Oder du kannst dich auch hier umsehen: http://www.airsoftgun.at/ Freundlich, guenstig und die Lieferung verdammt schnell!!!
Bauen auch DE - gerecht um !!!
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Wenn du sie zu lange drinne lässt kann es passieren das die Dichtung kaputtgeht was dazu führt das die Softair Gas verliert ohne das du schiesst. Du solltest sie nicht länger als 24 Stunden unbenutzt in der Softair liegen lassen
sie kann solange drinbleiben wie du willst nur musst du bedenken, dass dort ja druck drauf ist und der druck irgendwann dahinwill wo es keinen druck mehr gibt -> aus der kapsel raus - heißt somit werden die gummidichtungen strapaziert. das gas entweicht also nach der zeit und irgendwann ist die kapsel halt leer, wirst du schon merken ^^ aber eigentlich kann die kapsel für immer drinenbleiben.. wenn sie denn leer ist
Willkst du hier von uns eine Absolution für eine Anzeige gegen deinen "SS"? Geh zum Anwalt, der kennt sich aus weil er damit sein Geld verdient!!
Überleg aber mal lieber wie, bzw. warum es soweit kommen konnte - da gehören nämlich immer zwei dazu - verzeih mir aber ich kenne nur deine Seite - also werde ich mir eine Meinung über euren Streit verkneifen.
Zur Waffe:
soweit ich weiß hatte ich die auch mnal in den Händen, besteht komplett aus Plastik, liefert aber immerhin im gegensatz zu einigen anderen Billigmodellen wirklich fast die 0.5J (damals hate ih die auf 0.45J gechront). Aber Lange gehalten hat sie nicht, die Zahnräder haben sich nach kurzer Zeit gegenseitig abgefräst und waren hin.
Leg lieber nochmal 50-60€ drauf, kauf die ne AEP (ca. 60-70€) oder schau ob du gerbaucht was findest. Brauchbwares fängt meist so um 150€ an, wirklich haltbar sind die ab 250€. Achte auf jeden Fall auf eine Metalgearbox.
In den einstellungen kannst du die goldenen waffen ausschalten
In den einstellungen kannst du die goldenen waffen ausschalten
granatwerfer sind in deutschland sowiese verboten, genau wie laser oder licht. da lohnt sich ne normale M4 mehr
LG Max
Ok danke, wusste ich nicht. ;)
Was für ein Stuss, Granatwerfer sind NICHT verboten, vorallem dieser nicht, denn der zählt noch als Spielzeug.
Und auch wenn Laser und Lampen verboten sind...wie kommst du überhaupt darauf, davon steht doch nichts in der Beschreibung?
Also ich hab schon mehrere Schreckschusswaffen besessen und gehe regelmäßig Schießen (9mm/5,56mm/7,62mm, wer sich auskennt, kann sich jetzt auch meinen Beruf denken). Und ich empfinde die (9mm) Schreckschusswaffen definitiv lauter, als die Scharfe 9mm!!
hm, eine frage voraus: wo hast du vor mit deinen freunden zu spielen?
Keine Sorge ist Privatgelände (Wald)
dann ist es ja gut^^
Naja, für ein paar mal spielen mit freunden könntest du dir vlt sonen set hier holen: http://www.softairsektor.de/Softair-Gewehre/Gewehre-AEG/GSG-KSK-1-C-Vollautomatik-Komplettset::1941.html
Dir muss nur klar sein, dass das eine schlechte qualität ist und man nicht allzuviel damit anfangen kann. Wenn du vorhast, wirklich regelmäßig u spielen, dann brauchste was besseres.
Die GSG-KSK-1 sind doch die Sportsline Modelle von CA, die waren doch eigentlich nicht schlecht...O.o
Ich weiß jetzt nicht, wie gut diese ASG ist, aber in der Regel sind diese 60€ Sets ja nicht sonderlich gut.
der link ist fehlerhaft bitte neuer link
AB 14? Du schaust noch danach ab wie viel jahrenes ist? xD
Bin 13 und meine Eltern erlauben mir keine ab 18 ^^ (Verständlich)
wie ich kiddies wie dich verabscheue... dir ist klar, dass es strafbar ist, wenn man mit ASG's umgeht, die noch nichts für einen sind? Und wegen LEuten wie dir, denen sowas alles egal ist, hat Airsoft auch sonen schlechten Ruf!
Mir ist bei Waffen auch egal ab welchem Alter die sind...bin schließlich 18, da brauch ich mich nichtmehr drum zu kümmern.
