Nimm das Erlebnis als Erfahrung. Lass Dich beim nächsten mal nicht provozieren.
Was Du erlebt hast sind alltägliche, banale Dinge, die überall auf der Welt passieren.
Es hat keinen Sinn weiter darüber nachzudenken. Und schon mal gar nicht über eine Anzeige. Denn es ist ja weiter nichts passiert. Und ob die ausgesprochenen Worte als Beleidigung gelten wage ich zu bezweifeln.
Es wird nicht das letzte mal gewesen sein, dass Du solch eine Situation erlebst.
Gerade im Straßenverkehr fühlen sich die Menschen im eigenen Auto sicher und werden zu aggressiven Fahrern. Oft herrscht Krieg auf den Straßen.
Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, Crack.
Genau das dürfte das Kernproblem des Sachverhalts sein, da hast Du recht.
Es sind keine typischen außerörtlichen sich kreuzenden Wege innerhalb von Feldern und Wald, sondern es sind städtisch angrenzende Schrebergärten und eher Ortsrand.
Der Punkt ist nur, dass der Weg, von dem aus der Radfahrer kam, vom Gebiet der Schrebergärten kam und derjenige Weg, von welchem aus ich angefahren kam, vom noch bebauten Ortsrand kam (er war aber eben nicht geteert bis auf die Unfall-Kreuzung, noch war es eine Vorfahrtsstraße).
Fraglich ist also, ob es dann, wenn beides Feldwege sind, es nicht dennoch noch eine Über- und Unterordnung in Einzelfällen wie diesen geben muss. Zumal sich doch aus dem Befestigtsein der eigenen Straße der Eindruck einer übergeordneten Straße ergibt und ein besonnener Dritter in meiner Situation wohl ebenso bei Beachtung aller Sorgfalt den Gedanken hat "Ich komme aus einer geteerten Straße aus dem Ortsrand und brauche bei einem (noch dazu nicht so breitem) von rechts kommenden Feldweg (von Schrebergärten aus) nicht damit rechnen, dass Fahrradfahrer beim Sichten der Teerstraße einfach über diese "brausen".
Es war also nahezu unvermeidbar, den Eindruck zu gewinnen, man hätte Vorfahrt.
Wenn dem so ist dann wirst Du es wahrscheinlich nicht über die StVO klären können sondern nur anhand von Urteilen die ähnliche Fälle behandelt haben.
Wenn ich eins finde werde ich es verlinken...
Nur vom Eindruck oder dem Anschein nach kann man nicht darauf vertrauen das man sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße befindet. Selbst wenn es so ist muss man in dem Fall wo für Andere nicht klar erkennbar ist das sie hier Vorfahrt gewähren müssen unter größter Vorsicht in die Kreuzung einfahren und notfalls auf sein Vorfahrtrecht verzichten.
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE225212007&st=ent
Das hilft aber nicht wirklich weiter da es keine Klarheit für Deinen Fall bringt.
Du solltest Dich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen wie der Status der Wege ist. Diese haben eine Widmung und daraus sollte klar werden ob ein Weg dem Anderen gegenüber höherwertiger eingestuft ist. Daraus würde sich dann auch die Vorfahrtregelung ergeben. Vielleicht hilft Dir auch Deine Versicherung dabei, denn die müsste ja unberechtigte Forderungen des Radfahrers begleichen...
Vielen Dank erstmal :). Ich habe mich hier komplett neu angemeldet und es überrascht und freut mich zugleich, mit wieviel Elan jemand antworten kann, obgleich er bis auf das gute Gefühl hinterher, nichts davon hat. (Unentgeltlichkeit). Das spornt mich jetzt gerade dazu an, hier auch was Hilfe angeht, aktiv zu werden.
Ich muss dann wohl noch klären, in welchen Zuständigkeitsbereich das Gebiet der sich kreuzenden Wege fällt und werde dann mal direkt im Rathaus der jeweiligen Stadt/Gemeinde anrufen, um mich über den Widmungsstatus der Straßen bzw. Wege (wie auch immer) zu erkundigen. Bei Neuigkeiten poste ich dann gleich hier, sodass auch Du "schlauer" wirst.
Einen schönen Start ins Wochenende ab morgen wünsche ich Dir.
Alex
Ja das würde mich interessieren....