Verstorbene - neue und gute Antworten

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    was und zu wievielen teilen ?
    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Also zunächstmal ist festzustellen, was überhaupt vererbt wird. Vererbt wird grundsätzlich das Vermögen des Erblassers. Also das was dem Verstrobenen gehört hat. Man muß also zunächstmal das Vermögen der Ehefrau und das des Ehemannes trennen.

    Nun ist die Ehe in der Regel ein Zugewinngemeinschaft. Im Falle des Todes wird der Zugewinn pauschal dadurch ausgeglichen, das sich der Erbteil der Frau um 1/4 erhöht. ( Die Frau kann auch ausschlagen und Zugewinn und Pflichtteil fordern.)

    Der Erbteil der Frau beträge neben den Erben der 1. Ordnung 1/4. Insgesamt macht das also 1/2. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern verteilt.

    Die Eltern als Erben 2. Ordnung spielen beim der gesetzlichen Erbfolge nur eine Rolle wenn es keine Abkömmlinge (=Erben 1. Ordnung) also Kinder, Enkel, Urenkel usw. gibt. In diesen Fall wäre der Erbteil der Ehefrau 1/2 mit Zugwinnausgleich also 3/4.

    wer erhält zu wievielen teil was

    Über die Auseinandersetzung muß man sich entsprechend einigen.

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    was und zu wievielen teilen ?
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Ohne anderslautendes Testament nach der gesetzlichen Erbfolge und im Regelfall der Zugewinngemeinschaft verheiratet verstorben, bekommt die Witwe 1/4 Zugewinn und 1/4 Erbquote, also die Hälfte des nach Abzug seiner Nachlassverbindlichkeiten (Verträge, Versicherungen, Abos sowie der Erbfallkosten, von Totenschein über Beerdigungs- bis Bewirtungskosten der Trauergäste) verbliebenen Reinnachlasses, die andere Hälfte teilen sich seine beiden leiblichen Kinder hälftig, jedes bekommt also 1/4 Erbquote aus dem Nachlass.

    Dies bezieht sich sowohl auf Geldvermögen wie auch einzelne Nachlassgegenstände, die wertmäßig gleichberechtigt zu teilen wären: Mutter bekommt die Einbauküche, Sohn das Auto und Tochter das Schrebergartengrundstück mit WE-Häuschen.

    Alle drei gesetzlichen Erben handeln dabei in Treuhandsgemeinschaft, also gleichberechtigt und übereinstimmend über die Erbverteilung.

    Bei Geldvermögen noch einfach, ist es bei Zuteilung bestimmter Gegenstände schon schwieriger, eine Einigung zu erzielen.

    Bei Immobilienbesitz hätte jeder Miterbe ein Vorkaufsrecht gegen Anteilsauszahlung.

    Allerdings könnte die Witwe für den Fall, daß sie für das Erb- oder Pflichtteilsrecht ihrer Kinder das Haus verkaufen müßte statt es weiter zu bewohnen, die Forderungen 10 Jahre lang gestundet verlangen.

    Eine streitige Auseinandersetzung (Teilungsanordnung) sollte unbedingt vermieden werden - sie kostet viel Geld und dauert Monate, gar Jahre bis zur Rechtskraft. Bis dahin wäre der Nachlass vollständig eingefroren und duch die Prozesskosten sehr stark geschmälert :-)

    Hoffe, du blickst nun durch, in welcher Höhe und auch Form du an dem Nachlass deines Vaters Forderungen gegen die Miterben stellen kannst :-)

    G imager761

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    was und zu wievielen teilen ?
    Antwort von Sarein Sarein

    also es gibt gar keine verinbarhung da plötzlich verstorben und die mutter und bruder etc. erhalten dann gar nichts?

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Kommt darauf an welche Mutter - die des ersten Kindes aus erster Ehe wäre mit Scheidungsantrag nicht mehr erbberechtigt, die Witwe (zweite Ehefrau) und sämtliche Kinder des Verstorbenen erben 1/4 des Reinnachlasses, die Witwe zusätzlich noch 1/4 Zugewinnanspruch aus dem Vermögen des Toten.

