Genau für diese Situationen ist die Probezeit ja gedacht. Das Aufbauseminar wird dich schon einiges kosten. Wer während seiner "Bewährungsprobe" zu schnell fährt, ist selbst schuld, und muss eben zahlen.
Verkehrsrecht - neue und gute Antworten
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0Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuvielAntwort von
ichausstuggiichausstuggi
Hallo Vanessa,
Nachtrag zu meiner Antwort zum Thema Aufbauseminar:
Das Aufbauseminar ist in Gruppen mit mindestens sechs und höchstens zwölf Teilnehmern durchzuführen. Es besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen; jedoch darf an einem Tag nicht mehr als eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung eine Fahrprobe durchzuführen, die der Beobachtung des Fahrverhaltens des Seminarteilnehmers dient. Die Fahrprobe soll in Gruppen mit drei Teilnehmern durchgeführt werden, wobei die reine Fahrzeit jedes Teilnehmers 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind (§ 35 Abs. 1 FeV).
In den Kursen sind die Verkehrszuwiderhandlungen, die bei den Teilnehmern zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar geführt haben, und die Ursachen dafür zu diskutieren und daraus ableitend allgemein die Probleme und Schwierigkeiten von Fahranfängern zu erörtern. Durch Gruppengespräche, Verhaltensbeobachtung in der Fahrprobe, Analyse problematischer Verkehrssituationen und durch weitere Informationsvermittlung soll ein sicheres und rücksichtsvolles Fahrverhalten erreicht werden. Dabei soll insbesondere die Einstellung zum Verhalten im Straßenverkehr geändert, das Risikobewußtsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden (§ 35 Abs. 2 FeV).
Die Teilnehmer an Aufbauseminaren sollen durch Mitwirkung an Gruppengesprächen und an einer Fahrprobe veranlaßt werden, eine risikobewußtere Einstellung im Straßenverkehr zu entwickeln und sich dort sicher und rücksichtsvoll zu verhalten. Auf Antrag kann die anordnende Behörde dem Betroffenen die Teilnahme an einem Einzelseminar gestatten (§ 2b Abs. 1 StVG).
Die Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz sind (§ 2b Abs. 2 StVG).
Über die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist vom Seminarleiter eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszustellen. Die Bescheinigung muß
den Familiennamen und Vornamen, den Tag der Geburt und die Anschrift des Seminarteilnehmers,
die Bezeichnung des Seminarmodells und
Angaben über Umfang und Dauer des Seminars
enthalten. Sie ist vom Seminarleiter und vom Seminarteilnehmer unter Angabe des Ausstellungsdatums zu unterschreiben (§ 37 Abs. 1 FeV).
Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung ist vom Kursleiter zu verweigern, wenn der Seminarteilnehmer nicht an allen Sitzungen des Kurses und an der Fahrprobe teilgenommen hat (§ 37 Abs. 2 FeV).
http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/aufbauseminar.php
Liebe Grüße
ichausstuggi
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0Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuvielAntwort von
ichausstuggiichausstuggi
Hallo Vanessa,
ich hoffe, dass dir das, was auf dich zukommt, ein Denkzettel sein wird und du künftig langsamer fährst:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t. Bußgeld: 70,00 Euro
- ggf. mit Gefährdung: 85,00 Euro
- ggf. mit Sachbeschädigung: 105,00 Euro
Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
Punkte: 1 Punkt
Probezeitmaßnahmen: Ja ->Schriftliche Anordnung mit darin enthaltener Fristsetzung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Info) durch die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde sowie einmalige Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Die gebührenpflichtige Anordnung kann in der Praxis solange erfolgen, bis der Verstoß aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg getilgt wird.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php
Führerschein wird nicht entzogen, aber deine Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. Aufbauseminar kostet so um die € 250 - € 300!!
Liebe Grüße
ichausstuggi
Kommentar von
vanessa1407 Vielen Dank, du hast mir ehrlich sehr geholfen :) Ja, das hat sich jetzt in mein Kopf gebrannt - ich werde aufpassen.
Doof um das viele Geld aber zum Glück ist der Schein nicht weg.
Dankeschön und Liebe Grüße :)
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0Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuvielAntwort von
JuliaPinkmann Ich wurde in meiner Probezeit mit 18 kmh zu schnell in der 50er Zone geblitzt und musste nur 30 Euro zahlen, ohne sonstige Konsequenzen!
Kommentar von
JotEsJotEs Die Grenze liegt bei einer Überschreitung um vorwerfbare 21 km/h. Ab dieser Grenze wird der Verstoß in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen, und da eine Geschwindigkeitsüberschreitung immer ein A-Verstoß ist, sind Probezeitmaßnahmen die unausweichliche Folge.
Unter 21 km/h zu schnell gibt's nur ein Verwarnungsgeld (maximal 35 Euro), sonst nichts.
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0Geblitzt in der Probezeit 22km/h zuvielAntwort von
bazkulbazkul
wars nich dass man ab 19 km/h zuviel nen pkt bekommt ? daraus würde eine verlängere probezei (2 jahre länger ?) und ein aufbauseminar :P folgen
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0Vollkaskoschaden mit TeilschuldAntwort von
Salva83 Fakt ist, dass sich bei Inspektionen die Werkstätte an gewisse Richtlinien und AW halten müssen. Wenn du deine Rechnung wirklich prüfen lassen möchtest, dann kann ich dir folgende Seite empfehlen: http://www.inspekto.de
Schau dir das einfach mal an. Diese Firma bietet einen 24h Prüfservice für Inspektionsrechnungen an. Und das zu einem fairen Preis.
