Am besten morgens gleich zum Amt hin, aktuelle Kontoauszüge in der Tasche (der letzten 4 Wochen) und dann schon gleich unten am Empfang "MITTELLOSIGKEIT" bekunden. Dann sollte das klappen mit dem Vorschuss,.... Aber kann sie sich nicht von Freunden oder Bekannten was leihen, dann kann man denn auch mit der Rückzahlung eine bessere Lösung finden, denn der Vorschuss wird ihr gleich am Anfang nächsten Monat fehlen und dann ist das Geld ja noch viiiiieeeeel schneller alle....
Vorschuss - neue und gute Antworten
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0Vorschusszahlung bei bestehendem ALG2Antwort von
dirodadiroda
Keine Chance. Sie muß sich ihr Geld besser einteilen. Oder du muß ihr etwas leihen.
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1Vorschusszahlung bei bestehendem ALG2Antwort von
pilot350pilot350
Sie hat die Möglichkeit einen Vorschuß aus wichtigem Grunde zu beantragen. Der Antrag muss begründet werden und erklärt werden warum sie kein Geld mehr hat.
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4Vorschusszahlung bei bestehendem ALG2Antwort von
JorgfriedJorgfried
Wenn sie das korrekt begründen kann, könnte sie was bekommen. Allerdings steht sie dann im nächsten Monat ja wieder so da oder?
Kommentar von
eiinzelton Sie hatte diverse Rechnungen zu bezahlen und das Geld war früher leer.
Sie möchte nur einen kleinen Vorschuss von 50€, nicht alles auf einmal.
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2Arge VorschussAntwort von
Eddy63Eddy63
Ja das müsste sein ,aber wie kann man vergessen das man Kindergeld beantragt.Vorschuss müsste es geben.
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1Arge VorschussAntwort von
IndiviaIndivia
Hier findest du einen Antrag auf Vorschuß nach §42 sgb1 : § 42 SGB I Vorschüsse
(1) Besteht ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach und ist zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich, kann der zuständige Leistungsträger Vorschüsse zahlen, deren Höhe er nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Er hat Vorschüsse nach Satz 1 zu zahlen, wenn der Berechtigte es beantragt; die Vorschußzahlung beginnt spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
(2) Die Vorschüsse sind auf die zustehende Leistung anzurechnen. Soweit sie diese übersteigen, sind sie vom Empfänger zu erstatten. § 50 Abs. 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(3) Für die Stundung, Niederschlagung und den Erlaß des Erstattungsanspruchs gilt § 76 Abs. 2 des Vierten Buches entsprechend.
du musst allerdings nachweisen, das du wirklich miuttellos bist ( also aktuelle Kontoauszügemitnehmen) und wahrshceinlich auhc das du Kindergeld beantragt hast ( kope des antrags oder so) . Und den antrag schrifltlich stellen , einen beistand mitnehmen udn dich nciht abwimmeln lassen. Gerne wird es mit Lebensmittelmarken veruscht , was sie auch dürfen wenn es dein vershculden sit ( sind aber eigentlich für sanktionierte gedacht), wobei cihc nciht weiß wie man es bei dir sieht da du das kindergeld etc ja eventuell shcon vorher beantragt haben könntest. Ich würde aber versuchen auf geld zu bestehen und wenn sie die lm gutscheine geben nach der begründung fragen und das du die gerne schriftlich hättest ( viele sb ändern dann nochmal ihre meinung) ansonsten an die nächsthöere stelle wenden , die können dann oftmals was erreichen.
sonst stell deine frage mal hier: www.elo-forum.org , ist eine erwerblsoen inniative, die haben da viele leute die genauer bescheid wissen
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0Arge VorschussAntwort von
mannkrax Ok, danke für die Antworten. Mit Lebensmittelmarken muss ich aber nicht rechnen oder? Alg II Steht mir nämlich zu 100% zu das ist klar.
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5Arge VorschussAntwort von
Virginia47Virginia47
In diesem Extremfall kannst Du einen Vorschuss beantragen.
Kommentar von
Gebraucht123Gebraucht123 Die bearbeitung dauert bistimmt 2 Monate oder so, dann braucht sie das eiogentlich garnicht mehr beantragen...die Mühlen laufen meiner meinung nach zu langsam!
Kommentar von
Virginia47Virginia47 Ich habe mal im Arbeitsamt gearbeitet. Und daher weiß ich aus Erfahrung, dass manche Leute einen Vorschuss bekommen haben, wenn die Berechnung länger gedauert hat. Man kann die Leute ja nicht einfach ohne Geld lassen. Wie soll das gehen?
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0Arge VorschussAntwort von
ShivaShaiaShivaShaia
Sicher kannst du die um einen Vorschuss bitten, da sie dich nicht mittellos lassen dürfen......
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1Arge VorschussAntwort von
Gebraucht123Gebraucht123
ja ich weiß nicht wie...am besten beim Jobcenter erkundigen! lg Gebraucht123^^
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0Arge VorschussAntwort von
Ivan25WIvan25W
Frag mal Bekannte oder Eltern.
