Oh je, hier geht ja lles durcheinander..... Zuerst: Du hast die Wohnung gemietet, es ist nicht "Deine" Wohnung ! Vertragspartner ist der Vermieter, der Vormieter hat Dich überhaupt nicht zu interessieren. Ein Vermieter der "aus Prinzip" zu Lasten der Vormieter renovieren will, der "Möbel in den Innenhof schmeisst" und einfach "Schlösser auswechselt", na hallo, da würde ich aber gut aufpassen, wie er dann mit deinen Anliegen, verträgen usw. umgeht ! Ich bin Hausverwalterin und dadurch bedingt eher vermieterfreundlich eingestellt, aber von den Vorhaben Deines Vermieters wird nichts funktionieren, es sei denn, er begibt sich auf kriminelle Wege. Und: in den meisten Mietrverträgen heutzutage sind Schadenersatzansprüche bei nicht fristgerechter Übergabe gegen den Vermieter ausgeschlossen. Zu Recht, denn der Vermieter kann ja, wie man sieht, nichts dafür und es kommt recht oft vor, dass Vormieter den Vermieter einfach ein bisschen ärgern wollen. Also mal im Vertrag nachsehen. Aber auf jeden Fall trotzdem die Forderungen gegen den Vermieter stellen, der kann ja dann ablehnen, kann aber dann wenigstens seinerseits Forderungen beim Vormieter geltend machen. Kann man nur hoffen, dass er dann nicht auch gleich Deine Sachen in den Hof transportiert, weil Du Forderungen stellst.....
Vormieter - neue und gute Antworten
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0Vormieter zieht nicht pünktlich ausAntwort von
meister61meister61
Ihr Vertragspartner ist der Vermieter nicht die Vormieter. Sie müssen sich also in allen Dingen ausschließlich an diesen Halten. Sollte seine Wohnung nicht rechtzeitig frei sein, können Sie auf Kosten des Vermieters in ein Hotel Ziele und die Möbel ebenfalls auf Kosten des Vermieters einlagern lassen.
Selbstverständlich darf der Vermieter nicht die Wohnung einfach aufbrechenden Und räumen lassen. das geht nur über ein langwieriges Gerichtsverfahren.
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0Vormieter zieht nicht pünktlich ausAntwort von
Takiro21 Hallo nochmals, erstmals danke für die vielen Reaktionen. Um noch ein wenig Hintergrundwissen mit einzufügen: Unsere Vormieter haben die Wohnung selbstständig (!) gekündigt, und haben auch ab dem 01.06 in einer anderen Wohnung ein Mietverhältnis begonnen. Das Problem ist einfach nur, dass sie sich querstellen eine renovierte Wohnung um 7 Uhr Morgens rauszurücken, und dass ich nach dem Telefonat mit unserem Vermieter den Eindruck bekommen habe, als wären die Dame und der Herr ziemliche Dickköpfe und dass er auch in betracht ziehen würde dass sie einfach aus Protest die Schlüssel für ein paar Tage nicht rausrücken.
Er meinte auch ich solle mir keine Sorgen machen, er weiß wo beide arbeiten und wo deren neue Wohnung ist, er würde die Schlüssel somit am Vortag rechtzeitig beschaffen und renovieren würde er die Wohnung aus Prinzip schon selber auf deren kosten, egal ob die Wohnung nun stark oder wenig verschmutzt ist.
Wie jemand auch schon hier gepostet hat gehört die Wohnung doch mir zum 01.06, sie wird quasi nur vom vormieter besetzt, was ja nich sein kann oder?
Lg
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2Vormieter zieht nicht pünktlich aus
Nein, das wäre verbotene Eigenmacht. Er müsste auf Räumung klagen und das kann Monate dauern, bis die Mieter raus sind. Der Vermieter haftet dir gegenüber für alle Kosten auf Grund des verspäteten Einzuges deinerseits. Er kann sich am Vormieter schadlos halten. Möglicherweise haben die kein Geld und er bleibt auf seinen Kosten sitzen. Das Beste wäre für dich, du suchtest dir eine andre Wohnung, auch in diesem Fall gälte dein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter.
