Vorfahrt - neue und gute Antworten

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    Ich will jemanden wegen Beleidigung und Vorfahrt nehmen anzeigen. Wichtig!
    Antwort von HeymM HeymM

    Nimm das Erlebnis als Erfahrung. Lass Dich beim nächsten mal nicht provozieren.

    Was Du erlebt hast sind alltägliche, banale Dinge, die überall auf der Welt passieren.

    Es hat keinen Sinn weiter darüber nachzudenken. Und schon mal gar nicht über eine Anzeige. Denn es ist ja weiter nichts passiert. Und ob die ausgesprochenen Worte als Beleidigung gelten wage ich zu bezweifeln.

    Es wird nicht das letzte mal gewesen sein, dass Du solch eine Situation erlebst.

    Gerade im Straßenverkehr fühlen sich die Menschen im eigenen Auto sicher und werden zu aggressiven Fahrern. Oft herrscht Krieg auf den Straßen.

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    Ich will jemanden wegen Beleidigung und Vorfahrt nehmen anzeigen. Wichtig!
    Antwort von dafee dafee

    Womit hat er dich denn beleidigt? Du hast dich doch auch nicht besser verhalten!

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    Ich will jemanden wegen Beleidigung und Vorfahrt nehmen anzeigen. Wichtig!
    Antwort von xMueze xMueze

    Wenn du deswegen ne anzeige machen willst ? - Nur zu aber die Beamten werden danach wahrscheinlich über dich lachen oder womöglich die Anzeige garnicht aufnehmen weil es A: Keinerlei ( angenommen von mir ) beweise gibt B : Es völlig harmlos ist bzw. war C : Lass es einfach gut sein den siehste sicher NIE wieder !

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    Ich will jemanden wegen Beleidigung und Vorfahrt nehmen anzeigen. Wichtig!
    Antwort von sparcle sparcle

    Tief durchatmen und vergessen, das ist die Mühe nicht wert. Ich müsste sonst jede Woche mindestens eine Anzeig erstatten. Mein Fahrlehrer hat immer gesagt "Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme". Damit fährt man immer gut und einfach mal tief durchatmen und nicht aufregen lassen.

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    Ich will jemanden wegen Beleidigung und Vorfahrt nehmen anzeigen. Wichtig!
    Antwort von Patschz Patschz

    So etwas ist zwar wirklich ärgerlich, aber ich denke, dass das, was dir passiert ist zu harmlos ist als dass es sich wirklich lohnt den Mann an zu zeigen..

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    Ich will jemanden wegen Beleidigung und Vorfahrt nehmen anzeigen. Wichtig!
    Antwort von vanillaschote vanillaschote

    Warum vergisst du die Sache nicht einfach, es lohnt sich nicht sich weiter darüber aufzuregen.

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    Ich will jemanden wegen Beleidigung und Vorfahrt nehmen anzeigen. Wichtig!
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    Du zeigst ihn an, er zeigt dich an, wozu soll das gut sein ? Das geht aus wie das Hornberger Schießen.

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    Halbgeteerte Straße und Feldweg = gleichberechtigt?
    Antwort von Crack Crack

    § 8 StVO Vorfahrt

    (1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

    1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder

    2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.


    Die Frage ist jetzt nur ob die Straße aus der der Radfahrer kam als Feldweg einzustufen ist. Vielleicht müssen auch beide Straßen, also auch Deine, als Feldweg eingestuft werden. Denn:

    Als Wirtschaftswege werden in Deutschland Feld-, Wald- oder Wasserwirtschaftswege bezeichnet. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18. November 1975[1] spricht man von Feld-, Wald-, Wiesen-, Weinbergs- und sonstigen Wirtschaftswegen unabhängig von der Wegbefestigung, wenn sie überwiegend land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen oder keine überörtliche Bedeutung haben.

    Das kann auch auf Deinen Weg zutreffen, die Asphaltierung hat hiermit also nichts zu tun.

    Ich würde hier eher dazu neigen das es sich um eine gleichberechtigte Kreuzung handelt, es gilt also Rechts vor Links.

    Kommentar von Felstriker Felstriker

    Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, Crack.

    Genau das dürfte das Kernproblem des Sachverhalts sein, da hast Du recht.

    Es sind keine typischen außerörtlichen sich kreuzenden Wege innerhalb von Feldern und Wald, sondern es sind städtisch angrenzende Schrebergärten und eher Ortsrand.

    Der Punkt ist nur, dass der Weg, von dem aus der Radfahrer kam, vom Gebiet der Schrebergärten kam und derjenige Weg, von welchem aus ich angefahren kam, vom noch bebauten Ortsrand kam (er war aber eben nicht geteert bis auf die Unfall-Kreuzung, noch war es eine Vorfahrtsstraße).

    Fraglich ist also, ob es dann, wenn beides Feldwege sind, es nicht dennoch noch eine Über- und Unterordnung in Einzelfällen wie diesen geben muss. Zumal sich doch aus dem Befestigtsein der eigenen Straße der Eindruck einer übergeordneten Straße ergibt und ein besonnener Dritter in meiner Situation wohl ebenso bei Beachtung aller Sorgfalt den Gedanken hat "Ich komme aus einer geteerten Straße aus dem Ortsrand und brauche bei einem (noch dazu nicht so breitem) von rechts kommenden Feldweg (von Schrebergärten aus) nicht damit rechnen, dass Fahrradfahrer beim Sichten der Teerstraße einfach über diese "brausen".

