Also zunächstmal ist festzustellen, was überhaupt vererbt wird. Vererbt wird grundsätzlich das Vermögen des Erblassers. Also das was dem Verstrobenen gehört hat. Man muß also zunächstmal das Vermögen der Ehefrau und das des Ehemannes trennen.
Nun ist die Ehe in der Regel ein Zugewinngemeinschaft. Im Falle des Todes wird der Zugewinn pauschal dadurch ausgeglichen, das sich der Erbteil der Frau um 1/4 erhöht. ( Die Frau kann auch ausschlagen und Zugewinn und Pflichtteil fordern.)
Der Erbteil der Frau beträge neben den Erben der 1. Ordnung 1/4. Insgesamt macht das also 1/2. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern verteilt.
Die Eltern als Erben 2. Ordnung spielen beim der gesetzlichen Erbfolge nur eine Rolle wenn es keine Abkömmlinge (=Erben 1. Ordnung) also Kinder, Enkel, Urenkel usw. gibt. In diesen Fall wäre der Erbteil der Ehefrau 1/2 mit Zugwinnausgleich also 3/4.
wer erhält zu wievielen teil was
Über die Auseinandersetzung muß man sich entsprechend einigen.
Kommt darauf an welche Mutter - die des ersten Kindes aus erster Ehe wäre mit Scheidungsantrag nicht mehr erbberechtigt, die Witwe (zweite Ehefrau) und sämtliche Kinder des Verstorbenen erben 1/4 des Reinnachlasses, die Witwe zusätzlich noch 1/4 Zugewinnanspruch aus dem Vermögen des Toten.
G imager761
ich meinte die mutter des verstorbenen