Verkehr - neue und gute Antworten - Seite 5

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    Ist das ein Blitzer?
    Antwort von FayYn FayYn

    eher ein sensor/kamera

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    Verkehrsfluss vs. Verkehrsaufkommen
    Antwort von Sunny2003 Sunny2003

    verkehrsfluss ist wieviel z.B PKW´s in einer bestimmten zeit an einer bestimmten strecke lang kommt

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    Verkehrsfluss vs. Verkehrsaufkommen
    Antwort von redregar redregar

    Naja Aufkommen kann ja auch heißen, dass die da alle nur rumstehen bei Verkehrsfluss sind es die fahrzeuge die dort durchfahren in einer bestimmten Zeit.

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    TagesTicket !? !?
    Antwort von neoplan neoplan

    bus und regionalbahn

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    habe eine Ordnungswidrigkeit zugegeben!! Kann ich jetzt noch davon abtreten das ich es war?
    Antwort von Quickys1 Quickys1

    Hallo,

    selbst wenn Du tatsächlich Dein Fahrzeug, und ich gehe davon aus, dass Du der Fahrzeughalter bist, nicht dort abgestellt haben solltest, müsstest Du bezahlen. In Deutschland gibt es seit einigen Jahren die Halterverantwortlichkeit (leider nur) für den ruhenden Verkehr.

    Oder Du gibst den tatsächlichen Fahrer an, der das Fahrzeug dort abgestellt hat, dann wärest Du aus dem Schneider.

    Im übrigen ist ja schon geschrieben worden, dass in Deuschland wohl Europaweit die günstgsten Verwarngelder erhoben werden.

    Gruß, der Quicky

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    Bushaltestellen nachschauen
    Antwort von heffenberg heffenberg
    Kommentar von heffenberg heffenbergheffenberg

    Der blöde gutefrage-Net-Editor akzeptiert den Link nicht, wahrscheinlich wegen des Umlauts im URL. Du musst ihn von Hand in die Adresszeile Deines Browsers eingeben:
    http://www.öpnvkarte.de/

    Kommentar von heffenberg heffenbergheffenberg

    Wenn man wüsste, um welche Stadt es geht, könnte man Dir noch andere Seiten empfehlen, für Berlin z.B.
    http://www.fahrinfo-berlin.de/Fahrinfo/bin/query.bin/dn?ujm=1

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    Verkehrskontrolle und der Fahrzeugschein ist nicht dabei..
    Antwort von Kihlu Kihlu

    So,

    Also nach der Bußgeldkatalog-Verordnung (Bundeseinheitlich)

    bekommt man ein Verwarngeld in Höhe von 10€.

    Da die Polizeivollzugsbeamten bei Ordnungswidrigkeiten ein sogenanntes Oppertunitätsprinzip haben steht es ihnen frei diesen Verstoß zu ahnden.

    Zudem besteht die Möglichkeit das du einen Kontrollbericht bekommst und dann innerhalb einer bestimmten Frist den Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nachzeigen muss.

    Zudem wäre das eine mündliche Verwarnung, also die 10€.

    Eine "mündliche Verwarnung im Rahmen des Volksmundes" wäre eine Verwarnung ohne Verwarngeld.

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    Punkt in Flensburg weil grüne Plakette fehlt (während Probezeit)
    Antwort von 011100 011100

    Man weiß schon lange bis in die höchsten Kreise,dass dieser Umweltzonen Blödsinn nicht das Geringste gebracht hat und auch in Zukunft nichts bringt.Aber man zockt freudig weiter ab.Unser ganzes System ist zum K....n

    Kommentar von wiseasanowl wiseasanowl

    Man weiß schon lange bis in die höchsten Kreise,dass dieser Umweltzonen Blödsinn nicht das Geringste gebracht hat und auch in Zukunft nichts bringt.

    Ja, nun, ist ja richtig. Ich stimme Ihnen da vollkommen zu. Andererseits bin ich aber auch froh, wenn, gerade jetzt bei sommerlichem Klima, alte LKWs und Diesel-PKW ohne Filter die Innenstadt nicht noch zusätzlich belasten.

    Aber man zockt freudig weiter ab.Unser ganzes System ist zum K....n

    Ach, abgezockt. Also wenn ich nachts um 2:30 am Ende einer 15 km langen Autobahnbaustelle geblitzt werde, fühle ich mich vielleicht nicht ganz fair behandelt, aber wer von außerhalb in eine Umweltzone einfährt (großes Schild), der tut das meist bewusst. Sie mögen nicht unbedingt sinnvoll sein, so wie sie jetzt sind, aber Diesel ohne Filter sind auch nicht nett. Benziner ohne Kat, sowas hat ja keiner mehr.

