Was heißt "Der Verkäufer musste die Rücksendung annehmen." Hat er die jetzt angenommen oder nicht?
Na ja, da er sich ja ernsthaft und hartnäckig weigert, die Sendung anzunehmen, würde ich nicht noch mehr Kosten provozieren und das Paket wieder zu dir gehen lassen. Danach würde ich den Widerruf nochmal schriftlich an den Verkäufer richten und die Erstattung der dir entstandenen Kosten fordern, ebenso wie die Rücknahme der Ware und die Erstattung des Kaufpreises.
Du hast alle formellen Bedingungen eingehalten? Er ist Unternehmer, du Verbraucher; Bestellung über Fern...dingsbums...medien; über 40 Euro; bereits bezahlt; keine 14 Tage her?
Ggf. dann halt einen Anwalt beauftragen, die Forderung ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Und wenn er in seinen AGBs stehen hat, dass er unfreie Sendungen nicht annimmt, ist das hierfür auch ohne Bedeutung. Aber zusätzlich könnte man ihn dann noch abmahnen, weil das nicht gestattet ist.
Aber wenn ich meinen Vater bitten würde, die Sachen für mich zu verkaufen, das ginge ja, oder? LG