Vorsteuer - neue und gute Antworten

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    Vorsteuerabzug bei teilweiser geschäftlicher Nutzung
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Mache es anders als empfohlen. Buche den vollen Betrag mit Vorsteuer in den Aufwand. Zum Ausgleich buchst Du die 70 % als Verwendungseigenverbrauch mit Umsatzsteuer in den Ertrag (Gegenkonto Privatentnahmen). Die meisten Kontenrahmen haben ein Ertragskonto "Privatanteil Telefon". Das Konto kannst Du umbenennen. Mein Vorschlag kommt aus der Praxis und wird auch allgemein angewendet.

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    Vorsteuerabzug bei teilweiser geschäftlicher Nutzung
    Antwort von energeta energeta

    Hallo David,

    du berechnest die Vorsteuer anteilig, entsprechend dem Ausweis der MwSt auf den Rechnungen. Also 30% Kommunikation + 30 % MwSt. 19%. Der Betrag für Kommunikation geht in deinen Aufwand und die 30 % Steuer fließen auf dein Konto Vst, abzugsfähig dann in der Ust Voranmeldung.

    Keine Buchung ohne Beleg! Deshalb ist die Gesamtrechnung dein Beleg. Auf dieser vermerkst du dann, dass du 30% in deine Buchhaltung aufgenommen hast. Beleg unterschreiben. Im Fall einer Steuerprüfung ist der Vorgang so nachvollziehbar. Ein vermerken oder ''melden'' für das Finanzamt separat (innerhalb des Monats) ist nicht erforderlich.

    Grüße

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    Vorsteuerabzug bei teilweiser geschäftlicher Nutzung
    Antwort von gelile gelile

    Hi,

    analog zum 30% Abzug bei den Geschäftsausgaben ist die VSt. ebenfalls nur mit 30% abziehbar ->die Rechnungsanschrift darf jedoch nur auf Deinen Namen (bei Ehegatten ist die Re.anschrift oft auf beide ausgestellt) lauten.

    In der Erklärung musst Du für's FAmt garnix vermerken, das erkläutert man in der Bilanz or Gewinn- u. Verlustrechnung, z.B. "nur betrieblicher Anteil".

    Damit der Betr.ausg.abzug vom FAmt, z.B. bei einer Prüfung, auch so anerkannt wird, solltest Du die 30% ggf. dokumentieren können ->Aufstellg. über ca. 3Mte oder andere geeignete Unterlagen.

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    Steuerfrage zur Vorsteuererstattung
    Antwort von runfunfrunk runfunfrunk
    Abgestimmt für: Antwort 4

    Grundsätzlich gilt bei der Einnahmen-Überschuss nach § 3 Ebs. 4 EStG das Zufluss-/ Abflussprinzip.Die Erstattung fließt als Einnahme in das Jahr 2012 ein.

    Bei regelmäßigen Zahlungen wie Miete oder monatlichen Umsatzsteuervorauszahlungen, die innerhalb der ersten 10 Tage des nächsten Jahres gezahlt werden, gelten diese als im vorangegangenen Jahr als geleistet und werden somit diesem Jahr zugerechnet.

    Bei Einzugsermächtigung gilt die Unmsatzsteuer grundsätzlich als in der voangegangenen Periode gezahlt.

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    Steuerfrage zur Vorsteuererstattung
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EÜR) ist nur der Geldausgang bzw. Geldeingang maßgebend. Das heißt - wie schon bei Deiner ersten Anlage: Die Vorsteuer ist Betriebsausgabe in dem Zeitpunkt der Bezahlung der PV- Anlage, und die Erstattung des Vorsteuerüberschusses ist Betriebseinnahme im Zeitpunkt des Geldeingangs auf Deinem Konto. Das bedeutet: Abgesehen von der Abschreibung hast Du 2011 einen Verlust aus der Vorsteuer, und 2012 hast Du einen Gewinn aus der Erstattung der Vorsteuer vom Finanzamt. Das mit der Auswahl der Antworten 1 - 7 verstehe ich aber nicht.

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    Vorsteuerabzug bei Rechnungen
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Die Umsatzsteuererklärung und vorher auch die Umsatzsteuervoranmeldungen sollten aus einer Buchführung hervorgehen. Belege werden eigentlich selten vom Finanzamt gefordert, ausgenommen ein hoher Vorsteuerüberhang. Und für die Geltendmachung der Vorsteuer reicht es, wenn die Leistung für Dein Unternehmen erbracht worden ist und eine ordnungsmäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegt. Es kommt nicht darauf an, ob diese Eingangsrechnung schon bezahlt worden ist. Solltest Du diese Rechnung später z. B. mit Skontoabzug bezahlen, muss der Vorsteuerabzug allerdings im Voranmeldungszeitraum der Bezahlung korrigiert werden.

