Versicherungsschutz - neue und gute Antworten

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    Meine Krankenkasse möchte sich ein Bild von mir machen...
    Antwort von Grueblerine Grueblerine

    Und wieso soll man einfach alles hinnehmen, was als vermeintlich "hilfreich" und "gut"eingeführt wird?

    Wieso reicht es nicht, dass man zusätzlich seinen Perso MIT Lichtbild vorzeigt, um Missbrauch zu verhindern? Wieso reicht auch ein minderwertiges Lichtbild auf der tollen, neuen Gesundheitskarte? Kann man damit wirklich Missbrauch verhindern? Ist das der besagte SCHUTZ? Ist der Datenchip [Ofline einsehbar] für dir originären Daten (Notfalldaten, Arzneimitteldokumentation), die darauf hinterlegt werden sollen wirklich groß genug? -Daran zweifelt man bereits. Sind die Daten, die in Zukunft auf ein elektron. "Gesundheitsnetz/-portal" abgelegt werden sollen sicher? etc.

    Ich bin um meine Daten besorgt: Deswegen unterstütze ich z.B. google-Street-View nicht; hatte Widerspruch eingelegt. Benutze kein Paypal und keine Kundenkarte, um "Treuepunkte" zu erhalten; benutze auch nicht den tollen Service der Kartenzahlung etc. Kann sein, dass meine Gegenwehr nur von begrenzter Dauer ist. Das ist es mir aber Wert. ;-) Bin schon immer gerne gegen den Strom geschwommen.

    Kommentar von Beutelkind BeutelkindBeutelkind

    Eine sehr erfreuliche Antwort, Grueblerine! :) Mit vielen interessanten Fragen!!! Dankeschön!

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von Wulfen Wulfen

    Ich verstehe eh nicht die Logik hinter den "Indizien", du bist verdächtig 300€ eingesteckt zu haben weil du danach 300€ abgehoben hast? Also ich würde eher sagen: wenn einer 300€ findet muss er danach erstmal kein geld abheben.

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    das ist zunächst ein ganz normales vorgehen der staatsanwaltschaft. besonders, wenn du relativ schnell nach dem vergesslichen kunden am automaten gewesen bist, gehörst du natürlich zum kreis der verdächtigen. wenn du das geld nicht genommen hast, könntest du den täter aber in diesem fall noch gesehen haben. in jedem fall solltest du dir einen anwalt nehmen. die beweislage ist dünn für die staatsanwaltschaft. das heißt aber nicht, dass du dir völlig sicher sein kannst, daher: anwalt!

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Ich verstehe den Vorwurf nicht. Bei unserer Sparkasse wird der abgehobene Geldbetrag nach kurzer Zeit vom Bankautomaten wieder eingezogen, wenn er nicht aus dem Ausgabefach entnommen wird. Ein nachfolgender Kunde hat daher eigentlich keine Möglichket, an das Geld des Vorgängers zu kommen, außer er schubst den Vorgänger zur Seite und greift sich das Geld. Wenn Du selbst 300 € abgehoben hast, muss das ja wohl aus Deinen Kontoauszügen hervorgehen. Aber allein die Behauptung, Du hättest die 300 € des Vorgängers entnommen, kann ohne jeden Beweis nicht zu einer Verurteilung führen. Überlege Dir, ob Du die Bank wegen Rufschädigung verklagen willst. Dann müsstest Du allerdings Deine Bankverbindung ändern.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    das einziehen des gelde dauert schon mindestens eine halbe mitute, in der zeit kann der vergessliche kunde schon weit weg sein. ich habe auch schon häufiger geld im ausgabeschlitz gefunden.

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von Muhahahahahaaaa Muhahahahahaaaa

    Mach dir keinen Kopf, schließlich gillt:"Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist!"

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    großer rechtsirrtum. unschuldig ist man, bis das gericht von der schuld überzeugt ist. es gilt der grundsatz der freien beweiswürdigung.

