Hallo,
hier kommt es immer auf die Immobilie an. Eine Zwangsverwertung durch eine Bank erfolgt in der Regel durch eine Zwangsversteigerung. Ein Kauf davor ist nur mit Zustimmung des Eigentümers sowie der Gläubiger (wenn der Kaufpreis unter den Belastungen liegt möglich) . Am einfachsten sprichst Du mit den Rechtsabteilungen der Banken, ob so etwas denkbar ist. Versteigerungen werden vorher angekündigt z.B. www.hanmark.de
Viel Erfolg
Noch ein Hinweis: seit 2007 sind Barzahlungen als Sicherheitsleistung ausgeschlossen
In dieser Antwort ist einiges nicht ganz korrekt. Es wird immer ein Gutachten für das Gericht erstellt. Der Gutachter muß nicht in das Gebäude gelassen werden, aber er wird es von aussen bewerten. Eine Innenbesichtigung ist in allen Fällen besser, und ich rate dazu sich ein eigenes Bild zu machen.
Die Nebenkosten sind bei einer Zwangsv. billiger, da z.B. keine Notar oder Maklerkosten anfallen.
Bargeld als Sicherheitsleistung ist seit dem 01.07.2007 ges. verboten.