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noch etwas: bei nebel mit dem nebelscheinwerfer nur tempo 50km/h bis zu 100m sicht

Kommt drauf an: wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird bzw. freie Bahn mit Marzipan, dann bremse ich den Verkehrssünder schon mal aus grins. Ansonsten kanns auch schnell mal zu ner Anzeige kommen. Das aber nur, wenn ich auch Zeugen mit im Fahrzeug habe. Alleine ist man oft machtlos...
Kurz schlucken, dann vergessen und weiterhin auf den Verkehr konzentrieren
wenn jemand zu dicht auffährt dann fahr ich extra nur genauso schnell wie man darf, dann hält er meistens schön abstand

Nicht provozieren lassen. Es stört meine Laune, wenn ich mich ärgere - also laß ich es lieber!

bei zu dicht auffahren,einmal kurz auf die bremse hupfen-wirkt wunder
Fluchen... so laut es geht! Ich wurde schon mehrfach als fahrendes Tourette-Syndrom bezeichnet! Beim dicht auffahren ist kurz die Bremse antippen auch sehr lustig! Schwups, doppelter Mindestabstand^^
Funki1969 am 7. Dezember 2009 21:28 Ab 160 macht das doppelt Spass lol - ein sogenanntes DTDD-DoppeltraustDuDich

es ertragen und versuchen das Risiko möglichst gering zu halten.


ich habe einen Stoffvogel auf meinem Amaturenbrett, im Bedarfsfall zeige ich den und der andere muß meistens lachen und schon ist meine schlechte Laune und meine Wut wie weggeblasen, darum gehts ja eigentlich auch nur, oder?
Bild/er:
Ich bin kein großer fan von Routingfunktionen. Da können "Petzer" passieren. Etwa das das GPS meckert, weil seiner Ansicht nach ein Kunde noch nicht nach SEINEM Ermessen angefahren wurde. Da muß man als Fahrer flexibler sein. Ich würde mir eine Kundendatenbank erstellen. Jedem Kunden eine Kurzzuweisung verpassen und am Rechner eine POI daraus erstellen. Diese dann nach Bedarf aufs GPS übertragen. Die POI´s zu Hause ruhig mal mit Google Earth ansehen und die Route planen. Bei Ankunft beim ersten Kunden schon das nächste Ziel eingeben und rechnen lassen. Das geht wirklich fix mit einiger Praxis.

Natürlich ist das ein Unterschied.Wenn Du 2 Bier getrunken hast stehst Du unter Einfluß bei 15 bist Du betrunken.

trunken im strassenverkehr ist man auch schon wenn man besoffen über die strasse geht. Fahren unter alk halt nur wenn du wirkl fährst
"Fahren" setzt ein Fahrzeug voraus.
PepsiMaster am 7. Dezember 2009 22:14 Die Trunkenheit im Verkehr setzt ebenfalls das Führen eines Fahrzeugs voraus. (vgl. §316 StGB)

Trunkenheit im Straßenverkehr geht auch als Fußgänger...
PepsiMaster am 7. Dezember 2009 22:14 nöö...
Die Trunkenheit im Verkehr setzt ebenfalls das Führen eines Fahrzeugs voraus. (vgl. §316 StGB)
CrazyDaisy am 7. Dezember 2009 22:21 Einem betrunkenen Fußgänger kann aber, so er eine besitzt, die Fahrerlaubnis entzogen werden.
er kann froh sein das es nicht zu einem unfall gekommen ist un noch jemandem totgefahren hat. wenn er die strafe bekommt, wird er noch einmal zu einem test geholt, der nennt sich sogar depperltest. oder keine fahrerlaubnis mehr.
Richtig so. Hoffentlich ist der Lappen für ein halbes Jahr weg. Anders lernen es solche Typen wie Du nämlich nie.
raldoini am 7. Dezember 2009 19:35 sagte der radler
jeder macht mal fehler du radfahrer...

Dafür ist die Qualität der Fotos meis zu gut. Und wenn ihr es versucht und das kommt heraus, dann wird es ganz, ganz böse.
So lange, es nur um Geld geht, ist es den behörden egal wer auf den Foto zu sehen ist. Hauptsache es wird gezahlt. Geht es allerdings um Punkte bzw verlust des führerscheins (was bei 40 km/h zu viel sehr wahrscheinlich ist) wird da meines Wissens nach schon geschaut wer das auf dem Foto ist. Natürlich, kannst du es versuchen und dich als deinen vater ausgeben, allerdings sollte dies dann nicht auffliegen.....