- ja - sie darf das......
der Arbeitgeber ist nicht für dein "GAS" verantwortlich......das musst du schon regeln... auch wir regeln das hier nicht....
der Arbeitgeber ist nicht für dein "GAS" verantwortlich......das musst du schon regeln... auch wir regeln das hier nicht....
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Bevor du kalt duschen musst, fällt deine Abwesenheit zur Einlassung eines Handwerkers um den Schaden zu beheben sicher auch unter diesen Gesetzestext. Man muss ja dafür keinen ganzen Tag Urlaub nehmen, wenn man ein wenig überlegt organisiert. Und im ÖD arbeitet ja nun auch kein Mensch so lange, dass dann kein Handwerker mehr kommen könnte.
Ansonsten ist das Urlaubsverbot insbesondere für einzelne Urlaubstage nicht zu beanstanden. Der Urlaub soll zur Erholung dienen und aus diesem Grund zusammenhängend genommen werden.
erst einmal haben handwerker total früh feierabend. nach 14 uhr kommt kein mensch mehr. habe mehrere angefragt. und 2. kann ich allenfalls einen halben tag arbeiten gehen, dazu kommen aber noch 2 std. fahrzeit und dann hat der handwerker schon urlaub, wenn man ein wenig überlegt.
Wenn du in der gleichen Art um Urlaub fragst wie du hier auf Antworten zu deiner Frage reagierst, würde ich als Chef auch ablehnen. Das mal vorweg!
Und dann frag ich mich doch, wen du hier zu verschaukeln versuchst? Du arbeitest im ÖD jeden Tag 12 Stunden, während Handwerker um 14 Uhr Feierabend machen. Is klar.......
Ich bin auch nicht 30 vom Himmel gefallen und stehe schon eine Menge Jahre im Berufsleben. Ich habe es bis heute noch immer geschafft, Handwerker ins Haus zu kriegen ohne Urlaub dafür zu nehmen. Auch weit nach 14 Uhr..... Zudem ist mir persönlich nicht gerade wenige Leute bekannt, die im ÖD arbeiten. Da arbeitet kein Mensch 6 Tage á 12 Stunden. Und selbst wenn da mal weniger günstige Arbeitszeiten dabei sind, wird in solchen Fällen fast überall entgegen kommend und flexibel darauf reagiert.
Also abgesehen davon, dass ich dir diesen Quatsch langsam nicht mehr glaube, könnte es vielleicht auch an deiner frackigen Art liegen, das deine Vorgesetzte sich quer stellt.
Also wer überlegt hier nicht?
http://www.gutefrage.net/frage/vorgesetzter-fragt-immer-ob-ich-beim-arzt-war-bei-1-tag-krankheit
Mehr muss ich zu deiner Arbeitseinstellung und zu dem Verhältnis zwischen dir und deinen Vorgesetzten jetzt eigentlich nicht mehr wissen.
Sorry, aber wo wird denn heute noch Strom oder Gas abgelesen?
Also ich kenne das nur so:
Bei einigen Gastarifen, vor allem bei sogenannten Online-Tarifen, müssen Kunden den Gaszähler selbst ablesen. Am Jahresende oder am Ende des Vertragsjahres wird der Kunde gebeten, seinen Zählerstand online einzugeben. In jedem Fall wird der Anbieter Ihnen mitteilen, wann Sie den Gaszähler ablesen sollen.
Wenn da tatsächlich jemand kommt, würde ich den Zählerstand auf einem Zettel an die Tür hängen. Oder der soll kommen, wenn du zu Hause bist!
bitte lese die texte aufmerksamer. von zähler ablesen war nicht im geringsten die rede. die anlage ist defekt und zudem müssen alle gasetagenheizungen jährlich gewartet werden aus sicherheitsgründen.
Wenn sich die Gruppenleiterin absolut weigert, dir einen Urlaubs-/Gleittag zu gewähren, würde ich mich an die Abteilungsleitung wenden.
Frag doch den Personalrat!
Hallo Jonathan!
M. E. gehört die Frage eher zum Baurecht und nicht ins Verwaltungsrecht. Der Naturschutz ist mit dem Baurecht gekoppelt. Es gibt kaum Bauanträge ohne Stellungnahme der Naturschutzbehörde dazu. Die Vorschriften finden Sie unter BauGB und NaturSchG. Das Verwaltungsrecht dagegen beschäftigt sich eher mit der ordnungsgemäßen Verfahrensabwicklung von Verwaltungsakten (Prozessen). Mein Gastspiel bei der Bauaufsicht ist schon einige Jahre her, so dass sich hier auch viele Änderungen ergeben haben dürften. Insbesondere EU-Richtlinien können dazu beigetragen haben. Sollte das so sein und Auflagen verschärft werden, wären Sie von Ihrer Anwältin gut beraten, Ihre Bauanträge noch vor Inkrafttreten der neuen Regelungen zu stellen, weil Sie dann davon ausgehen können, dass noch nach den alten Vorschriften eine Entscheidung gefällt wird. Aus meiner Zeit bei der Bauaufsicht ist mir noch bekannt, dass es von demselben Antragsteller drei oder vier gleichzeitige Bauvoranfragen zu demselben Objekt (Grundstück) gab. Ob diese auch dasselbe Vorhaben betraf, weiss ich leider nicht mehr. An Ihrer Stelle würde ich zunächst zu klären versuchen, ob die Bäume vom Naturschutzgesetz berührt sind oder nicht. Stellen Sie dazu eine Anfrage an die Naturschutzbehörde, bei der Sie die Bäume genau bezeichnen. Da die Zeit aufgrund der neuen Richtlinien drängen könnte, würde ich auf eine Voranfrage verzichten (sie ist nicht generell rechtsverbindlich) und einen fristgerechten Antrag stellen. Der Antrag muss nicht vollständig sein. Sie können bei Antragstellung angeben, dass noch fehlende Unterlagen unverzüglich nachgereicht werden. Viel Glück! Gruß Navvie
Auch wenn diese Antwort jetzt wahrscheinlich nicht hilfreich ist, will ich sie trotzdem los werden. Als Naturschützer, der das Lebewesen Baum genauso respektiert, wie das Lebewesen Mensch, wünsche ich mir, dass den Bäumen mehr Respekt entgegen gebracht wird. Wo Bäume stehen, da sind oft ganze Lebensgemeinschaften an Pflanzen und Tieren. Wenn Mensch ein Grundstück zum Bauen sucht, dann soll er entweder gleich eins ohne Bäume nehmen oder sich bitte so einfügen, dass die Bäume nicht beeinträchtigt werden.
Es ist zu unterscheidenm, ob die Bäume unter Naturschutz stehen oder nur unter dem Schutz einer örtlichen Baumschutzsatzung.
Je nach Rechtslage und in Abhängigkeit von dem Zustand der Bäume ist dann unterschiedlich vorzugehen; generelle Ratschläge sind bei gutefrage.net deshalb nicht zu erwarten.
In Berlin entscheidet das Umweltamt über die Notwendigkeit einer Fällung oder Einkürzung der Bäume. Zuvor mussten wir jedoch einen Bauplan einreichen.
dann sag mir bitte wie man das regeln soll, wenn man einen 12 std. tag hat und die handwerker nur werktags bis 14 uhr arbeiten.