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Das kommt darauf an was du mit der Versicherung ausgemacht hast.wenn du nur allein fährst ist sie günstiger.
das stimmt so nicht. es hängt von der versicherung ab die du geschlossen hast. es gibt versicherungen bei denen nur bestimmte personen fahren dürfen, auch welche die nur gewisse altersklassen abdecken. im fall eines unfalls übernimmt die versicherung meinstens trotzdem, auch wenn der fahrer nicht versichert war, du musst aber bei der letzten versicherungssumme nachzahlen, weil die bei der alle versichert sind normal höher ist!

Ich weiß nicht, wie es mit der fremden Versicherung ist, aber die eigene zahlt dann nicht.

In meinem Vertrag steht, dass nur ich das Auto fahre. Also darf ich es nicht verborgen. Wenn aber im Vertrag etwas anderes steht, dann wirst Du keine Probleme bekommen, nur ist die Haftpflicht dann eben höher.

um eine bessere Risikoprüfung durchführen lassen zu können

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, Prozessrisiken, die ggf. durch die Notwendigkeit von Gutachten verschärft werden, aufzufangen. Denn auch der Prozessgewinner kann auf beträchtlichen Kosten sitzen bleiben, wenn der Schuldner nicht liquide ist, zumal die außergerichtlichen Anwaltskosten des Angegriffenen in der Regel nie vom Angreifer zu erstatten sind. Sie trägt die Kosten des Prozesses für Anwälte, Gericht, Zeugen und Sachverständige. Meist zahlt sie auch Kosten einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, dem sog. Idiotentest). Im Fall einer Niederlage hat man so nicht mehr zu befürchten, als dass man die eingeklagte Forderung erfüllen muss, bzw. eben nichts bekommt. Im Verfahren um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Gegner werden keine Kosten erstattet, so dass im Falle der Versagung, trotzdem unersetzbare Kosten entstanden sein können. Im Arbeitsgerichtsprozess findet erstinstanzlich grundsätzlich keine Kostenerstattung statt.
Zusammenfassend lässt sich eindeutig sagen, dass sich eine Rechtsschutzversicherung rechnet.
Eine Rechtsschutzversicherung hat aber auch Tücken: Die Rechtsschutzversicherung ist bspw. berechtigt, den Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn zwei Versicherungsfälle in 12 Monaten eingetreten sind – egal ob die Rechtsschutzversicherung überhaupt etwas zahlen musste, ob es um 2,00 oder 2000,00 € geht und wer letztendlich Recht hatte – also auch, wenn man zu Unrecht angegriffen wird. Diese Schadenshäufung kann bspw. Vielfahrern oder Tierzüchtern leicht passieren. Kündigt die Rechtsschutzversicherung, so hat dies zur Folge, dass der Versicherte höchstwahrscheinlich nie wieder eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, da er als „schlechter Kunde“ bei allen Rechtsschutzversicherungen gebrandmarkt ist.
Voraussetzung ist aber, dass die Kündigung wirksam ist, d.h. bspw. dass die Versicherung. wirksam vertreten wurde. Ist dies nicht der Fall, kann man die Kündigung zurückweisen. Sodann sollte man selbst kündigen, was zur Folge hat, dass man bei einer anderen Versicherung einen neuen Vertrag abschließen kann, da man eben nicht in der Risikogruppe „Prozesshansel“ abgespeichert wird.
Kündigt die Versicherung, sollte man daher umgehend Kontakt mit seinem Anwalt aufnehmen.
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Frank Richter, Heidelberg Rechtsanwalt
Internet: http://www.richter-heidelberg.de

Weil in vielen Ländern die Fahrausbildung nicht den EU-Standards enspricht und viele Versicherer dann den Vertrag ablehnen. Oder das Heimatland bzw. eine Reise dorthin ist der Versicherung ein zu großes Risiko (Diebstahl, Straßenverhältnisse), so dass z. B. eine Kaskoversicherung abgelehnt wird.
OWK hat nicht gesagt, dass er bei der AOK versichert war.?
Das siehst Du total richtig. Ich habe überhaupt keine Krankenversicherung. Ich habe nur eine stationäre Heilbehandlung versichert, weil mir das damals als größtes finanzielles Risiko erschien. Alle Arzt- und Zahnarztrechnungen habe ich immer selbst bezahlt, weil wir damals ein Geschäft hatten, was aber jetzt nicht mehr existier, weil insolvent. Bis 1999 war ich Mitglied der AOK, dann wurde ich nicht weiterversichert, weil das damalige Arbeitsverhältnis in der Firma meiner Frau nicht als sozialversicherungspflichtig angesehen wurde.

Profi-Chiptuner geben Garantie auf den Einbau. Die meisten Automobilkonzerne akzeptieren sogar Chiptuning und die Garantie geht nicht verloren. Das muss nur vom "Richtigen" gemacht werden..
DH