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Vermietung - neue und gute Antworten Vermietung - neue und gute Antworten

Hier werden die neuesten Antworten gelistet.

Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

Mismid
beantwortet von Mismid am 15. Dezember 2009 22:32
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ein Vermieter darf dem Miteinziehen eines Partners nicht verweigern wenn die Wohnung ausreichend groß ist. Was im Mietvertrag dazu steht oder nicht steht, ist völlig unerheblich, da es sowieso nicht rechtsmäßig wäre. Für den Besuch hättest du nicht mal eine Erlaubnis gebraucht

Kommentar von Obelhicks am 16. Dezember 2009 00:08

warum gibt es nicht mehr wie dich, die einfach nur korrekt antworten und wissen wovon sie schreiben...


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

anonym
beantwortet von Rabbicook am 15. Dezember 2009 22:30
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In Deinem Mietvertrag steht, daß Du es anzeigen (melden) mußt, wenn jemand zu Dir zieht. Deine Vermieterin kann Dir das im Normalfall nicht verbieten. Es gibt natürlich (wie immer) einige Ausnahmen, die aber eigentlich mehr dem gesunden Menschenverstand entsprechen (Überbelegung z.B). Eine Untervermietung jedoch bedarf Ihrer Zustimmung (also wenn derjenige der einzieht mit Dir einen Mietvertrag über z.B. 1 Zimmer und Mitbenutzung von Küche und Bad schliesst).
Im Notfall gebt doch einfach an, Ihr hättet Euch verlobt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Dezember 2009 22:33

man muß sich nicht verloben um zusammenzuwohnen.


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

chaotinjs
beantwortet von chaotinjs am 15. Dezember 2009 22:26
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deine vermieterin scheint ihre gründe für ihr verhalten zu haben. sicherlich kannst du es auf eine klage ankommen lassen und selbst wenn du vor gericht recht bekommst, euer verhältnis wäre nachhaltig gestört. vielleicht solltest du sie nochmal zu euch einladen um in ruhe darüber zu reden. sollte sich keine andere lösung finden, dann würde ich dir raten eine neue wohnung zu suchen-

Kommentar von Obelhicks am 16. Dezember 2009 00:10

dese entwicklung ist zu erwarten. möglich, daß ein gespräch hilft. mach ihr einfach klar, daß ER ein netter ist und sie im unrecht.


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

chaotinjs
beantwortet von chaotinjs am 15. Dezember 2009 22:26
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deine vermieterin scheint ihre gründe für ihr verhalten zu haben. sicherlich kannst du es auf eine klage ankommen lassen und selbst wenn du vor gericht recht bekommst, euer verhältnis wäre nachhaltig gestört. vielleicht solltest du sie nochmal zu euch einladen um in ruhe darüber zu reden. sollte sich keine andere lösung finden, dann würde ich dir raten eine neue wohnung zu suchen-


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

anonym
beantwortet von Lousyl am 15. Dezember 2009 22:21
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das klingt sie in der tat,normal ist das so ,das einziehen kann wer will in deine wohnung ,denn du zahlst miete dafür ,zumal du auch noch deine vermieterin informiert hast. ich denke wenn nichts in den mietvertrag steht ,kann sie nichts machen . was will sie denn einklagen ,was sie selbst noch nicht verfasst hat .da bekommt sie kein recht ,geh mal zum mieterbund und lass dich beraten


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

anonym
beantwortet von Babenonita am 15. Dezember 2009 22:20
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Ich geb dir den Tipp in den Mieterschutzbund einzutreten...Kostet nicht vielund die können dir mit allem schnell weiterhelfen!


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

Thomas1994
beantwortet von Thomas1994 am 15. Dezember 2009 22:20
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Also soweit ich weis darf die vermieterin es dir verbieten das jemand weiteres bei dir einzieht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Dezember 2009 22:34

nein, das darf ein Vermieter nicht verbieten


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

MMCKueken
beantwortet von MMCKueken am 15. Dezember 2009 22:20
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Unabhängig davon, ob die Vermieterin im Haus wohnt oder nicht kann sie den Einzug weiterer Personen verbieten, soweit ich weiß. Aber nur mit trifftigem Grund - also unbedingt nachfragen vorher! Und alles weitere kann dir auch der örtliche Mietverein sagen!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Dezember 2009 22:35

trifftiger Grund wäre aber nur eine zu kleine Wohnung oder ein sonstiger massiver Grund. Mit Sicherheit zählt dazu nicht, daß es ein Mann ist


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

anonym
beantwortet von Wurzel50 am 15. Dezember 2009 22:19
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Wenn das so im Mietvertrag steht kann sie gar nichts machen, aber willst Du und Dein Freund mit so einer Vermieterin unter einem Dach wohnen? Viel Glück wurzel50


Darf die Vermieterin, wenn sie im selben Haus wohnt, verbieten, dass mein Freund mit einzieht?

biggie55
beantwortet von biggie55 am 15. Dezember 2009 22:19
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du hast die wohnung als einzelperson gemietet.wenn der vermieter dem zuzug deines freundes nicht zustimmt,kannst du nichts machen....

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 15. Dezember 2009 22:30

der Vermieter darf dies nicht verweigern, wenn die Wohnung ausreichen groß für 2 ist!!


konto vermietung?

anonym
beantwortet von einfachich34 am 15. Dezember 2009 12:15
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Darüber würde ich nicht nachdenken, mein eigenes Konto zu vermieten. Dieser ,,Italiener`` hat vor mit Sicherheit Leute zu betrügen über einen eigens dafür erstellten Onlineshop. Wenn die Firma irgendwann einmal pleite geht, hast du damit absolut nicht zu tun. Jedoch kannst du dafür strafrechrechtlich verfolgt werden. Lass einfach die Finger von solch einem unseriösen Angeboten.

