Du hast seine Adresse direkt nach dem Kauf von per mail von Ebay in dein mail-Postfach erhalten (allerdings nicht in deinen Ebay-Nachrichten).
Hast du diese mail nicht mehr, kannst du die Adresse nochmals anfordern, klicke dafür auf diesen link:
http://www.ebay.de/sch/ebayadvsearch/_?_adv=1&_ipg=&_sofindtype=9&_r...
(du musst dafür bei Ebay eingeloggt sein).
Allerdings würde ich mal langsam machen mit "Anwalt" - denn du läufst Gefahr, auf den Kosten auch noch sitzen zu bleiben.
Wenn du willst, schick mir mal die Artikelnummer des Kaufs per Freundesantrag - DANN kann ich dir einen gezielten Rat geben, was du weiter unternehmen kannst.
So, ich hab mir das mal angeschaut:
Das Profil deines Verkäufers ist mit 66 % ja wirklich unterirdisch - von 17 Verkäuferbewertungen sind 6! Stück negativ wegen NICHTLIEFERUNG!!!
Wie kann man da überhaupt auf die Idee kommen, bei dem zu bieten??
Und dann geht es auch noch um einen so hohen Betrag (300 Euro).
Nun die WICHTIGSTE Rückfrage:
WIE HAST DU BEZAHLT??
Dein Verkäufer ist zu paypal zwangsverpflichtet - ich hoffe SEHR für dich, du hast das genutzt und nicht einfach per Überweisung bezahlt?
leider per Überweisung