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Videothek - neue und gute Antworten Videothek - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

In die Videothek

anonym
beantwortet von Plejaden am 7. Dezember 2009 12:02
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Mord im Pfarrhaus


In die Videothek

anonym
beantwortet von MBBMMBBM am 7. Dezember 2009 12:02
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"From Dusk till Dawn" wird immer wieder gern genommen...

Kommentar von 8db16e64ee0ee1d50d388f77bbd7d22fsmallKreili am 7. Dezember 2009 12:03

aber bitte nicht 2 und 3!!!


In die Videothek

Kreili
beantwortet von Kreili am 7. Dezember 2009 12:01
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neu oder alt????


In die Videothek

anonym
beantwortet von fertigsuppe0815 am 7. Dezember 2009 12:01
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Blutjunge Flittchen treibens wild Teil I-III


In die Videothek

moon73
beantwortet von moon73 am 7. Dezember 2009 12:01
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Dafür müsste man doch Wissen, wo deine Vorlieben liegen? Thriller, Drama, Komödie, Action, Zeichentrick, Po.rno?

Am besten du lässt dich direkt in der Videothek beraten :)


In die Videothek

Manuel90
beantwortet von Manuel90 am 7. Dezember 2009 12:00
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Ananas Express oder Fear and Loathing in Las Vegas.


Woher bekommen Videotheken ihre Filme

Maxe2000
beantwortet von Maxe2000 am 26. November 2009 22:26
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In Greifswald wird demnächst eine Videothek aufgelöst. Da sind 5000 Filme und Spiele dabei zum Schnittpreis von 2,50 Euro. Bitte anrufen unter 0176-22240091.


Ich will in die Videothek

corvette1512
beantwortet von corvette1512 am 22. November 2009 15:30
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True Romance.


Ich will in die Videothek

David4711
beantwortet von David4711 am 20. November 2009 21:11
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Stardust - Der Sternwanderer

http://www.youtube.com/watch?v=uLFEBSQ46-A

Kommentar von 85206c4760d93bf8625a8bd06240c077smallLunaS57 am 20. November 2009 21:23

Der Film ist klasse.


Ich will in die Videothek

dr1vebyeMe
beantwortet von dr1vebyeMe am 20. November 2009 21:10
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Bruce Willis - Armageddon Der Film ist übergeil glaub mir. Ist zwar aus den 90ern aber das merkst du garnicht und hättest es auch nicht wenn ichs nicht hingeschrieben hätte ;)


Ich will in die Videothek

shottas
beantwortet von shottas am 20. November 2009 21:07
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96 hours

Kommentar von kend0 am 20. November 2009 21:10

hat mir überhaupt nicht gefallen! am besten mal bei www.moviepilot.de oder imdb.com gucken

Kommentar von 13fc68f9acc34993f8df126d70823d5fsmallgyrostier am 20. November 2009 21:12

96 hours fand ich auch suuuuuper! DH! oder the strangers, oder was für ein genre solls eigentlich sein???


Ich will in die Videothek

bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 20. November 2009 21:07
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Welches Genre soll es sein?


Ich will in die Videothek

Caaanan
beantwortet von Caaanan am 20. November 2009 21:07
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Leon der Profi


Dürfen die das so?

IlonaSch
beantwortet von IlonaSch am 18. November 2009 17:45
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Vielleicht bist Du ein Opfer, eines Inkassodiestes, -worüber in "Akte", berichtet wurde. Falls nicht, dann mußt Du nachweisen, dass Du den -evtl. berechtigten Mahnbescheid- nicht erhalten konntest. Auf jedem Fall einen Widerspruch einlegen, (ggf. eine genaue Aufschlüsselung, der Forderung verlangen). Ohne Widerspruch, wird -auch bei schon Verjährtem-, die Forderung, vollstreckbar.

LG: Christian


Dürfen die das so?

anonym
beantwortet von quelleopel am 18. November 2009 17:40
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Hilfreichste Antwort

Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen beantworte ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt:

  1. Im Falle eines Umzugs kommt es nicht selten vor, dass der Postbedienstete die Zustellung an die alte Anschrift vornimmt. Die Zustellung ist unwirksam. An sich kann der Mahnbescheid deshalb keine Wirkungen entfalten.