    Und da Sie hier an unserem System einfach nur unsubstantiiert rumnörgeln, würde ich eigentlich sagen: Geh doch rüber, wenn's dir nicht passt. Da die Mauer offen ist, habe ich hier die Lösung für Sie: http://is.gd/8oRuV4 Gute Reise!

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    Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013
    Antwort von JotEs JotEs

    Die Vorschrift in der neuen Fahrerlaubnisverordnung wird so lauten:

    Bewerbern, die den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 stellen, das bis dahin geltende Mindestalter jedoch erst nach diesem Zeitpunkt erreichen, wird die Fahrerlaubnis in den neuen Klassen erteilt, die den beantragten nach der Gegenüberstellung in der dem Satz 2 folgenden Tabelle entsprechen.

    Für dich bedeutet das, dass dein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) in einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der neuen Klasse A2 umgedeutet wird und du einen solchen erhalten wirst. Das bedeutet auch, dass du für die Erweiterung auf die Klasse A nach zwei Jahren eine praktische Prüfung absolvieren musst.

    Das wird mit Sicherheit ganz streng genauso gehandhabt, weil es eben so in der Verordnung steht. Irgendwo muss schließlich die Grenze gezogen werden und da hast du eben leider Pech gehabt und kannst nicht die "Gnade der früheren Geburt" in Anspruch nehmen. Drartige Grenzen gab es auch schon früher, denke z.B. an die Bestimmung, dass jemand, der vor dem 01.04.1980 15 Jahre alt geworden ist, keine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Wer auch nur einen Tag später geboren ist, der benötigt eine.

    Trage es mit Fassung. Wenn du zwei Jahre lang A2 gefahren bist, dann sollte es doch wohl möglich sein, eine praktische Prüfung zu bestehen...

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    Bushaltestellen nachschauen
    Antwort von JochenPillum JochenPillum

    http://www.efa.de/ ich glaube die seite kann dir helfen! einfach adresse eingeben statt haltestelle

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    Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013
    Antwort von LinuxCobra LinuxCobra

    Der Führerschein wird auf den Tag ausgestellt, an dem man beide Prüfungen erfolgreich absolviert hat. Beide Prüfungen kann man bereits vor dem 18ten Lebensjahr machen, dann verbleibt der FS jedoch bis zum 18ten Geburtstag bei der zuständigen Stelle - meist das zuständige Landtratsamt. Wo man den FS abholen kann, wird in diesem Fall mitgeteilt.

    Ausnahme : Sonderregelung bei FS ab 16.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Der Führerschein wird auf den Tag ausgestellt, an dem man beide Prüfungen erfolgreich absolviert hat.

    Nein, auf dem Führerschein wird das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis vermerkt, nicht das Datum der letzten Prüfung. Die Fahrerlaubnis wird jedoch erst durch Aushändigung des Führerscheines, also frühestens am 18. Geburtstag erteilt. Dann aber gilt im Falle des Fragestellers bereits die neue Fahrerlaubnisverordnung.

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    Als ich meinen FS machte , musste ich diesen 4 Wochen später abholen - Ausstellungsdatum war der Prüftag.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Hattest du am Prüfungstag bereits das erforderliche Mindestalter erreicht?

    Kommentar von LinuxCobra LinuxCobraLinuxCobra

    nein - ich holte den schein 1 tag nach meinem 18ten ab. - ausgestellt wie bei den anderen die den direkt mitnehmen durften : tag der prüfung

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    Bushaltestellen nachschauen
    Antwort von Bonye Bonye

    Oder Streetview :D

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    Neue Führerscheinregelung ab 19.Januar 2013
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    der Führerschein wird ausgestellt, sobald du sämtliche Prüfungen bestanden hast und das notwendige Mindestalter erreicht hast, und nichts anderes (z.B. das Führen von Fahrzeugen ohne Fahrerlaubnis) die Ausstellung behindert.

    ein Stichtag zeichnet sich dadurch aus, dass er bürokratisch/juristisch keine Übergangszeiten zulässt.

    ich kann dir aber soviel sagen - ich halte es für absolut sinnvoll für A-unbeschränkt noch mal eine praktische Prüfung abzulegen.

    Gerade die Fahrübungen - Fahren im Kreis, Kegelfahrt in Schrittgeschwindigkeit etc. - lassen sich mit schweren Maschinen auch viel schwieriger bewältigen als mit nem Leichtkraftrad des beschränkten A-Führerscheins.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    als mit nem Leichtkraftrad des beschränkten A-Führerscheins.

    Ein Motorrad der Klasse A (beschränkt) ist kein Leichtkraftrad. Es darf einen unbeschränkt großen Hubraum haben (Leichtkraftrad maximal 125 cm ³). Weiterhin darf es eine Nennleistung von bis zu 25 kW haben, also mehr als doppelt so viel wie ein Leichtkraftrad, welches eine Nennleistung von maximal 11 kW haben darf.

