warum schneidest du die vorhandenen stecker nicht ab und verbindest das ganze mit lüsterklemmen.
die verbindung kannst du dann in eine verteilerdose einbauen.
sieht schick aus,kostet kaum was und es kann nichts passieren.
warum schneidest du die vorhandenen stecker nicht ab und verbindest das ganze mit lüsterklemmen.
die verbindung kannst du dann in eine verteilerdose einbauen.
sieht schick aus,kostet kaum was und es kann nichts passieren.
Ein zeitlich befristeter AV darf bis zur Höchstdauer von 2 Jahren insgesamt 3x verlängert werden.
Eine Sachgrundbefristung kann auch 10x verlängert werden, so lange ein nachweisbarer Sachgrund vorhanden ist.
Eine Pflicht zur Übernahme in ein unbefristetes AV besteht zu keiner Zeit. Es sei denn, der ArbG läßt den ArbN nach abgelaufener Befristung stillschweigend weiter arbeiten. Dann ist automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Eine Kalendermäßige Befristung kann 3x verlängert werden und kann auch nur über 2 Jahre gehen. Wie lange die Befristungen sind ist dabei egal solange Du im Zeitraum von 2 Jahren bleibst.
Befristungen mit Sachgrund können allerdings wesentlich länger gehen und auch beliebig oft verlängert werden. Du vertrittst Frau X 2 Jahre die schwer krank ist und bekommst anschliessend eine Befristung um Frau Y zu vertreten die in Elternzeit ist.
Hier die gesetzliche Grundlage dazu:
Versuche doch die Prüfung zu schaffen. Wenn du durchfällst kannst du immer noch verlängern. Desdo eher kannst du Geld verdienen. Ich habe meine Ausbildung von 3,5 Jahren auf 1,5 Jahre verkürzt. Der Abschluß war praktisch 2 und theoretisch 3.
Was steht den in deinem Ausbildungsvertrag? Dort muss doch deine Ausbildungszeit festgeschrieben sein. In der Zwischenprüfung kann nur das abgefragt werden, was die Berufsschule vermittelt hat. M.e. bereitet einen die Berufsschule auch auf die Zwischenprüfung.vor. Keine Panik.
2 Jahre steht im Ausbildungsvertrag
Frage bei deinem Arbeitgeber bzw. direkt bei der IHK nach.
Hab gerade bei der IHK angerufen, das klappt mit dem Verlängern. Muss nur einen Antrag auf Verlängerung stellen und meinen Ausbildungsvertrag dort hin schicken.
Das ist abhängig vom vorhandenen Pegel (Kabelwege, Verteiler, Dosen) ... Bei einem guten Kabel mag´s noch gehen. An den ÜP des Kabelbetreibers darfst du nichts direkt anschließen - du must um Störungen zu vermeiden mit einer Kaldose die Leitung abschließen. Sonst hilft ein kleiner Verstärker, z.B.:
http://www.pollin.de/shop/dt/ODU2ODI0OTk-/SAT_Antennentechnik/Verstaerker_Umsetz...
Die Dämpfung nimmt mit der Länge zu, in den hohen Frequenzen stärker. Seit Aufschaltung des neuen DAB+ Programmpaketes gibt es nicht selten Störungen, bei uns in NRW wird das Paket in etwa auf Kanal 5 terristrisch ausgestrahlt, das Erste im Kabelnetz wird auch auf Kanal 5 verbreitet. Nimmst du nun nicht ausreichend geschirmte Kabel, hast du das Erste verrauscht, mit Pech auch gar nicht mehr. Stand der Technik sind sogenannte 120dB-Kabel, 120dB steht für das Schirmungsmaß. Das wird durch 4-fache Abschirmung erreicht, 2x Folie, 2x Geflecht. Die Kabel gibt es mittlerweile recht preiswert, lass die keine vergoldeten, Unterwasser bei Vollmond mit dem Munde geklöppelten Exemplare andrehen, gute Qualität gibt's mittlerweile schon für rund 10-15 Euro für eine 10m Strippe.
