Welche Kosten kommen auf den Mitarbeiter zu, wenn er sich nicht anwaltlich vertreten lässt?
auf jeden Fall die Gerichtskosten, sie werden zwischen den Parteien 50:50 aufgeteilt und richten sich nach dem vom Arbeitsgericht festgesetzten Streitwert.
Prozesskostenhilfe könnte helfen (ist bekannt)
ja
Die Kosten beim Arbeitsgericht für anwaltliche Vertretung ist von jeder Seite selbst zu tragen (ist bekannt) Können dennoch die Kosten auf die Gegenseite übertragen werden
nein, in der 1. Instanz nicht
Sind die Kosten des Streitverfahrens durch das monatliche Einkommen zu bestimmen?
nein, durch den vom Gericht festgesetzten Streitwert. Dieser wird z.B. bei einer Kündigungsschutzklage mit 3xBruttomonatseinkommen errechnet. Daraus ergeben sich dann die Gerichtskosten.
Kann darüber hinaus auf weitere Schadensersatzansprüche geklagt werden; Arbeitnehmerseite (Beispiel: Alle Aufwände wie Zeit, Beratungen, etc.)?
ja, sicher - aber es erhöht auch den Streitwert.
weitere und ausführliche Infos (auch mit Gerichtskostentabelle)
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/arbeitsgericht/content_03.html
Fallen dann neben der Beratungs- und Prozesskosten weitere Kosten an... ich kann das leider gar nicht abschätzen... Besten Dank und viele Grüße!