Wenn du nicht ebenfalls die Beamtenlaufbahn anstrebst, solltest du dir für die Entscheidung für die private Krankenversicherung noch Zeit lassen. Du könntest dich dann bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung "befreien" lassen. Das wäöre dann aber ein endgültiger Schritt, der dich in späteren Jahren sehr teuer zu stehen kommen könnte.
Versicherung - neue und gute Antworten
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1Unglücklicher Unfall (ich soll Schuld sein) aber ich kann nichts dafür. Wie ist es vor Gericht?Antwort von
compi14compi14
Du hast die Situation gut geschildert !!
In dem Moment warst Du ein unbewegliches Hindernis, da Du ja gestanden hast .
Deinem Unfallgegner würde ich so mangelnde Aufmerksamkeit im Strassenverkehr unterstellen !
So wie Du es sagst, hat sich Dein Fahrzeug nicht bewegt. Er ist also auf Dein Auto aufgefahren, ohne dass er unvorhersehbare Änderungen der SItuation erwarten musste.
Schon in dem Fall, dass ein Fahrzeug teils in der Fahrbahn steht ( ohne zu wissen, was folgt ), hätte er aufmerksamer sein müssen !!
DEIN Verhalten war normal, da es anders beim Ausparken nicht ging ! DU hast gestanden, ER hat sich bewegt! 30 kmh = 8,3 m / sek, also 2 knappe Wagenlängen Bremsweg ist fast zu vernachlässigen, da er Dein Ausparkmanöver hätte sehen müssen !
Gehe da nochmal mit allen Einzelheiten auf die gegnerische Versicherung zu !! Für MICH bist DU da ganz klar im Recht !!
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1Unglücklicher Unfall (ich soll Schuld sein) aber ich kann nichts dafür. Wie ist es vor Gericht?Antwort von
skyfly71skyfly71
Leider ist das Gesetz da absolut eindeutig. In § 10 StVO heißt es:
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten,** daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.** Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Du hast eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen, denn schließlich kam es zum Unfall. Daraus ergibt sich eine Alleinschuld für Dich, ganz gleich, ob sich andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls falsch verhalten haben. Denn ausschließlich Dich trifft eine absolut erhöhte Sorgfalspflicht. Es wird Dir also nix nützen, daß der Unfallgegner (Deiner Wahrnehmung nach) zu schnell gefahren ist. Er hatte Vorfahrt und damit keine Schuld. Und GENAU das wird Dir der Anwalt ebenfalls gesagt haben, da es gültige Rechtslage ist.
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enjoy1 Jo, aber wenn du dir den Sachverhalt durchließt und die dazugehörigen Bilder sehen würdest, dann wärst du auch der Meinung, dass ich meine Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe und das jedem passieren würde, wenn ein Idiot mit überhöhter Geschwindigkeit in dich reinfährt.
Man kann es ja auch übertreiben mit +100 km/h.. wenn man ihn nicht sehen konnte, es genug Platz zum Ausweichen gab und man ein unbewegliches Hindernis war konnte der Unfall nicht verhindert werden, außer man hätte sich an die vorgeschriebenen 30km/h gehalten.
Die Rechtslage ist eindeutig und die Versicherung beißt sich daran auch erstmal fest, aber vor Gericht muss das doch eindeutig sein bei der Beweislage.
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1Unglücklicher Unfall (ich soll Schuld sein) aber ich kann nichts dafür. Wie ist es vor Gericht?Antwort von
JaAl11JaAl11
Anwalt
Ihm glauben, er hat das Wissen und die Erfahrung. Recht haben und bekommen sind aber zwei Sachen.
Aus Erfahrung meines Berufes kann ich aber sagen, dass du eine Mitschuld bekommen wirst, da du als Ausparkender immer die Vorfahrt des fließenden Verkehrs beachten mußt. ABER: da du (nach deinen Angaben) schon auf der Straße standst könnte der Gegener eine Mitschuld bekommen, da er das Risiko gesehen haben muß!
Polizei habe ich direkt gerufen aber die hat nur Personalien ausgetauscht.