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1Vormieter zieht nicht pünktlich ausAntwort von
Commodore64Commodore64
Das darf der Vermieter nicht, nur wenn der einen Räumungsbeschluß mit Gerichtsvollzieher hat - und den kriegt der erst wochen und Monate nach dem Auszugstermin.
Die Dir entstehenden Kosten kannst Du vom Mieter einklagen, nur wird das schwierig wenn der kein Geld hat.
Wenn aber der Vermieter die Wohnung aufbricht und räumt, so ist das seine Sache, der kriegt den Ärger.
Frag den Vermieter aber ob es eine Möglichkeit gibt Deinen Hausrat irgendwie unter zu bringen (Keller?) und vielleicht hat der eine Möglkichkeit Dich irgendwie vorrübergehend unter zu bringen.
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TomRichterTomRichter Die Dir entstehenden Kosten kannst Du vom Mieter einklagen
Nein - Vertragspartner und damit schadenersatzpflichtig ist der Vermieter. Er kann dann versuchen, sich die Kohle von den Ex-Mietern zurückzuholen.
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Commodore64Commodore64 So meinte ich das. Hier wird dann der Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben, hatte ich nicht bedacht!
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albatrosalbatros Total falsch, du stiftest zum Gesetzesbruch an!
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Commodore64Commodore64 Total falsch, du stiftest zum Gesetzesbruch an!
Was ist daran Anstiftung zum Gesetzesbruch wenn ich sage, dass der Vermieter das nicht darf? Wo bitte sage ich denn dass er den Vermieter dazu ermuntern soll das zu tun?
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1Vormieter zieht nicht pünktlich ausAntwort von
DerTrollDerTroll
Die Wohnung wurde berechtigter Weise fristgerecht gekündigt und wird nun an dich vermietet. Als Mieter hast du das Hausrecht. Und wenn sich fremde Leute in deiner Wohnung aufhalten und die nicht verlassen wollen, ruf die Polizei und zeig die Typen wegen Hausfriedensbruch an. Klar darfst du die Leute aus deiner Wohnung werfen bzw. der Vermieter das, bevor er die die Wohnung übergibt. Aber ich gebe dir den Tip, die Wohnung ganz genau zu inspizieren, vielleicht sogar mit einem Phasenprüfer jede einezelne Steckdose zu überprüfen und alle Mängel zu protokollieren. Ich könnte mir gut vorstellen, daß da einiges zustande kommt, wenn die Vormieter nicht gerade pfleglich mit der Wohnung umgeganen sind und vermutlich auch keine Renovierungsarbeiten geleistet haben.
Wobei du es noch einfacher lösen kannst. Du hast die Wohnung gemietet. Der Vermieter muß dafür sorgen, daß du sie bewohnen kannst. Ansonsten muß der Vermieter die Kosten übernehmen, die dir entstehen, wenn du vorübergehend in einem Hotel unterkommst und deine Sachen irgendwo einlagern mußt.
Was du anregen solltest, der Vermieter sollte die Türschlösser noch wechseln. Wer weiß, ob die mit einem angefertigten Nachschlüssel nicht doch wieder in "ihre" Wohnung reinwollen.
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Commodore64Commodore64 Ist leider nicht so einfach.
Der alte Mieter muß die Wohnung in einer Schlüsselübergabe an den Vermieter zurück geben bevor der die Wohnung dann ebenfalls per Schlüsselübergabe an den neuen Mieter übergeben kann.
Ohne dass der alte Mieter sein Nutzungsrecht ab gibt geht das nicht! Sonst könnte ein Vermieter theoretisch die Wohnung mehrfach gleichzeitig vermieten!
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Aryan2011Aryan2011 Das Problem ist einfach, dass der Mietvertrag nichtig ist!
