Es stimmt zwar dass man bei Vollkasko keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen hat, aber:
Mal nachsehen wie das genau geregelt ist. Falls es ein Neuwagen war, hat man möglicherweise bem Kauf für die ersten Jahre zusätzliche Serviceleistungen mit abgeschlossen, die unabhängig von der Versicherung selbst sind.
Daher mal Unterlagen anschauen oder Händler wo man gekauft hat fragen.
Für andere:
Wäre das jetzt kein hauseigener Tarif eines Automobilherstellers - wo eben solche Zusatzleistungen extra zu haben sind - so gibt es bei anderweitigen Tarifen auch teilweise Anspruch auf einen Leihwagen:
Es gibt ja Werkstattbindungstarife, die ich nicht empfehle. Hat man aber einen besseren Tarif ohne Werkstattbindung und wählt dennoch eine Werkstatt des Versicherers, hat man solche Servicedienstleistungen wie eben Leihwagen auch zusätzlich mit drin.
...eine Werkstattbindung an den Hersteller halte ich nicht für verkehrt, denn schließlich muss der Hersteller für seine (elektronischen) Kompotenten/Teile einstehen. Erst "billig" beim Schrauber um die Ecke reparieren lassen und dann auf Kulanz oder gar Garantie beim Hersteller pochen, das ist meiner Auffassung nach unfair. Habe meine Frau gebeten, beim VVD anzurufen und ich werde wohl mal die Vertragsunterlagen studieren (müssen). Gruß
Bei mir war in der versicherungsliste als Zweite Position neben den Vertragswerkstätten ...AT-unglaublich vorgegeben.. die bekommen meine kiste bestimmt nicht in die Finger , deshalb gebe ich auch etwas mehr aus um die Werkstattbindung zu umgehen.. Es gibt auch einige Karrosseriefachbetriebe die für ihrern Murks hier in der Gegend bekannt sind und die trifft das auch .... die machen dann entsprechende Pauschalverträge mit denn Versicherern und entsprechenden Prozentsätzen die sie eben dann billiger sind wie andere regionale Werkstätten sonst hast Du zweifellos recht. Joachim