    G imager761

    Kommentar von Sarein SareinSarein

    ich meinte die mutter des verstorbenen

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    was und zu wievielen teilen ?
    Antwort von Meandor Meandor

    Erben erster Ordnung wäre die beiden Abkömmlinge der Verstorbenen. Dann gibt es noch das Erbrecht des Ehegatten.

    Bei Zugewinngemeinschaft erhöht sich das Viertel des Ehegatten um ein weiteres Viertel. Das heißt der Ehegatte erbt 1/2 und den Rest teilen sich die Abkömmlinge. In Deinem Fall verbleibt also 1/4 für jedes Kind.

    Hatten die beiden Ehegatten Gütertrennung vereinbart, so erben sowohl Ehegatte als auch Kinder zu gleichen Teilen, also je 1/3.

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    was und zu wievielen teilen ?
    Antwort von Hufnagl Hufnagl

    Wenn kein Ehevertrag (Vereinbarung Gütertrennung, Gütergemeinschaft) beim Notar abgeschlossen wurde, dann erbt der Ehegatte 1/2 (und die beiden Kindern je 1/4.

    Zum nachschauen im BGB: Ehegatte: § 1931 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 1371 Abs. 1 Kinder: § 1924 Abs. 1 und 4

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von AnOnYmUsY AnOnYmUsY

    **JA-deine lieber Mutter ist neben dir,aber NICHT als Engel sondern als GEIST,darum kannst du ihren feinen Geruch wahrnehmen.Deine Mama wird ständig über dich wachen,Tag und Nacht,das ist kein Scherz-das ist-Realität.Nach 90 Tagen ( ab Todesdatum) kannst du deine Mutter erreichen über ein Spiritueles Medium,kostet ungefähr 90.- EUR in Bar,du mußt sehr gut deine Fragen vorbereiten für das Medium.Die Seance dauert etwa 60 Minuten.mit fg

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von kolibri88 kolibri88

    Mein aufrichtiges Beileid.

    Das ist die traurigste Frage die ich je gelesen habe.

    Mir sind die Tränen in die Augen geschossen.

    Natürlich ist deine Mama bei dir...in deinem Herzen.

    Es ist alles noch so frisch und es ist völlig natürlich dass du sie noch neben dir spürst.

    Ich habe mich mal erwischt dass ich meinen Vater sein lieblings Fruchtsaft kaufen wollte..........3 Monate nach seinem Tot.

    Deine Mama wird für immer in deinem Herzen bleiben und mit der Zeit wirst du lernen mit ihrer körperlichen Abwesenheit umzugehen.

    Ich wünsche dir viel Kraft und alles Gute.

    Es tut mir so Leid.

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von zwerglein zwerglein

    Hallo ja mein Muttel ist voriges Jahr verstorben.Ich denke manchmal ,dass sie da ist.Ihre Stimme höre ich auch heute noch,ich rede auch mit ihr,tut mir gut.Wenn es mir schlecht geht,nehme ich ihre Strickjacke sie hat sie immer getragen und drücke sie fest an mich,danach geht es mir besser. Ich drücke dich und es tut mir so leid um deine mama. Es ist nun eine schwere Zeit für dich und dein Paps. LG Zwerglein

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von Sheila29 Sheila29

    Ich muss dich enttäschen. Deine Mutter ist nicht neben dir, aber in deinem Herzen.

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von Allesfragger Allesfragger

    Das tut mir sehr Leid , für dich ! Du musst es Akzeptieren , auch wen es dir schwer fällt .deine Mutter ist jetzt in einem Besseren Ort ! der Tod muss mal jeden Treffen :( Das ist ganz Normal das du deine Mutter hörst ,... , du kannst es einfach nicht Glauben ,.. Ja furchtbar was ? Aber das ist nun mal so! Kann man nichts machen , deine Mutter ist jetzt im Himmel und singt mit den Engeln !

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von radwor radwor

    das tut mir unendlich leid, weine nur,kleines...

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von Amsterdammulle Amsterdammulle

    Klar riechst Du sie noch. Gut, dass Du nicht alleine bist. Alles Liebe für Dich. :-\

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    Ist meine gestorbene mutter neben mir oder bilde ich mir das ein?!
    Antwort von Julian718 Julian718

    Du Bildest dir das nur ein.

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