Hallo der Empfang wird technisch gesehen mit jedem Meter schlechter. Bei einer Leitung von 10-15m ist dies aber absolut kein Problem wenn man ein gutes abgeschirmtes Kabel verwendet. MfG
Wenn du nichts tust, so wird der Vertrag um ein Jahr verlaengert.
Bekommst du ein Angebot und entscheidest dich fuer eine Vertragsverlaengerung, hast du eine Mindestlaufzeit von 24Monaten.
Kuendigung immer mindestens 3 Monat vor Vertragsende einreichen.
LG
Dann Handel einen neuen Preis aus,aber Du hast die Kündigungsfrist verpasst,so läuft der Vertrag noch ein Jahr weiter.
Schau in deinen Vertrag, welchen Bedingungen du bei Vertragsabschluss zugestimmt hast.
. Wenn ich jetzt einfach gar nichts mache, verlängert sich der Vertrag dann um 1 Jahr, wieder mit einer Kündigungsfrist?
Ja
Wenn ich die Vertragsverlängerung auswähle, dann verlängert sich der Vertrag doch um 2 Jahre, oder?
Nein, eine Vertragsverlängerung geht nur 1 Jahr.
was du meinst ist ein neuer Vertragsabschluss, ob das jetzt noch geht nachdem deine Frist abgelaufen ist weiß ich nicht genau
Du hast dann automatisch eine Vertragsverlängerung um 2 Jahre wenn das bei dir im Vertrag mit steht.
Kurz und knapp: Ja, oder beschwerst du dich auch, wenn der Lehrer/die Lehrerin mal 10 Minuten früher Schluss macht. Und mal im Ernst du denkst die 10 Minuten machen ernsthaft was aus, in deinem späteren Leben, stellst du fest, das 13:00 Uhr Schulschluss/Unterrichtsschluss wahrer Luxus ist (ich hatte im vergangenen Jahr nur Freitags um 13:20 Uhr schluss, ansonsten immer erst um 15:15 Uhr oder um 16:00 Uhr (und das Ganze dann auch noch Montags..).
An eurer Stelle würde ich nicht den Unterricht stören, denn dann habt ihr, welche nicht gestört habt genauso normal frei wie Klassen/Kurse die nicht gestört haben.
Generell gilt hier, das der Lehrer Chef ist und deswegen das Recht hat zu bestimmen wann der Unterricht zu Ende ist.
Je nachdem wie häufig ihr das macht, kann und darf euer Lehrer/eure Lehrerin euch sogar zum Jour-Fixe (sprich Nachsitzen) laden, eben jenes kann auch für das nicht erledigen von Hausaufgaben und anderen Vergehen im Schulalltag verteilt werden.
Weisst du,ich hatte einen Arztztermin und musste mich beeilen!Ich hab dan den ganzen Stress bekommen,weil meine Klasse nicht die Klappe halten kann unso?!Deer ANtwortz zumute-bist du bestimmt Lehrer;)
Oh ha, nein, das bin ich defintiv nicht...
Und nein ich habe es auch nicht vor zu werden, denn Leher ist einer der Berufe den ich niemals ausüben würde.
Ich bin Abiturient im aktuellen Jahrgang (ABI 2012).
Meine Antwort spiegelt meine Erfahrungen mit meiner Schule, welche in den letzten Jahren gesammelt habe wieder, und bezog sich eigentlich auf meine damit verbundene neue erworbene Menschenkenntnis.
Wenn du deinem Lehrer das Ganze mit deinem Termin etwa vor der Stunde erläutert hättest, hättest du bestimmt auch pünktlich gehen dürfen, schliesslich sind Lehrer auch nur Menschen...
