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Das ist in der Regel in den Versicherungsbedingungen geregelt. Bei der Unfallversicherung dürfte es so sein, aber nicht die Pflegestufe zählt hier sondern die Behinderung. Du solltestt Dich auf jeden Fall bei der Versicherung erkundigen und lass es Dir schriftlich geben. Mit Anwalt wirst Du da leiderr nichts ereichen, denn die Versicherungsbedingungen gelten ja für alle.
hallo tomschek,
wenn man ein "freiw. soziales Jahr" macht, unterliegt man der Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitgeber meldet dich bei der kasse an, die du dir aussuchst. Voraussetzung der Sozialversicheurngspflicht ist aber, dass man über 360 Euro verdient. Verdient man unter 360 Euro, ist man weiterhin bei seinen Eltern kostenlos mitversichert. Da bei einem "freiw. sozialen jahr" auch kost, Kleidung u. Taschengeld zum Verdienst zählen, frag bei der Ausbildungsstelle nach, ob du über 360 oder unter 360 Euro verdienst.
Es gibt Private Haftpflichtversicherungen, da ist das dabei, und die sind nicht teurer, als die meisten anderen, ohne diesen Zusatz - daher sehr zu empfehlen (z.B Haftpflichtkasse Darmstadt). Und falls doch mal etwas passiert, dann ist das heftig teuer!
justii am 24. November 2009 23:08 Ich kann dem nur zustimmen.
Schau Dir mal auf http://linkpin.de/1q34al die verschiedenen Tarife an (klicke die gewünschten an und gehe dann auf "mehr Info").
Der Umfang der Gewässerschaden-Haftpflicht im Rahmen der Privathaftpflicht ist oft sehr unterschiedlich.
In jedem Fall aber ist diese absolut günstig im Beitrag mit eingeschlossen.
Gruß justii
justii am 24. November 2009 23:08 Ich kann dem nur zustimmen.
Schau Dir mal auf http://linkpin.de/1q34al die verschiedenen Tarife an (klicke die gewünschten an und gehe dann auf "mehr Info").
Der Umfang der Gewässerschaden-Haftpflicht im Rahmen der Privathaftpflicht ist oft sehr unterschiedlich.
In jedem Fall aber ist diese absolut günstig im Beitrag mit eingeschlossen.
Gruß justii
Das Risiko lässt sich meist über einen Zusatzbeitrag in der privaten haftpflicht abdecken. Einfach nachfragen. Meist werden auch Auflagen gemacht:z.B. Tankrevision in den letzten 5 Jahren etc.
Die Kosten sind minimal.
Und bei jeder Versicherung sollte man sich die Frage stellen: Kann das versicherte Ereignis eintreten und kann mich das versicherte Ereignis in den Ruin treiben? Wenn ja, dann sollte man sich versichern, wenn nein, kannst Du Dir die Versicherung schenken.
So, jettz rechne für Dich selbst, ob Du ei einem Austritt das Auskoffern und Entsorgen von ca. 300 m³ Boden ( ca. 500 €/m³) stemmen kannst....

Die dürfte jeder Öltankbesitzer abgechlossen haben. Die Entsorgung kontaminierten Bodens nach einem Tankleck wäre ruinös!
Die Versicherung ist nicht unbedingt teuer, kann einem aber echt den Hintern retten. Sollte durch einen Wasserschaden mal Heizoel in den Grund gelangen, so kommen absolute Unsummen auf einen zu, dann kann sogar sein, dass Teile des Gebäudes abgerissen werden müssen, damit der Grund und Boden abgetragen werden kann und und und. Also ich würde daran nicht sparen, denn im Zweifel bewahrt diese Versicherung einen vor dem Ruin. Außer du hast ein paar 100.000 Euro auf der hohen Kannte, dann ist es nicht so wichtig. ;)

Ich habe mein Haus mit einem Rundum-Vollschutz-Packet versichert. Das beinhaltet alles.
also eigentlich geht man dann aus der familienversicherung raus und bleibt dann in der versicherung weiterhin versichert, nur eben eigenständig. da ich aber nicht weiss, wie viel dein patenkind verdient, kanns ja eigentlich auch in der familienversicherung bleiben

Mobil ist alles, fast nicht fest eingebaut ist. Die Stromversorgung spielt keine Rolle.
Alles, was nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und sich ohne Werkzeug entfernen lässt, ist ein mobiles Gerät.

Mobil ist eben das Gegenteil von fest integriert.
Also alles, was man auch außerhalb eines Autos benutzen bzw. aus diesem entfernen kann.
Mobile Navigationsgeräte haben natürlich eine eigene Stromversorgung, sonst wären sie ja Stromnetz-abhängig.
Wenn man das Auto verlässt, soll man für den Versicherungsschutz das Navigationssystem aus dem Auto entfernen. Sinnvoll ist es auch, die Halterung aus dem Fenster zu nehmen und an einem nicht einsehbaren Ort im Wagen zu verstecken.

willst du das mit deiner versicherung hinterher disskutieren?
frag sie lieber vorher ;)

ein mobiles Navi ist ein nicht fest integriertes bzw.eingebautes Gerät.
genau.

Wenn Dein Bekannter mit dem kleinen Unternehmen langfristig auf Nummer Sicher gehen möchte, bei neuen Reifen Ganzjahresreifen nehmen oder Winterreifen und mit dennen das ganze Jahr fahren. Ist zwar nicht so gut wie Winter und Sommer, aber immer noch deutlich besser, als nur mit Sommerreifen zu fahren.
Nach dem neuen VVG kann der Versicherer sich nicht mehr von der Leistung freisprechen, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat (z.b. falsche witterungsentsprechende reifenwahl). Jedoch kann der Versicherer deb VN an den Kosten beteiligen, je nach schwere der Schuld. Hinzu kommt das Ereignis abwendbar hätte sein können, wenn passende Bereifung vorgelegen hätte!

Stimmt nicht! Das ist nur möglich, wenn sich der Unfall nachweislich beim Einsatz von Winterreifen nicht ereignet hätte. Wenn Dir also irgendeine Tranfunzel hinten drauffährt, hat das nichts mit Deinen Reifen zu tun...
Danke! weil jemand bekanntes hat ein kleines unternehmen und da ist es wichtig sowas zu wissen! es würde nämlich tausende von euros kosten die autos alle umzurüsten! und in der heutigen zeit hat ja keiner mehr geld!!! also danke nochmal