    Für ein Leichtkraftrad benötigt man auch keine Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) sondern es genügt eine Fahrerlaubnis der Klasse A1.

    Kommentar von fraggle16 fraggle16fraggle16

    danke, dass du mich darüber aufgeklärt hast, dass ich das falsche Wort benutzt habe.

    Trotzdem bleibt meine Aussage davon unberührt, dass ich es für gut halte.

    ein Motorrad der unbeschränkten Klasse ist immer noch ein gänzlich anderes als das der beschränkten Klasse, ich habe während meiner Ausbildung zur Motorradfahrerlaubnis beides getestet.

    Danke.

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    Bushaltestellen nachschauen
    Antwort von daCypher daCypher

    Am einfachsten ist es, wenn du auf bahn.de als Zielhaltestelle einfach die Straße eingibst, wo du hinwillst. Dann werden dir automatisch die Haltestellen in der Nähe angezeigt.

    Kommentar von flippsianer flippsianerflippsianer

    Und wo ?? :)

    Kommentar von daCypher daCypherdaCypher

    Bitteschön :)

    Kommentar von daCypher daCypherdaCypher

    oben links, da wo "... nach Bahnhof/Haltestelle oder Ort, Straße" steht. Als Starthaltestelle kannst du ja reinschreiben, wo du losfährst.

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    Punkt in Flensburg weil grüne Plakette fehlt (während Probezeit)
    Hilfreichste Antwort von Crack Crack

    Es folgen keine Probezeitmaßnahmen da es sich nur um einen B-Verstoß handelt.

    Erst wenn sie sich noch einen B-Verstoß (oder natürlich einen A-Verstoß) leistet folgen Probezeitmaßnahmen.

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    Punkt in Flensburg weil grüne Plakette fehlt (während Probezeit)
    Antwort von fraggle16 fraggle16

    http://www.voss-group.de/punkte-flensburg-probezeit-.html

    Punkt ist Punkt...

    also Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar werden wohl leider fällig...

    also, das Teil kostet nur 5 EUR, aber ich verstehe auch nicht, warum einen Verkäufer bis heute nicht darauf hinweisen, ob man diese 5 EUR ausgeben möchte, und sich eben gleich zum Auto eine Plakette dazu kauft.

    Mir tut es schlicht für deine Freundin leid.

    Kommentar von mirr0rA mirr0rA

    Also so wie ich das sehe ist dieser Verstoß ein "B-Verstoß". In dem Text steht dass erst bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen eine Anordnung zum Aufbauseminar folgt.. Was aber passiert bei "nur" einem B-Verstoß? Oder versteh ich das falsch?

    Kommentar von Crack CrackCrack

    also Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar werden wohl leider fällig...

    Das stimmt nicht!

    Es handelt sich nur um einen B-Verstoß - deshalb keine Probezeitmaßnahmen!

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Crack ist zuzustimmen. Punkt ist eben doch nicht gleich Punkt. Entscheidend ist, ob es sich bei dem zu Grunde liegenden Verstoß um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder um eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung ("B-Verstoß") handelte.

    Die fehlende Umweltplakette aber ist "lediglich" ein B-Verstoß.

    Kommentar von 011100 011100011100

    Ich hab für meine Plakette nichts bezahlt bei der Dekra.Aber was ist,wenn die Abgaswerte nicht grüne Plakette tauglich sind.Bevor man mir für 5 € eine rote verschreibt,verzichte ich dankend

    Kommentar von cat64k cat64kcat64k

    Und dann fährst du in eine Umweltzone, in der noch die Rote Plakette erlaubt ist und peng haste nen punkt und 40 euro geblecht :)

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    Pfingstmontag - normaler Verkehr?
    Antwort von feuerwehrfan feuerwehrfan

    Nach dem Sonntagsfahrplan.

    Kommentar von feuerwehrfan feuerwehrfanfeuerwehrfan

    Wenn man mal von örtlichen Ausnahmen absieht.

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    Verkehrskontrolle und der Fahrzeugschein ist nicht dabei..
    Antwort von rose798computer rose798computer

    Nichtmitführens des Fahrzeugscheines eine Verwarnung von 10€
    Nicht mitgeführte Fahrzeugscheine verwarnen sie beispielsweise nur im absoluten Aushanmefall - kann ja jedem mal passieren..

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    Verkehrskontrolle und der Fahrzeugschein ist nicht dabei..
    Antwort von Peter501 Peter501

    Laut Bußgeldkatalog ist eine Ordnungsstrafe von 10;-€ vorgesehen.Also immer schön freudlich zu den Ordnungshütern dann kommst du mitunter mit einem blauen Auge und einem erhobenen Zeigefinger davon.

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    Verkehrskontrolle und der Fahrzeugschein ist nicht dabei..
    Antwort von wolfman257 wolfman257

    15 € und du muss den Schein bei einer Polizeiwache vorzeigen.

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