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von insalata2 insalata2

    Erst einmal ganz ruhig bleiben. Der Bank schreiben, dass das Video, dass Deine Unschuld beweist, von dieser vernichtet wurde. Wie käme mann denn dazu, weiterhin zu behaupten, Du hast das Geld an Dich genommen? Ich hebe auch immer dreihundert € ab, gehe aber zur Kasse und nicht an den Automaten. Wer will denn nun das Geld haben? Der eigentlich Geschädigte, der nach Deiner Schilderiung das Geld hat liegen lassen? Es war ja dumm von ihm, zu glauben, dass die Bank ihm den Schaden ersetzen würde. Aber warum hast Du denn eine Versicherung eingewschaltet, wenn Du nichts getan hast? Ich empfehle Dir, neben dem Schreiben an die Bank, den Imbudsmann für das Bankenwesen in Berlin einzuschalten und ihm die Lage zu schildern. Das kostet kein Geld, außer Briefporto. Dann kannst Du sehen, was weiterhin passiert. Aber bitte ruhig bleiben. Es geht nicht um Deinen Kopf!

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von BigRoyal BigRoyal

    Sei bitte vorsichtig mit den Fernsehsendungen - vor allem bei den Privatsendern. Die sind nur auf Material auf um die Zuschauer während der Unterbrechungen zwischen den Werbeblöcken am Schirm zu halten, helfen aber nicht wirklich. Offensichtlich gibt es ja keine Beweise für deine Schuld, also bist Du unschuldig.

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von macbes macbes

    Wenn Du ebenfalls 300 Euro kurz danach abgehoben hast, dann gibt es dafür doch ganz sicher einen Beleg (Kontoauszug). Vorwerfen kann man erst einmal vieles. Da in diesem Land immer noch das Prinzip der Unschuldsvermutung gilt, muss man Dir die Tat schon nachweisen.

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von Dethklok Dethklok

    Du wirst auf jeden Fall einen Anwalt brauchen...soweit ich weiss,bekommt man auch einen gestellt,wenn man sich selber keinen leisten kann...Die Bank ist in der Beweispflicht,wenn sie nichts nachweisen können,weil der einzge Beweis vernichtet wurde,wird das alles auf Indizien aufbauen und sich somit im Sand verlaufen.Deine 300€,welche Du vom Automaten abgehoben hast,kann man nachweisen via Bankauszug....Wenn alles gelaufen ist,steht es Dir natürlich zu,die Bank auf Schadenersatz zu verklagen...aber das wird ein langer Weg werden und ich wünsche Dir viel Glück und Nervenstärke

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von mops09 mops09

    heftig - mir gehts da wie dir: hörte ich auch zum ersten mal jetzt. was mir spontan einfällt: sat1 akte oder verbraucherschutz, wobei ich bei beiden fällen auch nicht sagen kann, wie die dann vorgehen werden. presse ist aber eine gute möglichkeit. viele sachen können ja gut geklärt werden, wenn ne kamera auftaucht -.- verbraucherschutz kostet auch eine beratungsgebühr und es ist nicht klar, was dabei rauskommt.
    und mal so überlegt: ohne beweise - wie soll das gehen? hmmm. wie verhält sich denn die polizei?

    Kommentar von danielsana danielsanadanielsana

    """und mal so überlegt: ohne beweise - wie soll das gehen?""

    genau darum ist es sehr unglaubwürdig

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    na ja, es passieren schon die dollsten sachen... von dem her - unmöglich ist ja nix. mir ist ein rätsel, wie eine bank auf sowas kommt, wenn sie keinen beweis hat. drum würde ich gern mal wissen, wie die polizei dazu steht. weil die müssten ja auch ihm helfen.

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von kluetje kluetje

    Den Anwalt kann ich mir nicht weiter leisten

    Lektüre

    http://www.anwaltseiten24.de/prozesskostenhilfe.html

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    die bekommt man nur, wenn man kein geld hat, sich einen nehmen zu können. ist ja in arbeit und wird wohl deshalb keine bekommen.

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von danielsana danielsana

    diese Geschichte glaub ich nicht.

    warum wird ermittelt?wer hat dich angezeigt?

    Kommentar von Sofine Sofine

    Ich glaube es ehrlich gesagt auch nicht. Aber so ist es und wie es aussieht, fallen zu den bereits an den RA überwiesenen Kosten in Höhe von 150 € noch weitere an. Deshalb suche ich hier nach Hilfe .