    Es war also nahezu unvermeidbar, den Eindruck zu gewinnen, man hätte Vorfahrt.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Wenn dem so ist dann wirst Du es wahrscheinlich nicht über die StVO klären können sondern nur anhand von Urteilen die ähnliche Fälle behandelt haben.

    Wenn ich eins finde werde ich es verlinken...

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Nur vom Eindruck oder dem Anschein nach kann man nicht darauf vertrauen das man sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße befindet. Selbst wenn es so ist muss man in dem Fall wo für Andere nicht klar erkennbar ist das sie hier Vorfahrt gewähren müssen unter größter Vorsicht in die Kreuzung einfahren und notfalls auf sein Vorfahrtrecht verzichten.

    http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=KORE225212007&st=ent

    Das hilft aber nicht wirklich weiter da es keine Klarheit für Deinen Fall bringt.

    Du solltest Dich bei der zuständigen Gemeinde erkundigen wie der Status der Wege ist. Diese haben eine Widmung und daraus sollte klar werden ob ein Weg dem Anderen gegenüber höherwertiger eingestuft ist. Daraus würde sich dann auch die Vorfahrtregelung ergeben. Vielleicht hilft Dir auch Deine Versicherung dabei, denn die müsste ja unberechtigte Forderungen des Radfahrers begleichen...

    Kommentar von Felstriker Felstriker

    Vielen Dank erstmal :). Ich habe mich hier komplett neu angemeldet und es überrascht und freut mich zugleich, mit wieviel Elan jemand antworten kann, obgleich er bis auf das gute Gefühl hinterher, nichts davon hat. (Unentgeltlichkeit). Das spornt mich jetzt gerade dazu an, hier auch was Hilfe angeht, aktiv zu werden.

    Ich muss dann wohl noch klären, in welchen Zuständigkeitsbereich das Gebiet der sich kreuzenden Wege fällt und werde dann mal direkt im Rathaus der jeweiligen Stadt/Gemeinde anrufen, um mich über den Widmungsstatus der Straßen bzw. Wege (wie auch immer) zu erkundigen. Bei Neuigkeiten poste ich dann gleich hier, sodass auch Du "schlauer" wirst.

    Einen schönen Start ins Wochenende ab morgen wünsche ich Dir.

    Alex

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Ja das würde mich interessieren....

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    Halbgeteerte Straße und Feldweg = gleichberechtigt?
    Antwort von DerHans DerHans

    Es gilt rechts vor links. Das ist vollkommen egal, ob die Straße oder der Weg geteert sind.

    Kommentar von Felstriker Felstriker

    Naja, auf einer Landstrasse fahrend, muss man aber nicht bei jedem Feldweg der von rechts kommt anhalten und so stellte sich die Situation für mich ja dar.

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    In der Regel: Gegenverkehr hat Vorrang. Wenn der anderen geradeaus fahren wollte, so müsstest du ja auch warten. Biegt er aus seiner Sicht nach rechts ab, gilt ergo das Gleiche.

    Ausnahme: du befindest dich auf einer abknickenden Vorfahrtstraße - egal ob die nach links oder rechts führt: du hättest dann da auch als Linksabbieger auf jeden Fall Vorfahrt vor dem Entgegenkommenden, schließlich hat der Vorfahrt achten.

    Aber wenn die abknickenden Vorfahrtstraße nach rechts führt, musste denjenigen die von rechts kommt die Vorfahrt gewähren. ;)

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von Sunny2003 Sunny2003

    Du mußt warten da er von sich aus gesehen nach rechts abbiegt!

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von hansgeorghans hansgeorghans

    der der dir gegenüber ist, denn aus SEINER Sicht biegt er nach rechts ab und hat somit Vorrang bzw. vorfahrt.

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von Seekin123 Seekin123

    An einer gleichberechtigten Kreuzung darf er zuerst fahren. Vorrang: Rechtsabbieger vor Linksabbieger.

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von MK123 MK123

    er natürlich, weil er ist doch näher an der straße ran und du würdest wenn du mal so überlegst die kreuzug mehr blokieren als der der aus deiner sicht auch nach links fährt ne ;)

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von triforce2 triforce2

    Der andere Fahrer

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von kamikazeente kamikazeente

    der ander

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von Resbecks Resbecks

    Wenn du links abbiegen willst, dann will er, aus seiner Sicht, rechts abbiegen, dann hat ER Vorfahrt.

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von TitusPullo TitusPullo

    Der andere Fahrer und danach du.

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    Wer hat denn Vorfahrt?
    Antwort von ellex86 ellex86

    Er darf zuerst.

    Du kannst es dir auch so merken:

    Da du ja seine Fahrbahn überqueren musst, hat er vorfahrt, da er nichts dergleichen machen muss

    Kommentar von Goldfinga Goldfinga

    Danke... das spart mir Versicherungsprämie und Punkte in Flensburg ;-)

    Kommentar von ellex86 ellex86ellex86

    Joa grad erklärt. ^^

    Ist sozusagen Rechts vor Links

    Kommentar von ellex86 ellex86ellex86

    ha ha ha kein Problem =)

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    Abknickende Vorfahrtstraße verlassen
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Wenn Du die nach rechts abknickende Vorfahrtstrasse geradeaus verlassen willst - so habe ich Dich verstanden - dann musst Du nur den von rechts aus der Vorfahrtstrasse kommenden vorlassen, nicht aber jemanden, der von links kommt.

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