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    Vorsteuerabzug bei Rechnungen
    Antwort von Januargirl Januargirl

    Wenn zur Rechnung keine Kontobewegung vorhanden ist, so wie bei der Barzahlung, immer auf der Rechnung die Barzahlung quittieren lassen.

    So ist eindeutig, dass passend zur Rechnung ein Geldverkehr stattgefunden hat. Ansonsten könnte jeder ohne Nachweis einer Geldtransaktion Rechnungen bei der Steuer einreichen und Vorsteuer kassieren, ohne jemals die Rechnung bezahlt zu haben. Bei einer Prüfung durch das Finanzamt werden Rechnungen ohne Quittierung und ohne Kontobewegung nicht anerkannt.

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    Vorsteuerabzug bei Rechnungen
    Antwort von Funnyhanni Funnyhanni

    Die Rechnung reicht. Kannst ja draufschreiben bar bezahlt. LG

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    Rechnungswesen Umsatzsteuer Konto
    Antwort von Welling Welling

    Wenn dir keiner angegeben ist, gibt es keinen. Wenn es bei Umsatzsteuer einen gibt, könnte es auch bei Vorsteuer einen geben. Aber den müsste man dir vorgeben.

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    Rechnungswesen Umsatzsteuer Konto
    Hilfreichste Antwort von Meandor Meandor

    Für was ist das wichtig?

    Du kannst Vorsteuer am Ende über Umsatzsteuer abschließen, und hast dann wieder nur Umsatzsteuer da stehen.

    Kommentar von Flips95 Flips95Flips95

    und wie schließ ich vorsteuer über umsatzsteuer ab?

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Der Endbestand von Vorsteuer wird auf das Umsatzsteuerkonto übertragen.

    Im Unwahrscheinlichsten Fall, dass die Vorsteuer aber höher ist, schließt man dann jedoch die Umsatzsteuer in die Vorsteuer ab.

    Bei meinem Job änder ich alles über das Umsatzsteuerkonto ab und sprech die Vorsteuer gar nie an, aber das sind "berufliche" Besonderheiten.

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    Rechnungswesen Umsatzsteuer Konto
    Antwort von Sparberin Sparberin

    umsatzsteuer ist der überbegriff für ust und vorst... also musst du selbst herrausfinden ob du umsatzsteuer oder vorststeuer brachst: tipp:
    wenn du etwas einkaufst, dann hast du brauchst du die vorststeuer beim verkauf die umsatzsteuer....

    außer du musst rücksendungen,bonus, skonto oder so buchen...

    Kommentar von Flips95 Flips95Flips95

    So weit bin ich ja auch schon, aber ich muss jetzt die ganzen konten eröffnen und da müsste ich ja im prinzip die konten "vorsteuer" und "umsatzsteuer" haben. Hier im buch steht aber nur "umsatzsteuer 25480,00€". gibt es nen anfangsbestand bei vorsteuer?

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    Vorsteuer von Privat-Uni Gebühre zurück bekommen?
    Hilfreichste Antwort von kegus kegus

    Mir scheint, hier muss was klargestellt werden: Du kannst sowieso nur die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die in einer ordnungsgemäßen Rechnung gesondert ausgewiesen ist, also nicht einfach pauschal 19/119 rausrechnen!

    Wenn denn in den Studiengebühren überhaupt Umsatzsteuer enthalten sein sollte - die meisten Schulen dürften unter § 4 Nr. 21 UStG fallen - dann wäre meine Frage: Hattest Du bereits eine Ausbildung zum Fotografen (ist das nicht auch ein Lehrberuf?) und hast bereits vor Beginn des Studiums als Fotograf gearbeitet? In dem Fall wäre das Studium m. E. als berufsbegleitende Weiterbildung anzusehen und die Kosten Betriebsausgaben mit der Folge des VoSt-Abzugs entgegen der Meinung von Helmuthk.

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    Vorsteuer von Privat-Uni Gebühre zurück bekommen?
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Die Studiengebühren sind bei Deinem Bruf als Fotograf keine Betriebsausgaben sondern Ausbildungskosten. Daher kannst Du diese Gebühren auch nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Außerdem wären das sowieso die ersten Studiengebühren mit ausgewiesener Umsatzsteuer, von denen ich höre.

    Kommentar von crush001 crush001

    danke!

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