Bei der ARGE ist das schwierig
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0Arge VorschussAntwort von
VladTepesVladTepes
es ist voll sinnvoll dies hier, anstatt die zu fragen
aber komm
ja auf jeden fall sollte da ein vorschuss drin sein
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0Unterhaltsvorschuß wegen mangelnder Leistungsfähigkeit
Existiert denn ein Titel?
Falls nicht und die Bedingungen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit werden erfüllt, dann muss Person B den UV nicht zurückzahlen.
Kommentar von
carsten1979carsten1979 Nein. Ein Titel existiert nicht. Sie würde gerne wieder arbeiten, aber sie ist schon lange krank.
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1Unterhaltsvorschuß wegen mangelnder LeistungsfähigkeitAntwort von
immersoimmerso
soweit ich weiss muss dieser zurückgezahlt werden,sobald person B wieder zahlungsfähig ist...deshalb ja unterhaltsvorschuss ...
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0bekommt man von der arge einen vorschuss für tierarztkosten für den eigenen hund?Antwort von
Larah10Larah10
http://helmi-schaefer.suite101.de/hartz-iv-kosten-fuer-tiere-futter-tierarzt-a62...
In etlichen Städten gibt es schon Projekte, wo Tierärzte kostenlos bzw. zu geringer Gebühr Tiere von Erwerbslosen/ Geringverdienern untersuchen und behandeln. Mal im Umkreis erkundigen.
da ich a viele kenne die jeder zeit einen vorschuss bekommen, egal für was
Das ist bei ALG2 äußerst unwahrscheinlich..
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0arbeitslosengeld 2 antrag schon am 5.4. bewilligtAntwort von
Dea2010Dea2010
geh hin und erbitte einen Vorschuss, weil du völlig blank bist.
Die Argen haben Auszahlungsautomaten stehen. Die Sachbearbeitung macht dir einen Vorschuss fertig, du musst dafür den perso herzeigen. Dann erhältst du eine Plastikkarte, die steckst du in den Automaten (der behält die Karte) und der spuckt dir dann den Vorschuss in bar aus.
Poszauszahlungsanweisung war mal, das ist vergangenheit.
es ist denkbar, dass die Nachzahlung zusammen mit der Zahlung für Mai kommt, diese Gelder werden am 30. April gebucht.
Kommentar von
KuschelmenKuschelmen Nicht alle jobcentren haben auszahlungsautomaten.
Nicht laufende zahlungen werden und müssen seperat von selbigen überwiesen werden.
Wenn das 5.04.2012 bewilligt wurde, hätte er spätestens am 12.04.2012 sein geld haben müssen.
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0arbeitslosengeld 2 antrag schon am 5.4. bewilligtAntwort von
Pegasus1906Pegasus1906
Natürlich kannst Du hingehen und sofort einen Vorschuss verlangen. Allerdings stellt sich mir die gleiche Frage wie danielsana. Wieso gehst Du nicht arbeiten?
Kommentar von
ladydeve was habt ihr den alle wenn ihr alle meine fragen so genau gelesen habt dann würdet ihr auch wissen warum ich zur zeit nicht arbeiten kann !!!
Kommentar von
KuschelmenKuschelmen Meine herren wie kann man nur so dumm, von vorurteilen zerfressen antworten??!!
Hier geht es um eine notlage im hartz 4 - bezug.
Arbeiten kann er wenn er eine anständige arbeit erhält.
Du weisst doch gar nicht wie er in den hartz 4 - bezug rein geraten ist.
Man soll nicht immer von sich aus schließen nur weil man arbeit hat.
Überall wo ein hartz 4 - empfänger um rat bittet, heißt es unkonstruktiv 'geh arbeiten'.
Er hat gefragt wie er zu geld bei hartz 4 kommt?
Darauf, und nur darauf hast du zu antworten.
Er ist/war in einer notlage.
Hatte kein geld und essen.
Und du rätst ihm 'geh arbeiten'.
Kommst du noch klar.
Den moralprediger kannst du woanders spielen.
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0arbeitslosengeld 2 antrag schon am 5.4. bewilligtAntwort von
elenoreelenore
Ja, du kannst eine Auszahlung verlangen....du bekommst eine Postauszahlungsanweisung und dann kannst du bei der Post die Auszahlung direkt und sofort erhalten!!!
Kommentar von
ladydeve postauszahlung höre ich jetzt zum ersten mal wie läuft das den dann ab?
Kommentar von
TheJesiniaTheJesinia du bekommst ein Stück Papier, zeigst dieses bei der Post vor und bekommst das Zeug ausgezahlt, nehm ich mal an :-D
Kommentar von
KuschelmenKuschelmen Das stück papier nennt sich auch 'zahlungsanweisung zur verrechnung'.
Auf deutsch: barscheck.
Dieser ist ein monat gültig.
Grundsätzlich ist die Gewährung eines Vorschusses eine Ermessensentscheidung der zuständigen ARGE. Dies ergibt sich aus § 42 SGB I. Jedoch ist, wenn ein entsprechender Antrag des Bezugsberechtigten vorliegt, eine Ermessensreduktion auf Null möglich; das heißt, dass bei Beantragung und entsprechender Begründung der ARGE gar keine andere Wahl mehr bleibt, als dem Antrag entsprechend einen Vorschuss zu gewähren.