Also ich bin selber auch 13 und habe Dreadlocks seit 2 Jahren, ich bin völlig zufrieden. Ich bereue es nicht. Am Anfang muss man natürlich lange überlegen und gucken ob man das will! Aber ich habe mich glaube ich richtig entschieden. Bei mir wird gesagt das sie mich ohne Dreads gar nicht richtig vorstellen können ;) Nun ja zu deinem Thema. DU musst immer gucken wie lang deine Haare sind. Als ich meine bekommen jhabe waren die auch nicht länger als bis zur Schulter. Dreads sind ungefäh die Häfte deiner jetzigen Länge. Ich habe den Fehler gemacht und wollte sie sofort haben und nun ja , sie waren sehr kurz. Ich würde mir an deiner stelle keine falschen haare besorgen sondern warten bis deine Haare lang genug sind und die länge okay ist. ABer ich finde es gut das sich so viele enntscheiden Dreads zu machen!
PS: Ich werde meine Dreads rot tönen! (habe Goldblonde Dreads) PPS: Ich hoffe du kannst mir auch einwenig helfen und zwar, wenn man die Haare önt und das dann wieder raus hat , hat man seine alte Haarfarbe wieder auch wenn sie etwas blondiert sind?
Ist schon "spannend" wie oft hier Fragen in der Form "dürfen die Lehrer" auftauchen ...
Gegenfrage: Dürfen Schüler den Unterricht so stören, dass ein geregelter Ablauf nicht möglich ist?
Man kann sicher erwarten, dass ein Lehrer den Unterricht so strukturiert, dass er im vorgesehen Zeitfenster (Schulstunde) abgewickelt werden kann. Das setzt aber auch voraus, dass man ihn lässt ... Ansonsten darf und muss er eben ein Teil der Pause abzwacken.
Nein das ist nicht erlaubt. Kollektivstrafe ist allgemein verboten. Es dürfen einzelne Schüler zum Nachsitzen geschickt werden, aber NUR mit Zustimmung der Eltern, diese müssen informiert werden und zustimmen. Ansonsten darfst du dich beschweren. Es gab schon Fälle, da wurden Lehrer wegen Freiheitsberaubung angezeigt und haben den Fall verloren...
Also letztens mussten wir alle nachsitzen weil 3 leute im flur rumgeschrien haben,dies aber nicht zugeben wollen,ist das verboten also?
ja kollektiv Sanktionen sind verboten.
sie meint aber,sie hätte sich erkundigt und das wäre erlaubt
Dann lügt sie. In manchen Bundesländern ist das zwar nicht festgeschrieben, aber in den meisten steht im Schulgesetz drinne, dass kollektiv Strafen verboten sind. Des Weiteren sind sie NUTZLOS, vor allem weil dadurch das Klassenklima zerstört wird. Es ist vor allem vom pädagogischen her nicht sinnvoll, da deine Lehrerin Pädagogin ist, sollte sie das wissen und solche Strafen nicht vergeben, vor allem weil sie dadurch das Klassenklima stört und dadurch den Unterricht und das lernen behindert.
Ich zitiere mal beispielhaft aus deM Schulgesetz des Landes NRW:
" § 53 (Fn 10) Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen (1) Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen. Einwirkungen gegen mehrere Schülerinnen und Schüler sind nur zulässig, wenn das Fehlverhalten jeder oder jedem Einzelnen zuzurechnen ist.
(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden."
Schön du hören,danke!:))
Normalerweise wird stets als Faustregel "der Lehrer beendet den Unterricht" genannt, jedoch stimmt das nicht ganz, denn rechtlich gesehen hast du anspruch auf einen geregelten Pausenablauf, sowie auf planmäßigen Schulschluss, nach den du dich richten kannst.
10 Minuten scheinen dort im Toleranzbereich zu liegen, allerdings ist ein Überzug der normalen Unterrichtszeit eigentlich nicht gestattet.
Du könntest dich deswegen beschweren, jedoch wird dein Verhältnnis zum Lehrer dann wahrscheinlich auch schwinden und ob es das wert ist?
Gruß!
©Brillstein
Der Lehrer entscheidet, wann der Unterricht beendet ist.
Big Boss unso hahhahaa
Vielen Dank dir! Ich habe schon gefürchtet, dass nicht ums Basteln rumkommen werde :-/