Der Mietvertrag ist hier maßgebend, und zwar ob ihr ein Nutzungsrecht oder das alleinige Nutzungsrecht habt,
hier eine Info zur Gartennutzung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm
Der Mietvertrag ist hier maßgebend, und zwar ob ihr ein Nutzungsrecht oder das alleinige Nutzungsrecht habt,
hier eine Info zur Gartennutzung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartennutzung.htm
Wenn Dir im Mietvertrag ein extra separtes Gartengrundstück zugewiesen ist, dann darfst auch nur Du und Deine Familie es betreten. Das Gartengrundstück ist wie Deine gemietete Wohnung anzusehen, und da darf sie ja auch nicht rein. Würde dann doch schon mal vorsorglich dem Mieterschutzverein beitreten inklusive Rechtschutz. Da kommt wohl noch was auf Euch zu. Wenn die Wohnung allerdings zur Zeit leer steht, ist es ihr Garten und da kann sie noch machen was sie will, außer Euer Mietvertrag besteht jetzt schon.
Danke für den Stern! Ich wünsche Dir noch ein schönes Pfingstwochenende!
Wir haben den Garten mitgemietet, zur Alleinnutzung, jedoch hat sie in einem seperaten Bereich hat sie ihr Nutzungsbeet (welches sie auch betreten könnte, ohne unseren Garten zu betreten). Haben wir grade nachgeschaut.
Ihr müsst da nicht hinziehen. Was sie darf und was nicht, ist eine Sache. Die andere ist, dass es eine Gewohnheit für sie ist und sie das wahrscheinlich schon immer macht. Wer damit nicht klar kommt, zieht wieder aus, wie schon eure Vormieter oder eben gar nicht erst ein. Ihr wärt mir auch tolle Mieter - noch nicht eingezogen, aber schon über rechtliche Schritte nachdenken.
Danke, aber wir machen auch schon für sie den Garten, obwohl wir noch gar nicht mit der Renovierung angefangen haben. Sie hat uns heute gefragt, ob wir am Wochenende für ihn den Rasen mähen!
Das kommt einzig und allein darauf an, was ihr im Mietvertrag festgelegt habt. Hat sie ein Mitbestimmungsrecht am Garten, ist dies nunmal so.
Schaut mal in euren Vertrag. Wenn der Garten sozusagen mietgemietet wird, dann darf sie nicht einfach in den Garten spazieren. Zwar gehört es ihr, aber du bist die Mieterin, d.h., sie darf nicht einfach deine Räumlichkeiten, und dazu gehört dann auch der Garten, spazieren.
Wenn der Vertrag nicht eindeutig ist, dann wendet euch mal an den Mieterbund.
warum nicht, sie unterliegt ja keiner schweigepflicht. was sie allerdings nicht darf (falls sie das vorhat), die wohnung deines freundes heimlich betreten.
nee...das glaub ich ne das die da einfach rein gehen. Aber wenn ich jetzt auf arbeit unter kollegen zu hören bekomme das frau mayer ihr kind verwahrlosen lässt und ich die darauf anspreche dann wäre das doch auch gegen die schweigepflicht.
die schweigepflicht ein gesetzlich geregelter bestandteil verschiedener berufe. was du meinst, hat nichts damit zu tun. kein mensch kann dich hindern, z. b. beim jugendamt von frau mayer zu berichten.
Schreib dem Anwalt, dass es dir am 27. Mai um 17.30 Uhr am besten geht und dass du dich auf ihren Besuch freust.
Wenn sie kommt, sei freundlich und zeig ihr, was sie sehen will.
Aber diskutier nicht mit ihr. Wenn sie etwas bemängelt, dann nimm es zur Kenntnis. Mehr nicht.
Denk daran: du hast es mit einer älteren verbitterten kranken Frau zu tun.
Sie ist unzufrieden mit ihrem Schicksal.
Das ganze ist kein mietrechtliches Problem, sondern ein menschliches.
Nach dem Besuch wird Ruhe sein. Denn sie wird bemerken, dass du ein ganz netter Mensch bist… und sie wird ein anderes Opfer für ihre Launen suchen.
sehr guter Beitrag-man muss nicht immer mit dem Kopf durch die Wand. Ein nettes Wort hilft immer,gerade bei einer alten,verbitterten Frau.
"Die Pflicht, den Vermieter die Wohnung besichtigen zu lassen, besteht nach ganz überwiegender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bereits einfachrechtlich nur in engem Rahmen und zu vertretbaren Zeiten (vgl. Emmerich, in: Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Zweites Buch §§ 535-563, 13. Bearbeitung 1995, §§ 535, 536, Rn. 186 ff.; Kraemer, in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl. 1999, III.A Rn. 1128) . BVerfG vom 1 BvR 2285/03 vom 16.1.2004. Das Besichtigungsrecht ist stark eingeschränkt. Eine grundlose Besichtigung ist nicht möglich."
"Als Gründe für eine Besichtigung sind anerkannt::
Allgemeine Besichtigung - ohne konkreten Grund - --->In Abständen von 1 bis 2 Jahren zulässig. Viele Urteile dazu z.B. LG Berlin WM 1980, 185 )
(...)"
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Vielen Dank, deine Antwort war sehr hilfreich. Da bin ich auch schon mal wieder ein Stück weiter.
Soweit mir bekannt ist,darf der[die] Vermieter[in] den Zustand der Wohnung überprüfen. -aber warum lässt Du sie nicht rein,kochst einen Kaffee und plauderst mit Ihr,dann ist doch alles in Ordnung. Oder hast Du etwas zu verbergen?
lg
Wenn sich dein Vermieter das "Recht" herausnimmt, die Wohnung ohne deine Genehmigung zu betreten, ist das Hausfriedensbruch!
http://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaette...
Im Mietvertrag würde stehen, das sie einmal pro Monat nach Vorankündigung in die Wohnung darf (im Mietvertrag steht nichts davon).
Solch ein Passus wäre sittenwidrig!
Nimm Dir auch einen Anwalt.
Besser nicht. Da enstehen nur Kosten, Ärger und bestimmt keine Lösung.
Vielen Dank! Und darf sie auch darüber entscheiden, was wir in unseren Garten zu pflanzen haben? Sie macht uns Vorschriften was wir pflanzen sollen!
Nach Auszug wird der Garten in den ursprünglichen Zustand gebracht, wird auch in deinem Mietvertrag stehen.