im Verein kommt vor.
hm, ich kann mal hollande nach den startcodes fragen. hast du seine email?
da brauchste den Franzmann nicht zu. Die Kann ich dir liefern
4711 0815 007
aber nicht weitersagen