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ein Vermieter darf dem Miteinziehen eines Partners nicht verweigern wenn die Wohnung ausreichend groß ist. Was im Mietvertrag dazu steht oder nicht steht, ist völlig unerheblich, da es sowieso nicht rechtsmäßig wäre. Für den Besuch hättest du nicht mal eine Erlaubnis gebraucht
In Deinem Mietvertrag steht, daß Du es anzeigen (melden) mußt, wenn jemand zu Dir zieht. Deine Vermieterin kann Dir das im Normalfall nicht verbieten. Es gibt natürlich (wie immer) einige Ausnahmen, die aber eigentlich mehr dem gesunden Menschenverstand entsprechen (Überbelegung z.B). Eine Untervermietung jedoch bedarf Ihrer Zustimmung (also wenn derjenige der einzieht mit Dir einen Mietvertrag über z.B. 1 Zimmer und Mitbenutzung von Küche und Bad schliesst).
Im Notfall gebt doch einfach an, Ihr hättet Euch verlobt.
man muß sich nicht verloben um zusammenzuwohnen.
deine vermieterin scheint ihre gründe für ihr verhalten zu haben. sicherlich kannst du es auf eine klage ankommen lassen und selbst wenn du vor gericht recht bekommst, euer verhältnis wäre nachhaltig gestört. vielleicht solltest du sie nochmal zu euch einladen um in ruhe darüber zu reden. sollte sich keine andere lösung finden, dann würde ich dir raten eine neue wohnung zu suchen-
dese entwicklung ist zu erwarten. möglich, daß ein gespräch hilft. mach ihr einfach klar, daß ER ein netter ist und sie im unrecht.
deine vermieterin scheint ihre gründe für ihr verhalten zu haben. sicherlich kannst du es auf eine klage ankommen lassen und selbst wenn du vor gericht recht bekommst, euer verhältnis wäre nachhaltig gestört. vielleicht solltest du sie nochmal zu euch einladen um in ruhe darüber zu reden. sollte sich keine andere lösung finden, dann würde ich dir raten eine neue wohnung zu suchen-
das klingt sie in der tat,normal ist das so ,das einziehen kann wer will in deine wohnung ,denn du zahlst miete dafür ,zumal du auch noch deine vermieterin informiert hast. ich denke wenn nichts in den mietvertrag steht ,kann sie nichts machen . was will sie denn einklagen ,was sie selbst noch nicht verfasst hat .da bekommt sie kein recht ,geh mal zum mieterbund und lass dich beraten
Ich geb dir den Tipp in den Mieterschutzbund einzutreten...Kostet nicht vielund die können dir mit allem schnell weiterhelfen!
Also soweit ich weis darf die vermieterin es dir verbieten das jemand weiteres bei dir einzieht.
nein, das darf ein Vermieter nicht verbieten
Unabhängig davon, ob die Vermieterin im Haus wohnt oder nicht kann sie den Einzug weiterer Personen verbieten, soweit ich weiß. Aber nur mit trifftigem Grund - also unbedingt nachfragen vorher! Und alles weitere kann dir auch der örtliche Mietverein sagen!
trifftiger Grund wäre aber nur eine zu kleine Wohnung oder ein sonstiger massiver Grund. Mit Sicherheit zählt dazu nicht, daß es ein Mann ist
Wenn das so im Mietvertrag steht kann sie gar nichts machen, aber willst Du und Dein Freund mit so einer Vermieterin unter einem Dach wohnen? Viel Glück wurzel50

