Der Versorgungsausgleich findet n i c h t statt, wenn
ihr ihn durch eine notarielle Urkunde ausschließt oder im Scheidungstermin den Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches protokollieren lässt (dann allerdings mit Gründen, weshalb, und die andere Partei darf dadurch keinen Nachteil haben)
ihr weniger als 3 Jahre verheiratet ward
das Gericht feststellt, dass die gegenseitigen Ausgleichswerte so gering sind (z. B. 10 € mtl) , dass das Gericht auf Antrag den Versorgungsausgleich ausschließt
wenn die Mindestübertragsungswertezahl nicht erreicht ist