Die Polizei ist auch nicht zur Aufteilung der Schuld da, sie nimmt den Unfall auf, bei Bedarf nimmt sie die Ermittlung auf (was bei einem Unfall ohne Personschaden und ohne großen Wert selten ist). Die Schuldfrage klärt immer die Versicherung.
Was sagt deine Kfz-Haftpflichtversicherung dazu? Denn wenn du tatsächlich Schuld bekommst, dann will der Unfallgegner ja Geld von dir.
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enjoy1 Danke für diese Antwort.
Man könnte es mit einem Beispiel auch übertreiben, Angenommen mein Unfallverursacher wäre über 100 km/h in der 30er Zone gefahren und hätte mich dann beim Ausparken getroffen. Bei dieser Geschwindigkeit kann man bei den zugeparkten 30er Zonen Straßen sowas überhaupt nicht vorhersehen.
Trotzdem hätte der ausparkende die Schuld.
Wir können das jetzt noch einmal mehr übertreiben:
Bei Tempo 100km/h in der 30er Zone trifft der Fahrer ein kleines Kind, was viel schlimmere Folgen hätte.
Ich finde überhöhte Geschwindigkeit sollte sowieso viel höher bestraft werden und erst recht bei einem Unfall.
Nachdem mir in dieser Straße jetzt einer in mein Auto reingefahren ist, habe ich mal die Auto beobachtet. Fast jedes 2. Auto fährt + 50 km/h. Und das besondere an der Straße:
Die Straße von meinem Unfallort liegt direkt an der Hauptstraße und wenn die Ampel grün zeigt, drücken alle noch mal so richtig aufs Gas und wollen noch über die Ampel kommen.
So war es auch bei meinem Unfall.
Es zu beweisen ist schwierig, aber ich habe auch noch vergessen zu sagen, dass mein Unfallgegner ca. 50-60 Meter gebraucht hat zum Stillstand. (Auf den Fotos eindeutig zu sehen)
Und ich befand mich nach dem Aufprall immer noch in meiner Parklücke. (Sieht man auch auf den Beweisfotos)
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JaAl11JaAl11 Das Problem ist erstmal, dass der Fahrer des anderen Autos Vorfahrt hatte und du ihm die genommen hast. Ob er zu schnell war und wieviel kann nur ein Unfallursachengutachten ergeben. Natürlich kann ein Gutachter anhand der entstandenen Schäden eine ungefähre Geschwindigkeit ermitteln.
Was sagt deine Kfz-Haftpflicht zu den Schaden?
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enjoy1 Ich glaube die Schuldfrage ist noch nicht ganz geklärt, aber gemeldet wurde der Schaden bei meiner Haftpflicht. Die gegnerische Versicherung hat dicht gemacht und weigert sich. Das Gutachten der Versicherung ist schon eine Frechheit.
Naja, die Gutachter der Versicherungen machen es ja nur im Sinne der Versicherung, damit sie möglichst wenig zahlen müssen. Das haben sie wohl versucht.
Ich hoffe, dass die Versicherung aufgibt wenn die das neue Gutachten sehen, da ja genug Gerichtskosten evntll. für die Versicherung entstehen.
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1Unglücklicher Unfall (ich soll Schuld sein) aber ich kann nichts dafür. Wie ist es vor Gericht?
Das ist das klassische Argument, dass man eine Rechtsschutzversicherung braucht, sobald man sich ein Auto anschafft.
Du musst dir darüber im Klaren sein, dass es deinem Anwalt eigentlich egal ist, ob du gewinnst oder verlierst. Er will sein Geld auf jeden Fall haben. Ob du etwas bekommst steht in den Sternen. Da wirst du einfach abwarten müssen, was der Richter sagt.
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enjoy1 Zum Glück bin ich Rechtsschutzversichert. :) Die Kosten für den Anwalt muss ich also zum Glück nicht übernehmen, aber für mich sind schon genug Kosten entstanden.
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1Unglücklicher Unfall (ich soll Schuld sein) aber ich kann nichts dafür. Wie ist es vor Gericht?Antwort von
KatzevadderKatzevadder
Gegengutachten erstellen lassen und Gegenklage einreichen
Kommentar von
enjoy1 Und was sagst du sonst zum Unfall?