    Und deshalb würde ich mich am meisten darüber freuen, wenn diese unglaubliche Geschichte an die Presse geht.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    ...und was sagt dein Anwalt zur Geschichte?

    Er hat dir doch wohl eine rechtliche Beratung zu deinem Sachvortrag sowie eine Einschätzung zum Ausgang eines Ermittlungsverfahren gegeben, oder?

    Kommentar von Sofine Sofine

    Tatzeitpunkt war Fr. Abend. Der geschädigte Bankkunde war, soweit ich weiß, am folgenden Tag bzw. darauffolgenden Werktag bei der Bank, um den Vorfall anzuzeigen. Somit erscheint dieser glaubwürdig, kein Geld in Empfang genommen zu haben. Das leuchtet mir ein. Diese haben ihn an die Polizei verwiesen. Dort zur Anzeige gebracht, wird es wohl im Fall einer "Fundunterschlagung" gleichzeitig an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, so wie ich es verstanden habe.

    Was spricht dagegen, dass der Automat das Geld nicht wieder eingezogen hat? Hierzu fehlt leider das Beweisvideo, meine einzige Chance, meine Unschuld zu beweisen.

    Aufgrund von "Unachtsamkeit" wurde falsches Videomaterial eingereicht und so kam es, wie ich den Angaben glauben muss, zu der Löschung des eigentlichen Tatzeitpunktvideos. Ich habe aufgrund dieser bedauerlichen Umstände mittlerweile eine Menge Geld (für meine Verhältnisse), Nerven und Zeit verloren. :-(

    Ein Fall für "Unglaublich aber wahr" ...gibt es nicht so eine Sendung bei NDR TV Sender??

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    Mir wird Fundunterschlagung unterstellt und trotz gelöschtem Video der Bank keine Chance?!
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    wenn es keine Aufnahmen gibt, kann man es Dir nicht beweisen, dass Du das Geld mitgenommen hast. Nur das Du an diesem Tag um diese Zeit am Automaten warst, wird nicht reichen.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    darauf würde ich mich nicht verlassen.

    Kommentar von Sofine Sofine

    Genau das ist das Problem. Zu gerne würde ich mal denjenigen sprechen, der das falsche Videomaterial eingereicht hat.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Gilt der volle Versicherungsschutz?
    Antwort von ddeerr ddeerr

    Alle Studenten sind mit Beginn der Immatrikulation geschützt, das endet mit der Exmatrikulation. (Nicht dem Exma Bescheid sondern dem Exma Datum!)

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Wogegen oder wofür und bei wem sind sie geschützt ?

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    Kein Versicherungsschutz wenn Versicherungsnehmer verstorben ist und die Frau den PKW weiterfährt?
    Hilfreichste Antwort von Imagine2012 Imagine2012

    Du hast Deine Frage eigentlich schon selber beantwortet, der Versicherungsnehmer ist verstorben, somit besteht keine Versicherung mehr, egal, ob die Frau die Versicherung weiter bezahlt (das steht üblicherweise auch in den AGBs). Um das Fahrzeug weiter zu nutzen, hätte sie die Versicherung ummelden müssen auf ihren Namen, wie die Versicherung das mit dem Schadensfreiheitsrabatt regelt, ob die Schadensfreiheitsklasse vom Mann übernommen werden kann, hängt vom Verhandlungsgeschick der Frau ab.

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    Kein Versicherungsschutz wenn Versicherungsnehmer verstorben ist und die Frau den PKW weiterfährt?
    Antwort von gerd1011 gerd1011

    ja, wenn nur der Mann in der Versicherungspolice steht, darf kein anderer fahren, egal ob der Versicherungsnehmer noch lebt oder nicht mehr. dann muß man das Auto ummelden und natürlich auch die Versicherung ändern.

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    DH von mir !

    Emmy

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    Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Gilt der volle Versicherungsschutz?
    Hilfreichste Antwort von CosmosDirekt CosmosDirekt

    Hallo jens42,

    es gibt verschiedene Bedingungen für Studenten und Auszubildende. Je nach Versicherungsgesellschaft gilt zum Beispiel bei Studenten im Grundstudium für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung folgende Definition von Berufsunfähigkeit:

    „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, bereits sechs Monate ununterbrochen außer Stande gewesen ist oder nach ärztlicher Prognose voraussichtlich sechs Monate außer Stande sein wird, seiner Tätigkeit als Student nachzugehen oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Für Studenten nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums entfällt diese Einschränkung.“

    Bei der Auswahl des Versicherers ist es also wichtig, die jeweiligen Versicherungsbedingungen in Bezug auf eventuelle Sondervereinbarungen zu prüfen.