Mit Waffen "ab 14" wirst du übrigens rechtlich keine Probleme haben mit 13, rechtlich sind die ab 3 (wegen verschluckbarer Kleinteile wenn ich mich recht erinnere :) )
Streng genommen sind es eine gefährliche Körperverletzung ("mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung",), http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html eine versuchte, gefährliche Körperverletzung und eine Bedrohung. Was da am Ende für ein Strafmaß herauskommt, hängt von den Vorstrafen ab. Sofern Dein Stiefsohn noch nicht aufgefallen ist, würde aller Voraussicht nach eine Verfahrenseinstellung gemäß § 45 JGG nach einem Täter-Opfer Ausgleich zu erwarten. Bei Erwachsenen analog eine Einstelllung nach § 153a StPO nach einem TOA.
...ich las gerade, er ist 21. Da gibts kein Jugendrecht mehr^^
Nein, der Straftatbestand einer Körperverletzung ist nicht gegeben. Dazu hättest du Verletzungen haben müssen und diese von einem Arzt attestieren lassen. Allenfalls kommt nötigung in Tateinheit mit Androhung einer Straftat in Betracht. Da es sich um familieninterne Streitigkeiten handelt, wird gar nichts passieren. Es wird eine Anhörung bei der Polizei geben, wenn du ihn anzeigst. Eure Aussagen werden dem Staatsanwalt vorgelegt, dieser wird das Verfahren einstellen. Auch ein Rauswurf könnte unangenehme Folgen für euch haben. Vermutlich ist dein Mann dann unterhaltspflichtig seinem Sohn gegenüber. Da wäre ich sehr vorsichtig...
Nein, der Straftatbestand einer Körperverletzung ist nicht gegeben. Dazu hättest du Verletzungen haben müssen und diese von einem Arzt attestieren lassen.
Das ist ausgemachter Unsinn. Ich empfehle bei Gelegenheit die Lektüre einer Kommentierung zu § 223 StGB.
Du meinst versuchte Körperverletzung? Der Staatsanwalt wird sich totlachen...
Das Würgen an sich stellt hier bereits eine gefährliche Körperverletzung dar (§ 224 StGB ). Die ist im Mindesmaß mit 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht. Ich glaube eher nicht, daß sich hier irgendwer totlacht^^
Warten wirs ab. Vielleicht möchte die Threaderöffnerin hier das Ergebnis ihrer Bemühungen veröffentlichen. Das wäre mal sehr interessant.
http://www.biallo.de/finanzen/Steuern_Recht/mediation-statt-gerichtsprozess-bill...
Guck dir das mal an, vielleicht ist das ne Altenative, die die Schlucht nicht noch weiter aufreißt.
Wenn der Bub 21 ist und so ausrastet dann Stelle ich mal die Frage in den Raum was du dem an den Kopf geschmissen hast.
Ich glaube hier liegt das Problem auf beiden Seiten. Körperverletzung im ersten Fall ist auch nicht klar. Es ist ziemlich wahrscheinlich das da dir ja kein bleibender Schaden entstanden ist ein Richter dich für sowas auslacht und sagt ich habe besseres zu tun als Familienzwist zu klären. Zudem wird dein Schwiegersohn auch eine Sicht der dinge haben die diesen Angriff für ihn rechtfertigen wird also eher ne Nummer mit viel heißer Luft.
Ich kann des weiteren nicht verstehen das du da eine Strafe willst. Das würde das Verhältniss doch noch mehr strapazieren. Solltest du deine Tochter über die nächsten Jahre noch sehen wollen solltest du nen Gang zurückschalten sonst ist die Husch nach der Strafe mit dem Schwiegersohn 200km weit weggezogen um zu verhindern das ihr euch gegenseitig umbringt.
Dein Ansatz wirkt auf mich stur und uneinsichtig sowie wenig umsichtig. Bitte überdenke dein Handeln und reflektiere wie es dazu kommen konnte das seine Hand an deiner Gurgel war.
Zeig ihn an. Vielleicht ist da noch etwas zu retten. Egal, wie sehr gestritten wurde, aber das war zu viel. Der Junge braucht eine Therapie, schnellstmöglich.
Strafe ? gar keine. Er wird auf Bewaehrung raus kommen oder ganz frei gesprochen. Strafe, vielleicht mal im Garten fegen. Mehr ist nicht zu erwarten. Aber wenn er das immer wieder macht, kann es unangenehm werden. Anzeigen must du ihn ... http://www.online-strafanzeige.de/
;DDD ja Hosenball.. Pantball ist ein Spiel man ist in Teams eingeteilt und hat Waffen die mit Kugeln gefüllt sind wenn man jemand trifft zerplatzt diese und Farbe kommt raus.. die Frage möchte mein couseng wissen nicht ich :)
Du meinst bestimmt Paintball und Cousin nicht couseng XD