Ein neues Gutachten wird gerade erstellt, aber ich male mir da nicht wirklich große Hoffnungen aus, dann die gegnerische Versicherung hat mir am Telefon schon gesagt, dass es meine Schuld ist weil ich aufpassen muss wenn ich mich in den Verkehr einordne.
Ich hab gehört das wird von einer 100%igen Schuld für mich auf max. 70/30 oder 50/50 teiligen Schuld.
Kommentar von
DerHansDerHans Das kann man zwar alles machen lassen, läuft aber Gefahr, dass die gesamte Angelegenheit noch teurer wird, und eine Garantie gibt es trotzdem nicht.
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0125ccm Motorrad gebraucht kaufenAntwort von
EckoPlaya kann di leider nur paar fragen beantworten ;) Die kilometer zahl tut eigentlich nix besonderes zur sache, auf jedenfall solltest du das motorrad vor em kauf genaustens unter die lupe nehmen. wenn alle teile in schuss sind, spielt die kilometerzahl eben keine rolle ;) ich selber fahr ne Yamaha wr 125 r , sehr zu empfehlen die cross- feeling auf der strasse brauchen ;) die yzf r125 ist von den verbauten teilen her qualitativ hochwertig. ich hab fue rmeinen Lappen 1250 euro bezahlt, zusaetzlich fuer das motorrad, welches ich allerding neu gekauft habe, nochmal 3000 euro dazu ;) hoffe ich konnte helfen ;)
Kommentar von
Chr1se Wenn du ein Motorrad hast musst du doh wissen was du für die versicherung bezahlst oder ?
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0PKV oder GKV während des Studiums bei Nebenbeschäftigung über 400 Euro
Hallo,
eine lange Frage, also eine lange Antwort:
Wenn die Einkommensgrenze von 375 bzw. 400 Euro monatlich für voraussichtlich mehr als 2 Monate überschritten wird, endet die kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V). Danach beginnt nahtlos die beitragspflichtige Mitgliedschaft in der GKV für 77,90 Euro. Von dieser Versicherungspflicht kann man sich auf Antrag innerhalb von 3 Monaten befreien lassen (§ 8 SGB V) und in die PKV wechseln:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html
Der Wechsel hat verschiedene Auswirkungen:
während des Studiums kann man nicht in die GKV wechseln (auch nicht bei Heirat über den Ehegatten oder bei Bezug von Halbwaisenrente). Wenn man in der GKV bleibt, wären diese Varianten später ggf. möglich.
nach dem Ende des Studiums kann man nur in die GKV wechseln, wenn man versicherungspflichtig wird: § 5 SGB V -> also praktisch nur, wenn man eine Arbeitnehmertätigkeit für mehr als 400 Euro brutto aufnimmt (wenn man mehr als 50850 euro brutto im Jahr verdient, gibt es vbesondere Regelungen). Als Arbeitsloser, Selbständiger/Freiberufler, Beamter bleibt man in der PKV (ggf. lebenslang).
in der PKV können Angehörige nicht kostenlos mitversichert werden (manchmal werden auch Studenten Eltern!)
Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, Hilfsmittel und Psychotherapie achten.
Ganz wesentlich ist es, dass man die Gesundheitsfragen der PKV zu 100% korrekt beantwortet:
.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Die Entscheidung GKV oder PKV ist oft eine lebenslange Entscheidung.
Daher sollte man wichtige Veränderung mit in den Vergleich einbeziehen:
Wirtschaftsflaute als Selbständiger/Kurzarbeit, Rente, Frührente, Sabbatjahr, späteres Zweitstudium, Elternzeit/Hausmann, Familiengründung/Stiefkinder/ ....
Beim Krankentagegeld sollte man darauf achten, wann es beginnt und wann es eingestellt wird (ab 43. Tag ist ungünstig, wenn Erkrankungen häufiger auftreten und der Arbeitgeber keine 6 Wochen Entgeltfortzahlung leistet; Beendigung des KTG bei Berufsunfähigkeit -> wer stellt das wie fest?; stundenweises Arbeiten nach längerer Krankheit -> wird KTG gezahlt?)