    Viele Grüße

    Miriam Hubertus, CosmosDirekt

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    Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Gilt der volle Versicherungsschutz?
    Antwort von teuto47 teuto47

    Ein Punkt, der beim Durchforsten der Versicherungspolicen aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten gern und oft übersehen wird, ist die Tatsache, dass eine Berufsunfähigkeit im eigentlichen Sinne nicht unbedingt ein Studium an sich ausschließt. Vielmehr bezieht sich der Schutz für Studenten eher auf die Möglichkeit, dass der angestrebte Beruf nach einem Unfall oder einer Erkrankung nicht mehr ausgeübt werden kann. allerdings gibt es nur wenige Anbieter, die derartige berufsbezogene Policen bereitstellen. Ohnehin sind hohe Rente im Rahmen der Studenten Berufsunfähigkeitsversicherung die Seltenheit bzw. nicht zu erwarten. Wer den Wunsch hegt sich, für den wirklichen Ernstfall vorzusorgen – wenn eben die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich aus körperlichen oder psychischen Gründen unmöglich wird – ist mit dem Erwerbsunfähigkeitsschutz gut versorgt. Sie kommt in solchen Härtefällen für die Rente auf, ebenso trägt sie die Kosten bei vorübergehender oder eingeschränkter Erwerbsunfähigkeit. Die Berufsfähigkeitsrente als solche kann schon ganz zu Beginn für jede Phase des Berufslebens dienlich sein. Positiv wirkt sich ein früher Abschluss auf die Beiträge an die Versicherung aus. Später kann ein Antrag wegen bestimmter Vorerkrankungen sogar abgelehnt werden.

    http://www.studi-versicherungen.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-student/

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Es gibt durchaus einige Anbieter, die eine solche berufsbezogene BU für Studenten und Azuibis anbieten. Was sehen Sie als hohe Rente ? Ich krieg bei jedem Azubi und Studenten die Pauschalabsicherung von 1.000 im Monat ohne Prüfung durch. Ein Erwerbsunfähigkeitsschutz leistet nur dann, wenn der Student oder der Azubi gar keinem Erwerb mehr nachgehen kann und das ist ja nun absolut nicht vergleichbar mit der Berufsklausel einer BU.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Gilt der volle Versicherungsschutz?
    Antwort von BUMakler BUMakler

    Es gibt Versicherungen, die das in Ihren Versicherungsbedingungen konkretisiert haben. Sprich hier wird der Student bzw. das Studium wie ein Beruf abgesichert. Man spricht auch von einer 'Studentenklausel.

    Viele Grüße Holger Kösling

    Kommentar von Berater1966 Berater1966Berater1966

    Sehr richtig Herr Kollege. Man kann also nur anraten von den gegebenen Möglichkeiten des freien Marktes Gebrauch zu machen und auf Dumping und Billigversicherungen zu verzichten. Lieber gut beraten und anständig versichert und eine vereinbarte Leistung beziehen, als jahrelange Prozesse führen und die Insolvenz zu beantragen.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Gilt der volle Versicherungsschutz?
    Antwort von boingbum boingbum

    Definitiv erhalten Studenten den vollen Schutz, da sie ja schließlich auch voll einzahlen. Lediglich eine Begrenzung der BU Rente auf 1.000 Euro ist meistens der Fall, da Studenten ja in der Regel noch kein reeles Einkommen besitzen. Weitere Infos zu dem Thema findest du unter http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-test.de/bu-studenten

    Kommentar von Candlejack CandlejackCandlejack

    Dass Studenten den vollen Schutz erhalten hat nichts damit zu tun, dass sie voll einzahlen. Es gibt haufenweise Studententarife, die innerhalb des Studiums vor Aufnahme der richtigen Tätigkeit nur eine Erwerbsunfähigkeit beinhalten.

    Und wer oder was ist die Asenta GmbH und dieser Robert Bilen ?

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