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
011100011100
Wenn sie aus Fahrzeugen blitzen,dann nur aus unauffälligen Wagen,und nicht aus auffälligen Streifenwagen.Dann könnten sie auch gleich ein Schild aufstellen,und vor sich warnen.
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0Beweismittel nicht angenommen - und nun?Antwort von
Take777Take777
Hier hast Du ein paar Quellen:
http://www.rp-online.de/auto/ratgeber/urteile/handy-im-auto-das-ist-erlaubt-oder...
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
Chekka Eher nicht. Aus Streifenwagen werden i.d.R. nur Messungen mit Laserpistolen durchgeführt. Ganz einfach aus dem Grund, dass es viel zu auffällig ist. Meistens wird man sowieso vom Ordnungsamt "geblitzt" und nicht von der Polizei.
Wenn du mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist und sie dich nicht gemessen haben, dürfen die Polizisten meines Wissens nach schätzen, wie schnell du gefahren bist. Wenn sie das dann zur Anzeige bringen, müssen von dieser Schätzung aber jede Menge Toleranz abgezogen werden. Ich meine mich zu erinnern, dass das 20% waren.
Nichtsdestotrotz hast und solltest du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten. Die hat man nicht einfach so aus Jux und Tolerei dort festgelegt. Das hat schon alles seinen Grund, auch wenn dieser nicht immer sofort ersichtlich ist.
Kommentar von
wiseasanowl > Wenn du mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren bist und sie dich nicht gemessen haben, dürfen die Polizisten meines Wissens nach schätzen, wie schnell du gefahren bist.
Wir sind hier nicht in Österreich. Schätzen ist nicht.
Kommentar von
fs112fs112 Schätzen ist nicht.
das kann man so nicht verallgemeinern...
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
moritz1996moritz1996
ich denke schon, bei uns stehen sie auch immer da, und blitzen.
Einmal als ich von der schule kam, hab ich schon aufm heimweg gesehen, dass sie ne blitzeranlage aufstellen, dann bin ich mit meiner mum weggefahren, natürlich zu schnell xD, und da hab ich meiner mum dann zum glück noch rechtzeitig bescheid gesagt. Da hab ich mich vielleicht gefühlt xD
naja, also solange du ned 100 im dorf gefahren bist, wird schon ned so schlimm werden, und des nächste mal einfach langsamer fahren, dann kann dir nix passieren
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0Alokoholismus - Trunkenheit im VerkehrAntwort von
demosthenesdemosthenes
Für Radfahrer sind 1.6 Promille die absolute Grenze der Fahrtüchtigkeit und das wohl zu recht.
Wir haben zwar an vielen Stellen schon "Ausnahmeregelungen" für Alkohol- und Drogenabhängige - etwa im Arbeitsrecht - aber im Strassenverkehr gelten für alle dieselben Regeln und Dein Bekannter dürfte deshalb wohl ein Fahrverbot auch für das Fahrrad bekommen und alle seine Führerscheine, so er die überhaupt noch hat, dürften selbstverständlich entzogen werden.
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
Player894 Polizeiwagen können nicht blitzen.
Wenn du nicht angehalten wurdest, keine Sorge.
Die können auch keine Autonummern aufschreiben, da sie keine Beweise haben, dass sie das nicht ausgedacht haben.
Blitzen können nur diese Apparate.
Player894
Kommentar von
JotEsJotEs Die können auch keine Autonummern aufschreiben, da sie keine Beweise haben, dass sie das nicht ausgedacht haben.
Die Polizisten brauchen keine weiteren Beweise, denn sie (bzw. ihre Zeugenaussagen) SIND der Beweis.
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
rovercraftrovercraft
nicht unbedingt...
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
VivichanVivichan
Warscheinlich da die Polizisten da wohl nicht für ein Kafeekränzchen stehen. Aber du wirst es ja sehen wenn du von denen später Blumen erhältst ;-)
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
radworradwor
nein. nicht geblitzt
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
MrsFireflyMrsFirefly
polizeiwagen blitzn nicht, sondern nur Leute die einen Blitzer irgendwo aufgestellt haben. Die sind meist in Zivil, weil normalerweise sieht man Poizeiwagen ja von weitem ;D
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1Frage: Wurde ich wahrscheinlich geblitzt oder nicht?Antwort von
fahrradradler abwarten! ist zwar schwer aber was anderes bleibt da wohl nicht übrig! Viel Glück
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1Durchgezogene Linie überfahrenAntwort von
hustehuste
1) Du darfst dich erst vor dem Hindernis nach rechts einordnen. Vorher muss dich niemand rechts reinlassen, erst unmittelbar vor dem Hindernis gilt das "Reißverschlussprinzip".
2) Die durchgezogene Linie ist in diesem Fall irrelevant, da ansonsten ja eine Art Sackgasse entstehen würde. (Die temporäre Baustellenbeschilderung setzt die widersprüchliche reguläre Beschilderung außer Kraft.)
der link hätte auch gereicht^^