Hier sind Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet:
.pkv-ombudsmann.de/taetigkeitsbericht/
Erfahrungen von Eltern behinderter Kinder mit der PKV kann man hier nachlesen:
.rehakids.de/phpBB2/ftopic23562.html
In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden in einigen Tarifen nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessant:
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp
Die Entscheidung hat u.U. lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
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0Rechtsschutzversicherung machen! HILFEAntwort von
Seestern271Seestern271
Wenn du dich mit dem Gedanken trägst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, solltest du dir sehr viel Zeit nehmen und den Vertag gründlich durchlesen. Besonders bei Rechtsschutzversicherungen gibt es unendlich viele Fallstricke und Stolperfallen. Häufig übernehmen die Rechtsschutzversicherungen die Kosten nicht und weisen auf Ihre AGB`s hin. U.a. gibt es bei jeder Rechtsschutzversicherung die " Wartezeit ", die in der Regel 6 -8 Monate beträgt. Dies gilt also ab dem Abschluss des Vertrages. Weiterhin muss die Klage Aussicht auf Erfolg haben. Dies ist ein " Gummiparagraf " auf den sich häufig die Versicherungen " ausruhen " und die Kostenübernahme verweigern. Bei sehr vielen Versicherungen steht auch im Kleingedruckten, dass sie die Kosten für eine gerichtliches Verfahren übernehmen. Das heißt im Klartext: wenn du dir einen guten Anwalt nimmst und du dich mit dem Gegner außergerichtlich, also ohne Gerichtverfahren einigst, bleibst du auf deinen Anwaltskosten sitzen. Von einer Rechtsschutzversicherung mit Eigenbeteiligung würde ich grundsätzlich abraten. Hier musst du nämlich mit dem vereinbarten Betrag in Vorleistung gehen, bevor die Versicherung sich überhaupt bewegt. Grundsätzlich behaupte ich mal, dass ALLE Rechtsschutzversicherungen die zwielichtigsten Branche im Versicherungswesen sind. Es ist daher sehr gut zu überlegen ob, bzw. wie oft man solche Versicherung überhaupt braucht. Wenn du ohnehin im Recht bist, wie es die Versicherungen gerne hätten, reicht ein guter Rechtsanwalt in der Regel völlig aus. Herzliche Grüße vom Seestern *
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2Hund nicht gemeldet - StrafeAntwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
Hundesteuerermässigung in der Hansestadt Hamburg Die Steuerbehörde kann die Steuer im Einzelfall bei Vorliegen unbilliger Härten ganz oder teilweise erlassen, wenn in einem Haushalt oder Betrieb nicht mehr als ein Hund gehalten wird. Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund ganz zu erlassen, wenn und solange dem Hundehalter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2955), zuletzt geändert am 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 2014), in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden, solange kein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt wird. Gleiches gilt, wenn Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), zuletzt geändert am 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3305), in der jeweils geltenden Fassung gewährt wird. Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen. Die Steuer ist auf Antrag für einen Hund auf 24 Euro jährlich zu ermäßigen, wenn und solange das nach den Vorschriften des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ermittelte Einkommen des Hundehalters und der mit ihm in einem Haushalt lebenden Personen insgesamt die jeweils geltenden Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich eines etwaigen Mehrbedarfs um nicht mehr als 25 vom Hundert übersteigt. Den Nachweis hierüber hat der Hundehalter zu erbringen. Die Steuer für gefährliche Hunde im Sinne von § 6 Absatz 2 ist vom Steuererlass nach Absatz 2 und von der Steuerermäßigung nach Absatz 3 ausgenommen.
Quelle: http://www.hund-sein-in-hamburg.de/hamburg_hundesteuer.php
Da findest Du auch alles andere wissenswerte über Hundegesetze hier in Hamburg. Trotzdem hast Du eine Ordnungswidrigkeit begangen, und Du wirst dafür ein Ordnungsgeld zahlen müssen. Ferner musst Du auch sofort Deinen Hund versichern. Ob Du Dich nachträglich für die Hundessteuer befreien kannst, weiß ich nicht, ansonsten beträgt sie seit Jahren 90 Euro im Jahr. Die Haftpflicht wird Dich zwischen 40 und 50 Euro kosten, je nach Anbieter.