Eine schöne vorweihnachtliche Zeit wünsche ich dir.

lg Marko


sparda bank mastercard platinium versicherungen

anonym
beantwortet von Petrella22 am 15. Dezember 2009 09:06
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> hallo ich besitze die sparda bank mastercard platinium.
Dann schaue bitte z.B. auf der Internetseite Deiner Sparda- Bank nach, welche Versicherungen zur Karte gehören.
.
Ein paar Hinweise von mir:
Eine Kreditkarte enthält eine Zahlungsfunktion (in Deinem Fall MasterCard), und manchmal ein Versicherungspaket. Damit nicht so sehr auffällt, daß Dir die Bank eine Versicherung aufs Auge drücken möchte, kombiniert sie Zahlungsfunktion + Versicherung und nennt das dann "Goldene Kreditkarte" oder "Platin Kreditkarte". Meist ist es deutlich billiger, eine Kreditkarte nur mit Zahlungsfunktion (http://www.kostenlose-kreditkarte.de) zu holen, und die Versicherung bei Bedarf woanders abzuschließen...


sparda bank mastercard platinium versicherungen

dadamat
beantwortet von dadamat am 15. Dezember 2009 03:16
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Für dich gelten die Versicherungsbedingungen der Sparda Bank. Die können von den normalen Leistungen der Mastercard abweichen. Ansonsten stehen die Bedingungen sicher bei Mastercard.

Kommentar von mori505 am 15. Dezember 2009 07:52

danke werde da mal schaun


Unterhaltskosten einer Wohnung pro Tag für 2 Personen!

anonym
beantwortet von betty89 am 14. Dezember 2009 18:05
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Hilfreichste Antwort

dann können die dir ja auch das lüften und blumen giessen in rechnung stellen


Unterhaltskosten einer Wohnung pro Tag für 2 Personen!

AriGold
beantwortet von AriGold am 14. Dezember 2009 18:04
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Von Freunden nimmt man kein Geld. Wie machst du das denn, wenn du Besuch hast? Anschließend ne Rechnung schreiben, wenn einer duscht? Wären die ein paar Wochen oder gar Monate in der Wohnung, sähe das ganz anders aus. Angesichts des kurzen Zeitraums, käme mir so etwas aber nie in den Sinn.

Kommentar von betty89 am 14. Dezember 2009 18:04

aber ehrlich!


Miete wird nicht bezahlt - wie geht´s jetzt weiter?

anonym
beantwortet von MaEmSa am 10. Dezember 2009 22:05
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Hi,

danke für die Antworten. Mir gehört die Wohnung (Grundbuch), bin also Eigentümer (hatte oben Besitzer geschrieben).

Eigentlich muss die Miete am 3. Werktag auf meinem Konto sein - was ja schon weder für November noch für Dezember war. Bedeutet das, ich kann ihm JETZT schon eine Kündigung schicken? Oder muss ich erst noch abmahnen oder so? Habe gestern ja den ´Erinnerungsbrief´ abgeschickt. Muss ich da irgendeine Reihenfolge oder Frist noch abwarten?

Beim HDI werde ich mich mal schlau machen.

Falls was ist, melde ich mich wieder.

Danke für eure Antworten.

Schönen Abend noch.

Gruß

MaEmSa


Miete wird nicht bezahlt - wie geht´s jetzt weiter?

anonym
beantwortet von guterwolf am 10. Dezember 2009 15:48
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Am besten ist es, du machst es wie Saarland60 geschrieben hat, nimm keine Rücksicht, es sind 2 überfällige Mieten, also kannst du fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen (mit 3 Monatsfrist).

Hoffentlich hast du 2 MM Kaution genommen und es entsteht dir nicht noch weiterer Schaden.

Hast du einen kräftigen Mann zur Hand, dann würde ich ihn persönlich aufsuchen.

Lass dich nicht mehr vertrösten, handele schnell, wenn nicht, um so mehr Geld verlierst du.


Miete wird nicht bezahlt - wie geht´s jetzt weiter?

Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 10. Dezember 2009 15:35
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Bist Du Besitzer oder Eigentümer`?

Kommentar von Berny2 am 10. Dezember 2009 15:41

Gute Frage! Er ist wohl Eigentümer, der Schmarotzer z.Zt. Besitzer.... :idee:

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 10. Dezember 2009 15:46

Man weiss ja nie - hätte ja auch untervermieten können - dann sieht die Rechtslage ein BISSCHEN anders aus;-)))


Miete wird nicht bezahlt - wie geht´s jetzt weiter?

anonym
beantwortet von Saarland60 am 10. Dezember 2009 15:32
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Schon wieder einer!

Da hat keine Bank einen Fehler gemacht, da hat auch keiner was vergessen zu zahlen, da ist auch keiner uninformiert über die Nichtzahlungsgründe - sondern da kommt nichts mehr, weil mit voller Absicht nichts gezahlt wird!

Das Geld hat für die Kaution gereicht und um den Mietvertrag zu ergaunern, das wars dann aber auch.

Du kannst ihm fristlos kündigen, die Kaution ziehst Du, Du kannst noch Strafanzeige erstatten wegen des Verdachts auf Eingehungsbetrugs, und ansonsten kannst Du nur hoffen, dass er auch auszieht. Geld wirst Du keins mehr sehen.


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