Jap. Freche Mädchen 1 (2008) und 2 (2011) liefen beide im kino. Falls du online seiten zum gucken brauchst, bitteschön.
http://www.c1neon.com/download-stream-freche-maedchen-deutsch-3615.html
Jap. Freche Mädchen 1 (2008) und 2 (2011) liefen beide im kino. Falls du online seiten zum gucken brauchst, bitteschön.
http://www.c1neon.com/download-stream-freche-maedchen-deutsch-3615.html
okay danke. ist die erste seite legal? :)
Ja das Anschauen von den Filmen ist legal. Bloß das downloaden ist illegal. :)
Ja gibt es. Schau bei Youtube nach vielleicht findest du den ja ;)
okay dankeschön! :-)
jap. :)
danke :)
ja, zwei filme :)
Freche Mädchen & Freche Mädchen 2 oder so...
danke :)
gibts nicht. legal und gratis copyright geschütztes material zur verfügung stellen ist nur in sehr wenigen ausnahmen möglich. u. a. wäre das der fall, wenn der inhaber der rechte seit 10 jahren verstorben ist und die angehörigen kein interesse daran haben die rechte weiter zu beanspruchen. so oder so ähnlich wäre eine möglichkeit. aber das trifft für die meisten serien, wie du sie suchst ja leider nicht zu, denn disney existiert noch immer.
Guten Tag,
gratis und legal geht nicht, denn keiner Produziert für ein "Hallo" und "danke". Kostenpflichtig gibt es allerdings mehr als genug. Sonst mal youtube schauen :)
Für Dich selber ist es legal. Für andere ist es illegal.
also bei uns füllt man ein formular aus, perso nicht vergessen und bekommt einen chipkarte und denkt sich ein passwort aus, das man bei jeder ausleihe eingibt.
ob es einen anmeldegebühr gab, weiss ich nicht mehr. ich zahle immer nur, für das was ich ausleihe und zwar, wenn ich es zurück bringe.
ein freund von mir zahlte bei seien rvideothel im voraus und gab den ausleihzeitraum an.
wenn man bei meiner nicht volljährig ist, müssen die eltern unterschreiben.
Normalerweise zahlt man für jeden ausgeliehenen Film. Die Preise sind oft gestaffelt: 12 Std., 24 Std., 2 Tage, usw. Neuheiten kosten oft extra. Einfach mal vorbeigehen und fragen.
veräppeln können wir uns hier alleine .....:-)
Geh mit Vater oder Mutter zu Empire. Dann kann dort auf deinen Namen eine eigene Karte ausgestellt werden. Damit kannst du dann auch alleine ausleihen. Macht mein Jüngster auch schon seit ein paar Jahren.
Nun, es heißt zwar allgemeiin Leihe aber es handelt sich rechtlich um Miete. Der "Verleiher" ist nach § 535 BGB verpflichet, Dir die Sache (=DVD) in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Im Klartext heißt das, dass er Dir eine DVD geben muss, die zum Abspielen auf einen ordnungsgemäßen DVD-Spieler geeignet ist.
Kommt der Verleiher dieser Pflicht nicht nach, so kann der "Entleiher" nach § 536 Abs. 1 BGB von der Zahlung der Miete befreit sein.
Demnach hättest Du die Miete nicht bezahlen müssen.
Hätte Dein DVD- Spieler ne Macke, dann wäre das allerdings Dein Pech. Aber bei einer sehr verkratzten DVD spricht doch einiges dafür, dass der "Verleiher" seinen Pflichten nicht nachgekommen ist.
TIPP: Kontrolliere besser jedes Mal die DVD und leihe keine allzu stark verkratzte DVD aus
Du magst im Recht sein, aber willst Du dafür einen Anwalt nehmen?
Also ich an deiner stelle hätte ihr die dvd zurückgegeben und ihr das alles erklärt und wenn sie geld verlangt hätte hätte ich zwar auch mitt ihr diskutiert aber wäre einfach gegangen. du kannst doch nichts dafür, dass die dvd bei dir nicht funktioniert... dafür bekommt sie ja in der regel ihr geld - sodass sie eigentlich dafür verständnis haben müsste
Ich hab ihr das mehrmals erklärt. Sie verwies nur darauf, dass ich mir die Dvd ja ausgeliehen habe und trotzdem bezahlen müsse.
ja das glaube ich gerne - wer verzichtet schon freiwillig auf sein geld...(zumindest in der heutigen zeit) aber sie betreibt in gewisser weise eine dienstleistung und muss dir als gewerbetreibender auch garantieren, dass das gekaufe/ausgeliehene (in diesem fall die dvd) funktioniert. sie ist in der beweispflicht - nicht DU erinner sie daran
am beseten du gehst hin und forders dein geld zurück. kannst ihr auch mit anwalt oder polizei drohen - aber bloß nicht aggressiv und unfreundlich werden - lieber ruhig bleiben.