Die Strafe, die Dich jetzt erwartet, kann aber sehr hoch für Dich ausfallen
2.4.12 § 27 Absatz 1 Nr. 1l HundeG Verstoß gegen § 12 Absatz 1 HundeG: Kein Abschluss der Haftpflichtversicherung gesetzlicher Höchstsatz: bis zu 50.000 € (bei Vorsatz)mmmmmmmmmmmmmmmmmiii100 bis 600 Euro bis zu 25.000 € (bei Fahrlässigkeit)nnnnnnnnnnnnnnnnnnnnii50 bis 500 Euro
Also dann wünsche ich Dir noch viel Spaß, mit dem, was auf Dich noch zu kommt.
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
TKElektronikTKElektronik
Hallo GAMINGSTARDAVID
Es gibt eigentlich drei verschiedene Möglichkeiten, Katzen bleiben weg wenn :
- Sie sich unwohl fühlen und sich irgendwo verkriechen
- Sie irgendwo eingeschlossen werden (Garage, Keller etc.)
- Sie einen schweren Unfall gehabt haben (von Auto angefahren oder so)
Ich hoffe, dass der dritte Fall nicht eingetreten ist. Im zweiten Fall können Plakat in der Umgebung schon helfen, wei die meisten Katzenbesitzer diese Plakate ebenfalls anschauen werden. Im ersten Fall muss man einfach warten, bis die Tiere wieder von selbst nach Hause kommen, manchmal kann das bis etwa zwei Wochen dauern.
Ich wünsche Dir, dass Du Deine Katze bald wieder findest und sie gesund ist.
Mit vielen freundlichen Grüssen Thomas
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0Hund nicht gemeldet - StrafeAntwort von
madquadmadquad
Also,
- Wer über 7 Jahre vergisst Hundesteuer zu bezahlen, sry dem unterstelle ich hier einfach mal eine gewisse Absicht.
Leider, ich betone leider, hat die Hundesteuer nichts mit dem eigentlichen Steuerstrafverfahren zu tun. DIe Hundesteuer wird auch nicht vom Finanzamt gefordert sondern von der Stadt / Gemeinde. Und diese Abgabe nennt sich halt einmal auch Steuer.
Zum Glück und das meine ich auch, habt Ihr nun das gute Recht diese 7 Jahre nachzahlen zu dürfen. Weil aufgrund der langen Zeit wirklich Absicht unterstellt werden kann habt Ihr nun ebenfalls das gute Recht, evtl. den doppelten Betrag zahlen zu dürfen, das ist jedenfalls hier bei uns in Bayern so geregelt.
Ihr betont H4 Empfänger zu sein. Das ist bedauerlich und mit Sicherheit auch schwierig aber Ihr habt auch eine Verantwortung, Euch gegenüber und natürlich auch dem Tier. Auch der fehlende Versicherungschutz, sorry, das geht überhaupt nicht. Stellt Euch einmal vor der Hund rennt über die Straße und unzählige Autos krachen ineinander, wer soll das bitte schön bezahlen????
Ich finde es einfach nicht toll wie Ihr das regelt, nämlich überhaupt nicht! Wenn Ihr Euch das Tier nicht leisten könnt dann gebt es doch besser ab und zwar an Menschen die auch die Abgaben und Versicherungen zahlen können und sich auch der Verantwortung bewusst sind!
