Hier steht alles gut erklärt: www.patientenverfuegungen.eu
Vorsorgevollmacht - neue und gute Antworten
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0Wie weit reicht Bankvollmacht?Antwort von
DerTrollDerTroll
soweit ich weiss muss die Bank, in der Tat dem Nachgehen, auch wenn du eine Vollmacht hast, sofern du aussergewoehnliche Transaktionen machst. Es ist zum Schutze der Kontoinhaber. Es ist ja nicht so, dass man alten Verwirrten Leuten einfach eine Vollmacht unter die Nase halten soll, die die im guten Glauben unterschreiben und du dann auch alles inklusiver langfristiger Anlagen abhebst und womoeglich dann damit abhaust. Wenn du also nur fuer die normalen Beduerfnisse Geld von ihrem Konto abhebst, kann das die Bank machen, dafuer hast du ja die Vollmacht. Und wenn deine Verwandte nicht damit einverstanden ist, ist es einfach ihr Pech, denn die hat es ja unterschrieben, aber zu ihrem Schutz geht die Bank dem trotzdem genauer nach, wenn du z.B. an ihr Aktiendepot willst. Vor allem darf die Bank nicht den Eindruck haben, dass du dich daran bereichern willst. In welcher Form die Bank das macht, bleibt ihr vermutlich uerberlassen. Aber die will sich ja auch absichern und sich keinen Aerger einhandeln, wenn sie zu unvorsichtig vorgeht.
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0Wie weit reicht Bankvollmacht?Antwort von
Bluesea13Bluesea13
Ich kenne auch eine Dame die im Heim Lebt(Wäsche waschen etc.)
Wie verwand,ist sie mit dir?
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annakonda0621 Ja, ich bin ihre Cousine.
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Bluesea13Bluesea13 Hat sie denn noch engere Verwandte?Bruder,Kinder etc.?
Kann sie noch klar Denken,könnte sie zu der Bank mitgehen?
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annakonda0621 Manno, sie ist im Pflegeheim, kann nicht mehr aus dem Haus. Und ich bin ihre einzige Angehörige mit Vollmachten für alle Bereiche. Die "engeren Verwandten" sind selbst in Pflege bzw. wollen und können nicht mehr für sie handeln. Deswegen bin ich ja mit allen Vollmachten ausgestattet worden.
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Bluesea13Bluesea13 Dann darft du dich nicht abspeißen lassen!
Bleib hartnäckig!
Alles Gute!!!
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annakonda0621 Na aber immer! ;-))) Danke dir!
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0Wie weit reicht Bankvollmacht?Antwort von
dreamer123123dreamer123123
also wie sich das mit aktien verhält weiß ich nicht, aber ich habe auch eine vollmacht über sämtliche konten meiner eltern, wir mussten alle 3 zusammen bei der bank erscheinen, alle mussten unterschreiben und mir wurde gesagt, ich hätte jetzt die gleichen rechte wie die in allen belangen, mir wurden auch karten etc ausgestellt
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annakonda0621 Dreamer. so wars bei mir auch (nur dass ich eigentlich schon längst eine entsprechende Vollmacht hatte, aber die Bank wollte ihre eigene und nur die anerkennen. Das war vor einem Jahr. Nun stellt es sich aber doch so dar, dass die Bank ihre eigene Vollmachtanerkennung von vor einem Jahr in Zweifel zieht , aber NUR für den Teilverkauf --- oder sehe ich das nicht klar???
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dreamer123123dreamer123123 das ist eigenartig
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annakonda0621 Ja, finde ich eben auch. Der Banker berief sich auf Vorschriften --- die mag es ja geben. Nur, ich kann mir nicht helfen, ich sehe die Logik nicht.
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dreamer123123dreamer123123 die soll mir mal bitte auch einer erklären, alle verkaufen geht aber das andere nicht? ich seh da die logik nicht drin
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annakonda0621 Genau! Du verstehst anscheinend, was mich so umtreibt.
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0Wie weit reicht Bankvollmacht?Antwort von
carline1998carline1998
du brauchst eine generallvollmaxcht
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annakonda0621 Jou, die hab' ich ja bei der Bank!
Stimmt so nicht: Ich hätte ALLE Aktien verkaufen können --- das wäre gegangen. Nur der TEILverkauf wurde als nicht gedeckt abgelehnt!!!
Und von wegen "außergewöhnliche Transaktionen": Meine Verwandte MUSS ihr Vermögen aufbrauchen bis auf 2600 €, danach (und erst dann!) kann und muss ich für sie "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt beantragen. Wenn ich davor also auch ihre Aktien verkaufen muss, darf ich nicht danach fragen, ob das angesichts der Börsenlage vernünftig ist.
desweiteren gibt es da nichts abzusichern, bei unserem gespräch sagte uns die bank wörtlich-sie sind sich darüber klar, daß er rein theoretisch alles abräumen könnte, ohne das wir weiter nachhaken.
Eben!