du hast die wohnung als einzelperson gemietet.wenn der vermieter dem zuzug deines freundes nicht zustimmt,kannst du nichts machen....
der Vermieter darf dies nicht verweigern, wenn die Wohnung ausreichen groß für 2 ist!!
Darüber würde ich nicht nachdenken, mein eigenes Konto zu vermieten. Dieser ,,Italiener`` hat vor mit Sicherheit Leute zu betrügen über einen eigens dafür erstellten Onlineshop. Wenn die Firma irgendwann einmal pleite geht, hast du damit absolut nicht zu tun. Jedoch kannst du dafür strafrechrechtlich verfolgt werden. Lass einfach die Finger von solch einem unseriösen Angeboten.
Eine schöne vorweihnachtliche Zeit wünsche ich dir.
lg Marko
> hallo ich besitze die sparda bank mastercard platinium.
Dann schaue bitte z.B. auf der Internetseite Deiner Sparda- Bank nach, welche Versicherungen zur Karte gehören.
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Ein paar Hinweise von mir:
Eine Kreditkarte enthält eine Zahlungsfunktion (in Deinem Fall MasterCard), und manchmal ein Versicherungspaket. Damit nicht so sehr auffällt, daß Dir die Bank eine Versicherung aufs Auge drücken möchte, kombiniert sie Zahlungsfunktion + Versicherung und nennt das dann "Goldene Kreditkarte" oder "Platin Kreditkarte". Meist ist es deutlich billiger, eine Kreditkarte nur mit Zahlungsfunktion (http://www.kostenlose-kreditkarte.de) zu holen, und die Versicherung bei Bedarf woanders abzuschließen...

Für dich gelten die Versicherungsbedingungen der Sparda Bank. Die können von den normalen Leistungen der Mastercard abweichen. Ansonsten stehen die Bedingungen sicher bei Mastercard.
danke werde da mal schaun
dann können die dir ja auch das lüften und blumen giessen in rechnung stellen

Von Freunden nimmt man kein Geld. Wie machst du das denn, wenn du Besuch hast? Anschließend ne Rechnung schreiben, wenn einer duscht? Wären die ein paar Wochen oder gar Monate in der Wohnung, sähe das ganz anders aus. Angesichts des kurzen Zeitraums, käme mir so etwas aber nie in den Sinn.
aber ehrlich!
Hi,
danke für die Antworten. Mir gehört die Wohnung (Grundbuch), bin also Eigentümer (hatte oben Besitzer geschrieben).
Eigentlich muss die Miete am 3. Werktag auf meinem Konto sein - was ja schon weder für November noch für Dezember war. Bedeutet das, ich kann ihm JETZT schon eine Kündigung schicken? Oder muss ich erst noch abmahnen oder so? Habe gestern ja den ´Erinnerungsbrief´ abgeschickt. Muss ich da irgendeine Reihenfolge oder Frist noch abwarten?
Beim HDI werde ich mich mal schlau machen.
Falls was ist, melde ich mich wieder.
Danke für eure Antworten.
Schönen Abend noch.
Gruß
MaEmSa
Am besten ist es, du machst es wie Saarland60 geschrieben hat, nimm keine Rücksicht, es sind 2 überfällige Mieten, also kannst du fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen (mit 3 Monatsfrist).
Hoffentlich hast du 2 MM Kaution genommen und es entsteht dir nicht noch weiterer Schaden.
Hast du einen kräftigen Mann zur Hand, dann würde ich ihn persönlich aufsuchen.
Lass dich nicht mehr vertrösten, handele schnell, wenn nicht, um so mehr Geld verlierst du.

Schon wieder einer!
Da hat keine Bank einen Fehler gemacht, da hat auch keiner was vergessen zu zahlen, da ist auch keiner uninformiert über die Nichtzahlungsgründe - sondern da kommt nichts mehr, weil mit voller Absicht nichts gezahlt wird!
Das Geld hat für die Kaution gereicht und um den Mietvertrag zu ergaunern, das wars dann aber auch.
Du kannst ihm fristlos kündigen, die Kaution ziehst Du, Du kannst noch Strafanzeige erstatten wegen des Verdachts auf Eingehungsbetrugs, und ansonsten kannst Du nur hoffen, dass er auch auszieht. Geld wirst Du keins mehr sehen.
warum gibt es nicht mehr wie dich, die einfach nur korrekt antworten und wissen wovon sie schreiben...