Er darf dort parken, wenn die Restbreite der Staße noch etwa 3 m beträgt und wenn ein durchschnittlich begabter Autofahrer mit maximal 1 - 2 Lenkmanövern in die Garageneinfahrt hinein- oder aus ihr herauskommt. Das ist zumutbar.
Wenn du rückwärts aus der Ausfahrt fährst und nichts siehst, dann darfst du dich nicht heraustasten sondern musst dich einweisen lassen (§ 9 Abs. 5 StVO)! Hineintasten darf man sich nur in eine Kreuzung oder Einmündung (§8 Abs. 2 StVO), nicht aber aus einer Ausfahrt heraus.
schön und gut, wenn ich allein zu Hause bin, wer soll mich dann "einweisen"? Oder darf ich dann den ganzen Tag nicht mit dem Auto raus?
Ich brauche zum rausfahren nur 1 Lenkmanöver, das ist das Problem nicht.
Vielleicht der Fahrer des Transporters? Geh einfach hin und sage ihm, dass du wegen des Transporters die Straße nicht einsehen kannst und deshalb nicht aus der Einfahrt kommst. Bitte ihn, dich einzuweisen. Wenn du das ein paar Mal gemacht hast, parkt er vielleicht woanders ...?
Ansonsten gibt es vielleicht noch andere Nachbarn?
Wie auch immer: Du hast dich beim Rückwärtsfahren so zu verhalten, "daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" (§ 9 Abs. 5 StVO). Kommt es zu einem Unfall, hast du das Problem, denn dann gilt der Beweis des ersten Anscheins, dass du dich eben nicht so verhalten hast und deshalb an dem Unfall alleine Schuld bist. Um nicht alleine haften zu müssen, musst DU dann den Entlastungsbeweis führen, also quasi deine Unschuld beweisen.