Nun musste ich den Mieter über mir des öfteren zur Regulierung auffordern.
Da bellst du nun den falschen Baum an: Der Vermieter ist zu Behebung des Gebäude- und Inventarschadens verpflichtet und unter Fristsetzung hierzu aufzufordern.
Es ist seine Wand, die beschädigt wurde, also bestimmt er auch die Schadensbehebung. Sofern er den Verursacher mit der sachgerechten Arbeit beauftragt, hast du das hinzunehmen.
Als ausdrücklich Bevollmächtigter hätte er ein Betretungsrecht zur Durchführung der Arbeiten.
G imager761
Vielen Dank für deine tolle Antwort