Verleumdung - neue und gute Antworten

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    Rufmord im Internet - was dagegen tun?
    Antwort von SaFle SaFle

    Dann sollte Person A mal zu Person C gehen, (Einen Rechtsanwalt). In wie fern das aber rechtlich verfolgt werden kann weiss ich nicht. Anscheinend bleibt dir auch nur dieser Weg, denn Person B reagiert ja nicht auf bitten.

    Falls du dir einen Anwalt nicht leisten kannst oder möchstest, gibt es auch andere Möglichkeiten, je nach Lebenssittuation, finanzielle Hilfe zu bekommen. Die Erstberatung eines Anwalts ist immer Kostenfrei. Dieser könnte dir dann zumindest schonmal sagen ob das fruchtbar wäre oder nicht!

    Thomas

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    Mir wird eine Verleumdungsanzeige angedroht,ich wollte nur ein Gerücht über mich überprüfen
    Antwort von ischdem ischdem

    du bist die geschädigte .......ich würde die ganze sache nicht so "groß" aufhängen... zumal du ja niemanden benennen kannst. vielleicht den betrieibsrat einschalten als vertrauenspersonen...

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von paule56 paule56

    Könnte er mich wegen was anderem anzeigen?

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von chemieprofi01 chemieprofi01

    Willkommen bei GF und für deine 1. Frage hier kann ich gleich Entwarnung geben: Verleumdung wäre, wenn Du etwas öffentlich machst, also groß auf dem Marktplatz etwas erzählen würdest, was gar nicht der Wahrheit entspricht. Also kommt er damit gar nicht durch!!

    Es ist auch dein Recht, Freunde vor diesem Dieb zu warnen. Damit schützt Du ja das Eigentum deiner Freunde. Und durch das Geständnis und die fristlose Kündigung hast Du ja genügend Beweise, dass es stimmt!

    Also, lieber Paule alles im Grünen Bereich!! Schönes Wochenende noch Siggi aus Berlin

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von Hexle2 Hexle2

    Wieso Verleumdung? Egal ob Du es erzählt hast oder nicht. Wenn er es war und auch zugegeben hat, ist das die Wahrheit. Verleumdung ist doch das Gegenteil. Mach Dir keinen Kopf deswegen. Das ist einfach lächerlich

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von Aryan2011 Aryan2011

    Na und wenn Du es rumerzählt hättest, es stimmt ja, also kann er Dich nicht wegen Verleumdung anzeigen.

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von Libesstern Libesstern

    Meiner Meinug nach nicht . Das muss er erst beweisen können . Sonst wir das Verfahren dem nach eingestellt. LG

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von lamarle lamarle

    Er müsste einen Beweis für seine Behauptung haben, um damit durch zu kommen.

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von CheesecakeTree CheesecakeTree

    Eigentlich nicht, er könnte dich wegen Rufschädigung anzeigen, aber das ist wieder eine andere Geschichte. Er hat keine Beweise dafür von daher . :)

    Liebe Grüße ♥

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Wenn es stimmt, was Du schreibst und Du es beweisen kannst, hat er gar keine Chnace.

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von em1990 em1990

    Wie soll er damit durchkommen?

    Das ist keine Verleumdung, da du ja nur die Wahrheit gesagt hast!

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    Kollege geklaut-nun will er mich anzeigen???
    Antwort von dafee dafee

    Nein, natürlich nicht - er hat doch selbst zugegeben, dass er geklaut hat! Inwieweit hättest du ihn also verleumdet? Mach dir mal keine Sorgen!

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    Darf man in Tageszeitungen Vermieter vor Mietnomaden warnen?
    Antwort von dubaifly dubaifly

    insbesondere darf man keine wissentlich falschen widerrechtlichen missbräuchlichen Aussagen ins das Netzt setzen, die verfolg- und strafbar sind, weil sie nicht richtig und weder gerichtsbestätigt sind. wonnemaus hat nun deshalb ein strafrechtliches Problem.

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    Einstweilige Verfügung, Hausdurchsuchung erfolglos,trotzdem soll ich die Kosten tragen
    Antwort von Hanka01 Hanka01

    Wie ich lese, wurde ein Gerichtsverfahren durchgeführt. Du wurdest dort verurteilt und wenn Du nicht in Berufung gehst, ist dieses Urteil rechtens. Wenn Du nichts Unrechtes getan hast, kann ich nur schwer nachvollziehen, warum Du überhaupt verurteilst wurdest. Gegen welchen Anwalt willst Du denn Anzeige erstatten? Meinst Du den vielleicht den Richter? Dieser hat doch Recht gesprochen. Ein Richter hat immer das Recht auf seiner Seite, er ist unabhängig und spricht eben Recht. Wenn der Anwalt der Gegenpartei Unwahres vorbringt, hast Du doch das Recht in einem Verfahren Deine wahrheitsgemäße Aussage zu machen. Ich rate Dir, suche Dir schnellstens einen Anwalt der D e i n e Rechte vertritt. Mache das aber schnellstens, den es gibt Fristen, die zu beachten sind. Mir ist so einiges aber völlig unverständlich. Es ist auch möglich, solltest Du wirklich unschuldig sein, eine Anzeige bei der Polizei zu machen. Schildere dort den Vorgang, eine Verleumdung o.ä. brauchst Du Dir keinesfalls gefallen lassen.