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Takiro21 Unser Vormieter hat die Wohnung sogar selbstständig gekündigt und hat zum 01.06 eine andere Bleibe. Mein erster Gedanke war natürlich auch der, dass mir die Wohnung natürlich gehört und dass diese Leute quasi mein Eigentum "besetzen". Das was du geschrieben hast warn auch teilweise die Wörter meines Vermieters: "Machen Sie sich drauf gefasst das am 1. die Wohnung komplett leer steht und unrenoviert ist und dass uns niemand die Tür aufmacht. Allerdings werde ich dann einen Schlosser mitnehmen der die Wohnung aufbricht und werde auch danach direkt die Schlösser wechseln lassen. Alles was dann noch in dieser Wohnung drinn ist wird einfach auf den Innenhof geschmissen"... Schimpfwörter die er dabei gesagt hat lass ich mal weg, er ist auch total entsetzt darüber wie krank manche Menschen sein können xD
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2Vormieter zieht nicht pünktlich ausAntwort von
Michel76Michel76
Rein rechtlich Gesehen hast du gegenüber dem Vermieter Anspruch auf Schadenersatz, solltest du nicht pünktlich in die Wohnung kommen (evtl. Einlagerung deiner Möbel, zusätzliche Transporte etc.) Das hilft natürlich nur bedingt.
Du kannst nur hoffen, dass die Mieter sich nicht quer stellen werden und die Wohnung pünktlich räumen. So schnell geht das mit einem Rauswurf nämlich leider nicht. Oft hilft aber Strom und Wasser abdrehen und persönliches Erscheinen vor der Türe und so Druck machen..Viel Glück!
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Aryan2011Aryan2011 Strom kann der Vermieter nicht abstellen, dafür ist ja der Stromanbieter zuständig und nicht der Vermieter.
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Michel76Michel76 Wenn der Schaltschrank da steht, wo der Vermieter Zugang hat, dann kann der sehr wohl die Sicherungen raus nehmen. Da sehe ich kein technisches oder moralisches Problem.
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Aryan2011Aryan2011 An sich ja, aber er macht sich strafbar! Wenn die Mieter den Strom zahlen, darf er das nun mal nicht machen.
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1Vormieter zieht nicht pünktlich ausAntwort von
Aryan2011Aryan2011
Nein, darf er nicht, denn dafür braucht er erstmal eine Räumungsklage. Ohne dieses, darf er die Vormieter nicht rausschmeißen. Auch wenn es ziemlich doof für Dich ist, da musst Du durch. Und Du hast wahrscheinlich schon einen Mietvertrag unterschrieben oder? Falls das so ist, ist dieser leider nichtig. Also nix wert. Das einzige was Du machen kannst, ist den Vermieter auf Schadenersatz verklagen.
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Michel76Michel76 Ein unterschriebener Mietvertrag ist auf jeden Fall gültig. Ganz egal, wie dämlich sich die Vormieter verhalten. Beides hat nichts miteinander zu tun..
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Aryan2011Aryan2011 Der ist nicht gültig! ich selber hatte vor Jahren die gleiche Situation. mein Mietvertrag war schlichtweg nicht gültig, da, trotz fristgerechter Kündigung, kein Räumungsbeschluss da war. Warum denkst Du, warum es Vermieter so schwer haben???
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albatrosalbatros Er ist gültig!
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albatrosalbatros Unsinn, der MV ist rechtskräftig!
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ivy2012ivy2012
ich weiss nur, das du denen die kosten die dir entstehen in rechnung stellen kannst, wenn die nicht pünktlich draussen sind...
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1Vormieter zieht nicht pünktlich ausAntwort von
kielerdeluxekielerdeluxe
darf er nicht! er kann ein räumungsverfahren einleiten! aber er darf sie nicht aufbrechen!
Erstmal danke für die Antwort. Um die verschlagenheit des Vermieters mach ich mir keine Sorgen, immerhin hat er den Vormietern schon bei vielen Problemen geholfen wie z.B. mit Zahlpausen oder wenn die Miete nicht gezahlt werden konnte dass diese von der Kaution abging, desweiteren zahlen die Herrschaften auch seit Monaten keine Miete mehr und wenn er sie anruft wird er entweder weggedrückt oder angeschrien. Das der Mann dabei nicht ganz kühl bleibt is verständlich :)