Gleichwohl ist es ratsam, das Mahngericht - das regelmäßig keinen Anhaltspunkt für eine fehlerhafte Zustellung hat - unverzüglich, nachdem man selber Kenntnis von Mahnbescheid und Zustellversuch erlangt hat, über die geänderte Anschrift zu informieren und vorsorglich Widerspruch einzulegen.

Die Zustellung ist bei Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften grundsätzlich unwirksam, § 189 ZPO. Der Fehler der Zustellung kann aber geheilt werden durch tatsächliche Kenntnisnahme, § 189 ZPO.

Heilung ab tatsächlicher Kenntnisnahme durch Zustellung des Vollstreckungsbescheides. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Rechtsbehelfsfrist (Widerspruchsfrist) § 692 I Nr.3 ZPO = 2 Wochen ab Zustellung.

  1. Neben der Einlegung des vorsorglichen Widerspruches gegen den Mahnbescheid, sollten Sie unbedingt gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegen. Auch hier die zweiwöchige Frist ab Zustellung beachten.

  2. Im Falle das Sie einen Anwalt einschalten, da nach Einlegung des Widerspruches das Verfahren (auf Antrag des Antragsstellers) an das Gericht abgegeben wird, kann dieser Einsicht in die Gerichtsakte nehmen. Hieraus sollte ersichtlich sein, an welche Adresse der Mahnbescheid zugestellt wurde.

Ich hoffe Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit besten Grüßen

RA Schröter

gefunden unter: www.frag-einen-anwalt.de (die Kopie des Ziellink zum Fall funktioniert leider nicht)

Kommentar von 6ec8cfaba7bf49878f71df7d238a448csmallCatlover am 18. November 2009 17:51

Danke!


Dürfen die das so?

anonym
beantwortet von quelleopel am 18. November 2009 17:34
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Sieh Dir mal die Antwort des Anwalts an.

Kommentar von quelleopel am 18. November 2009 17:38

Mist, Text und Link "gefressen".


Dürfen die das so?

anonym
beantwortet von TianYou am 18. November 2009 17:32
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am besten zu den leuten schreiben das du den bescheid nicht erhalten hast da du umgezogen warst dan wird es meistens stoniert und ein abo verlängert sichg automatisch wen dein abo 2 jahre geht musst du meist am 22 monat kündigen sonst wird es automatis um 1 jahr oder 2 jahre verlängert

Kommentar von 6ec8cfaba7bf49878f71df7d238a448csmallCatlover am 18. November 2009 17:39

Das ist wohl das beste was ich tun kann!

Dann bleibt es wahrscheinlich "nur" bei den 10€, wenn ich da Glück habe.


Dürfen die das so?

peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 18. November 2009 17:31
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Gestern kam bei Akte eine Warnung, daß von einem Inkassobüro Mahnbescheide verschickt werden. Man sollte nicht zahlen, daß das nur Abzocke wäre. Vllt ist es ja bei Dir so?

Kommentar von 6ec8cfaba7bf49878f71df7d238a448csmallCatlover am 18. November 2009 17:38

Dieser Lovefilm machte mir einen recht seriösen Eindruck.


Dürfen die das so?

anonym
beantwortet von Miezekaetzchen am 18. November 2009 17:31
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DU musst dich darum kümmern, dass alle von deinem Umzug erfahren, wo du ein ABO hast.

Kommentar von 1ae38d03ac1360c4e2adb864f884e43dsmallGIna90 am 18. November 2009 17:36

Aber nicht wenn das Abo vorher schon abgelaufen ist.

Kommentar von 6ec8cfaba7bf49878f71df7d238a448csmallCatlover am 18. November 2009 17:37

Ja aber doch nicht dann, wenn das ABO dann schon abgelaufen ist. Das steht doch steht in der Frage, das mein ABO schon abgelafuen war, als ich noch dort gewohnt habe.

Hier nochmal extra für dich: Als ich noch an meiner alten Adresse gewohnt habe, da war meine ABO für diesen Online-Videothek(Lovefilm-AG) schon längst abgelaufen

Kommentar von Miezekaetzchen am 19. November 2009 18:52

Du hast es also fristgemäß gekündigt? Ansonsten läuft das ABO nämlich weiter.


Dürfen die das so?

HerrYehmineh
beantwortet von HerrYehmineh am 18. November 2009 17:30
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Wie sagt man da immer so schön "Unwissenheit schütz vor Strafe nicht"



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