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    Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung-Stimmt nicht.
    Antwort von bijina bijina

    1.Es stimmt nicht,daß üble Nachrede keine Straftat ist http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html 2.Falschaussage ist es ebenfalls.Wobei man Falschaussagen an sich nur vor Gericht machen kann.Bei der Polizei kann man sich aber der Strafvereitelung und der falschen Verdächtigung strafbar machen.Ich habe allerdings den Verdacht,daß diese Frau an einer schweren sozialen bzw gar psychischen Störung leidet.Einnsichtfähigkeit und Unrechtsbewußtsein kannst du von diesen Leuten nicht erwarten.Sie geht ja sogar soweit,ihren eigenen Sohn als verlängerten Arm für das Spinnen ihrer Intrigen zu mißbrauchen ("Anzeigenerstatterin hat ihren Sohn jetzt aufgetragen in der Schule den Kindern zu erzählen das ich bald ins Gefängnis muss").Er versteht das Ganze in seinem Alter doch sicher noch gar nicht richtig.Das ist schon psychischer Kindesmißbrauch und ein Fall für das Jugendamt.

    Kommentar von CB1980 CB1980

    Das die Anzeigenerstatterin psychisch gestört ist habe ich mir auch schon gedacht, Einsichtsfähig ist sie auch nicht. Man kann sie ja nicht einmal darauf ansprechen was sie da für Lügen in die Welt setzt.

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    Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung-Stimmt nicht.
    Antwort von Tisha Tisha

    rikairyoku hat es absolut richtig dargestellt. Ja, ich kann verstehen, das macht einen völlig wahnsinnig. Aber hier ist Ruhe bewahren tatsächlich das beste. Sehr viel wird bei diesen ganzen Aktionen nicht rauskommen. Also Versuch in Ruhe mit der Schule zu reden um es richtig zu stellen. Sollte es weitergehen, bleibt dir nix weiter übrig als einen Anwalt zu nehmen und eine "Unterlassung" zu erwirken. Aber versuch es wirklich in Ruhe hinzubekommen.

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    Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung-Stimmt nicht.
    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    In diesem Fall muss die Schule eingreifen. Es betrifft auch die Schule, in der eure Kinder sind. Ich kenne das leider auch am eigenen Leib. Meine große Tochter hatte in der Grundschule auch so eine Mitschülerin, die log, bis sich die Balken bogen.

    Als meine Tochter wieder mal weinend nach Hause kam und mir erzählte, sie wäre in der Schule als Diebin hingestellt worden (von der Mutter des Mädchens), war das Maß voll.

    Ich bin zu dieser Frau und drohte ihr mit einer Anzeige, wenn sie diese Lügengeschichte nicht richtig stellt und dann bin ich zur Schule. Sprach mit der Lehrerin (sie wollte sich anfangs gar nicht einmischen), aber nach einer Drohung mit dem Schulrat und dem Rektor zu sprechen, knickte sie ein.

    Nach 3 Tagen hörte ich, dass die angeblich von meiner Tochter gestohlene Kette gefunden wurde (in der Waschküche der Besitzerin unter einem Stapel Schmutzwäsche!!), forderte ich eine öffentliche Entschuldigung. Genauso laut und öffentlich, wie die Beschuldigung gewesen ist. Gegen solche Mütter mit Kinder ist kein Kraut gewachsen. Meide sie. Und sprich mit der Lehrkraft in der Schule, auch mit dem Rektor oder Schulrat. Die Lehrkraft muss eingreifen.

    Zeige sie wegen Verleumdung an. Alles Gute und viel Kraft.

    PS. Heute ist meine Tochter erwachsen und dieses Mädchen, das sie jahrelang mit Lügengeschichten gemobbt hat ,ist heute fettleibig, arbeitslos und vor allem arbeitsscheu, arbeitet zeitweise als Prostituierte. Man müsste Mitleid haben.....

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    Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung-Stimmt nicht.
    Antwort von Mimimat Mimimat

    Falschaussage als Delikt gibt es nicht. Was es gibt, ist das Vortäuschen einer Straftat. Ob dieses von der Polizei so gesehen wird oder nicht, kann ich von hier nicht beurteilen, das ich natürlich nicht alles Aussagen kenne. Zum Thema Verleumdung bzw. übler Nachrede: Das ist ein sogenanntes Privatklagedelikt. Ich rate da dringend sich einen Anwalt zu nehmen und das Ganze auf dem Privatklageweg durchzubringen, das der Staatsanwalt bei fehlendem öffentlichen Interesse das Verfahren sonst einstellen wird.

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    Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung-Stimmt nicht.
    Antwort von rikairyoku rikairyoku

    Die Juristen werden das Problem sicher auf den Privatklageweg verweisen. Dann musst du den Anwalt erst einmal selbst bezahlen.

    Die Schule muss gar nichts. Allerdings könntest du die Schule schriftlich um ein Gespräch mit dir zur Richtigstellung bitten.

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