soll sie dir doch erst einmal beweisen, dass sie im recht ist und du versuchst sie zu betrügen (was ja gar nicht der fall ist)
solche leute sind immer kleine könige, die glauben, dass sie im recht sind sag ihr doch sie soll weiter so machen - wenn ihr ruf erst einmal im eimer ist, dann hat sie das nachsehen - nicht du
kannst ihr auch sagen, dass du allen leuten erzählst, die du kennst, dass das in ihrer videothet so läuft sowas verbreitet sich rasend schnell und in einem halben jahr ist sie pleite
das musst du ja nicht machen aber sagen kannst du es
ist nur die frage ob es sich lohnt so viel ärger wegen 5 euro zu machen
aber das musst du wissen....
Es geht mir ja nichts ums Geld (1,60 € :P ) sondern ums Prinzip. Ich konnte/kann es einfach nicht verstehen, warum ich trotzdem bezahlen musste. Sie hat ja bewiesen, dass die Dvd geht auf dem Dvd-Player der Videothek, aber wenns auf meinem Player nicht funktioniert hab ich ja nichts davon.
ja sicher geht die dvd auf dem dvd player der videothek - aber sie muss doch garantieren, dass die dvd auch auf anderen playern funktioniert. und das tut sie ja (wie ja zu sehen ist,bzw nicht zu sehen ist) nicht.
also ist die garantie gebrochen
das wäre ja auch nicht weiter schlimm. aber sie tut ja so als wäre der garantieanspruch nicht berechtigt.
und das ist nicht in ordnung - denn dazu ist sie als gewerblicher verpflichtet
somit ist das in gewisser weise vertragsbruch
denn du hast die dvd geliehen und dabei hast du automatisch einen leihvertrag abgeschlossen und dadurch kommt automatisch bei einem gewerblichen händler/verleiher die garantieübernahme zustande
also der gewerbliche garantiert dir, dass die dvd (in diesem falle) funktioniert undzwar nicht nur auf dem player der videothek sondern auf jedem handelsüblichen dvdplayer
ansonsten muss sie für alle sichtbar ein schild aufstellen auf dem steht, dass sie nicht garantieren können, dass die leihDVDs auf jedem player funktionieren
ist das nicht der fall müssen sie es garantieren. und da gibt es überhaupt keine diskussion
also thorethisch kann man wegen so etwas ein verfahren durch die polizei einleiten
ist nartürlich die frage ob es sich lohnt (und das wird es sich auf jeden fall NICHT) außer du bist millionär
Nein, es ist keine Leihe sondern Miete und es handelt sich ausschließlich um Gewährleistungsansprüche. Mit einer Straftat dürfte das kaum etwas zu tun haben.
Dann hätte die Videothek ihren Player zur Verfügugn stellen müssen, damit man sie sich dort wenigstens ansehen kann.
Bei so viel Kulanz würde ich dort kündigen.
Aber Du kannst auf Ersatz bestehen. Du hast ein Recht auf eine funktionierende Ware.
Und wenn die DVD dort läuft, dann sollen die Dir den Player zum Anschauen mitgeben.
Das Problem ist, die nächste Videothek ist ziemlich weit von meinem Wohnort. Sonst hätte ich da vermutlich auch gekündigt ^^
Das Problem ist, die nächste Videothek ist ziemlich weit von meinem Wohnort. Sonst hätte ich da vermutlich auch gekündigt ^^
ich finde das ganz schön unkulant von der videothek, zumindest hätte man dir anbieten können eine andere dvd als ersatz mitzunehmen, wie es gesetzlich aussieht weiss ich leider nicht...lg uschi
Das hat sie auch, nur bei meinem Glück hatten die alle Filme mit dem Titel schon verliehen :(
Ich bin bereits seit 2008 Kunde von Lovefilm, hatte schon so gut wie alle Verleihpakete. Die Filmauswahl ist riesig, sie haben fast alles und die Zusendung klappt immer schnell und problemlos. Wenn man doch mal ein Problem hat, bearbeitet es der Support schnell und kompetent und ohne Textbausteine. Ich kann Lovefilm jedem empfehlen, noch mehr, seit es FSK 18 Titel und VoD gibt. Habe erst vor wenigen Tagen mein Abo durch Vorauszahlung um 12 Monate verlängert (erhalte dadurch 15% Rabatt)
oder http://www.kinox.to/Stream/Freche_Maedchen.html