Hier werden die neuesten Antworten gelistet.
"From Dusk till Dawn" wird immer wieder gern genommen...
Kreili am 7. Dezember 2009 12:03 aber bitte nicht 2 und 3!!!
Blutjunge Flittchen treibens wild Teil I-III

Dafür müsste man doch Wissen, wo deine Vorlieben liegen? Thriller, Drama, Komödie, Action, Zeichentrick, Po.rno?
Am besten du lässt dich direkt in der Videothek beraten :)

Ananas Express oder Fear and Loathing in Las Vegas.

In Greifswald wird demnächst eine Videothek aufgelöst. Da sind 5000 Filme und Spiele dabei zum Schnittpreis von 2,50 Euro. Bitte anrufen unter 0176-22240091.

Stardust - Der Sternwanderer
LunaS57 am 20. November 2009 21:23 Der Film ist klasse.

Bruce Willis - Armageddon Der Film ist übergeil glaub mir. Ist zwar aus den 90ern aber das merkst du garnicht und hättest es auch nicht wenn ichs nicht hingeschrieben hätte ;)

96 hours
hat mir überhaupt nicht gefallen! am besten mal bei www.moviepilot.de oder imdb.com gucken
gyrostier am 20. November 2009 21:12 96 hours fand ich auch suuuuuper! DH! oder the strangers, oder was für ein genre solls eigentlich sein???

Vielleicht bist Du ein Opfer, eines Inkassodiestes, -worüber in "Akte", berichtet wurde. Falls nicht, dann mußt Du nachweisen, dass Du den -evtl. berechtigten Mahnbescheid- nicht erhalten konntest. Auf jedem Fall einen Widerspruch einlegen, (ggf. eine genaue Aufschlüsselung, der Forderung verlangen). Ohne Widerspruch, wird -auch bei schon Verjährtem-, die Forderung, vollstreckbar.
LG: Christian
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:
Gleichwohl ist es ratsam, das Mahngericht - das regelmäßig keinen Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Zustellung hat - unverzüglich, nachdem man selber Kenntnis von Mahnbescheid und Zustellversuch erlangt hat, über die geänderte Anschrift zu informieren und vorsorglich Widerspruch einzulegen.
Die Zustellung ist bei Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften grundsätzlich unwirksam, § 189 ZPO. Der Fehler der Zustellung kann aber geheilt werden durch tatsächliche Kenntnisnahme, § 189 ZPO.
Heilung ab tatsächlicher Kenntnisnahme durch Zustellung des Vollstreckungsbescheides. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Rechtsbehelfsfrist (Widerspruchsfrist) § 692 I Nr.3 ZPO = 2 Wochen ab Zustellung.
Neben der Einlegung des vorsorglichen Widerspruches gegen den Mahnbescheid, sollten Sie unbedingt gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen. Auch hier die zweiwöchige Frist ab Zustellung beachten.
Im Falle das Sie einen Anwalt einschalten, da nach Einlegung des Widerspruches das Verfahren (auf Antrag des Antragsstellers) an das Gericht abgegeben wird, kann dieser Einsicht in die Gerichtsakte nehmen. Hieraus sollte ersichtlich sein, an welche Adresse der Mahnbescheid zugestellt wurde.
Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
gefunden unter: www.frag-einen-anwalt.de (die Kopie des Ziellink zum Fall funktioniert leider nicht)
Catlover am 18. November 2009 17:51 Danke!
Sieh Dir mal die Antwort des Anwalts an.
Mist, Text und Link "gefressen".
am besten zu den leuten schreiben das du den bescheid nicht erhalten hast da du umgezogen warst dan wird es meistens stoniert und ein abo verlängert sichg automatisch wen dein abo 2 jahre geht musst du meist am 22 monat kündigen sonst wird es automatis um 1 jahr oder 2 jahre verlängert
Catlover am 18. November 2009 17:39 Das ist wohl das beste was ich tun kann!
Dann bleibt es wahrscheinlich "nur" bei den 10€, wenn ich da Glück habe.

Gestern kam bei Akte eine Warnung, daß von einem Inkassobüro Mahnbescheide verschickt werden. Man sollte nicht zahlen, daß das nur Abzocke wäre. Vllt ist es ja bei Dir so?
Catlover am 18. November 2009 17:38 Dieser Lovefilm machte mir einen recht seriösen Eindruck.
DU musst dich darum kümmern, dass alle von deinem Umzug erfahren, wo du ein ABO hast.
GIna90 am 18. November 2009 17:36 Aber nicht wenn das Abo vorher schon abgelaufen ist.
Catlover am 18. November 2009 17:37 Ja aber doch nicht dann, wenn das ABO dann schon abgelaufen ist. Das steht doch steht in der Frage, das mein ABO schon abgelafuen war, als ich noch dort gewohnt habe.
Hier nochmal extra für dich: Als ich noch an meiner alten Adresse gewohnt habe, da war meine ABO für diesen Online-Videothek(Lovefilm-AG) schon längst abgelaufen
Du hast es also fristgemäß gekündigt? Ansonsten läuft das ABO nämlich weiter.

Wie sagt man da immer so schön "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"