Versicherungsrecht - neue und gute Antworten

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    Arbeitsrecht bei gesundheitlichen Einschränkungen
    Antwort von teutonix1 teutonix1

    Frag mal deine Krankenkasse, ich glaube nicht, dass die damit einverstanden sind, weil sie für eventuelle Folgen zahlen müssten (oder eben auch nicht!)

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Dickie59 Dickie59

    Hallo PeterPan69,

    bitte achte auf die Formulierung. Ich kann wegen einem grippalen Infekt arbeitsunfähig sein, durch die Summierung aneinanderfolgenden Krankheiten kann ich durchaus 6 Monate erreichen, tatsächlich ist man mit einfachen Krankheiten nicht berufsunfähig oder kann seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben. Es gibt nur einen Versicherer, der auf Grundlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Erreichen der 6 Monate die BU-Rente zahlt und das nachgewiesen praktiziert. Letzlich muss bei allen anderen Versicherern der Facharzt attestieren, das bei einer forddauernden Erkrankung eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Also Erkältung gehört nicht dazu. Deshalb erübrigt sich das Thema der gescheiterten Arbeitsaufnahme.

    Beste Grüße

    Dickie59

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von deepsea deepsea

    Nun ja, deine Frage ist bei der kurzen Schilderung nicht abschließend zu beantworten.

    Erst mal müsste man wissen, ob die BU denn überhaupt vorher schon anerkannt wurde. Arbeitsunfähigkeit hat leider mit Berufsunfähigkeit nicht viel zu tun, auch wenn sich dies noch so paradox anhört.

    Ich z.B., bin seit fast sechs Jahren Arbeitsunfähig (nach Schlaganfall) und ununterbrochen voll Erwerbsunfähig (bekomme seit 2007 meine gesetzliche Rente, ununterbrochen). Dennoch will meine private BU die Berufsunfähigkeit die mitlerweile 4 Gutachten bestätigt haben, nicht anerkennen.

    Das Thema ist zu Komplex um die Lösung in einem solchen Forum zu erörtern, aber gut dass es die Möglichkeit gibt, sich hier auszutauschen.

    Wenn Du mehr über die Spielchen der Versicherer erfahren möchtest, dann besuch doch einfach meine private Website versicherungsgeschaedigt.de oder schau Dir das empfohlene Video an.

    Viel Erfolg, vor allem, gute Besserung !

    Kommentar von Dickie59 Dickie59

    Hallo deepsa,

    ja es ist so, die Versicherer prüfen genau, wobei ein Leistungsindiz zur Zahlung einer BU-Rente immer die bereits gewährte Erwerbsminderungsrente der GRV sein wird, da hier deutlich höhere Hürden überwunden werden müssen. Gerade Billigversicherer oder mit schlechten Bedingungswerken (darunter gehören manchmal auch Marktführer der Versicherungsbranche, nicht spezialisierte erfahrene BU-Versicherer), oder veralteten Bedingungswerken vor dem Jahr 2000 führen zu Streitigkeiten. Aber auch gerade die lapidare Gesundheitsprüfung durch die Ausschliesslichkeitsagenturen bergen immer wieder Fallstricke bei der Leistungspflicht der Versicherer. Der Makler haftet im höherem Umfang und kann den besten Versicherer für das Risiko suchen und vorschlagen. Mir fällt in den letzten Wochen immer wieder auf, das die verbraucher das Instrument des Beartungsprotokoll nicht nutzen und die Agenturen Textbausteine oder gar keine tatsächlich besprochenen Inhalte festhalten. Wann erwachen die Verbraucher??

    Aber auch in diesem Film sind wieder einige falsche Aussagen zum Vertragsrecht, leider.

    Beste Grüße und Genesung

    Dickie59

    Kommentar von VersBerater VersBeraterVersBerater

    Es ist viel geschrieben worden, wobei die wirklich wichtigen Aussagen von der RAin im Beitrag gebracht worden sind. Sie hat mich in einem persönlichen Gespräch einmal bestärkt so zu arbeiten wie ich es bis heute mache: Alle Gesundheitsfragen so hinterfragen, wie es ein Versicherer im Leistungsfall machen würde und dann erst den Antrag einreichen. Dann kann es hinterher keine böse Überraschung geben. Nur so arbeitet man verantwortungsvoll für seine Mandanten (und für sich selbst auch), auch wenn es von Anfang an sehr aufwändig ist!

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Candlejack Candlejack

    Da sind aber noch einige Infos offen, um ordentlich antworten zu können: Ist die BU schon beangtragt und genehmigt (also Nachprüfung) oder willst Du gerade BU beantragen und versuchst aber trotzdem noch, die Arbeit hinzukriegen ? Warst Du in der Woche Büro krankgeschrieben oder war das ein persönlicher Versuch ? Welche Bedingungen welches Anbieters mit welchem Stand liegen zugrunde ?...

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Berater1966 Berater1966

    Das ist so einfach nicht zu beantworten, wird aber bei einer echten bestehenden Berufsunfähigkeit wohl eher zweitrangig sein. Wie lange warst du denn zu Hause und weshalb, denn das ist wohl die viel entscheidendere Frage?

    Du warst für eine Woche nach langer Krankheit wieder im Büro? Das bedeutet, dass die Arbeitsunfähigkeit nach gesetzlicher Vorgabe zunächst unterbrochen war. War es eine Wiedereingliederung? Warum bist du nicht gleich am ersten Tag wieder nach Hause gegangen? Wer ist zuständig zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit? Gibt es laut deinem Vertrag eine Arztanordnungsklausel, dann dürftest du schlechte Karten haben, denn dann wird die Versicherung sicherlich zu ihren eignen Gunsten entscheiden und im Zweifelsfall endet die Sache vor Gericht. Wenn nicht, dann würde ich jetzt mal sagen: " Schwein gehabt, wenn es dein Arzt richtig macht" und dieser Versuch zu arbeiten für die Versicherung auch plausibel erklärt wird.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Hilfreichste Antwort von boingbum boingbum

    Soweit ich weiß nicht. Schließlich muss ja der Arzt die Berufsunfähigkeit attestieren. Und wenn die attestiert ist, wieso sollte der Versuch der Arbeitsaufnnahme dann als Unterbrechung gelten? Schau mal unter http://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-test.de/prognosezeitraum , vielleicht findeste da nen entsprechenden Hinweis...

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Klammlosewelt Klammlosewelt

    Nein, sowas zählt nicht.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Tisha Tisha

    Das wäre ein gescheiterter Arbeitsversuch....nö, zählt grundsätzlich nicht.

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    Berufsunfähigkeitsversicherung: Kriterium "ununterbrochen nicht arbeitsfähig"
    Antwort von Ivan25W Ivan25W

    Nein, es bestand ja keine Möglichkeit zu arbeiten.

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    Wichtig !!! Rente LVA Einspruch gegen Rentenbescheid wegen Erwerbsunfähigkeit
    Antwort von PESATO2012 PESATO2012

    LVA und BFA sind wie der Rest von diesem Staatsgefüge absolute Asoziale Staatsorgane, den solange eingezahlt werden kann wird man als Mensch geachtet, sollte man dann etwa krankheitsbedingt nicht mehr körperlich können ist es am besten man gibt den löffel schnellsten ab. Das ganze Gezeter von LVA u.s.w ist absolut Menschenunwürdig für die die Jahrelang eingezahlt haben!

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