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
Chcrazy du arme :( meine katze is anfang januaer verschunden un dan tot auf gefunden worden:((( ich weiß genau wie du dich fühlst:((( ich würde andeiner stelle plakate machen und sie in der ugebung auf hängen im tierheim anrufen und nachbarn fragen. ausserdem kann es sein das sie vielleicht nur paartage einen ausflug macht meine verstorbene katze war 8 also auch nicht mehr so jung.und auch sie war schon mal 5-6 tage weg und ka dann wieder...also warte erstal ab ,rufe sie gehe u den block un wenn sie dann weirder auf taucht freue ich mich für dich :D und ich hoffe ihr passiert das nciht was meiner katze passiert ist...(tipp:falls sie schon im himmel ist denke an sie mache ihr ein zettel it den letzten grüßen :( und denk dir bloß nicht ein das du dafür verantwortlicxh bist!!!!ich hoffe sie hätte einen schönen lbensabend und ist nicht durch quál gestorben )ich hoffe sie kommt wieder viel glück ;D
Kommentar von
GAMINGSTARDAVID Das is bitter seine Katze tot aufzufinden Du tust mir leid
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
Marie030501 Mach doch einen "Entlaufen-Steckbrief". So hat auch meine Freundin Antje Ihre "Etwas" Ältere Katze Mirki wiedergefungen... Wenn es nichts Hilft mach Doch so eine Im Internet könnte auch Helfen!
Liebe Grüße:Katrin!
Kommentar von
GAMINGSTARDAVID Was meinst du mit entlaufen Steckbrief
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
cola5 hey, du kannst suchzettel in der umgebung aufhängen, am besten mit dem bild deiner katze, deiner telefonnummer usw.
lg
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
MaximiliaMaximilia
Hey, mach dir keine Sorgen. (= Unser Kater war mal 2 Wochen nicht da & ist dann wiedergekommen. Trägt deine Katze ein Halsband? Also nicht, dass die dann jemand mitgenommen hat. Kannst ja auch Plakate aufhängen & weitersuchen. Wie alt ist sie eig.?
Kommentar von
GAMINGSTARDAVID puhh ich glaub schon etwas älter 6,7.9 jahre sowas danke für die antwort hatt mir große hoffnung gemacht
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
Hawk2 Geh durch die Stadt mit Futter, versuche zu locken. Mache Suchanzeigen wo drauf stehen könnte: ,, Weibliche, ältere Katze gesucht, Telefonnummer...und bitte eine Aufforderung: Bitte schauen sie in ihren Kellern und Garagen nach."
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2Meine katze ist leider wegAntwort von
DetiMeierDetiMeier
Hallo,
frag doch mal bei den Tierheimen in Deiner Umgebung nach. Es wäre auch ne Möglichkeit, eine Anzeige in der Tageszeitung aufzugeben unter "Katze entlaufen".
Grüsse + viel Erfolg - Deti
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
streifenpanda in welcher region denn?
Kommentar von
GAMINGSTARDAVID Baden-württenberg
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0Meine katze ist leider wegAntwort von
nanny88nanny88
mach es so wie andere. plakate gegend absuchen. aber was sollen wir denn machen??
Kommentar von
GAMINGSTARDAVID glaubst du das plakate wurklich helfen niemand schaut sich sowas an
Kommentar von
streifenpanda ich schau immer solche plakate an und bin dann sehr aufmerksam
Kommentar von
GAMINGSTARDAVID Ok mach ich
Danke für die Antwort! Du hast Recht, ich war ein unbewegliches Hindernis und als er mich sehen konnte, stand ich bereits. Trotzdem hatte er aber auch genug Platz links auszuweichen, da kein Fahrzeug entgegen kam. Weiterhin beschleunigen sehr viele um noch über die Ampel zu kommen und in dem Moment kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass ich selber nur auf die Ampel geguckt hätte und nicht rechts zum Fahrbahnrand.
Aber schau dir nochmal die Antwort von skyfly71 an.
Die gegnerische Seite würde so genauso argumentieren.
Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied.
Die Antwort von Skyfly71 hat schon berechtigte Hintergründe.
Aber ich interpretiere das so, dass man DIREKT in den fliessenden Verkehr einfahren kann ! Das war in Deiner Situation aber nicht der Fall, da Du noch damit beschäftigt warst, eine freie Ausfahrposition zu erreichen.
Für mich steht da immer noch §1 StVO ( Absatz 1 ) im Vordergrund !
Jeder muss wissen, ob es Gefahr bedeutet, weiterzufahren ! Und muss dem entsprechend handeln !
Ein ( in dem Moment ) stehendes Hindernis anzufahren, zeugt von Unachtsamkeit bei'm Führen eines Fahrzeuges !