Vorsorgevollmacht - neue und gute Antworten

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    Sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gleichermaßen notwendig?
    Antwort von Wincat Wincat

    Hier steht alles gut erklärt: www.patientenverfuegungen.eu

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    Wie weit reicht Bankvollmacht?
    Antwort von DerTroll DerTroll

    soweit ich weiss muss die Bank, in der Tat dem Nachgehen, auch wenn du eine Vollmacht hast, sofern du aussergewoehnliche Transaktionen machst. Es ist zum Schutze der Kontoinhaber. Es ist ja nicht so, dass man alten Verwirrten Leuten einfach eine Vollmacht unter die Nase halten soll, die die im guten Glauben unterschreiben und du dann auch alles inklusiver langfristiger Anlagen abhebst und womoeglich dann damit abhaust. Wenn du also nur fuer die normalen Beduerfnisse Geld von ihrem Konto abhebst, kann das die Bank machen, dafuer hast du ja die Vollmacht. Und wenn deine Verwandte nicht damit einverstanden ist, ist es einfach ihr Pech, denn die hat es ja unterschrieben, aber zu ihrem Schutz geht die Bank dem trotzdem genauer nach, wenn du z.B. an ihr Aktiendepot willst. Vor allem darf die Bank nicht den Eindruck haben, dass du dich daran bereichern willst. In welcher Form die Bank das macht, bleibt ihr vermutlich uerberlassen. Aber die will sich ja auch absichern und sich keinen Aerger einhandeln, wenn sie zu unvorsichtig vorgeht.

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Stimmt so nicht: Ich hätte ALLE Aktien verkaufen können --- das wäre gegangen. Nur der TEILverkauf wurde als nicht gedeckt abgelehnt!!!

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Und von wegen "außergewöhnliche Transaktionen": Meine Verwandte MUSS ihr Vermögen aufbrauchen bis auf 2600 €, danach (und erst dann!) kann und muss ich für sie "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt beantragen. Wenn ich davor also auch ihre Aktien verkaufen muss, darf ich nicht danach fragen, ob das angesichts der Börsenlage vernünftig ist.

    Kommentar von dreamer123123 dreamer123123dreamer123123

    desweiteren gibt es da nichts abzusichern, bei unserem gespräch sagte uns die bank wörtlich-sie sind sich darüber klar, daß er rein theoretisch alles abräumen könnte, ohne das wir weiter nachhaken.

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Eben!

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    Wie weit reicht Bankvollmacht?
    Antwort von Bluesea13 Bluesea13

    Ich kenne auch eine Dame die im Heim Lebt(Wäsche waschen etc.)

    Wie verwand,ist sie mit dir?

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Ja, ich bin ihre Cousine.

    Kommentar von Bluesea13 Bluesea13Bluesea13

    Hat sie denn noch engere Verwandte?Bruder,Kinder etc.?

    Kann sie noch klar Denken,könnte sie zu der Bank mitgehen?

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Manno, sie ist im Pflegeheim, kann nicht mehr aus dem Haus. Und ich bin ihre einzige Angehörige mit Vollmachten für alle Bereiche. Die "engeren Verwandten" sind selbst in Pflege bzw. wollen und können nicht mehr für sie handeln. Deswegen bin ich ja mit allen Vollmachten ausgestattet worden.

    Kommentar von Bluesea13 Bluesea13Bluesea13

    Dann darft du dich nicht abspeißen lassen!

    Bleib hartnäckig!

    Alles Gute!!!

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Na aber immer! ;-))) Danke dir!

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    Wie weit reicht Bankvollmacht?
    Antwort von dreamer123123 dreamer123123

    also wie sich das mit aktien verhält weiß ich nicht, aber ich habe auch eine vollmacht über sämtliche konten meiner eltern, wir mussten alle 3 zusammen bei der bank erscheinen, alle mussten unterschreiben und mir wurde gesagt, ich hätte jetzt die gleichen rechte wie die in allen belangen, mir wurden auch karten etc ausgestellt

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Dreamer. so wars bei mir auch (nur dass ich eigentlich schon längst eine entsprechende Vollmacht hatte, aber die Bank wollte ihre eigene und nur die anerkennen. Das war vor einem Jahr. Nun stellt es sich aber doch so dar, dass die Bank ihre eigene Vollmachtanerkennung von vor einem Jahr in Zweifel zieht , aber NUR für den Teilverkauf --- oder sehe ich das nicht klar???

    Kommentar von dreamer123123 dreamer123123dreamer123123

    das ist eigenartig

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Ja, finde ich eben auch. Der Banker berief sich auf Vorschriften --- die mag es ja geben. Nur, ich kann mir nicht helfen, ich sehe die Logik nicht.

    Kommentar von dreamer123123 dreamer123123dreamer123123

    die soll mir mal bitte auch einer erklären, alle verkaufen geht aber das andere nicht? ich seh da die logik nicht drin

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Genau! Du verstehst anscheinend, was mich so umtreibt.

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    Wie weit reicht Bankvollmacht?
    Antwort von carline1998 carline1998

    du brauchst eine generallvollmaxcht

    Kommentar von annakonda0621 annakonda0621

    Jou, die hab' ich ja bei der Bank!

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